Vom Kauf zurücktreten?

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Jungblut
Stammgast
#1 erstellt: 09. Feb 2004, 12:03
Hallo! Ich wollte euch mal fragen ob ich innerhalb von 7Tagen ohne Begründung von einem Kauf zurückterten kann!

Geht es ohne Begründung?

Reicht es wenn ich mit dem Produkt in meiner eigenen Anlage unzufrieden bin?


Gruss Jungblut!
Hörzone
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 09. Feb 2004, 12:10
du kannst generell vom Kauf nicht zurücktreten...
einzige Ausnahme ist im Rahmen des Fernabsatzgesetzes, das findet seine Anwendung beispielsweise beim Internetkauf.
Gruß
Reinhard
Jungblut
Stammgast
#3 erstellt: 09. Feb 2004, 12:59
Also machen das die meisten Händler aus Kulanz?
Karem
Stammgast
#4 erstellt: 09. Feb 2004, 14:00
Ja. Ein guter Händler bietet Dir eine Alternative an. Ist doch klar: wenn das bei dem geht, sagst Du Deinen Freunden, sie könne da fast risikolos einkaufen gehn. Sag ihm, Du willst Deine Anlage umtauschen oder was anderes weil Du Dir die Anlage anders vorgestellt hast und ob es denn möglich wäre..
Hörzone
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 09. Feb 2004, 14:49
Ja, das ist dann Kulanz. eine Verpflichtung besteht nicht
Evingolis
Hat sich gelöscht
#6 erstellt: 09. Feb 2004, 17:27
es ist, wie hörzone schrieb. darauf, daß im rahmen des fernhandelsgesetzes ein generelles gesetzliches rückgaberecht innerhalb 14 tagen gilt, möchte ich nochmal explizit hinweisen. dieses rückgaberecht beinhaltet die rücksendekosten; der händler kann bezüglich der abwicklung der rücksendung aber vorgaben machen (abholung durch spedition, versand nur über ups o.ä.). diese sollte mensch klären, speziell, wenn mensch dran denkt, auf diese weise "testen" zu können.

manche versender (nubert zb) bieten längere, explizit als testzeitraum ausgewiesene zeiten. dies beruht dann wieder auf kulanz

beim händler vor ort ist rückgabe _immer_ ne freiwillige leistung. er kann das als recht allen kunden einräumen (das tun ja diverse ketten) oder im einzelfall so handhaben. viele händler kommen einem kunden dabei entgegen, wenn a) die ware ok ist und man b) höflich ist

kulanz ist eine leistung, der man sich bewußt sein sollte, keine selbstverständlichkeit
das_n
Inventar
#7 erstellt: 09. Feb 2004, 17:37
die meissten händler/ketten nehmen ihre waren aber zurück und machen dann zumindest ein angebot für ein anderes gerät. wie das mit der barauszahlung ist, weiss ich nicht.
Jungblut
Stammgast
#8 erstellt: 09. Feb 2004, 17:45
Ich habe ins Bieter Forum das Gerät gesetzt! Der Händler windet sich ...

Wer Interesse an einen Creek OBH-11 mit OBH-2 und HD600 für Knapp 200? hat sollte mal reinschauen!

Gruss Jungblut
_axel_
Inventar
#9 erstellt: 09. Feb 2004, 17:46

§ 357 BGB Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
(1) ...
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Rücktrittsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

(lt. http://www.fernabsatzgesetz.de/)

gruß
alex711
Neuling
#10 erstellt: 24. Feb 2004, 17:07
Das bezieht sich allerdings nur auf den Handel zwischen Privatperson und Firmen. Provat zu Privat profitieren leider nicht von diesem Gesetz (also ebay o.ä.)

Gruß, alex711

h**p://www.avprofis.de
_axel_
Inventar
#11 erstellt: 24. Feb 2004, 17:22

Privat zu Privat profitieren leider nicht von diesem Gesetz (also ebay o.ä.)


"leider"? nun ja... man denke auch an die Privat-Verkäufer.
Da auch viele Händler über ebay verkaufen, ist ebay auch nicht grundsätzlich ein fernabsatzgesetz-anwendungsfreier Raum (war vermutlich auch nicht so gemeint).
Gruß
zlois
Stammgast
#12 erstellt: 24. Feb 2004, 18:43
Na ja, immerhin gibt es ja sogar Händler, die sich weigern, defekte Geräte umzutauschen...
Ich habe mir beispielsweise in einem Elektroladen einen DVD-Recorder gekauft, nach ca. 2 Wochen war er defekt, also zurück zum Händler, bitte umtauschen. Als Antwort bekam ich nur ein "Machen wir nicht! Der nächste bitte...". Da höfliches argumentieren nichts brachte, habe ich den Verkäufer mal freundlich darauf hingewiesen, dass ich als Kunde laut Gesetz das Recht habe, bei einem Gewährleistungsfall innerhalb der ersten 6 Monate einen Umtausch zu verlangen (zumindest ist das bei uns in Österreich so), aber auch damit konnte ich ihn nicht überzeugen. Erst als ich damit drohte meinen Anwalt einzuschalten erklärten sie sich bereit einmal darüber nachzudenken...

Ja. Das wollte ich jetzt einfach mal loswerden
sound67
Hat sich gelöscht
#13 erstellt: 24. Feb 2004, 19:21

Da höfliches argumentieren nichts brachte, habe ich den Verkäufer mal freundlich darauf hingewiesen, dass ich als Kunde laut Gesetz das Recht habe, bei einem Gewährleistungsfall innerhalb der ersten 6 Monate einen Umtausch zu verlangen (zumindest ist das bei uns in Österreich so)


Hier in Deutschland nicht. Der Verkäufer hat das Recht, den Artikel reparieren zu lassen. Schlägt die Reparatur 2x fehl, DANN hat der Kunde das Recht auf Umtausch oder Wandlung, oder Rückgabe gegen Kaufpreis.

Gruß, Thomas
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