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Nepp-Warnung: Kirsch Lautsprecher & Diamond Audio Prodigy DA 803+A -A |
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Autor |
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aileena
Gesperrt |
#756 erstellt: 03. Mrz 2007, 14:43 | |||
Das weiß ich doch Armin. Ich dachte eher an den Mitleser der Fa. Brown. Das war mein Adressat. Ein Päärchen in die Runde zum Testen. Nahe Frankfurt angefangen 1 Woche Test, zum nächsten in der Nähe gebracht, weitertesten usw.
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Lapinkul
Inventar |
#757 erstellt: 03. Mrz 2007, 22:10 | |||
Wer wird denn zum Testen auserkohren? Ich bin für jemanden, der evtl. Messgeräte zu Hause hat und dazu noch ein geschultes Ohr So einige "Sponsoren" haben wir ja schon (incl. meine Wenigkeit) |
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aileena
Gesperrt |
#758 erstellt: 03. Mrz 2007, 23:11 | |||
Ich kann nur "gute Ohren" beisteuern. |
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mottinski
Neuling |
#759 erstellt: 05. Mrz 2007, 23:05 | |||
@ aileen: So isses, für´s Leben lernen wir. Und was? Kauf keine "Schnäppchen" am Wegesrand! So, hiermit verabschiede ich mich vom Forum. Herzlichen Dank an alle Mitglieder für Rat und Infos, besonders an hisvoice, wird schon noch mit den Testboxen: Aber ich bin meine los Über die Art die Produkte abzusetzen könnte man einiges sagen , aber nu wollen wir das Unmoderierte ja nicht gefährden Die Abwicklung der Wandlung jedoch habe ich als tatsächlich unkompliziert erfahren. Wer schnell genug (14 Tagesfrist) auf dieser Site gelangt ist und sein Einschreiben/Rückschein auf den Weg gebracht hat, scheint sich entspannen zu können. Versucht dann jemanden an´s Telefon zu bekommen. In Zeiten der "Wahlwiederholung" ja nicht so schlimm. Und dann (zumindest bei mir) läufts. Eigentlich sollte schon Freitag die Rückabwicklung (in HH, dem Kaufort, nicht Recklinghausen!) stattfinden. Als das abgesagt wurde, dachte ich schon:" Ach Du MODERATOR". Aber der genannte Ersatztermin am Montag fand tatsächlich pünktlich statt. Gut der Hinweis von thegiver: Hinter PIT, PIE oder was auch immer, befindet sich die gezahlte Summe versteckt. Mir haben sie noch darüber hinaus 20 abgeluchst, aber auch die Masche ist bekannt, und ich bekam auch das Geld anstandslos zurück. Ich vermute, dass die Firma einfach keinen Bock auf Öffentlichkeit hat, wie sie ein Gerichtsprozeß hervorrufen kann. Wer also schnell genug hier war und reagiert, hat was für´s Leben gelernt: Und gekostet hat´s nur ein Einschreiben/Rückschein. Da ist jeder Volkshochschulkurs teurer! Allen die noch zittern viel Glück! Auf das Leben! |
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Dynacophil
Gesperrt |
#760 erstellt: 05. Mrz 2007, 23:16 | |||
Hi hast du sie mal gefragt, oder weiss es wer, ob dahinter seit 20 Jahren die Gleichen stecken, oder versuchen immer wieder neue Gestalten auf diese Art ihr Geld zu machen? Helge |
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aileena
Gesperrt |
#761 erstellt: 05. Mrz 2007, 23:44 | |||
Könnte schwierig werden da ein Bekenntnis zu entlocken. Die müssen doch schon aus lauter Vorsicht das Gras wachsen hören. |
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mottinski
Neuling |
#762 erstellt: 06. Mrz 2007, 14:37 | |||
@ dynacophil & aileena Falsch! Das ist die gleiche Gruppe und die selber (Gärtner) sagen, dass die Masche doch schon seit 20/25 Jahren so läuft. Aber warum auch nicht? Die bieten ein Produkt an, lassen mit sich "sogar" um den Preis feilschen, und wenn man es sich anders überlegt bekommt man verhältnismäßig leicht sein Geld wieder. Das Ärgerliche ist doch, dass man vorgeführt wird. Was mich am meisten ärgert: Dämlich genug gewesen zu sein, darauf hereinzufallen. Zuerst läuft man natürlich Amok , aber doch hauptsächlich, weil man sich über sich selbst ärgert Aber wo soll das Illegale liegen? Weiter ober schrieb ja schon einer, dass die nen Gewerbeschein haben. Das die eine konspirative Atmosphäre schaffen wie in der Sesamstrasse (Hey Du, willst Du ne 8 kaufen..., Jaaa genauuu!) ist ja nicht illegal. Und das die einem das Blaue vom Himmel versprechen? Nun, dass tut jeder Autoverkäufer....Ein ärgerlicher Fallstrick über den man als mündiger Bürger eigentlich nicht stolpern sollte. Eigentlich |
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kölsche_jung
Moderator |
#763 erstellt: 06. Mrz 2007, 18:23 | |||
mottinski schrieb:
da könnte man trefflich drüber streiten, mE käme infrage § 263 StGB - Betrug (vortäuschen, es handele sich um hochqualitative LS, da kommts aber ziemlich genau drauf an, was genau gesagt wurde) und / oder §297 StGB - Wucher (da bräuchte man ein "auffälliges Mißverhältniss" zwischen Leistung - Gegenleistung!) sollte man aber im HiFi-Bereich vielleicht mit vorsicht geniessen! Ich denke allerdings, dass die "Herren" sich der Möglichkeit sich strafbar zu machen durchaus bewußt sind. Oder glaubt ihr, die tauschen so unproblematisch um weil sie so nett sind? klaus |
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aileena
Gesperrt |
#764 erstellt: 06. Mrz 2007, 20:13 | |||
Das ist ganz klar Betrug. Das haben wir ganz weit vorne schon alles geklärt. |
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kölsche_jung
Moderator |
#765 erstellt: 06. Mrz 2007, 22:20 | |||
sorry, aber das seh ich nicht ganz so: Betrug § 263 1. Täuschung Hier Täuschung über die UVP? Nein die ist sicherlich zu hoch angesetzt, aber da wir in einem relativ freien Land leben, darf (fast) jeder seine UVP selbst bestimmen. = Täuschung (-) Täuschung über den Wert? Mir wurden noch keine Kirschkisten angeboten, insoweit kann ich keine Aussagen machen, ob und wie da getäuscht wird. Ist aber immerhin möglich, dass über die Eigenschaften, Klavierlack etc getäuscht wird. insoweit erliegt der Käufer einem 2. Irrtum (falls da von Klavierlack, hochwertigen Chassis etc gesprochen wird woraufhin er 3. eine Vermögenverfügung tätigt worauf ein 4. Vermögensschaden eingetreten sein müsste. und schon wieder ein Problem. Wo ist der Schaden? Die "verlorene" Hoffnung Superlautsprecher für KLeingeld zu kriegen stellt sicherlich keinen Schaden dar. und einen überteuerten Preis zu zahlen stellt so für sich auch keinen Schaden dar. insbesondere nicht, wenn man den gwbrauchtmarkt in der bucht sieht. da würde ich doch lieber auf den wucher zurückgreifen!
wenn die Kisten einen (in dem Fall materiellen und eben nicht ebay-wiederverkaufs-) wert von einigen wenigen 20 € haben und 300 € oä verlangt /gezahlt werden liegt ein solches missverhältnis sicher vor. Insoweit liegt, die geringwertigkeit unterstellt, eine strafbare handlung vor! Falls du mir in kurzen worten erklären kannst, warum das trotzdem ganz klar Betrug sein soll, bitte ich um Erklärung ... aber bitte nicht ... da gab es irgendwo mal ein Verfahren ... JURISTISCH klaus |
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aileena
Gesperrt |
#766 erstellt: 06. Mrz 2007, 22:45 | |||
Das ist mir jetzt zu blöd, Klaus. Bist Du Jurist?? Das wurde hier bereits in mehreren der 764 Beiträge abgehandelt - juristisch. Musst Du halt ein wenig rückwärts lesen. Der Verkauf vom Wagen per se, als sogenannter White Van Verkauf, ist schon nicht zulässig. Dafür braucht man eine Konzession und nicht nur den Gewerbeschein. Und de jure kommen hier viele Faktoren zusammen. Aber wie gesagt - lies selbst. |
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S.P.S.
Inventar |
#767 erstellt: 06. Mrz 2007, 22:56 | |||
Geht das jetzt nochmal los? |
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kölsche_jung
Moderator |
#768 erstellt: 06. Mrz 2007, 23:22 | |||
Bist Du Jurist?? ja, strafverteidiger um genauer zu sein
??? wo steht da denn? wäre dann allerdings ein verstoß gegen ordnungsrecht und kein betrug davon ab, denke ich habe ich meine haltung gegenüber whitevan schon deutlich gemacht. mE liegt eine strafbarkeit wegen schweren fall des wuchers vor. diese strafbarkeit wird mE nicht durch einen späteren Umtausch berührt! klärung könnte es ja bringen, wenn sich die Geschädigten, jeder für sich, entscheiden, die Masche zur ANZEIGE zu bringen. Staatsanwälte und Richter sind teils auch Musikfreunde und fänden das alles uUnicht ganz so nett. Aber:ohne Anzeige kein Verfahren klaus |
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aileena
Gesperrt |
#769 erstellt: 06. Mrz 2007, 23:25 | |||
Na prima, als Mann vom Fach wirst Du das hier ja auch kennen: Der Betrug, § 263 StGB, zählt zu den Vermögensdelikten. Schutzgut ist das Vermögen als Ganzes in seinem Bestand. Ein Betrug ist unter folgenden Umständen gegeben: Eine Täuschung über Tatsachen muss zu einem Irrtum des Opfers führen, dieser Irrtum muss eine Vermögensverfügung auslösen, die wiederum einen Vermögensschaden entstehen lässt. Ein Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Wer den Betrug als Mitglied einer Bande gewerbsmäßig begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft. Der Versuch ist ebenfalls strafbar. Täuschungshandlung Tathandlung ist das Täuschen über Tatsachen. Tatsachen sind alle gegenwärtigen oder vergangenen Vorgänge, Zustände oder Sitatutionen, die dem Beweise zugänglich sind (z.B. finanzielle Verhältnisse einer Person, insbesondere die Zahlungsfähigkeit, die Beschaffenheit einer Sache). Hierunter fallen nicht bloße Werturteile und Meinungsäußerungen. Täuschung ist das Einwirken auf das intellektuelle Vorstellungsbild eines anderen, um einen Irrtum zu erzeugen, verstärken oder bestätigen. Die Täuschung ist sowohl durch positives Tun als auch durch ein Unterlassen (vgl. BGHSt 6, 198; 39, 392 [398]; BayObLG NJW 1987, S. 1654) möglich. Letztere erfordert dann eine Garantenstellung. Die Täuschungshandlung im Falle des positiven Tuns kann ausdrücklich (z.B. Beantragung von Sozialleistungen ohne Berechtigung) oder konkludent erfolgen. Konkludent bedeutet, dass der Täter durch sein Verhalten etwas kundtut, dem von der Verkehrsanschauung ein bestimmter Erklärungswert entnommen wird (z.B. Übersendung eines Angebotsschreibens, das aber eigentlich wie eine Rechnung aussieht und dem Empfänger bestimmte Zahlungen abverlangt). Irrtum Durch die Täuschungshandlung muss ein Irrtum erregt oder unterhalten werden. Irrtum ist eine Fehlvorstellung, d.h. der Wirklichkeit widersprechende Vorstellung, über Tatsachen. Erregt wird ein Irrtum, wenn der Irrtum durch den Täter selbst verursacht wird (Kausalität erforderlich). Unterhalten wird ein Irrtum, wenn der Täter das Opfer in seiner falschen Vorstellung bestärkt. Vermögensverfügung Die Vermögensverfügung ist ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal, wodurch sich der Schaden erstmals nach außen manifestiert und der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen Irrtum und Vermögensschaden hergestellt werden kann (vgl. BGHSt 14, 170). Vermögensverfügung ist jedes rechtliche oder tatsächliche Handeln, Dulden oder Unterlassen des Getäuschten, welches sich unmittelbar vermögensmindernd auf sein eigenes oder auf fremdes Vermögen auswirkt (vgl. BGHSt 14, 170). Die Vermögensverfügung muss kausal auf dem Irrtum beruhen, d.h. es muss infolge des Irrtums zur Vermögensverfügung gekommen sein. Nach überwiegender Auffassung ist bei der Vermögensverfügung grds. kein Verfügungsbewußtsein erforderlich (vgl. BGHSt 14, 170 [172]). Eine Ausnahme gilt dabei nur für den sog. Sachbetrug. Vermögensschaden Durch die Vermögensverfügung muss unmittelbar ein Vermögensschaden entstanden sein. Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn das Vermögen nach der Vermögensverfügung geringer ist als davor. Im Einzelnen ist allerdings umstritten, was zum Vermögensbegriff gehört. Die Rechtsprechung (vgl. BGHSt 16, 220 [221]; 26, 346 [347]) vertritt dabei den sog. wirtschaftlichen Vermögensbegriff, wonach alle wirtschaftlich wertvollen Positionen erfasst werden (z.B. Geld, Eigentum, Erwerbsaussichten, Arbeitskraft). Die Rechtsprechnung nahm allerdings bei dem sog. Dirnenlohn immer eine Korrektur vor, weil es sich bei der Gegenleistung der Prositituierten um eine unsittliche oder verbotene Leistung handelte (vgl. z.B. BGHSt 4, 373). Dies wird durch das Prostitutionsgesetz vom 1.1.2002, welches die Rechtswidrigkeit der Dirnenlohns ausschliesst, wohl in Zukunft nicht mehr so gehandhabt werden. Vermögensgefährdung Nach der überwiegenden Auffassung genügt bereits eine konkrete Vermögensgefährdung, um einen Schaden gemäß § 263 StGB entstehen zu lassen. Hierzu wird der sog. Eingehungsbetrug gezählt, bei dem durch die Täuschunghandlung der Vertragsabschluss zustande kommt, wobei die versprochene Leistung viel geringer ist als sie im Vertrag selbst versprochen wurde. Beispiel: Autokaufvertrag über den bewußten Verkauf eines Unfallfahrzeuges als unfallfrei. Des Weiteren fällt hierunter der sog. Erfüllungsbetrug, d.h. bemerkt das Opfer durch die Täuschung nicht, dass weniger als geschuldet geleistet wurde. Schaden durch gutgläubigen Erwerb Nach der sog. Makeltheorie (RGSt 73, 61; BGHSt 3, 370; 15, 83) wird bei einem gutgläubigen Erwerb (§ 932 BGB) ein Schaden bejaht. Früher wurde dafür als Begründung angeführt, dass der Erwerb mit einem "sittlichen Makel" behaftet sei, während heute auf ein erhöhtes Prozeßrisiko (z.B. Klage auf Herausgabe/Schadenersatz durch den ursprünglichen Eigentümer), dem der gutgläubige Erwerber ausgesetzt sein kann, abgestellt wird. Persönlicher/individueller Schadenseinschlag Ein Betrug scheidet aus, wenn ein Wertvergleich zwischen den hingegebenen bzw. empfangenen Leistungen keine Differenz hervorbringt (wirtschaftliche Ausgeglichenheit). Beispiel: Selbst wenn der Kilometerstand bei einem Auto heruntergedreht wurde, liegt kein Betrug vor, wenn der Kaufpreis dem Wert des Autos entspricht (vgl. OLG Düsseldorf JZ 1996, S. 913 oder direkt im Web hier). Aber selbst wenn man für sein Geld eine entsprechende Gegenleistung bekommen hat, nimmt die Rechtsprechung (entwickelt in BGHSt 13, 321) in bestimmten Konstellationen dennoch einen Vermögensschaden unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse und des verfolgten Zweckes in folgenden Fällen an (sog. persönlicher Schadenseinschlag): |
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kölsche_jung
Moderator |
#770 erstellt: 06. Mrz 2007, 23:41 | |||
ja, das kenn ich schon alles, aber bei genauem lesen wird da auch schon das problem klar:
uvp 3000€ ist allerdings nicht falsch! die 3000€ sind zwar total überteuert und nicht am markt erzielbar, aber eben die preisempfehlung des herstellers. etwas anderes kann uU bei "qualitäts"merkmalen gelten, wenn klavierlack und hochwertige chassis etc angepriesen werden.
uvp nicht die leistung, leistung sind die ls und die bei kaufpreis 300€ ebay 250€ = eben nicht viel geringer! sorry aber so seh ich das klaus |
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aileena
Gesperrt |
#771 erstellt: 07. Mrz 2007, 00:10 | |||
Du weißt ja: zwei Juristen - zwei Meinungen. Zwei Richter - zwei Meinungen. Wir haben unterschiedliche und dabei belasse ich es. Die Masche ist alt und klar. Deswegen wird sie nicht erträglicher. |
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andisharp
Hat sich gelöscht |
#772 erstellt: 07. Mrz 2007, 00:15 | |||
Was soll's, sagen wir einfach, dass es äußerst merkwürdig ist, so zu verkaufen. Man bekommt auf der Straße ja auch kein Pfund Leberwurst aufgedrückt. Wer da kauft, hat sich von seinen niedrigsten Instinkten leiten lassen und den Verstand ausgeschaltet. Dieser Vertriebsweg ist einfach unseriös, das war es aber auch schon. |
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kölsche_jung
Moderator |
#773 erstellt: 07. Mrz 2007, 00:30 | |||
ich will ja jetzt nix sagen (schreiben), aber ich schrieb:
es ist mE halt nur kein Betrug sondern wucher! das ist aber genauso strafbar! @ aileena wenn du dich schon als Jurist bezeichnest, so versteh ich das:
hät ich ein bischen mehr arbeit am fall erwartet, dass was du schreibst ist definitionsgesammel ausm 2. semester und keinerlei subsumtion klaus |
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aileena
Gesperrt |
#774 erstellt: 07. Mrz 2007, 00:37 | |||
Wir sind hier auch in einem HiFi-Forum. Du scheinst mir noch ein wenig jünger zu sein - oder konntest Dir den Biß auch über die Grenzen Deines täglichen Wirkens hinaus bewahren. Ich habe gelernt zu entspannen und keine ermüdenden Grundsatzdiskussionen in den falschen Foren zu führen. |
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kölsche_jung
Moderator |
#775 erstellt: 07. Mrz 2007, 00:52 | |||
das nehm ich dann mal als kompliment aber spaß beiseite, mir stehen halt manchmal die (grauen)Haare zu Berge, was im Hinblick auf Rechtswissenschaften behauptet wird. Wenn es denn wenigstens als pers. Ansicht gekennzeichnet wird, bitte. Aber alles als Feststellung darstellen? Ich schlag mich da oft genug (täglich) mit rum. Als bestes Beispiel für "das ist so" die PERSONALAUSWEISMITFÜHRUNGSPFLICHT?????????????? der größte unsinn, den ich je gehört hab, wird auch von kollegen oft und gern verbreitet. schon mal für jemand anderen ein kfz angemeldet, neben entsprechender vollmacht benötigt man (zwecks überprüfung der vollmacht) dessen perso!!! den kann derjenige dann ja schlecht bei sich tragen! klaus |
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aileena
Gesperrt |
#776 erstellt: 07. Mrz 2007, 01:03 | |||
Die Anmeldung habe ich in der Tat schon zweimal mit Kopie des Perso geschafft - weil wir ja im Sinne der Mitführungspflicht keinen dem verlängerten Arm der Legislative aussetzen wollen. Aber der Sinn dieses threads ist ja auch Aufklärung - und keine mögliche Strafverfolgung. Die Betroffenen sind durchaus froh, ihr Geld zurückzubekommen und wollen dann eben nicht mehr diesem zweifelhaften Treiben per Jurisdiktion ein Ende setzen. Aber es sind halt ein paar Geschädigte weniger und die Kollegen hinter dem großen Tisch haben (gottlob) weniger mit, im Grunde genommen, Bagatellen zu tun. Wobei diese WhiteVan-Geschichte schon sehr organiesiert ist... |
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kölsche_jung
Moderator |
#777 erstellt: 07. Mrz 2007, 01:19 | |||
Na ja, Bagatellen? Für den ein oder anderen möglicherweise, mir täten 300€ totalverlust aber immer noch weh. Wenn ich mir da nen Schüler vorstelle, der durch Ferienarbeit oder Zeitungen austragen ... für den wäre das keine Bagatelle. Da wird die Justiz für ganz anderen Blödsinn bemüht, mein Highlight: Hauptverhandlung in Bayern (800km) wegen Betrug zum Nachteil der Post wegen Doppelbenutzung von 3 (drei) Briefmarken zu je 55 Cent! Wenn mir die Dinger angeboten würden, würd ich auf jeden Fall ordentlich handeln, die Brüder anzeigen und die ls dem Forum zur Verfügung stellen. Erst hören, dann demontieren und fotos machen ... und nach rechtskräftiger Verurteilung die dinger mit freude zerkloppen! so jetzt muss ich aber ins bett, hab morgen früh verhandlung guts nächtle klaus |
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aileena
Gesperrt |
#778 erstellt: 07. Mrz 2007, 01:22 | |||
Gute Nacht. |
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Magnuson
Stammgast |
#779 erstellt: 07. Mrz 2007, 11:28 | |||
Hallo ihr beiden, hätte noch eine Frage zur juristischen Betrachtung. Wie sieht es eigentlich damit aus. In den meisten "Verkausgesprächen" wird ja erzählt man hätte mehr Lautsprecher aufgeladen als quittiert worden wäre und möchte diese überzähligen Lautsprecher jetzt schnell loswerden, weil der Chef ja so ein Ausbeuter ist und man eben auch mal Glück haben will. Wenn man diesem Gespräch glauben schenken wollte könnte man eigentlich annehmen das hier ein Diebstahl mit anschließender Hehlerei vorliegt und dies zur Anzeige bringen. Da sich dann herausstellt das die Geschichte frei erfunden ist, handelt es sich dann nicht um die Vortäuschung einer Straftat? [Beitrag von Magnuson am 07. Mrz 2007, 11:35 bearbeitet] |
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superfranz
Gesperrt |
#780 erstellt: 07. Mrz 2007, 11:51 | |||
...deine Probleme möchte ich haben , oder handelst du als verdeckter Ermittler ? franzl |
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Magnuson
Stammgast |
#781 erstellt: 07. Mrz 2007, 12:29 | |||
Welches Problem denn bitte? [Beitrag von Magnuson am 07. Mrz 2007, 12:29 bearbeitet] |
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kölsche_jung
Moderator |
#782 erstellt: 07. Mrz 2007, 21:53 | |||
hallo magnuson
wenn dann läge eine Unterschlägung vor, mangels Gewahrsamsbruch, die ls wurden den "verkäufern" anvertraut.
§ 145 d StGB stellt nur das Vortäuschen gegenüber Behörden oder zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stellen unter Strafe. Also keine Strafbarkeit in diesem Sinne. klaus |
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Magnuson
Stammgast |
#783 erstellt: 07. Mrz 2007, 23:05 | |||
Hallo Kölsch-Jung, danke für die Antworten. Das mit der Vortäuschung einer Straftat hatte ich selber mal so wie du recherchiert. Ich dachte nur ob das eventuell eine Auswirkung auf die Jungs haben könnte, wenn regelmäßig Anzeigen gegen sie, dann eben wegen Unterschlagung, bei den Behörden eingehen würden. Könnte ja sein das es sich zumindest um "groben Unfug" handelt So wie wenn ich einer Freundin zum Spaß einen Mord gestehen würde und sie dies aber als ernst versteht und der Polizei meldet. |
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kölsche_jung
Moderator |
#784 erstellt: 07. Mrz 2007, 23:33 | |||
@ magnuson
na ja, das brächte nur 2 kleine probleme mit sich 1. der käufer der, wie er dachte unterschlagenen ls könnte sich uU dann wegen Hehlerei strafbar gemacht haben, zwar nur als versuch, aber eben strafbar. 2. die verkäufer können ohne probleme nachweisen, dass sie im auftrag ihres herrn gehandelt haben, also keine unterschlagung ich denke, es wäre besser strafanzeige wegen wucher zu stellen, liegt zumindest im bereich des möglichen, soweit die ls so billiger schrott sind. klaus |
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don_camillo
Inventar |
#785 erstellt: 14. Mrz 2007, 08:57 | |||
so hab mir interesse halber mal ein Paar geschossen. Muss aber sagen, so schlecht klingen sie nicht. OK, ist keine Vergleich, für die oberen Lautsprecher wie Infinity Canton usw. aber 200 Eus finde ich ok. |
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Rainer_B.
Inventar |
#786 erstellt: 14. Mrz 2007, 09:20 | |||
In diesem Preisbereich bekommt man ja auch kaum wirklich was und da sind 2 grosse Lautsprecher für 200,- EUR/Paar gerade das richtige für das Kinderzimmer um Tokio Hotel jammern zu lassen. Ist wie früher: 5 Wege, 500 Mark, direkt vom Laster vor dem Geschäft. Da stand dann aber was wie CAT auf dem LKW. Rainer |
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Lapinkul
Inventar |
#787 erstellt: 14. Mrz 2007, 15:00 | |||
Und was hast du denn jetzt mit den "Dingern" vor? Bekommen wir etwas von dem Innenleben zu sehen? |
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don_camillo
Inventar |
#788 erstellt: 14. Mrz 2007, 15:07 | |||
hat mich einfach mal interessiert wie die so klingen. Ich werde sie wohl wieder verkaufen, brauchen tu ich sie ja nicht. |
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Magnuson
Stammgast |
#789 erstellt: 14. Mrz 2007, 15:15 | |||
Fotos |
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don_camillo
Inventar |
#790 erstellt: 14. Mrz 2007, 15:18 | |||
die hab ich schon wieder in die Orginalkartons. Die Pack ich jetzt nicht wieder aus Aber hier iss der link, kannst du dir ja mal angucken. Ich find sie gar nicht so schlecht. Verarbeitung ist halt nicht brilliant http://www.kirschlou...details.php?value=23 |
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Magnuson
Stammgast |
#791 erstellt: 14. Mrz 2007, 15:24 | |||
Sag mal, kann es sein das du erst nach dem Kauf auf diesen Thread gestoßen bist |
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*bob*
Stammgast |
#792 erstellt: 14. Mrz 2007, 15:26 | |||
Super, deine Posts hättest du dir auch sparen können. Hat hier keinen Menschen auch nur einen Schritt weiter gebracht. Und was sollen wir mit dieser Seite? Die ist ja komplett für den A... Zitat von Magnuson: "Sag mal, kann es sein das du erst nach dem Kauf auf diesen Thread gestoßen bist?" |
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don_camillo
Inventar |
#793 erstellt: 14. Mrz 2007, 15:31 | |||
nein, das hab ich schon davor gelesen. Hab sie ja billig gekauft weil es mich einfach interessiert hat. |
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Magnuson
Stammgast |
#794 erstellt: 14. Mrz 2007, 16:01 | |||
Auch wenn ich das nicht ganz nachvollziehen kann, aber jetzt hast du dir schon die Mühe gemacht und 200 Euro vorgestreckt, wäre doch toll endlich mal ein paar Bilder vom inneren zu haben. Und einen Karton zu öffnen kann ja auch nicht so anstrengend sein Kannst die Bilder ja auch nachreichen wenn du sie wieder losgeworden bist. Noch ne andere Frage, waren irgendwelche Papiere dabei? Es ist wohl auf der "Quitung" vermerkt wieviel der Erstkäufer berappt hat. Wenn du die hättest könntest du ja eigentlich ... |
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Lapinkul
Inventar |
#795 erstellt: 14. Mrz 2007, 16:19 | |||
Ähm...was ist denn das für eine Geschichte?!!! Wo hast du die Kirschen denn gekauft und wo willst du sie jetzt wieder verkaufen??? |
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don_camillo
Inventar |
#796 erstellt: 14. Mrz 2007, 16:21 | |||
IN DER BUCHT. Wo weiß ich noch nicht. |
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superfranz
Gesperrt |
#797 erstellt: 14. Mrz 2007, 18:02 | |||
Hast ja recht, mach die Kartons wieder zu und verscherbel die Speaker ( was willst auch damit,hast ja genügend hochklassige Boxen ). Immerhin hast du einen kurzen Klangeindruck geschildert ( immerhin Besitzer eines vierteiligen Infinity-Referenz-Systems), ohne Messdatei tut man sich halt schwer einen ausführlichen und verwertbaren Test zu verfassen. Wer seine Neugierde nicht bremsen kann, der soll sich selbst ein Paar Kirsch in der Bucht angeln. ...wozu Fotos von den Innereien der Kirsch, wer will den bewerten ob das Chassimaterial gut oder schlecht ist ? franzl |
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don_camillo
Inventar |
#798 erstellt: 14. Mrz 2007, 18:09 | |||
nun ich hab ja schon geschrieben das ich sie vom Klang her gar nicht mal so schlecht finde. Von Hiend kann aber nicht die Rede sein. Wenn es sich einer so interessiert kann er sie von mir abkaufen und auseinander bauen. |
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Lapinkul
Inventar |
#799 erstellt: 14. Mrz 2007, 18:42 | |||
Die ersten beiden Absätze wurden doch hier in diesem Thread schon angeschnitten... ...jeder der hier mitgelesen hat, sollte das wissen!!! Was die Bilder angeht, denke ich, liegt es an der neugierde des Menschen. Zumal "niemand" (von uns?) dieses vermeitliche Innenleben kennt |
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Röhrender_Hirsch
Inventar |
#800 erstellt: 14. Mrz 2007, 19:13 | |||
Wenn jemand vor hat die Dinger wieder zu versilbern, wird er kein großes Interesse daran haben die Innereien abzulichten und zu veröffentlichen. Das könnte sich negativ auf den Verkaufspreis auswirken. |
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aileena
Gesperrt |
#801 erstellt: 14. Mrz 2007, 20:18 | |||
Seltsam seltsam. |
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andisharp
Hat sich gelöscht |
#802 erstellt: 14. Mrz 2007, 20:20 | |||
Was soll da schon drin sein? Der gleiche Schrott, wie in allen diesen Billigsttröten, Chassis für insgesamt 10 Euro und eine popelige Frequenzweiche. Das sieht man schon von außen. |
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Magnuson
Stammgast |
#803 erstellt: 14. Mrz 2007, 21:18 | |||
Dann streu ich eben jetzt das Gerücht das in einer von 1000 Kirschen eine goldene Spule verbaut ist |
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HisVoice
Inventar |
#804 erstellt: 14. Mrz 2007, 21:20 | |||
.........Die aber nie ausgeliefert wurden da der "Firmengründer" sie Zuhause stehen hat in einer Glasvitrine |
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kölsche_jung
Moderator |
#805 erstellt: 14. Mrz 2007, 22:04 | |||
dann hätten die Veröffentlichungen hier sich aber auch schon negativ auswirken müssen, oder? Selbst die Flach-Wasser-Fischer in der Bucht haben wohl inzwischen gemerkt, was fürn Schrott die Kirschen sind. Die Preise sinken! aktuell keine kirschen in der bucht! und die Kirschen ohne Gebot! (kein wunder wenn selbst der verkäufer sagt, dass die DRÖHNEN!!!) lach kaputt - obwohl die sogar aus KIRSCHHOLZ sind! Super Artikelbeschreibung klaus [Beitrag von kölsche_jung am 14. Mrz 2007, 22:06 bearbeitet] |
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andisharp
Hat sich gelöscht |
#806 erstellt: 14. Mrz 2007, 22:10 | |||
Vielleicht wird ein Markenwechsel vorbereitet und sie begegnen uns bald als Nemesis, Fatality oder unter sonst einem schicken Namen |
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