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Versand aus Hongkong Zoll etc.+A -A |
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Autor |
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timo7200
Stammgast |
#1 erstellt: 17. Jan 2015, 12:28 | |
Hallo, falls es die falsche Rubrik ist bitte einfach verschieben. Weil hier einige Sachen aus China, USA. etc. bestellen wollte ich fragen wie sich das mit Zoll und Einfuhrumsatzsteuer verhält. Möchte mir gerne ein Linear Netzteil bauen lassen. Versand des fertigen Produktes erfolgt von Hongkong (China)nach Deutschland per EMS shipping. Warenwert sollte mit Versand ca. 700-800 € sein. Was kommen da an Gebühren noch drauf ? Danke !!! |
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Firschi
Stammgast |
#2 erstellt: 17. Jan 2015, 12:30 | |
Richtiger bist du beim ZOLL. |
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Mickey_Mouse
Inventar |
#3 erstellt: 17. Jan 2015, 15:04 | |
die Zoll Seiten sind aber nicht immer einfach zu verstehen, auch wenn die sich in letzter Zeit etwas dem "normalen Sprachgebrauch" angepasst haben. ich kann mich noch gut daran erinnern, als ein Kollege in der Tabelle nach "Laptops" gesucht hat und nix finden konnte. Meinen Tipp nach "Rechenmaschine, portabel" zu suchen hat er erst als Witz aufgefasst, ist damit am Ende aber fündig geworden In jedem Fall kommen die 19% Einfuhrumsatzsteuer (also quasi die MwSt.) dazu (auch auf die Versandkosten). Und da sind wir eigentlich beim interessanten Thema: vieles hängt davon ab, wie genau der Versender das spezifiziert hat, wenn du nicht selber die Verzollung machst (das musst du aber "anmelden"). Wenn der z.B. die Versandkosten nicht spezifiziert hat und der Zoll Mensch einen Betrug wittert, dann kann der böse werden. Dann werden die höchsten Versandgebühren (inkl. Versicherung für eine 700...800€ Sendung) angenommen, die sie in irgendeiner Tabelle finden können. Darauf zahlst du dann natürlich auch die evtl. Zoll-Abgaben und die 19% EUSt. Ich weiß auch nicht unter was ein "Linear Netzteil" jetzt fällt. Im schlimmsten Fall wird das als Teil Teil eines DVD Players angesehen und es kommen 15% Zoll Abgaben dazu. Als Notebook Netzteil wäre es zollfrei... |
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PIP888
Stammgast |
#4 erstellt: 17. Jan 2015, 16:13 | |
Hallo, wenn du Glück hast, deklariert der Absender das Päckchen als Geschenk , der Wert des Inhalts muß auf dem Päckchen vemerkt sein , und du erhältst es ohne Zollgebühren. Oder lieg ich da falsch. Bei mir hat das mal funktioniert, allerdings bei einem Warenwert von rund 100 Euro. Gruß PIP |
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Mickey_Mouse
Inventar |
#5 erstellt: 17. Jan 2015, 16:23 | |
wenn der Zoll das aber prüft und findet einen Lieferschein oder gar eine Rechnung im Paket, dann wird es wieder böse... Die schlafen auch nicht mehr auf den Bäumen! |
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flyingscot
Inventar |
#6 erstellt: 17. Jan 2015, 16:29 | |
Ich hab schon einige Teile aus dem EU-Ausland bekommen, häufig als Geschenk mit Warenwert "2$" angegeben: Völlig egal, ich habe immer vorstellig werden müssen und eine Rechnung vorweisen müssen und habe immer brav meine Einfuhrumsatzsteuer und den Zoll gezahlt. Vielleicht ist der Zoll hier in der Studentenstadt auch einfach konsequenter... [Beitrag von flyingscot am 17. Jan 2015, 16:30 bearbeitet] |
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PIP888
Stammgast |
#7 erstellt: 17. Jan 2015, 16:30 | |
Hallo, noch ein Tip zur Anlieferung des Päckchens: Wird es vom Zoll geöffnet und es sind Gebühren fällig, dann muß man meistens das Päckchen persönlich bei der Zollstelle bezahlen und dort auch abholen. Die Ulmer Zollstelle war da beim mir in einem fall sehr kulant: Ich konnte das par E-Mail und sendung eines Rechnungsbelegs regeln. Das Paket wurde dann per DHL geschickt. Gruß PIP |
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Hitower
Ist häufiger hier |
#8 erstellt: 17. Jan 2015, 16:45 | |
Hi Die Abwicklung vom Zoll über DHL geht auch in München! Das steht aber in dem Brief vom Zoll drin. Die Gebühren zahlt man dann beim Paketboten (ich glaube mit zusatzgebühr) Ist der Warenwert realistisch? Wird der Verkäufer das so angeben? Freigrenze ist ja wesentlich geringer. Der Zöllner kann ohne Schriftstück im Karton kaum erkennen was es genau ist. das ist schonmal vom Vorteil Gruß Daniel |
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Firschi
Stammgast |
#9 erstellt: 17. Jan 2015, 18:08 | |
Wie bereits ein anderer User gepostet hat: "Die (Zollbeamten) schlafen auch nicht mehr auf den Bäumen." Dem kann ich nur zustimmen. Wenn nicht genau bekannt ist, um was es sich handelt, bist du verpflichtet, den Beweis anzutreten. Ansonsten kann die Herausgabe zumindest so lange verweigert werden, bis der Nachweis erfüllt ist, z.B. durch einen vom Zoll benannten Experten. Sicherlich ist das nicht die Regel, aber als worst case nicht unrealistisch. Die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% wird ab einem Warenwert von 22€ fällig. Ab 150€ werden Zollabgaben, je nach Artikelklasse in unterschiedlicher Höhe zusätzlich fällig. In welche Klasse dein Gerät fällt kann ich dir leider nicht sagen. |
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timo7200
Stammgast |
#10 erstellt: 17. Jan 2015, 18:54 | |
Hallo, die 19% Einfuhrumsatzsteuer sind klar. Die € Grenzen auch. Das als Geschenk zu deklarieren, fällt auf und gibt Ärger. Mir war jetzt nur nicht klar unter welche Kategorie es fällt. Genau genommen ist es ein Netzteil für einen Musikserver, Audio PC. Eventuell auch ein Netzteil für ein HiFi Gerät. Werde beim Zoll nur nicht schlau wo genau die Klasse steht. Muss die Zahlung nachgewiesen werden oder reicht Rechnung mit Betrag X ? |
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flyingscot
Inventar |
#11 erstellt: 17. Jan 2015, 18:57 | |
Wenn ich gerade "Netzteil" lese: Bekommst du zu dem Gerät auch eine CE-Konformitätserklärung dazu? Ohne diese darfst du es nicht in die EU einführen. [Beitrag von flyingscot am 17. Jan 2015, 18:57 bearbeitet] |
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timo7200
Stammgast |
#12 erstellt: 17. Jan 2015, 18:58 | |
Ok, denke nicht das es CE Konform ist. |
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flyingscot
Inventar |
#13 erstellt: 17. Jan 2015, 19:00 | |
Dann wird der Zoll sehr wahrscheinlich die Herausgabe verweigern. |
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Passat
Inventar |
#14 erstellt: 17. Jan 2015, 19:03 | |
Genau! Die fehlende CE-Konformitätserklärung kann ein Fallstrick werden. Wenn der Zoll das prüft, wird er es entweder vernichten oder an den Versender zurücksenden. Da gibt es leider gar keine Möglichkeit einer Ausnahme. Als Geschenk deklarieren ist keine gute Idee. Viele Zollstellen kennen das inzwischen und die meisten davon prüfen inzwischen jede als Geschenk deklarierte Sendung. Die Deklaration als Geschenk hat also inzwischen genau den gegenteiligen Effekt. Grüße Roman [Beitrag von Passat am 17. Jan 2015, 19:04 bearbeitet] |
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timo7200
Stammgast |
#15 erstellt: 17. Jan 2015, 19:15 | |
Gibt es da keine Lücken. Ist ein DIY Projekt. Wenn das Teil zum Beispiel in Baugruppen, die ich nur noch fertig zusammenschrauben muss, kommt? |
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cr
Inventar |
#16 erstellt: 17. Jan 2015, 20:44 | |
Was ist an dem Netzteil so Besonderes, dass man es aus China importieren muss? [Beitrag von cr am 17. Jan 2015, 20:45 bearbeitet] |
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Firschi
Stammgast |
#17 erstellt: 18. Jan 2015, 03:40 | |
Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung sind nicht das selbe. Grundsätzlich müssen alle betriebsbereiten Geräten, Apparate und Maschinen innerhalb der EU oder bei Einfuhr in diese mit einer gültigen CE-Kennzeichnung versehen sein. Eine entsprechende Konformitätserklärung des Herstellers muss mitgeliefert werden in der Landessprache des geplanten Betriebsortes, mindestens aber in Englisch, z.B. bei Importen aus Asien. Davon ausgenommen sind sog. unvollständige Maschinen (nicht betriebsbereite Maschinen, Apparate und Geräte), die nur dann eine Funktion erfüllen (können), wenn sie in ein Gesamtsystem integriert werden und somit gemeinsam in die Zuständigkeit der Maschinenrichtlinie fallen. Für das Gesamtsystem sind natürlich die o.g. Gesetze gültig. Unvollständige Maschinen müssen herstellerseitig immer zusammen mit einer Montageanleitung und einer Einbauerklärung geliefert werden. Ein Netzteil, das also, für sich genommen, eine unvollständige Maschine darstellt muss weder über keine CE-Kennzeichnung verfügen, noch muss eine Konformitätserklärung mitgeliefert werden. Baut eine Privatperson dieses Netzteil DIY in ein Gerät ein und schafft so eine vollständige Maschine, landet diese Person in einer Grauzone. Nach außen hin sind alle Regeln der Maschinenrichtlinie gültig. Praktisch ist aber kein Szenario denkbar, in dem ein privat hergestelltes und betriebenes Gerät stillgelegt würde, möglich ist es aber. Verkauf und Vertrieb dürfen in keinem Fall erfolgen. Alle Informationen ohne Gewähr, da aus meinem Gedächtnis rezitiert. |
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flyingscot
Inventar |
#18 erstellt: 18. Jan 2015, 09:40 | |
Sobald etwas einen Netzstecker und ein Gehäuse hat, läuft man Gefahr, dass es der Zoll ohne CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung konfisziert wird. Egal wie unvollständig das Gerät dann noch ist. |
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peacounter
Inventar |
#19 erstellt: 18. Jan 2015, 10:00 | |
Im Prinzip genau wie Firschi beschreibt. Aber in der Praxis dann vermutlich doch auch so wie flyinscot sagt. Wenn das für den Zoll nicht eindeutig nach einem Bauteil für die Produktion aussieht, wird es im Zweifel nicht durchgelassen. Das gilt auch nicht nur für die CE-Kennzeichnung sondern auch für die Anmeldung zur elektroaltgeräteentsorgung, die in den meisten Fällen bei Geräten aus Fernost wohl nicht erfolgt ist. Erkennbar ist das an Dingen wie der aufgegrucken durchgestrichenen Mülltonne nebst WEEE-Nummer. Wenn wir Bauteile für die Produktion kaufen, sind die auch nicht in diesem Sinne zertifiziert. Das müssen wir dann selber machen, wenn wir unsere Produkte in den Handel geben wollen. Ich kenne so einige Fälle, wo Geräte mit CE-Zeichen wegen der fehlenden WEEE-Nummer dann doch nicht durchgelassen wurden. Damit wird einerseits der primäre schutzzweck verfolgt und andererseits die hiesige Wirtschaft vor wettbewerbsnachteilen bewahrt, denn "wir" haben diese kosten nunmal am Hals und müssen die in den Produktpreis einkalkulieren. [Beitrag von peacounter am 18. Jan 2015, 10:01 bearbeitet] |
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timo7200
Stammgast |
#20 erstellt: 18. Jan 2015, 10:38 | |
Hab angefragt bei dem VK. Der kann ein CE Zertifikat. bereitstellen. Bleibt nur noch die Frage in welche Kategorie das NT einzuordnen ist. |
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Firschi
Stammgast |
#21 erstellt: 18. Jan 2015, 11:52 | |
Da hast du Recht. Ich dachte, es ginge um ein blankes Stück Elektronik, das ohne Gehäuse und Anschlüsse daher kommt. |
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