Flackernde Steckdosenleisten - Warum?

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Willi.E
Stammgast
#1 erstellt: 20. Mrz 2015, 23:03
Hallo Forum,

ich schreibe weil ich wissen möchte, warum die Leuchten meiner Steckdosenleisten flackert? Manchmal gab es auch Knistern in den Lautsprechern, wenn das Flackern zu stark wurde.
Das Knistern war zu hören,
obwohl der Verstärker nicht
angeschaltet war?

Woran liegt das denn?
Kann ich die Leisten so weiterhin betreiben?
Enelium
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 20. Mrz 2015, 23:28
Ich würde das Teil so schnell wie möglich entsorgen. Elektronikbrände sind höchstgefährlich und fackeln dein Haus in c.a. 3 Minuten komplett ab. Und kauf dir das nächste mal nicht die billigsten Steckerleisten die es gibt.
Apalone
Inventar
#3 erstellt: 21. Mrz 2015, 07:55

technikfreak91 (Beitrag #1) schrieb:
.....Woran liegt das denn?
Kann ich die Leisten so weiterhin betreiben?


In 99,9 % an grundsätzlich nicht 100% intakten Leisten, sprich Billigware!

Wie schon gesagt, sofort entsorgen und Markenware kaufen.
Dadof3
Moderator
#4 erstellt: 21. Mrz 2015, 11:27
Ob das Knistern aus der Leiste kommt, wissen wir doch gar nicht. Und auch Billigware flackert und knistert normalerweise nicht.

Ursächlich dürften mit hoher Wahrscheinlichkeit lose oder korrodierte Kontakte sein. Diese können aus der Steckdosenleiste (in der Tat das Wahrscheinlichste), aber eventuell auch aus der Wandsteckdose oder der Hausverkabelung herrühren.

Das findest du nur durch Austausch der Leiste gegen eine andere heraus. Wenn das Flackern dort nicht auftritt, die alte Leiste entsorgen. Wenn doch, liegt die Ursache vor der Leiste und dann wird es komplizierter.
resa8569
Stammgast
#5 erstellt: 21. Mrz 2015, 11:44
Steckdosenleisten sind im allgemeinen sehr gefährlich. Am schlimmsten wird es, wenn man mehrere in einander steckt. Es kan sein, dass wenn bei drr letzten Leiste ein Fehler (Kurzschlusvetc.) auftritt, die Sicherung nicht auslöst da der Kurzschlussstrom zu klein ist.
Apalone
Inventar
#6 erstellt: 21. Mrz 2015, 11:44

Dadof3 (Beitrag #4) schrieb:
....Und auch Billigware flackert und knistert normalerweise nicht......


bei mir aber statistisch abgesichert!
baerchen.aus.hl
Inventar
#7 erstellt: 21. Mrz 2015, 11:52
Nun, sichere Funktion hängt normalerweise nicht vom Preis und vom Markenname ab. Günstige Ware mit VDE Zeichen kann man bedenkenlos kaufen. Hier in diesem Fall würde ich von einem Produktionsfehler ausgehen und das Teil entweder reklamieren oder entsorgen
Dadof3
Moderator
#8 erstellt: 21. Mrz 2015, 12:17
Ich habe fast nur Billigleisten zuhause, bislang hat dort noch nie etwas geknistert oder geflackert.
Für die Sicherheit gibt es schließlich Prüfnormen.
Passat
Inventar
#9 erstellt: 21. Mrz 2015, 15:22

resa8569 (Beitrag #5) schrieb:
Am schlimmsten wird es, wenn man mehrere in einander steckt.

Und das ist aus gutem Grund überhaupt nicht zulässig!

Nur schert sich niemand drum und macht es trotzdem. Es wird ja nicht kontrolliert.

Das kann aber bei der Versicherung Probleme geben.
Die werden da u.U. die Versicherungsleistung mit dem Argument "grobe Fahrlässigkeit" verweigern.

Grüße
Roman
Willi.E
Stammgast
#10 erstellt: 21. Mrz 2015, 21:52
Hallo,

die eine Leiste habe ich schon ausgetauscht, da ist das Flackern jetzt nicht mehr. Also ich zeig mal
meine Verkabelung.
Ich habe ein Verlängerungskabel, dann einen zweier-Stecker, an dem hängt die Leiste und ein
Ladegerät für mein Handy. Der Zweier-Stecker flackert, die Leiste dahinter wurde ersetzt und flackert
nicht. An die 7er Leiste ist angeschlossen mein Laptop 75W, Lautsprecher 30W, Fernseher öhm keine Ahnung ist ein LCD also so gegen 80W und PS3 mit 156W. Sonst ist nichts dran. Zu erwähnen ist, dass die nicht alle gleichzeitig laufen. Meist mein PC und die Lautsprecher zusammen.
Es ist auch nicht immer, manchmal flackert es garnicht, manchmal sehr stark.
Gerade jetzt ganz leicht.


Ob das Knistern aus der Leiste kommt, wissen wir doch gar nicht.


Es knistert nur, wenn die Leiste flackert und das auch bei ausgeschaltetem Verstärker.
Hört das Flackern auf, hört auch das Knistern auf. Wenn man den Verstärker einschaltet,
geht der in Schutzschaltung wenn es knistert. Dann musste ich warten bis das wieder einiger-
maßen ging, erst dann konnte man den wieder benutzen. Die Leiste ist jetzt ausgetauscht, aber
den Verstärker hab ich jetzt nicht mehr, weil da die Endstufen kaputtgegangen sind.


aber eventuell auch aus der Wandsteckdose oder der Hausverkabelung herrühren.


Das habe ich ausgeschlossen. Da flackert nix.Also mit der neuen Leiste halt.


[Beitrag von Willi.E am 21. Mrz 2015, 21:59 bearbeitet]
Dadof3
Moderator
#11 erstellt: 22. Mrz 2015, 00:15

Passat (Beitrag #9) schrieb:
Das kann aber bei der Versicherung Probleme geben.
Die werden da u.U. die Versicherungsleistung mit dem Argument "grobe Fahrlässigkeit" verweigern.

Grob fahrlässig? Da gehört aber noch einiges mehr dazu als zwei hintereinander gesteckte Steckdosen ... Oder meinst du, dass so jemand "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, im hohen Grade außer Acht läßt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müßte" (ständige Rechtsprechung seit RG, Bd. 141, . 131), oder "einfachste Überlegungen nicht anstellt und keine Maßnahmen ergreift, die jedermann einleuchten müssen" (BGH VersR 94, S. 314)?

@technikfreak, sorry, aber das ist alles ziemlich konfus. Was flackert nun und was nicht und was hast du ausgetauscht?
cr
Inventar
#12 erstellt: 22. Mrz 2015, 00:50
Wo steht das, dass im privaten Umfeld das Kaskadieren von Steckerleisten unter Einhaltung der max. Belastbarkeit generell verboten ist? Am Schreibtisch ist man fast immer zum Kaskadieren gezwungen, weil man x Kleinstverbraucher dranhängen hat, v.a. bei Notebook, wo alles extern läuft....

Ist nicht mal in der Schweiz verboten, und dort hängt man sich eh nur an dt. oder EU-Regelungen an:

".........
...... Vorsicht ist allerdings geboten beim sogenannten Kaskadieren, dem Hintereinanderschalten von mehreren Steckdosenleisten. Die Leistungs-Obergrenzen von Sicherungen und Wandsteckdosen sollten unbedingt immer beachtet werden. " schreibt ein Schweizer Elektrohändler zum Thema"

Konnte jetzt trotz Suche kein solches Pauschal-Verbot finden.........
Passat
Inventar
#13 erstellt: 22. Mrz 2015, 00:56
Ich zitiere mal wikipedia zu dem Thema:

Die Verwendung ortsveränderlicher Mehrfachsteckdosenleisten und Verlängerungsleitungen als Ersatz für eine unzureichende ortsfeste Elektroinstallation stellt bei unsachgemäßem Gebrauch im Sinne der DIN VDE 0100 Teil 420 Abs. 4.1 eine Brandgefahr in elektrischen Anlagen dar.[1]

Entscheidendes Kriterium ist die Gesamtschleifenimpedanz für den betreffenden Stromkreis, die sich durch Übergangswiderstände an zusätzlichen Steckverbindungen maßgeblich erhöhen kann. Dadurch ist unter Umständen der Kurzschlussschutz durch die vorgeschaltete Sicherung nicht mehr gewährleistet, oder die in der VDE 0100-410:2007-06 verlangte kurze Abschaltzeit von 0,4 s für das TN-System kann nicht eingehalten werden. Außerdem ist die abgenommene Leistung (gemessen in Watt) an die Belastbarkeit der Mehrfachsteckdosenleisten und des Stromkreises anzupassen.

Die Normung hat dieser Problematik Rechnung getragen und in der aktuell gültigen DlN VDE 0620-1:2010-02 ist seitens der Hersteller das Aufbringen von Warnhinweisen zwingend gefordert. Gemäß Abschnitt 8.9 dieser Norm müssen für ortsveränderliche Mehrfachsteckdosenleisten auf dem Produkt selber oder zumindest auf einem Beipackzettel mittels Text oder Piktogramm folgende Warnhinweise angegeben werden:

Nicht hintereinander stecken!
Nicht abgedeckt betreiben!

Für ortsveränderliche Mehrfachsteckdosenleisten mit Funktionsschalter zusätzlich:

Spannungsfrei nur bei gezogenem Stecker!


Ein Verstoß gegen die Vorschiften und die Nichtbeachtung der angebrachten Warnhinweise ist grob fahrlässig!

Grüße
Roman
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#14 erstellt: 22. Mrz 2015, 01:43
Unsinn.

Durch den Warnhinweis soll vermieden werden, dass die Leitung insgesamt zu stark belastet wird, wozu die Vielzahl der Steckdosen natürlich verleitet.

Das Hintereinanderschalten an sich ist nicht gefährlich und daher nicht grob fahrlässig. Es ist auch nicht explizit verboten. Der Warnhinweis ist eine Empfehlung für den unbedarften Anwender, mehr nicht.

Denn ein solcher Hinweis kann für sich gesehen keine Verbotswirkung entfalten. Dies wäre nur dann der Fall, wenn es sich um die Wiederholung einer entsprechenden Vorschrift handeln würde. Das aber ist es eben nicht. Es gibt nur eine Vorschrift, dass der Hersteller den Warnhinweis anbringen muss, nicht aber, dass der Anwender es tatsächlich zu unterlassen hat.

Fahrlässig in Bezug auf einen eventuell eintretenden Schaden wäre nur eine tatsächliche Überlastung der Leitung durch den Anschluss mehrerer starker Verbraucher. Erst dann reden wir von einem "unsachgemäßen Gebrauch". Dieser Fall kann aber schon bei einer einzelnen Leiste oder gänzlich ohne eintreten. Schließlich hat ein Zimmer meist mehrere Steckdosen, an jeder könnte etwas angeschlossen sein, so dass in Summe eine Überlastung eintreten könnte.

In Bezug auf die angeblich verletzte Vorschrift würde dann sowieso Vorsatz und nicht nur Fahrlässigkeit vorliegen. Insofern hast Du ziemlich viel durcheinandergeworfen.

Bei drei Steckdosenleisten mit insgesamt zehn Handyladegeräten sind diese Überlegungen jedoch hinfällig, es handelt sich nicht um unsachgemäßen Gebrauch im Sinne der zitierten Vorschriften.


[Beitrag von Lichtboxer am 22. Mrz 2015, 02:12 bearbeitet]
Mickey_Mouse
Inventar
#15 erstellt: 22. Mrz 2015, 02:08
wie ignorant (ich will nicht dumm sagen) kann man eigentlich sein?

was ist an diesem Satz:
Dadurch ist unter Umständen der Kurzschlussschutz durch die vorgeschaltete Sicherung nicht mehr gewährleistet, oder die in der VDE 0100-410:2007-06 verlangte kurze Abschaltzeit von 0,4 s für das TN-System kann nicht eingehalten werden.
so schwer zu verstehen?

das als "Unsinn" zu bezeichnen ist auch schon grob fahrlässig...


[Beitrag von Mickey_Mouse am 22. Mrz 2015, 02:24 bearbeitet]
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#16 erstellt: 22. Mrz 2015, 02:14
Was ist Dir an "unter Umständen" und den weiteren Detaillierungen unklar, dass Dein Leseverständnis Dich derart im Stich lässt?

Ist Dir klar, dass es auch in der Wand (Steck-)Verbindungen geben kann?


[Beitrag von Lichtboxer am 22. Mrz 2015, 02:20 bearbeitet]
Mickey_Mouse
Inventar
#17 erstellt: 22. Mrz 2015, 02:20
ich denke schon, dass ich lesen kann und eine Interpretation weiterer "Detaillierungen" (das Wort kennt meine Rechtschreibkorrektur leider nicht) bedarf es da nicht.

wenn der Hersteller deines Autos eine Rückrufaktion startet, weil "unter Umständen" die Karre in Flammen aufgehen kann, sagst du dir dann auch: wird mich nicht treffen, mache ich nicht mit?
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#18 erstellt: 22. Mrz 2015, 02:25
Tja, dann denk und lies noch mal nach und schreib erst dann. Zur Not hilft der Duden. Dort ist "detaillieren" jedoch als bildungssprachlich verzeichnet.


[Beitrag von Lichtboxer am 22. Mrz 2015, 03:00 bearbeitet]
Mickey_Mouse
Inventar
#19 erstellt: 22. Mrz 2015, 02:30

Lichtboxer (Beitrag #18) schrieb:
Zur Not hilft der Duden.

nee, der hilft leider auch nicht


also was willst du uns mit deinem wirren Gefasel sagen?


[Beitrag von Mickey_Mouse am 22. Mrz 2015, 02:32 bearbeitet]
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#20 erstellt: 22. Mrz 2015, 02:34
Ich sag's ja, bildungssprachlich. Daher wirst Du es nicht finden. Jedoch hat das keinen Themenbezug. Sag doch mal etwas mit Substanz in der Sache.
Mickey_Mouse
Inventar
#21 erstellt: 22. Mrz 2015, 02:39

Lichtboxer (Beitrag #16) schrieb:
Ist Dir klar, dass es auch in der Wand (Steck-)Verbindungen geben kann?

dies sind Bilder von meiner vorherigen Wohnung, das ist KEIN Fake, sondern wirklich Fotos dich ICH von dem Deckel der Verteilerdose im Flur gemacht habe. Vielleicht wird dann etwas deutlicher, weshalb ich bei diesem Thema etwas "bissig" bin!



Ursache: eine "schlechte" Steckverbindung...


[Beitrag von Mickey_Mouse am 22. Mrz 2015, 02:40 bearbeitet]
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#22 erstellt: 22. Mrz 2015, 02:46
Das kann ich nachvollziehen, hat aber mit unserem "Verbot" nichts zu tun. Es gibt Vorschriften für die handwerkliche Ausführung der Anlage und auch für die Bauart der Steckdosenleisten, die das verhindern sollen. Eine Klemm- oder Steckverbindung muss schon fest sitzen.

Aber um das Thema abzuschließen, zitiere ich mal den von Passat ausgelassenen Teil aus Wiki:


Es ist funktional möglich, mehrere Mehrfachsteckdosen zu koppeln und so eine nahezu unbegrenzte Anzahl von elektrischen Geräten mit Strom zur versorgen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten
Mickey_Mouse
Inventar
#23 erstellt: 22. Mrz 2015, 02:52
also DU entscheidest jetzt wann das Thema abgeschlossen ist? Witzig...
man könnte noch über den erlaubten Übergangswiderstand von Schuko Steckern diskutieren oder diverse andere Dinge.

erst werden Beiträge nachträglich korrigiert, damit der Fauxpas mit dem Duden nicht so auffällt und jetzt das, egal mir wird das zu dumm ich gehe jetzt ins Bett.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#24 erstellt: 22. Mrz 2015, 03:39

Mickey_Mouse (Beitrag #23) schrieb:

man könnte noch


Man könnte noch so vieles diskutieren, wurde ja auch schon ("dumm" etc.).

Fakt ist aber, dass es kein wirkliches Verbot gibt, sondern nur das Gebot zur Vorsicht, wie es cr anfangs schon richtig sagte.

In jeder Raumecke je eine Steckdosenleiste ist potenziell gefährlicher als nur an einer Wandsteckdose zwei hintereinandergeschaltete Leisten.

Auch hat die tatsächliche Leitungslänge einen maßgeblichen Einfluss auf den Gesamtwiderstand.

Es erschließt sich einem also nicht, warum man eine Steckdosenleiste zwar an ein Verlängerungskabel anschließen darf, aber angeblich nicht an eine weitere Leiste.

Richtig absurd wird die Diskussion, wenn man sich diese Geräte mit eingebauten Steckdosen anschaut:

http://www.marcush.d...07/PMA510AE_Back.jpg
http://www.fairaudio.de/img/test/cammino/back1.jpg
http://cache1.willhaben.apa.net/mmo/7/111/705/247_-652154535.jpg

Zwar würde niemand auf die Idee kommen, noch eine Leiste an Geräte mit eingebauten Steckdosen anzuschließen (Schuko vorausgesetzt). Jedoch würde auch niemand vermuten, dass man diese Geräte selber nicht an eine Mehrfachleiste anschließen darf. Das würde die Nutzung auch stark einschränken.
tomtiger
Administrator
#25 erstellt: 22. Mrz 2015, 03:56
Hi,

ich weiß nicht, wo das Problem ist, Roman hat das doch in aller Ausführlichkeit erklärt?



Lichtboxer (Beitrag #14) schrieb:
Das Hintereinanderschalten an sich ist nicht gefährlich und daher nicht grob fahrlässig. Es ist auch nicht explizit verboten. Der Warnhinweis ist eine Empfehlung für den unbedarften Anwender, mehr nicht.


Das ist ein Irrtum.



Bei drei Steckdosenleisten mit insgesamt zehn Handyladegeräten sind diese Überlegungen jedoch hinfällig, es handelt sich nicht um unsachgemäßen Gebrauch im Sinne der zitierten Vorschriften.


Das ist der selbe Irrtum. Du hast eine Sicherung die die Leitung absichert. Z.B. 12A. Die muss bei 5 fachem Nennstrom innerhalb von unter 0,1s auslösen (bei 1,5 fachem Nennstrom in weniger als 1 Stunde). Bei 12A muss der Sicherungsautomat also bei 60A (5x12) sofort (unter 0,1s) ausschalten. Wenn Du durch die Kaskadierung der Steckdosenleisten einen zu hohen Widerstand verursachst (in dem Fall: 230V/60A = 3,84 Ohm), erreicht der Strom den Sicherungsautomaten nicht, er schaltet nicht (rechtzeitig) ab. Wenn der Sicherungsautomat nicht rechtzeitig abschaltet, kann es zu einem Brand kommen.

Wenn also durch Deine Kaskadierung die Schleifenimpedanz überschritten wird, und eines Deiner Mobiltelefonladegeräte ist kaputt und verursacht einen Kurzschluss, kann es zum Brand kommen, und dann hast Du durch die Nichteinhaltung dieser "Warnhinweise", "Empfehlung für den unbedarften Anwender" oder wie immer Du es nennst, eine grobe Fahrlässigkeit begangen, im Fall von Sach- und/oder Personenschäden wirst Du dafür Verantwortung übernehmen müssen.

Bei heute eher üblichen 16A Sicherung ist die Schleifenimpedanz 2,88 Ohm.

Die Schleifenimpedanz kannst Du mit handelsüblichen Messgeräten leicht bestimmen, überschreitet sie den zulässigen Wert, ist ein Fehlstromschutzschalter vorgeschrieben.

Ist doch nicht so schwierig, oder?


LG Tom

PS: In Österreich und (AFAIR) in der Schweiz erübrigt sich das, weil dort Fehlstromschutzschalter grundsätzlich vorgeschrieben sind, da muss man dann tatsächlich nur auf die Gefahr der Überlastung achten, soferne der FI Schalter korrekt funktioniert.


Edith:

PPS: Die gezeigten Geräte haben allesamt eine eigene Sicherung, was sie von der Steckdosenleiste unterscheidet.


[Beitrag von tomtiger am 22. Mrz 2015, 04:00 bearbeitet]
Rahel
Inventar
#26 erstellt: 22. Mrz 2015, 07:15
Was ist dann von Steckdosenleisten zu halten,
die eine eigene Sicherung haben?
Dadof3
Moderator
#27 erstellt: 22. Mrz 2015, 08:21
Ich hatte oben bereits die gängigen Definitionen aus der Rechtsprechung zitiert, was grob fahrlässig ist.

Ungeachtet dessen, ob und wie sehr das Hintereinanderschalten nun gefährlich ist oder nicht, erfüllt es im Falle eines normalen Menschen (anders als beispielsweise bei einem ausgebildeten Elektroinstallateur) nicht die Bedingung der groben Fahrlässigkeit.

Allein schon die hier geführte Diskussion, ebenso wie viele weitere im Netz, wo selbst Menschen sich nicht einig werden, die durchaus ein gewisses elektrotechnisches Grundverständnis aufweisen, zeigt, dass dies eben nicht jedermann sofort einleuchtet, und daher ist es auch nicht grob fahrlässig, es sei denn, man weist dem Verursacher nach, dass er die Warnhinweise kannte und sich bewusst darüber hinweg setzte - was kaum gelingen dürfte.
Puuhbaer68
Hat sich gelöscht
#28 erstellt: 22. Mrz 2015, 09:30
Moin zusammen,

wichtig ist beim "hintereinandershalten" der Steckerleisten tatsächlich nicht die Überlastung durch zu viele Verbraucher (dafür alleine wäre ja letztendlich eine entsprechende Sicherung im Verteilerkasten eingebaut), sondern - wie hier jetzt schon 2x aufgeführt - eine durch die "vielen, relativ schlechten" Steckkontakte der hintereinandergeschalteten Leisten - also dort, wo die verschiedenen Leisten miteinander verbunden sind - hervorgerufene zu hohe Schleifenimpedanz, die dazu führen kann, dass das vorgeschaltete Schutzorgan im Fehlerfall (Kurzschluss, nicht Überlastung) nicht ordnungsgemäß (schnell genug) abschalten kann.

Und wie hier auch richtig vermerkt wurde, kann die Schleifenimpedanz nicht mit einem handelsüblichen "Multimeter" gemesen werden. Dazu braucht es spezielle Messgeräte.

@TE:

Habe ich das richtig verstanden: Du hast
1) ein Verlängerungskabel
2) in diesem hast du einen 2-fach Stecker eingesteckt
3) auf der einen Seite des 2-fach Steckers steckt ein Handy-Ladegerät
4) auf der anderen Seite des 2-fach Steckers eine weitere Mehrfachsteckdosenleiste
5) in der Mehrfachsteckdosenleiste stecken deine ganzen "Hifi- und TV-Geräte"

6) der 2-fach Stecker "knistert" und du hast die dahinter befindliche Mehrfachsteckdose ausgetaucht?

Oder wurde der 2-fach Stecker ausgetauscht?
Und wenn nicht, warum nicht?

Also so ganz habe ich noch nicht erkannt, wie du was zusammengesteckt hast .

Ich würde dir vorschlagen, das du nur eine Leiste mit genügend Steckplätzen verwendest, am besten nicht so ein Aldi (oder von anderen Discountern ) -Billigteil, sondern was vernünftiges. Du schreibst doch auch, dass du nicht alle Steckplätze belegt hast. Warum steckst du dann 2 Mehrfachsteckerleisten hintereinander?

Oder habe ich da doch was falsch verstanden?
Mach doch mal ein Bild von diesem Konstrukt!
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#29 erstellt: 22. Mrz 2015, 10:31

Dadof3 (Beitrag #27) schrieb:
Ich hatte oben bereits die gängigen Definitionen aus der Rechtsprechung zitiert, was grob fahrlässig ist.

Ungeachtet dessen, ob und wie sehr das Hintereinanderschalten nun gefährlich ist oder nicht, erfüllt es im Falle eines normalen Menschen (anders als beispielsweise bei einem ausgebildeten Elektroinstallateur) nicht die Bedingung der groben Fahrlässigkeit.

Allein schon die hier geführte Diskussion, ebenso wie viele weitere im Netz, wo selbst Menschen sich nicht einig werden, die durchaus ein gewisses elektrotechnisches Grundverständnis aufweisen, zeigt, dass dies eben nicht jedermann sofort einleuchtet, und daher ist es auch nicht grob fahrlässig, es sei denn, man weist dem Verursacher nach, dass er die Warnhinweise kannte und sich bewusst darüber hinweg setzte - was kaum gelingen dürfte.


Diese Definitionen sind hier nicht anwendbar bzw. wurden sie völlig falsch angewendet.

Eine Verschuldenshaftung kommt auch nur bei tatsächlicher Fahrlässigkeit in Betracht. Kennt man seine Anlage (FI, kurze Leitungen), scheidet eine konkrete Gefahr durch das Hintereinanderschalten aus. Sollte dennoch etwas aus anderen Gründen passieren, kann man allenfalls über eine Haftung wegen der allgemeinen Betriebsgefahr nachdenken.

Fahrlässigkeit, welche unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen hätte, falls etwas passiert, läge dann aber nicht vor.

Vergleichbar ist das mit der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen. Es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Als Betreiber haftet man auch selbst dann, wenn keine Fahrlässigkeit im Spiel ist.

Im Übrigen ist die absichtliche Missachtung einer Vorschrift Vorsatz, Fahrlässigkeit gilt in Bezug auf die Folgen.

Also eine Menge wirres Zeug.

@ tomtiger: Passat hat unvollständig und sinnverfälschend zitiert. Im Übrigen darf man sich nicht blind auf die Sicherungen verlassen. Eine Überlastung ist in jedem Fall unzulässig.
Puuhbaer68
Hat sich gelöscht
#30 erstellt: 22. Mrz 2015, 10:40
Sorry,

geht's hier um die Definition von "fahrlässig", oder darum, dem TE bei seinem "knistern" zu helfen?

Wenn in einer Steckerleiste was "knistert", dann stimmt was nicht. Fahrlässig wäre es dann, nichts zu unternehmen und statt dessen auf Definitionen herumzureiten!
Dadof3
Moderator
#31 erstellt: 22. Mrz 2015, 10:45

Lichtboxer (Beitrag #29) schrieb:
Diese Definitionen sind hier nicht anwendbar bzw. wurden sie völlig falsch angewendet.

Eine Verschuldenshaftung kommt auch nur bei tatsächlicher Fahrlässigkeit in Betracht.

Das ist mir schon klar. Von Verschuldenshaftung war aber gar nicht die Rede.

Hier wurde aber mehrfach behauptet, es läge grobe Fahrlässigkeit vor, was die Versicherung (gemeint war wohl Gebäude- oder Hausrat-, aber für die Haftpflichtversicherung gilt das mindestens ebenso) zur Verweigerung der Leistung berechtigen würde. Und dazu reicht einfache Fahrlässigkeit nicht aus.
Willi.E
Stammgast
#32 erstellt: 22. Mrz 2015, 11:57
Morgen alle zusammen,

also gut, ich habe jetzt mal flott eine Zeichnung angefertigt.
Damit es keine Missverständnisse mehr gibt.

Anschlussdiagramm

Das Flackern kommt nicht aus der Leiste, sondern aus
den Lautsprechern des Verstärkers, obwohl dieser ausgeschaltet war.
Den Verstärker habe ich nicht mehr, da die Endstufen kaputtgegangen sind.

MFG
Willi
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#33 erstellt: 22. Mrz 2015, 12:02
Fahrlässigkeit ist eine Form des Verschuldens, die andere eben Vorsatz. Grundsätzlich haftet man nur (selber), wenn man auch "schuld" daran ist, also fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Daneben gibt es noch in bestimmten Fällen die Gefährdungshaftung (Betriebsgefahr eines Autos, man haftet dem schwächeren Verkehrsteilnehmer gegenüber auch ohne Fahrlässigkeit oder Vorsatz).

In Sachen Versicherung stimme ich Dir zu. Es kommt auf den Einzelfall an. Leichte Fahrlässigkeit führt nicht zum Verlust des Schutzes. Denn genau das ist ja Zweck der Sache, sonst bräuchte man kaum noch eine Versicherung.

Ansonsten sollte man hier lieber umgangssprachliche Begriffe wie Leichtsinn verwenden, dann kann man nicht so vertun. Du hast ja zur Klarstellung beigetragen, aber einige meinen, ihren blinden Gehorsam ohne eigenen Sachverstand mit förmlich klingenden Begriffen zu verschleiern.


[Beitrag von Lichtboxer am 22. Mrz 2015, 12:10 bearbeitet]
Dadof3
Moderator
#34 erstellt: 22. Mrz 2015, 12:12
Da sind wir uns dann ja einig, das Thema Fahrlässigkeit sollten wir hier dann besser beenden.

@ Technikfreak, die Zeichnung hilft schon einmal, aber flackert oder knistert denn nun noch irgendwas oder nicht mehr? Und wenn ja, was?

Es ist nicht auszuschließen, dass die defekten Endstufen auf dieses Knistern zurückzuführen sind, daher solltest du der Sache auf den Grund gehen.


[Beitrag von Dadof3 am 22. Mrz 2015, 12:13 bearbeitet]
cr
Inventar
#35 erstellt: 22. Mrz 2015, 12:43
Das ganze Verwirrspiel beruht wie immer auf mangelnder Präzision in der Ausdrucksweise:
1. Lautsprecher können nicht flackern, flackern kann nur Licht, also ein Kontrolllämpchen zB.
2. Wenn der Verstärker in ausgeschaltetem Zustand Geräusche macht, ist er eben nicht ausgeschaltet, sondern ein Standby-Gerät, wo der Standby und mglw. noch mehr defekt ist usw.
So wie sich das darstellt, hat das alles mit der Verteilerleiste gar nichts zu tun.
Ich weiß auch nicht, wo jetzt der Verstärker ist, bei der Leiste ist keiner angeführt (Abbildung oben)


[Beitrag von cr am 22. Mrz 2015, 12:47 bearbeitet]
redcliff
Stammgast
#36 erstellt: 22. Mrz 2015, 13:26
leute, ist doch wurst.
es ist nicht verboten steckdosen zu kaskatieren, u. darum geht es hier auch nicht.

wenn es in einer leiste, aufgrund weicher kontakte, anfängt funken zu schlagen, gehört diese mit abgeschnittenen stecker in den Müll.
gegebenenfalls schaut man sich noch die stecker der verbraucher an um zu kontrollieren, ob diese einen dunklen überzug durch den funkenschlag abbekommen haben. wenn ja, sollte man diesen entfernen, damit der dadurch entstandene übergangswiderstand verschwindet.
cr
Inventar
#37 erstellt: 22. Mrz 2015, 13:56
Es ist doch bis jetzt nicht mal klar, ob das alles was mit der Leiste zu tun hat (mit dem Kaskadieren auch nicht im konkreten Fall).
Laut Threadersteller ist der Verstärker hin:

Den Verstärker habe ich nicht mehr, da die Endstufen kaputtgegangen sind.

Geknistert haben die Lautsprecher bei abgeschaltetem (!!) Verstärker, nicht die Leiste.
Bei der Leiste haben die Lämpchen geflackert? Na und, das tun meine auch teils, ist halt so bei Glimmlampen (darum sind Glimmlampen ja auch für HiEnder, die selbst deren Flackern hören wollen, ein NoGo in Leisten!

Die Leiste wurde wohl überflüssigerweise ausgetauscht:
Vermutlich war der Verstärker defekt, hat unterschiedlich stark Strom gezogen, daher haben die Glimmläpchen deutlich geflackert


Es knistert nur, wenn die Leiste flackert und das auch bei ausgeschaltetem Verstärker.
Hört das Flackern auf, hört auch das Knistern auf. Wenn man den Verstärker einschaltet,
geht der in Schutzschaltung wenn es knistert. Dann musste ich warten bis das wieder einiger-
maßen ging, erst dann konnte man den wieder benutzen. Die Leiste ist jetzt ausgetauscht, aber
den Verstärker hab ich jetzt nicht mehr, weil da die Endstufen kaputtgegangen sind.


Dass der Verstärker wegen der Leiste hin ist, ist ja wohl weit hergeholt


[Beitrag von cr am 22. Mrz 2015, 13:57 bearbeitet]
HifiFreakJulian
Neuling
#38 erstellt: 05. Feb 2021, 00:55
@cr jup meine flackern auch herum. Das ist altersbedingt da solche glühlämpchen schließlich auch nicht ewig halten und denen auch Leistung durch die Verbraucher abgezogen wird.
Und ja @TF der Verstärker war es schuld. Deine Verkabelung ist jedoch gewöhnungsbedürftig wieso nimmst du nicht einfach ne 6er oder 8er leiste mit 5m Kabel oder so und schließt dein Ladegerät über eine andere Wandsteckdose mit einer anderen Verlängerungsdose in entsprechender Länge an? Dann hätte sich das "problem" mit dem hintereinander stecken auch gelöst.
DB
Inventar
#39 erstellt: 05. Feb 2021, 09:20
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Stefan am 04.08.2004  –  Letzte Antwort am 10.11.2004  –  21 Beiträge
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-Christian- am 29.10.2004  –  Letzte Antwort am 31.10.2004  –  10 Beiträge
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