WÜRG! Lautsprecher von ebay, Bassreflexrohr lose HILFE!

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jeremiah
Stammgast
#1 erstellt: 16. Dez 2010, 14:33
Hallo,

ich habe ein Paar Denon SC-CX 101 (link) bei ebay ersteigert. Die Lautsprecher sind auch angekommen, allerdings hat ein Speaker ein loses Bassreflexrohr, das jetzt im Innenraum liegt. Außerdem hat eine Kabelbrücke auf der Rückseite am Höchtönereingang eine freiliegende Litze, die evtl. bis zum gegenüberliegenden Anschluss reicht (dann müsste sie allerdings komplett ausgerichtet sein und würde gerade so treffen). Also die Litze wäre nur eine Gefahr für den Verstärker, ist aber kein Hinweis auf eine mögliche Beschädigung des Lautsprechers. Richtig?
Sorgen macht mir das Bassreflexrohr (über obigen Link kann man sich ein Bild vom Innenraum der Lautsprecher machen). Ich habe einen Originalkaufbeleg (auf Namen des ebay-Verkäufers) vom Saturn.

Bin für Ratschläge sehr dankbar!

Gruß,
jeremiah


[Beitrag von jeremiah am 16. Dez 2010, 14:36 bearbeitet]
jeremiah
Stammgast
#2 erstellt: 16. Dez 2010, 16:51
Ich habe inzwischen den Verkäufer zu einer Stellungnahme aufgefordert. Antwort, wie zu erwarten: Muss an Hermes liegen. Entsprechend schlägt er vor, dass wir jetzt an Hermes herantreten. Scheint mir nicht sehr erfolgversprechend, aber einen Versuch wert. Die Versandverpackung hat nur eine Beschädigung, die ich erst im nachhinein bemerkt habe. Ein Loch in einer Seite, wie durch Stoßen gegen eine Ecke verursacht.

Hat eine Anfrage auf Gewährleistungs-/Garantieabwicklung bei Saturn Aussichten auf Erfolg? Immerhin sind das recht hochwertige Lautsprecher, da sollte sich 3 Monate nach dem Kauf auch bei einem Transport das Bassreflexrohr nicht lösen. Ansonsten sind die Speaker optisch einwandfrei. In Betrieb genommen habe ich sie wegen möglicher Beschädigungen im Innenraum nicht.



Gruß,
jeremiah
backmagic
Inventar
#3 erstellt: 16. Dez 2010, 23:47
Man sollte Bilder von der Verpackung und vom Schaden sehen um das beurteilen zu können.

Ich hatte die Denon SC-CX 101 im Vergleich zu 2 PC Lautsprecher gehört Die PC Lautsprecher waren aber besser. (Dank Passiv Membran) Hätte nie gedacht Mal denen wieder über den Weg zu laufen.

Waren das die?

http://cgi.ebay.de/D...Kirsch-/150531086575


[Beitrag von backmagic am 16. Dez 2010, 23:52 bearbeitet]
jeremiah
Stammgast
#4 erstellt: 17. Dez 2010, 00:34
Jepp, die waren es.

Habe leider bis Montag keine Kamera zur Hand. Aber da ich die Beschädigung an der Verpackung bei Lieferung nicht beanstandet habe, kann ich damit doch sowieso nicht mehr argumentieren?


backmagic schrieb:
Die PC Lautsprecher waren aber besser.

Was sind das denn für Monsterteile?

jeremiah
backmagic
Inventar
#5 erstellt: 17. Dez 2010, 00:46
Doch, bis ca. 7 Tage später als Privatperson.

Kommt halt drauf an ob die Verpackung ausreichend war, wenn Hermes dir schriftlich bestätigt das die es nichrt war, kannst du das dem Verkäufer vorlegen.

http://hexenreiter.gmxhome.de/


Gegen diese hier: (allerdings in schwarz)



[Beitrag von backmagic am 17. Dez 2010, 00:51 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#6 erstellt: 17. Dez 2010, 00:49
Aber eben nicht, wenn von Privat gekauft. Erzähle den Leuten doch bitte nicht dauernd solchen Schwachsinn.
Wuhduh
Gesperrt
#7 erstellt: 17. Dez 2010, 00:51
Nabend !

Draht hinten wieder befestigen dürfte doch nicht sooo schwierig sein, oder ?

Ggfs. diese Standardbrücken gegen bessere Strippen austauschen !

Loses BR-Rohr ist möglich, weil manchmal die Rohre nur in die Rückwand reingeklemmt werden und auf Kleber verzichtet wird.

TT ausbauen, schlanke Hand machen und nach dem Rohr angeln. Wenn der Platz zu gering sein sollte, muß ggfs. noch das Terminal ausgebaut werden.

Ist ja ein - Gebot gewesen für die Dinger ! Haben die überhaupt vernünftige Chassis von Vifa oder Morel ?

Viel Erfolg,
Erik
backmagic
Inventar
#8 erstellt: 17. Dez 2010, 00:53
Ichhab schon festgestellt das die mit am wenigsten Ahnung gern am lautesten brüllen. Man kann so viele BHG Urteile, AGBs und so weiter und so weiter posten, es kommt immer nur Stammtischgerede!

Hermes sollten 7 Tage nach Lieferung sein, aber du weist es sicher viel besser.

Beweiß:


Schadenmeldung Paketversand

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern sehr, dass es bei Ihrer Sendung Anlass zu einer Reklamation gibt.
Bitte informieren Sie uns hier innerhalb von 7 Werktagen nach Zustellung beim Empfänger oder einer empfangsberechtigten Person über den Schaden.
Natürlich möchten wir diese so schnell wie möglich bearbeiten und bitten Sie daher, uns nach Ihrer Schadenmeldung noch folgende Unterlagen zukommen zu lassen:
Angaben zum Sendungsinhalt und der Art der Beschädigung.
Eine Beschreibung der verwendeten Innen – und Außenverpackung sowie Angaben zur Beschädigung der Verpackung.
Die ursprüngliche Kaufrechnung. Ist der Artikel im Rahmen einer Internetauktion gehandelt worden, übermitteln Sie uns den Zuschlagsbericht des Internet Auktionshauses (Screenshot der abgeschlossenen Auktion oder einen Ausdruck der E-Mailbenachrichtigung über das Aukionsende).
Die vom Zusteller ausgehändigte Schadenanzeigekarte, soweit vorhanden.
Bitte senden Sie alle Unterlagen an folgende Adresse:
Hermes Logistik Gruppe
Kundenservice
Postfach 620260
22402 Hamburg


oder rufen Sie an unter 0900-1 311 211
(0,60 EUR/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG, evtl. abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen)
Sie erreichen uns Montag - Freitag von 08.00 bis 21.00 Uhr und am Samstag von 08:00 bis 16:00 Uhr.


E-Mail: info-paket#hermes-europe.de


Hast Du schon mal etwas von deinen Kritiken mir gegenüber bewiesen?


[Beitrag von backmagic am 17. Dez 2010, 00:58 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 17. Dez 2010, 00:55

Ichhab schon festgestellt das die mit am wenigsten Ahnung gern am lautesten brüllen.


Ach echt? Das ist jetzt aber der Brüller und du der größte.
backmagic
Inventar
#10 erstellt: 17. Dez 2010, 01:02
Aber erst mal stänkern.


Auch ein Privatversender haftet für unzureichende Verpackung und Hermes Post GLS DPD für Beschädigungen oder Verlust darüber hinaus.

Aber ich kämpfe hier gegen Windmühlen.


[Beitrag von backmagic am 17. Dez 2010, 01:31 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#11 erstellt: 17. Dez 2010, 10:34
Du raffst es nicht, oder? Du als Käufer bist in der Nachweispflicht. Dann beweise mal, das wird dir in den seltensten Fällen gelingen. Ein Gutachten vom Versender reicht da bei weitem nicht.
backmagic
Inventar
#12 erstellt: 17. Dez 2010, 12:23
Du raffst es nicht. Der Beweiß ist schlicht A die Verpackung die vorliegt und B der Fact das die Ware defekt angekommen ist.

Wäre die Ware ausreichend verpackt gewesen, wäre diese unbeschädigt angekommen.

Sei mal ehrlich, du hast doch absolut gar keine Erfahrung damit und urteilst nur aus dem Bauch heraus oder?

Du hast doch weder eine juristische ausbildung noch direkte Erfahrungswerte und Informationen aus dem Web suchst du auch nicht eigenständig oder?

Deine Postings entstehen rein aus dem Bauch heraus?

Warst du jemals vor einem AG, LG oder BGH oder kennst du das nur auf dem Fernsehen?
detegg
Inventar
#13 erstellt: 17. Dez 2010, 12:43
Moderation hier!

Verwarnung an die Streithähne - hier wird anderen mit Information geholfen. Dem Gegenüber sein Nichtwissen vorzuwerfen, gehört nicht zur Streitkultur!

;-) Detlef
Haiopai
Hat sich gelöscht
#14 erstellt: 17. Dez 2010, 13:19

backmagic schrieb:
Du raffst es nicht. Der Beweiß ist schlicht A die Verpackung die vorliegt und B der Fact das die Ware defekt angekommen ist.

Wäre die Ware ausreichend verpackt gewesen, wäre diese unbeschädigt angekommen.

Sei mal ehrlich, du hast doch absolut gar keine Erfahrung damit und urteilst nur aus dem Bauch heraus oder?

Du hast doch weder eine juristische ausbildung noch direkte Erfahrungswerte und Informationen aus dem Web suchst du auch nicht eigenständig oder?

Deine Postings entstehen rein aus dem Bauch heraus?

Warst du jemals vor einem AG, LG oder BGH oder kennst du das nur auf dem Fernsehen?


Moin , das ist so nicht richtig , hier ersteinmal der regelnde BGB Text bei Privatverkäufen ,im Text als "gewöhnliches Geschäft " bezeichnet .

Zitat :
Für gewöhnliche Geschäfte gilt § 447 Abs. 1 BGB. Die Gefahr einer Beschädigung oder einer Zerstörung der Kaufsache geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware an den Versender übergeben hat.
Zitat Ende

Das ist ersteinmal Fakt , d.h. der private Verkäufer ist vorerst aus der Haftung draußen .
Nun kommt das Paket beim TE an , außerlich eben nicht so beschädigt , das es auffällt .
Der TE quittiert den ordnungsgemäßen Empfang und damit
ist für den Moment auch der Versender aus der Haftung .

Nun fällt eben oben besagter Schaden auf , man meldet ihn und der Versender behauptet , der Schaden wäre durch mangelhafte Verpackung entstanden .

Da der TE als privater Käufer das Risiko des Transportes ansich übernommen hat , liegt es als erstes jetzt an ihm gegen diese Aussage zu klagen .
Die Behauptung der unsachgemäßen Verpackung ist ohne die Bestätigung eines Gerichts nämlich ersteinmal nichts wert .
Ausnahme , es tritt der unwahrscheinliche Fall ein , das der Verkäufer eine solche einräumt .

Klartext , du hast als privater Käufer Klage zu führen gegen den Transporteur der Ware , weil du der Auftraggeber des Versandes bist .
Stellt ein Gericht mittels Gutachter fest , die Ware war richtig verpackt , bekommst du deinen Schaden vom Transporteur ersetzt .

Bestätigt das Gericht dagegen die Auffassung des Transporteurs bzgl. der unsachgemäßen Verpackung , DANN kannst du als Käufer den Verkäufer wegen mangelnder Sorgfalt versuchen zu belangen .

Sicher klappt dies aber nur , wenn du vorher explizite Anweisungen zur Verpackung an den Verkäufer gesendet hast und er von diesen bewusst abweicht .

Fazit, in diesem Falle ein Wahnsinn den Aufwand zu betreiben , wie schon gesagt wurde , Schäden soweit möglich beheben und dem Verkäufer mittels Bewertung nen Rüffel verpassen , mehr tät ich da nicht tun .

Gruß Haiopai

P.S. Kleiner ergänzender Nachtrag , der TE ist als Käufer als erstes mal auch in der Beweispflicht nachzweisen , das der Schaden auf dem Transportwege passiert ist , was bei einem nachträglich festgestelltem Schaden nur durch Zeugen , die bei auspacken der Ware zugegen waren machbar ist .


[Beitrag von Haiopai am 17. Dez 2010, 13:33 bearbeitet]
backmagic
Inventar
#15 erstellt: 17. Dez 2010, 14:43
Das ist doch völlig falsch, das ist was man in der Schule in Rechnugnswesen gelernt hat!

Es geht um die Auktion:

http://cgi.ebay.de/D...Kirsch-/150531086575

Versand für EUR 8,90 - Standardversand ist eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft!

Punkt!

Und haftbar gegenüber dem Käufer ist nur der Verkäufer.

DER KÄUFER STEHT MIT DEM VERSANDUNTERNEHMEN IN KEINERLEI VERTRAGSVERHÄLTNISS!!!

Der Verkäufer ist dem Käufer haftbar, das Versandunternehmen max dem Verkäufer.

Sorry Haiopai, das was du zitierst trifft nur zu wenn in einer Ebay Auktion kein Versand angegeben wäre.



Sorry detegg, soll ich grundsätzlich falsches unkommentiert so stehen lassen.

Es kann doch jeder Urteile und Grundsätze nachlesen,

lest doch einfach mal nach:

http://hexenreiter.gmxhome.de/

einfacher kann man es doch gar nicht aufbereiten.
jeremiah
Stammgast
#16 erstellt: 17. Dez 2010, 14:43
@blackmagic: Das sind doch mal amtliche PC-Lautsprecher.


Die rechtlichen Betrachtungen mal außer Acht gelassen: Meine größte Sorge ist, dass das lose Rohr im Innenraum während des Transports "über Stock und Stein" irgendeinen Schaden angerichtet hat.
backmagic
Inventar
#17 erstellt: 17. Dez 2010, 14:45

Die Realität:

Ob der Betrag erstattet wird, ist abhängig von der internen Einschätzung eines Sachbearbeiters ob die Verpackung für diesen Gegenstand angemessen war. In den meisten Fällen wird sie als "nicht angemessen" eingestuft.

Zweiter Irrtum:

Mit dem Absenden des Paketes erlischt die Verantwortung des Versenders für das Paket, der gern zitierte Gefahrenübergang beim Versendungskauf.
Die Realität:

< Der Versender ist verantwortlich für eine angemessene Verpackung! Er ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Ware den Richtlinen des Versandunternehmens entsprechend verpackt ist, und somit unbeschadet beim Empfänger ankommen kann.
Nur er ist für seine Verpackung verantwortlich und haftet auch alleine dafür!
(Richtlinien und AGB's siehe links weiter unten im Text zum anklicken)

Dritter Irrtum:

Ist das Paket bzw. der Inhalt beschädigt worden, muss der Empfänger dies reklamieren. Da er es bezahlt hat - und es damit ihm gehört - hat er die Pflicht, seinen bezahlten Betrag bei dem Versandunternehmen einzufordern. Der Versender hat nichts mehr zu tun ausser vielleicht den Versandbeleg zu übermitteln.

Die Realität:

Da der Versender die Paketgebühren bezahlt hat, geht er einen sogenannten Frachtvertrag ein. Damit ist er der einzige Ansprechpartner. Der Empfänger hat keine Rechte auf Klage bei dem Unternehmen. Da er das beschädigte Paket jedoch annahm, muss er es natürlich auch reklamieren.

Möglichst gleich bei der Übergabe des Zustellers, sowie unbedingt vor der Unterschrift nach Beschädigungen suchen, einen Vermerk machen lassen, und sich am besten auch noch den Namen des Zustellers geben lassen als Zeuge!
Danach muss der Versender dies aber auch reklamieren, denn er als Vertragspartner hat praktisch direkt Schaden genommen und somit den Anspuch auf Entschädigung. Laut der AGB's der Versandunternehmen kann der Versender seine Ansprüche schriftlich an den Empfänger abtreten. Ansonsten obliegt nur ihm die Reklamation. Formulare, Anträge oder Briefe wegen dieser Haftungsübernahme gehen ausschließlich an den Versender. Er ist verpflichtet sich weiter darum zu kümmern.

Bei kann die Haftung nicht abgetreten werden, sie besteht alleine zugunsten des Auftraggebers.

Vierter Irrtum:

Ist der Schaden eindeutig auf dem Versandweg passiert wird der Warenwert plus die Versandkosten an den Empfänger überwiesen, da dieser Eigentümer der Ware ist. Der Versender hat nichts mehr zu tun.

Die Realität:

Da der Empfänger keinen Vertrag mit dem Versandunternehmen hat, wird er total ignoriert. Sollte etwas bezahlt werden, bekommt es der Versender als sogenannter Vertragspartner. Der Versender ist verpflichtet, dieses erhaltene Geld dann umgehend an den Empfänger auszuzahlen, da ihm die Ware ja nun rein rechtlich gehört. Diese Forderung kann vom Empfänger auch rechtlich eingeklagt werden, falls der Versender nicht die volle Summe zahlen will.
Sogar Schadensersatz kann, je nach Art der Ware, verlangt werden, was den Betrag schnell erhöhen kann, sowie bei längerer Dauer des Verfahrens Zinsen dazu, sowie die kompletten Anwalts- und Gerichtskosten!.

Fünfter Irrtum:

Der Versender kann sich mit dem Käufer ja kulanterweise auf 50/50 oder ähnliches des entstandenen Schadens einigen. Immerhin bekommt der Kunde so wenigstens einen Teil des Geldes wieder.

Die Realität:

Ist der Käufer mit einer solchen Kompromisslösung einverstanden, ist nichts dran auszusetzen, wird oft gerne angenommen. Falls die Ware noch verwendet oder repariert werden kann, ist eine Teilrückzahlung mit der beide gut leben können angemessen. Rein rechtlich gesehen jedoch schuldet der Versender dem Käufer den vollen Kaufbetrag plus alle durch den Fehler entstandenen Kosten, sogar Schadensersatz kann eingeklagt werden, wie oben schon geschrieben, da die Pflicht einer angemessenen Verpackung bei ihm lag.

Dies gilt vor allem für "private" Versender. Der gewerbliche Händler haftet sowieso immer selber, dass die Ware wie bestellt beim Verbraucher ankommt.

Und die Zeit eilt: Der Versender muss innerhalb von 7 Tagen nach Absendedatum (!) die Beschädigung melden sonst erlischt der Anspruch!.

Die Beweislast ist wie folgt geregelt: Der Auftraggeber hat im Schadenfall zu beweisen dass ein Gut ohne die erkennbaren Schäden übergeben wurde. Der Beweis dass ein Transportschaden eingetreten ist obliegt demjenigen der dies behauptet. Das Versandunternehmen hat zu beweisen dass das Gut wie erhalten abgeliefert wurde.

Für eine ordnungsgemäße Reklamation muss meistens das Paket mit dem Formular, welches bei dem jeweiligen Versandunternehmen zu bekommen ist, eingesandt werden. Auch vorher-nachher Fotos sind als Beweis hilfreich, die Ware mit der Verpackung fotografieren!
Das Risiko,dass die Ware noch defekter zurückkommt, ist entsprechend groß,
denn versende mal etwas, was in dieser Verpackung bereits kaputt gegangen ist, ein zweites und drittes Mal (!)

Diese Regelung, dass das Paket wie empfangen zur Prüfung eingeschickt werden muss, wird man am häufigsten hören.
Zahlt das Versandunternehmen nicht, bleibt der Käufer bzw. Empfänger mit der kaputten Ware alleingelassen und ist der Dumme, der die A....karte bekommen hat.
(kleiner Spass am Rande: ja die gibt es wirklich, hier klicken und danach auf "zurück" oben links im browser)



Quelle: http://hexenreiter.gmxhome.de/
backmagic
Inventar
#18 erstellt: 17. Dez 2010, 14:52
Wenn du die Möglichkeit hast, bei einer Fa mit Messequipment den LS messen zu lassen würde das schon mal diverse Defekte ausschliessen. Aber nimm doch mal die Rechnung und schau mal beim Saturn vorbei was die sagen.

Rein rechtlich müsste der Verkäufer auch als Privatperson alle Mängel nachbessern, auf eigene Kosten und die Boxen auch selber abholen lassen.

Rechtlich zugesicherte Eigenschaft:


Sie bieten hier auf ein neuwertiges Paar Regal-Lautsprecher vom Typ Denon SC-CX101


Den Zustand müsste der Verkäufer herstellen,


[Beitrag von backmagic am 17. Dez 2010, 14:53 bearbeitet]
Haiopai
Hat sich gelöscht
#19 erstellt: 17. Dez 2010, 15:25

backmagic schrieb:
Das ist doch völlig falsch, das ist was man in der Schule in Rechnugnswesen gelernt hat!

Es geht um die Auktion:

http://cgi.ebay.de/D...Kirsch-/150531086575

Versand für EUR 8,90 - Standardversand ist eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft!

Punkt!

Und haftbar gegenüber dem Käufer ist nur der Verkäufer.

DER KÄUFER STEHT MIT DEM VERSANDUNTERNEHMEN IN KEINERLEI VERTRAGSVERHÄLTNISS!!!

Der Verkäufer ist dem Käufer haftbar, das Versandunternehmen max dem Verkäufer.

Sorry Haiopai, das was du zitierst trifft nur zu wenn in einer Ebay Auktion kein Versand angegeben wäre.



Sorry detegg, soll ich grundsätzlich falsches unkommentiert so stehen lassen.

Es kann doch jeder Urteile und Grundsätze nachlesen,

lest doch einfach mal nach:

http://hexenreiter.gmxhome.de/

einfacher kann man es doch gar nicht aufbereiten.



Backmagic , da bist du leider falsch informiert .

Für einen Privatverkauf gilt immer die Regel Abschluss bei Zahlung .
Jeder Privatverkauf wird rechtlich so behandelt als würde man sich gegenüber stehen .

Ein Versand ist ein Auftrag den der Käufer als neuer Besitzer der Ware erteilt .
Der Verkäufer handelt nur im Namen des Käufers .

Genau da liegt der Unterschied zu mir als gewerblichen Verkäufer , wenn ich versende , trage ich das Risiko .

In dieser Auktion ist es sogar noch wilder , eben weil der Standartversand als Versand genannt ist .
Im Zweifelsfalle kann dies sogar ein unversicherter Versand auf alleiniges Risiko des Käufers sein .
Beispielsweise ein Postpäckchen , wenn es Gewicht und Maße erlauben .

Auch für dich noch einmal zum lesen , völlig egal was irgendwelche Foren behaupten , es gilt hier als Rechtsgrundlage das BGB §447 Abs.1 und da kannst du dich auch gerne drüber aufregen , das ist nun einmal Fakt .

Und bedeuten tut das in der Praxis das der Käufer den Beweis erbringen muss für ein fehlerhaftes Verhalten .
Rechtsgültig ist dieser Beweis nur dann , wenn er gerichtlich festgestellt wird .

Stellt sich der Transporteur quer ist der Käufer in der Pflicht dem zu widersprechen , zur Not auf dem Klageweg .

Dazu gehört als erstes Mal der Nachweis , das der Schaden überhaupt auf dem Transportweg passiert ist , was nach der Paketannahme schon mal gar nicht einfach ist .
Das Paket kann dem Käufer schließlich nach der Annahme genau so gut vom Tisch gefallen sein .

Wenn du das nicht glaubst , informiere dich bei einem Anwalt und nicht auf nett gemachten Sites im Internet.

Das Problem bei der ganzen Sache ist der Nachweis , ob ein Sachbearbeiter eines Versandunternehmens dir nun erzählt , das ein Paket unsachgemäß verpackt war oder in China fällt ein Sack Reis um , hat ungefähr den gleichen rechtlichen Wert . Es ist hörensagen und ohne gerichtliche Feststellung völlig belanglos .

Gruß Haiopai


[Beitrag von Haiopai am 17. Dez 2010, 15:35 bearbeitet]
jeremiah
Stammgast
#20 erstellt: 17. Dez 2010, 15:29
Also der Verkäufer wendet sich (hoffentlich im Moment schon) an Hermes wg. des Transportschadens.

(Mir ist übrigens mal folgendes passiert: Lautsprecher-Paket vom Fachhändler per DHL erhalten, Ware gefiel nicht, Paket mit Retourenaufkleber vom Fachhändler zurückgeschickt, Paket ging verloren (Wo das wohl abgeblieben ist!), ich rufe DHL an, bekomme Reklamationsunterlagen, einiges Hin- und Herschreiben (2 Wochen lang), als endlich alles zur Zufriedenheit von DHL vorlag, schreiben die: Sie sind nicht Auftraggeber und benötigen eine Abtretungserklärung oder Vollmacht (bin nicht mehr sicher) des Absenders, Ende vom Lied: Absender kümmerte sich um alles, ich bekam sofort mein Geld zurück.
---- Diesmal soll das gleich der Absender machen. Arrgh, Fachhändler ist natürlich keine Privatperson.)

Falls Hermes sich querstellt, gehe ich mal zum hiesigen Saturn. Ich glaube nicht, dass ich denen einen Lügengeschichte auftische. Wenn man "Denon SC-CX 101" und "ebay" (darauf könnten die schon mal kommen, wenn den ursprünglichen Käufer und den Reklamierenden 250 km trennen) landet man (noch) bei der ebay-Auktion und auf der ersten Seite auch bei diesem Thread!!! Vielleicht lassen die sich ja trotz allem erweichen, eine Garantieabwicklung beim Hersteller zu versuchen.

Allerdings will ich keinen erneuten Transport mit losem Reflexrohr. Wenn die das Ding vor Ort nicht rausholen dürfen, schwebt mir wirklich der Gang zu einem Fachmann vor Ort und Untersuchung des Lautsprechers vor.


[Beitrag von jeremiah am 17. Dez 2010, 15:31 bearbeitet]
Haiopai
Hat sich gelöscht
#21 erstellt: 17. Dez 2010, 15:46

jeremiah schrieb:
Also der Verkäufer wendet sich (hoffentlich im Moment schon) an Hermes wg. des Transportschadens.

(Mir ist übrigens mal folgendes passiert: Lautsprecher-Paket vom Fachhändler per DHL erhalten, Ware gefiel nicht, Paket mit Retourenaufkleber vom Fachhändler zurückgeschickt, Paket ging verloren (Wo das wohl abgeblieben ist!), ich rufe DHL an, bekomme Reklamationsunterlagen, einiges Hin- und Herschreiben (2 Wochen lang), als endlich alles zur Zufriedenheit von DHL vorlag, schreiben die: Sie sind nicht Auftraggeber und benötigen eine Abtretungserklärung oder Vollmacht (bin nicht mehr sicher) des Absenders, Ende vom Lied: Absender kümmerte sich um alles, ich bekam sofort mein Geld zurück.
---- Diesmal soll das gleich der Absender machen. Arrgh, Fachhändler ist natürlich keine Privatperson.)


Das ist auch korrekt so , weil diese Versandauftragsgeschichte bei Privatverkäufen ein Ärgernis ist.
Vertragspartner für das Versandunternehmen ist nämlich tatsächlich der Versender , das Risiko trägst aber du .
Normal wäre es bei Privatkäufen rechtlich sinnvoller wenn der Käufer das Versandunternehmen beauftragen würde in Form einer Abholung .
Kostet aber mehr und wird deswegen kaum gemacht , wäre aber schlauer , weil man dann als Besitzer auch Ansprechpartner für den Transporteur wäre .

Deine Geschichte da ist übrigens was anderes und hätte dich auch gar nicht interessieren müssen .
Da dir ein Retourenaufkleber zugesandt wurde UND das Risiko bei gewerblichen Verkauf beim Händler lag , musst du dich da normal gar nicht drum kümmern , wenn das Paket weg kommt .Kopie der Einlieferungsbestätigung dem Händler zusenden und das wars .


jeremiah schrieb:

Falls Hermes sich querstellt, gehe ich mal zum hiesigen Saturn. Ich glaube nicht, dass ich denen einen Lügengeschichte auftische. Wenn man "Denon SC-CX 101" und "ebay" (darauf könnten die schon mal kommen, wenn den ursprünglichen Käufer und den Reklamierenden 250 km trennen) landet man (noch) bei der ebay-Auktion und auf der ersten Seite auch bei diesem Thread!!! Vielleicht lassen die sich ja trotz allem erweichen, eine Garantieabwicklung beim Hersteller zu versuchen.

Allerdings will ich keinen erneuten Transport mit losem Reflexrohr. Wenn die das Ding vor Ort nicht rausholen dürfen, schwebt mir wirklich der Gang zu einem Fachmann vor Ort und Untersuchung des Lautsprechers vor.


Was hat der Saturn oder Denon mit einem vermeindlichen Transportschaden zu tun ??
Wenn du dir das selber nicht zutraust , schau gleich bei einem Händler vorbei , wenn er locker drauf ist , schaut er für nen kleinen Obulus für die Kaffeekasse mal kurz in den Speaker .

Gruß Haiopai

Nachtrag , hab eben nochmal auf die Darstellung des Innenlebens aus deinem Link geschaut , ziemlich unwahrscheinlich , das da außer dem lösen des Reflexrohrs groß was passiert ist .
Sieht für mich wie ein Papprohr aus ,was entweder gesteckt oder verklebt war von innen , ne Sache von 10 Minuten , das wieder hin zu bekommen .


[Beitrag von Haiopai am 17. Dez 2010, 15:53 bearbeitet]
jeremiah
Stammgast
#22 erstellt: 17. Dez 2010, 16:05
Na ja, ob Transportschaden oder nicht ist nicht klar. Ich frage mich, warum das Reflexrohr rausfallen musste, wenn die Verpackung keine katastrophalen Schäden aufweist, die auf ungewöhnliche und wiederholte Stöße hinweisen.
Da ist doch ein fehlerhaft verklebtes Rohr auch eine Möglichkeit.

Weiterhin handelt es sich bei den Lautsprechern wohl um einen Aussteller, der vor 3 Monaten bei Saturn gekauft wurde. Wenn die also den Lautsprecher ein paar mal in der Hand hatten: Finger im Rohr beim Umherschleppen. Dardurch könnte das Papprohr auch einen mitgekriegt haben.

Und wenn ich jetzt jemand anderes in die Lautsprecher sehen lassen, gefährde ich doch grundsätzlich meine Garantie- und Gewährleistungsansprüche.


[Beitrag von jeremiah am 17. Dez 2010, 16:16 bearbeitet]
backmagic
Inventar
#23 erstellt: 17. Dez 2010, 19:23
Bei einem Ebay Kauf mit § 447 Abs. 1 BGB zu argumentieren ist wie wenn ich mit nem BMW Bj 2010 zum Händler gehe und dem Mechaniker versuche zu überzeugen das es bestimmt am Vergaser liegt.

Es sind die aktuellen BGH Urteile richtungsweisend.

Die besagen wenn ein Ebay Verkäufer privat einen Artikel anbietet und Versand angeboten ist, muss er alleine einen sicheren Versand bewerkstelliugen.



Und wer das nicht versteht hat halt leider keine Sach und Fach Kenntniss über seine Schulbildung hinaus.

Der Treadstarter kann doch das abgefallene Bassreflex Rohr bei Saturn reklamieren, spricht doch nichts dagegen. War halt der Kleber nicht mehr gut oder der Zeitarbeiter ders geklebt hat war unmotiviert.

Ich wiederhole:

Es sind die aktuellen Gerichtsurteile richtungsweisend.

Wenn ein Versand angegeben ist, ist dass eine verbindliche Eigenschaft! Kein Sonderwunsch des Käufers


[Beitrag von backmagic am 17. Dez 2010, 19:27 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#24 erstellt: 17. Dez 2010, 19:34
Welche BGH-Urteile? Bitte die Aktenzeichen, Danke.
backmagic
Inventar
#25 erstellt: 17. Dez 2010, 20:58
www.google.de

Ich poste die gerne doppelt und dreifach wie in diversen anderen Treads auch, damit dann wieder mit keinem Wort drauf eingegangen wird

http://195.74.94.46/entscheidungen/entscheidungen.php


[Beitrag von backmagic am 17. Dez 2010, 21:00 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#26 erstellt: 17. Dez 2010, 21:05
Also kein einziges, Danke, habe ich mir schon gedacht.
Wuhduh
Gesperrt
#27 erstellt: 18. Dez 2010, 01:18
Moin !

@ backmagic:

Jeremiah hat m. E. um konstruktive, weiterhelfende Ratschläge gebeten, nicht um einen kostenlosen, zeitintensiven Crashkurs in Vertragsrecht.

Also bräuchte man / er auch nicht auf Dein Link allzu detailliert eingehen.

MfG,
Erik
backmagic
Inventar
#28 erstellt: 18. Dez 2010, 01:25
Ich weiß das es niemand liesst und lesen will.

Und selber googlen will auch keiner.

Ich bekomme von euch je einen Euro? pro Urteil? Ok?
Ich schick euch dann meine BV per PN?


Natürlich haftet der Käufer auch mal nach BGB 447, bei Krieg, Tornados, Hurricanes, Hochwasser und andere Naturkatastropen die unverhersehbar sind.

Ich hab schon zig Urteile gepostet, wohl alle vergessen gell?
Die ganzen Dokumente von Post Hermes GLS werden auch übergangen, da kommt kein, Oh ich hatte Unrecht, ne, da wird schön drüber hinweggesehen.

Und ohne Bilder kann manns halt nicht wirklich beurteilen.
Wie in meinem ersten Post schon erwähnt.

Mit Bildern könnte man sagen, ob die Verpackung ausreichend war.


[Beitrag von backmagic am 18. Dez 2010, 01:26 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#29 erstellt: 18. Dez 2010, 01:50

Ich hab schon zig Urteile gepostet, wohl alle vergessen gell?


Ach, wo denn?
jeremiah
Stammgast
#30 erstellt: 18. Dez 2010, 15:41
Der Verkäufer hat sich inzwischen gekümmert. Hermes möchte jetzt noch Fotos von den Beschädigungen am Karton. Die liefer ich dann Sonntag abend/Montag.

Zur Verpackung: Der VK hat die Verpackung von Magnat Monitor Supreme 200 benutzt. Um die kleineren Denons der Styroporeinlage anzupassen, hat er sie mit Luftpolsterfolie umwickelt. Den in der Höhe fehlenden Raum hat er ebenfalls mit Luftpolsterfolie ausgefüllt. Der äußere Karton ist voll intakt, bis auf den Einriss auf einer Seite. Den ich leider zu spät bemerkt habe. Allerdings kann von einem solchen Stoß meiner Meinung nach kein voll intaktes Reflexrohr ausschlagen. Das binde ich Hermes natürlich nicht auf die Nase. Ich mache davon ein Foto, sowie von weiteren leichten Schrammen.

Zur Haftungssituation beim Privatkauf denke ich grundsätzlich: Natürlich ist Erfüllungsort und Gefahrenübergang beim Verkäufer. Wenn er allerdings Versand anbietet und - wie in meinem Fall auf Nachfrage - auch ausdrücklich "sichere Verpackung", dann hat er das auch zu gewährleisten. Darauf könnte man ihn wohl auch festnageln. Allerdings sehe ich da z.Zt. keinen Ansatz (siehe Beschreibung der Verpackung weiter oben).
Allerdings bin ich auch nicht wirklich im Thema drin, weshalb ich mich an der Grundsatzdiskussion nicht so beteilige.


[Beitrag von jeremiah am 18. Dez 2010, 15:45 bearbeitet]
jeremiah
Stammgast
#31 erstellt: 18. Dez 2010, 15:57
Wobei die Frage ungeklärt bleibt, ob die Lautsprecher bei Aufgabe zum Versand überhaupt im Ordnung waren. Das könnte doch ein Ansatzpunkt sein?

Wenn man also davon ausgeht, das auf dem Versandweg nichts weiter passiert sein kann (ordentliche Verpackung war gegeben, keine großen Schäden an der Verpackung), dann liegt der Schwarze Peter doch wohl wieder beim Absender? Es sei denn: der Einriss an der Seite dient als Hinweis auf Transportschäden oder ich hätte den Schaden beim Aufstellen der Lautsprecher selbst verursacht.
Haiopai
Hat sich gelöscht
#32 erstellt: 18. Dez 2010, 16:25
Hi , erstens , weise das dem Verkäufer erst einmal nach , dürfte schwierig werden .

Zweitens und das meine ich nicht böse , finde ich , das du hier wegen einer Lapalie einen ziemlichen Film drehst .

Schraub doch einfach mal den Tiefmitteltöner los , schau rein in den Lautsprecher und mit Glück steckst du das Reflexrohr wieder fest und gut ist .

Wenn da irgendwie das Gehäuse gebrochen wäre oder ein Töner eingedrückt , dann könnte ich deine Aufregung ja verstehen ,aber das was du da hast , das ist doch ne Nichtigkeit .

So wie du die Verpackung beschreibst ist die völlig okay gewesen , innen Polstermaterial ,drumrum als zusätzliche Innenverpackung Styropor und Außenverpackung Karton , alles nach Verpackungsrichtlinie Hermes .

Da ich aber weiß , wie man bei Paketdiensten mit werfbaren Kartons umgeht , tippe ich genau darauf , eben das der Karton mehr als den Meter den die Verpackung auszuhalten hat geworfen wurde .

Dabei muss der Karton nicht unbedingt groß beschädigt werden , die reine Erschütterung reicht aus um ein Reflexrohr welches mit Chance nur gesteckt ist oder mit nur einem kleinen Klebepunkt fixiert wurde zu lösen .

Dumm gelaufen , aber doch nun wirklich kein Drama .

Gruß Haiopai
jeremiah
Stammgast
#33 erstellt: 18. Dez 2010, 16:48

das meine ich nicht böse

danke (ernst gemeint)


das du hier wegen einer Lapalie einen ziemlichen Film drehst .

ok, stellt sich im nachhinein hoffentlich als Lapalie heraus


Schraub doch einfach mal den Tiefmitteltöner los , schau rein in den Lautsprecher und mit Glück steckst du das Reflexrohr wieder fest und gut ist .


Das will ich nicht, weil ich nicht einsehe bei 3 Monate alten Lautsprechern, die mir als neuwertig verkauft wurden, die Geräte zu öffnen und

1. Garantie- und Gewährleistungsrechte aufs Spiel zu setzen

2. vielleicht einen Schaden im Innern zu übersehen.

Wenn du mir die Speaker im Laden gegeben hättest, da wäre ein gestecktes Rohe abgefallen, dann ok. Aber nicht nachdem die Lautsprecher mit losem Teil im Innenraum einen Transport von Minimum 250 km hinter sich haben. Mit den Transportbedingungen, die du ja auch beschreibst.

Die Rohre sind by the way rundherum mit ordentlich Klebstoff versehen.
backmagic
Inventar
#34 erstellt: 20. Dez 2010, 00:14
andisharp
Hat sich gelöscht
#35 erstellt: 20. Dez 2010, 08:58
Und? Wo ist das versprochene BGH-Urteil? Was es nicht gibt, kann man leider auch nicht finden, wie?
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