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T+A Garantieübertrag?+A -A |
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Autor |
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go
Neuling |
#1 erstellt: 23. Apr 2003, 12:24 | |
Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Habe über Ebay einen T+A K11, 3 Monate alt, ersteigert. Hatte nun vor mich bei T+A als neuer Eigentümer eintragen zu lassen und den restlichen Garantieanspruch, immerhin 27 Monate, zu übernehmen. T+A lehnt mit der Begründung ab, das die Garantie nur für Erstkäufer gilt.
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Werner_B.
Inventar |
#2 erstellt: 23. Apr 2003, 12:49 | |
go, die (freiwillige) Herstellergarantie kann jeder Hersteller gestalten wie er will - auch gar nicht gewähren. Die Einschränkung auf den Erstkäufer dürfte demzufolge zulässig sein. Was ganz anderes ist die gesetzliche Sachmängelhaftung. Auf die besteht 2 Jahre Anspruch, aber: sie richtet sich gegen den Händler, nicht gegen den Hersteller (bei einer Pleite des Händlers gibt's dann gar nix mehr), die ersten 6 Monate musst Du nicht beweisen, dass der Fehler von anfang an vorhanden war, ab dann musst Du's selbst beweisen. Ob und wie der Handel tatsächlich damit umgeht, steht auf einem anderen Blatt. In Deinem Fall wird's noch etwas komplizierter: je nach dem, was Du mit dem Vorbesitzer (schriftlich) vereinbart hast, hast Du keinen Anspruch gegen ihn oder einen 1-2 jährigen, zwischen Privatleuten ist das frei aushandelbar (ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du von privat gekauft hast, nicht von einem Händler, sonst sähe es wieder anders aus). Sollte eben schriftlich - beweisbar - sein. Die 2-jährige Sachmängelhaftung muss der Händler dem Vorbesitzer gewähren, Dir nicht! Ich bin aber kein Jurist, im Streitfall solltest Du Dich an einen Anwalt wenden und genau aufklären lassen. Gruss, Werner B. [Beitrag von Werner_B. am 23. Apr 2003, 13:37 bearbeitet] |
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deadohiosky
Ist häufiger hier |
#3 erstellt: 23. Apr 2003, 17:48 | |
Hat denn der Verkäufer (der bei Ebay) in der Auktionsbeschreibung vielleicht irgendwelche Angaben zum Übertrag der Garantie gemacht ? Das wäre vielleicht ein Ansatzpunkt - manchmal wird sowas ja dazu geschrieben. Möglicherweise könntest Du den Kaufvertrag auf dieser Grundlage anfechten. Angaben natürlich ohne Gewehr, äh Gewähr... Grüße T. |
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go
Neuling |
#4 erstellt: 23. Apr 2003, 18:03 | |
Nee, den Kaufvertrag will ich nicht anfechten, ist echt ein super Teil. Denke und hoffe das es mir ohne Probleme lange Freude macht. Ich wundere mich nur ein wenig darüber das die Garantie, (3 Monate alt) nicht übertragen werden kann. |
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burki
Hat sich gelöscht |
#5 erstellt: 23. Apr 2003, 19:54 | |
Hi go, weiss auch, dass inzwischen viele Verkaeufer bei ebay extra hineinschreiben, dass sie als Privatverkaeufer keine Garantie uebernehmen (was Deiner ja nicht getan hat), doch taete ich persoenlich mir schon Gedanken machen, ob es das T+A-Geraet sein/bleiben muss. Auch wenn Dich das Geraet momentan voellig ueberzeugt (beachte, dass es nach nur 3 Monaten Gebrauch verkauft wurde), so scheint gerade T+A nicht unbedingt immer absolut fehlerfreie Ware auszuliefern. Zudem finde ich es eine Frechheit von T+A, Dir nicht die Restgarantie zu geben (das ist IMHO im HE-Bereich durchaus unueblich). Aber lass Dich nicht kirre machen, wenn wirklich alles passt ... Gruss Burkhardt |
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