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Geld zurück oder nicht?+A -A |
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Autor |
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Holzfäller93
Stammgast |
#1 erstellt: 17. Aug 2011, 19:33 | |||||||
Hallo, habe mal eine frage: Ab dem wie vielten gescheiterten Reparaturversuch kann ich rechtlich von dem kauf (in meinem fall subwoofer) zurücktreten?mir ist i-was von dem 3.mal zu ohren gekommen! kann mir jmd weiterhelfen? vielen dank im voraus! gruß Holzfäller |
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Donld1
Inventar |
#2 erstellt: 18. Aug 2011, 06:02 | |||||||
Bei einem Auto nach dem ersten. Allerdings musst Du es Ankündigen, also "Sie haben noch eine Chance, dann trete ich zurück......". So war es bei meinem Auto, nach rechtsanwaltlicher Beratung. Ob es bei Hifi-Geräten genauso ist, weiss ich allerdings nicht. Grüsse |
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Melahias
Stammgast |
#3 erstellt: 18. Aug 2011, 06:17 | |||||||
Mir ist iwie so, als wäre das schon ab dem 2ten gescheiterten Reperaturversuch möglich, bin mir da aber nicht ganz sicher. Hab auch gerade n Problem mit meinem Blu-Ray-Player. Habe den jetzt das zweite mal eingeschickt und bin gespannt was da jetzt bei raus kommt. LG Melahias |
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Donld1
Inventar |
#4 erstellt: 18. Aug 2011, 06:18 | |||||||
Also, ich meinte natürlich, wenn der erste Versuch nicht funktioniert hat, dann musst kannst Du einen Rücktritt ankündigen. Also insgesammt wären es dann zwei Versuche. Je nach Alter des Geräts könnte der Händler allerdings einen Nutzungsausgleich einbehalten (beim Auto zumindest). Keine Ahnung, ob dies auch bei Hifi-Geräten so ist. Grüsse |
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ThunderUwe
Stammgast |
#5 erstellt: 18. Aug 2011, 06:41 | |||||||
Warum sollte bei Autos und Geräten ein Unterschied sein? Der Händler hat 2 maliges Recht auf Nachbesserung. Er kann dabei entscheiden ob er repariert oder Ersatzliefert. Bevor zu zurücktrittst würde ich Ihn mal drauf ansprechen ob er dir nicht ein Ersatzgerät geben will kann/möchte. [Beitrag von ThunderUwe am 18. Aug 2011, 06:46 bearbeitet] |
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Donld1
Inventar |
#6 erstellt: 18. Aug 2011, 06:43 | |||||||
Dachte auch nicht wirklich, dass es einen Unterschied gibt. Ich wollte nur vorsichtig mit meinen Aussagen sein. Grüsse |
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Einer09
Hat sich gelöscht |
#7 erstellt: 18. Aug 2011, 09:02 | |||||||
Ich hatte damals Probleme mit einem AV Receiver(Pioneer VSX-916),und mir hat man gesagt das man nach dem 3.Versuch ein neues Gerät bekommt,oder eben das Geld zurück. Mein damaliger Händler hat mir dann aber sofort ein neues Gerät ausgehändigt - ich denke das es auch ein wenig Ermessenssache ist - also von Händler zu Händler. Im MM oder Saturn hatte ich diese Probleme nie,denn die haben sofort umgetauscht,oder eben das Geld zurück gezahlt. Mfg:Einer09 |
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Topotec
Hat sich gelöscht |
#8 erstellt: 18. Aug 2011, 14:28 | |||||||
Hallo, der Verkäufer kann nicht in erster Linie entscheiden, ob er repariert oder ein Ersatzgerät beschafft. Entgegen der landläufigen Meinung kann nämlich der Käufer des mit einem Sachmangel behafteten Gegenstandes wählen, was der Verkäufer machen soll. Hier mal das passende Zitat
Das hier ist die Nacherfüllung:
Der dritte Punkt ist derjenige, der aufzeigt, warum der Händler raprieren oder umtauschen kann. Weil nämlich ein Ersatzgerät manchmal teurer ist als die Reparatur. Manchmal eben auch nicht! Übrigens zur Anzahl der Nachbesserungsversuche des Händlers:
Alles klar??? Und jetzt noch eine Preisfrage? Ich habe mir einen Blurayplayer gekauft, doch der ist nach einer Woche kaputt gegangen. Ich habe mich rangemacht und den ganzen Player auseinander genommen in der Hoffnung, den Fehler zu finden. Habe ich aber nicht, nein, ich habe sogar den player nicht wieder zusammen bekommen. Nun war ich beim Planetenmarkt und wollte auf die Gewährleistung bestehen. Doch der Verkäufer lehnt ab, weil der Player in Einzelteilen ist. Wer hat nun Recht? [Beitrag von Topotec am 18. Aug 2011, 14:49 bearbeitet] |
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Donld1
Inventar |
#9 erstellt: 18. Aug 2011, 14:34 | |||||||
Denke, ein Problem ist auch, wann der Fehler auftritt. ISt er von Anfang an vorhanden, treffen Deine BGB-Passagen zu. Was aber wenn der Fehler erst später im Laufe der Garantiezeit auftritt? Dann kannst Du wahrscheinlich keine Minderung oder Wandlung mehr verlangen. Grüsse |
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ThunderUwe
Stammgast |
#10 erstellt: 18. Aug 2011, 15:10 | |||||||
Nein. Es ist vollkommen egal wann der Fehler Auftritt. Es gibt jedoch die Beweispflicht, die nach nem halben Jahr? (is zu lange her als wir das in der Schule hatten) vom Verkäufer auf den Käufer übertritt. -> Im ersten halben Jahr isses besser, da der Verkäufer die Arschkaarte hat. Aber jetzt lasst euch was von nem Händler (Wenn auch nicht von Audiogeräten) sagen: Der Händler wird zu 99 % Alles tun um dich als Kunden glücklich zu machen. Unter der Vorraussetzung natürlich das du bei einem Fachhändler persönlich gekauft hast. |
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Holzfäller93
Stammgast |
#11 erstellt: 18. Aug 2011, 17:16 | |||||||
das hört sich ja alles soweit erstmal gut an.Nur jetzt zu meinem speziellen problem.Es wurde 3 mal die platine des subs getauscht und jetzt, als ich mein geld haben wollte sagte der vertrieb/Händler der Fehler würde bei mir liegen das ich das Gerät überlaste...und auf clipping ist wie bekanntlich keine garantie...nun frage ich mich aber warum sie 2 oder 3 mal zuvor die platine ohne worte getauscht haben?!...Steh nun da und keiner will mir mein geld zurück geben.... gruß |
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Hörbert
Inventar |
#12 erstellt: 18. Aug 2011, 17:39 | |||||||
Hallo! @Holzfäller93 Das könnte einfach eine Kulanzentscheidung gewesen sein dir die Platinen zu tauschen, aus der Ferne ist das praktisch gar nicht zu beuteilen, an deiner Stelle würde ich mich mal mit dem Händler zusammnsetzen und versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden. MFG Günther |
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Holzfäller93
Stammgast |
#13 erstellt: 18. Aug 2011, 18:05 | |||||||
ja aber man tauscht diese doch nicht 2 oder 3 mal auf kulanz ?!..habe schon mit dem händler gesprochen...würde nur noch 200 euro bekommen statt 1000 euro kaufpreis... |
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Donld1
Inventar |
#14 erstellt: 18. Aug 2011, 20:08 | |||||||
Wie alt ist denn das Gerät? Und um welches Gerät handelt es sich? Grüsse |
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Holzfäller93
Stammgast |
#15 erstellt: 19. Aug 2011, 11:57 | |||||||
im september wird es 2 jahre...hatte das gerät aber insgesamt vll 4 monate nicht,da es in reparatur war...es ist ein mj acoustics pro 55 mk1 gruß |
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PAfreak
Inventar |
#16 erstellt: 19. Aug 2011, 17:40 | |||||||
Wann wurde das Gerät denn das letzte mal Repariert? Die Gewährleistung beginnt nämlich mit jeder Reparatur von neuem zu laufen;-) |
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Topotec
Hat sich gelöscht |
#17 erstellt: 19. Aug 2011, 21:08 | |||||||
Wo steht das? Das stimmt nicht. Eine Reparatur verlängert keinesfalls die Gewährleistung, denn diese stützt sich auf den Kauf einer Sache und nicht auf die Reparatur. Bitte keine Unwahrheiten verbreiten, was dann auch noch andere glauben. Das BGB ist da eigentlich ganz eindeutig, man muss nur ein wenig lesen! |
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PAfreak
Inventar |
#18 erstellt: 20. Aug 2011, 00:06 | |||||||
Nun, das steht in § 212 Abs.1 Nr.1 4. Alternative BGB ;-) Ob das nun auch jedes Gericht in Deutschland genauso sieht, kann ich natürlich nicht versprechen. Eine durchaus vertretbare Rechtsmeinung ist es aber allemal. [Beitrag von PAfreak am 20. Aug 2011, 00:17 bearbeitet] |
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Holzfäller93
Stammgast |
#19 erstellt: 21. Aug 2011, 15:15 | |||||||
habe jz den vorschlag bekommen einen anderen sub(klipsch sw-112) zum angeblichen ek von 550 euro zu bekommen und 200 für meinen jetzigen sub...im internet bekomm ich den sub schon für 590....ebenso frage ich mich ob dieser mich schon wieder enttäuschen wird.... gruß |
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Apalone
Inventar |
#20 erstellt: 26. Aug 2011, 15:44 | |||||||
die Vorschrift hat mit dem Sachmängelrecht im genannten Sinn nichts zu tun... Laien sollten sich von Rechtsfragen tunlichst fern halten! |
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PAfreak
Inventar |
#21 erstellt: 26. Aug 2011, 16:08 | |||||||
Aha, das ja nen Ding. Gibt es fürs Kaufrecht eigene Regeln zum Neubeginn der Verjährung oder wie? Das OLG Celle (Aktenzeichen:7 U 53/10, Rn. 45) scheint ebenso meiner Meinung zu sein wie das OLG Frankfurt (Aktenzeichen: 16 U 200/07, Rn. 21, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vom BGH abgelehnt). Ich lass mich ja gerne eines besseren Belehren. Dann aber bitte mit entsprechender Argumentation. Grüße |
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zani
Stammgast |
#22 erstellt: 26. Aug 2011, 16:58 | |||||||
Huhu PAfreak, ich kann Dir leider keinen § nennen, bin mir aber sicher, dass sich die Gewährleistung nicht wieder verlängert. So hab ichs jedenfalls ca. 2005 im Studium gelernt. Andernfalls würde das auf eine unendliche GEWÄHRLEISTUNG herauslaufen, da Geräte ständig nach fast 24 Monaten kaputt gehen würden [Beitrag von zani am 26. Aug 2011, 17:07 bearbeitet] |
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PAfreak
Inventar |
#23 erstellt: 26. Aug 2011, 17:02 | |||||||
Nunja, wenn du mal ein wenig Recht studiert hast wirst du ja wissen, dass die Gewährleistung keine Garantie ist. Ich lerne es im Studium halt anders. Und ich sehe auch keinen Grund warum § 212 BGB nicht einschlägig sein sollte. Die Rechtsprechung scheint zudem auch meiner Ansicht zu sein. Ich konnte, trotz Recherche, bisher kein Urteil finden, indem Gegeteiliges für Recht befunden wurde. |
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Holzfäller93
Stammgast |
#24 erstellt: 26. Aug 2011, 17:09 | |||||||
habe jetzt mit meinem händler eine warscheinliche lösung gefunden! Er hat mir den Sunfire hrs 12 besorgt den ich ab samstag probehören kann und nur 600 euro bezahlen müsste..käme so auf ca.700 euro ersparnis(was dem jetzigen zeitwert meines jetzigen subs entsprechen würde) . gruß |
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zani
Stammgast |
#25 erstellt: 26. Aug 2011, 17:11 | |||||||
Grad noch was gefunden: http://www.frankfurt...cht/gewaehrleistung/ Demnach gibt es keine Regelung... sprich: Es kommt auf den Fall und den Richter an... [Beitrag von zani am 26. Aug 2011, 17:21 bearbeitet] |
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stefansb
Hat sich gelöscht |
#26 erstellt: 26. Aug 2011, 17:13 | |||||||
Hi, die verlängerung der gewährleistung bezieht sich dann aber ausschließlich auf das teil, das erneuert wurde. also nicht auf das gesamte gerät. wenn also ein anderes teil defekt ist, ist die gewährleistung schon verjährt, es sei denn, der defekt am gerät wurde durch das teil ausgelöst, das nach austausch oder reperatur nochmals defekt wurde oder durch eine unsachgemäß durchgeführte reparatur (also folgeschäden). gruss stefan |
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PAfreak
Inventar |
#27 erstellt: 27. Aug 2011, 09:52 | |||||||
Hallo, nun genau das ist hier ja auch der Fall gewesen: Es war jedes mal die gleiche Platine kaputt. @ Zani: Dank dir für den Link, soetwas wie das darin zitierte BGH Urteil hab ich noch gesucht. Die darin getroffene Entscheidung halte ich aber für sehr unglücklich. Insbesondere aus Sicht eines Verkäufers. Jeder sachkundige Verbraucher wird doch nun statt einer Nachbesserung Nachlieferung verlangen um seine Gewährleistungsrechte nicht zu verschlechtern. Und die Verkäufer werden die Mehrkosten der Nachlieferung tragen müssen, solange sie nicht unverhältnismäßig sind. Meine anderen Kritikpunkte wären dann doch eindeutig zu offtopic. @ TE: Ich bin froh das du eine gütliche Einigung mit dem Verkäufer getroffen hast. Besser kann es nicht laufen! Grüße |
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Z25
Hat sich gelöscht |
#28 erstellt: 27. Aug 2011, 10:21 | |||||||
Das ist doch ein aktiver Subwoofer, den kannst Du nicht überlasten! Wenn dies geschähe, wäre er falsch konstruiert. Hoffe, Du bist mit der Lösung zufrieden....... |
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Holzfäller93
Stammgast |
#29 erstellt: 27. Aug 2011, 11:27 | |||||||
klar kann ich den überlasten, indem ich durch meinen amp ein zu starkes signal sende...oder nicht?! ja muss den sunfire erstmal probehören und dann seh ich mal weiter danke für die hilfe... gruß |
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Z25
Hat sich gelöscht |
#30 erstellt: 27. Aug 2011, 12:00 | |||||||
Also bevor der Subwoofer ins clipping kommt, sollte er eine Begrenzungsschaltung haben. Das Eingangssignal sollte er sich selbst begrenzen... Davon ist bei einem hochwertigen Gerät auszugehen. Sonst frage Deinen Händler doch mal, wie genau die Überlastung zustande kommen soll. Du hast ja an den Eingang wohl keine Netzspannung angelegt, sondern das Signal vom AVR?! Die Spannungen sind zwar nicht immer gleich, aber ob das nun 2 oder 2,5 V sind, dürfte hinsichtlich der Bauteile egal sein.... Aber wie gesagt, wenn Du happy bist. |
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Holzfäller93
Stammgast |
#31 erstellt: 27. Aug 2011, 14:30 | |||||||
ne der mj hat leider kein clipping-schutz...wundert mich allerdings auch sehr bei dieser preisklasse... |
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chrisy
Stammgast |
#32 erstellt: 29. Aug 2011, 07:11 | |||||||
Nein, das ist nicht vollkommen egal; Die von Dir zitierte Gesetztesstelle regelt die Gewährleistung, das bedeutet, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mangelhaft gewesen sein muss. Im ersten halben Jahr wird im Falle eines Mangels vermutet, dass der Mangel bei Übergabe der Sache bereits vorhanden war, danach muss dies der Käufer beweisen. Im Falle der Garantie haftet der Verkäufer dafür, dass in der Garantiezeit kein Mangel auftritt; die Rechte aus der Garantie sind aber ident mit jenen aus der Gewährleistung. Im Garantiefall hat der Läufer in der Regel nur einen Anspruch auf Reparatur, nicht aber auf Rückabwicklung. |
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Apalone
Inventar |
#33 erstellt: 29. Aug 2011, 10:06 | |||||||
Nur wenn der Verkäufer das Garantieversprechen abgibt. Was aber selten ist! Meistens gibt das der Hersteller ab.
definitiv falsch. Ganz im Gegenteil weicht häufig die Garantie ab und zwar nach unten!
Steht in den Garantiebedingungen, was wie übernommen wird. |
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Donld1
Inventar |
#34 erstellt: 29. Aug 2011, 11:27 | |||||||
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er kann die Bedingungen selbst festlegen. Es kann sogar sein, dass der Hersteller überhaupt keine Garantie gibt. Wenn ich mich richtig erinnere, dann war das vor ein paar Jahren z.B. bei Yamaha so. |
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Apalone
Inventar |
#35 erstellt: 29. Aug 2011, 18:11 | |||||||
Ist bei einigen Computer-/(Zubehör-) Herstellern auch heute noch so. Post mit einer Ergänzung: Es ist durchaus möglich, dass auch der Verkäufer/Händler selbst eine zusätzliche Garantie anbietet. |
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