HIFI-FORUM » Surround & Heimkino » Kaufberatung Surround & Heimkino » 5.1 nur was ? | |
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5.1 nur was ?+A -A |
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Autor |
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cyric
Neuling |
#1 erstellt: 09. Feb 2005, 22:23 | |||||
Hi wollte wissen, ob ihr mir helfen könnt. Ich wollte mir eigentlich ne 5.1 Soundanlage kaufen , hab aber gehört das es das auch als "Kopfhöhrer" gibt. Sind die genauso gut oder muss ich da irgendwie mit schlechtere Qualität rechenen ? Thx für Antworten |
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wishbone71
Stammgast |
#2 erstellt: 10. Feb 2005, 15:20 | |||||
Daß das nicht dasselbe sein kann, sollte wohl einleuchten. Der Kopfhörer simuliert nur 5.1, mit einem Boxenset und einem DD-Receiver hast Du _echtes_ Surround. Headphone ist _keine_ wirkliche Alternative. |
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Roland04
Hat sich gelöscht |
#3 erstellt: 10. Feb 2005, 15:21 | |||||
Frage = Hoch² Ne ne Leute |
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Peter_H
Inventar |
#4 erstellt: 10. Feb 2005, 15:31 | |||||
Es gibt schon Surround-Kopfhörer mit entsprechend ausgefeilter Technik (haben dann quasi unerschiedlich am Ohr positionierte LS eingebaut), aber da bewegst Du Dich schnell in Preisregionen, wofür Du bereits locker eine richtige 5.1 /6.1 /7.1-Anlage bekommen kannst... und hast aber immer noch letztlich eine "Kopfhörer-Effekt" und mit rumpeldem Tiebass beim Film isses auch nix, klar. [Beitrag von Peter_H am 10. Feb 2005, 15:32 bearbeitet] |
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Crazy-Horse
Inventar |
#5 erstellt: 10. Feb 2005, 16:02 | |||||
Vor allem ist der Filmgenuss dann recht einsam, den Freunde können ja schlecht mit unter das Teil kriechen. Bei einer Anlage hocken sie sich einfach um dich rum und ab gehts |
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Apalone
Inventar |
#6 erstellt: 10. Feb 2005, 16:03 | |||||
Bitte Suchfunktion benützen, wurde schon mehrfach abgehandelt. Es soll sogar Schwachsinnige geben, die sich DTS per Mischpult und weiteres Equipment im KH selber basteln... Marko |
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Mas_Teringo
Inventar |
#7 erstellt: 10. Feb 2005, 20:57 | |||||
Die Frage ist wirklich lustig. Ich stelle mir da auch den einsamen Hörer vor, der immer ohne Freunde schauen muss, weil die nie einen Stummfilm sehen wollen. Selbst wenn man nun aber einen KH mit Surround-Fähigkeiten hat, müsste das Signal ja noch irgendwoher kommen und wenn der DVDP keinen internen Dekoder hat, dann braucht man eh noch den AVR. |
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Apalone
Inventar |
#8 erstellt: 11. Feb 2005, 11:42 | |||||
Es gibt keine KH mit Surroundfähigkeiten! (Die Computerschrottteile mit mehreren Treibern/Muschel nehme ich bei der Betrachtung sowieso heraus) Alle Surround-KH sind normale 2-Kanal-KH, deren Surroundeffekt elektronisch im Dekoder nachgebildet wird (AKG, Sony, Philips, Pioneer: mehr gibts meines Wissens nicht) Und mal nicht voreilig: meine Surround-Kopfhörerketten machen eine 2.000 € Receiver-Lautsprecherlösung aber locker platt; was einzig fehlt -das ist natürlich so ohne weiteres nicht nachbildbar- ist der körperliche Druck des Basses. Aber der Tiefgang an sich, da brauchts schon in die Richtung AW 880 o.ä., um mithalten zu können. Viele Grüße Marko |
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Mas_Teringo
Inventar |
#9 erstellt: 11. Feb 2005, 12:46 | |||||
Doch, genau die, die Du ausgeklammert hast. Was von diesen Lösungen zu halten ist, bleibt umstritten (ich befürworte sie auch nicht), aber es gibt sie. Zur Nachbildung: Dann ist es aber eben nicht mehr das gewünschte 5.1 System. Es geht ja hier nicht darum, zu diskutieren, ob man mit Kopfhörern Spaß haben kann, sondern mehr darum, dem Fragesteller zu helfen.
Wie immer: Geschmackssache. Ich mag das Hören mit KH nicht wirklich und somit vermute ich, wird mir auch Deine, sicherlich absolut audiophile, KH-Kette auch nicht richtig zusagen. Besonders im Heimkinobereich kann ich es mir absolut nicht spaßig vorstellen, wenn 3 Leute mit ihren KH auf der Couch sitzen und man sich stumm den Film anschaut. Wozu? Dann kann ich auch gleich alleine schauen und brauche Niemanden einladen. Außerdem bin ich kein Freund der kleinen Klangbühne und wenn dann die Effekte alle derart nah an meinem Gehör entstehen, ... ne, jedem seinen Spaß, aber ich höre lieber aus meinen LS - auch wenn ich vielleicht zu "voreilig" bin und meine Anlage nicht mit Deinen KH "mithalten" kann (laut Dir). |
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incitatus
Inventar |
#10 erstellt: 11. Feb 2005, 19:10 | |||||
Hallo cyric, die Kopfhörer AKG Hearo funktionieren schon recht gut. Die Klangkullisse (links, rechts, hinten) wird korrekt wiedergegeben. Leider klappt das nicht so recht bei der Simulation des Centers; Stimmen und Geräusche entstehen immer noch im Kopf statt auf einer Bühne von vorn. Das wird auf Dauer recht nervig, weil unnatürlich. Wenn Dir das nichts ausmacht: viel Spaß dabei. Teste es doch einfach mal im Fachhandel an. Gruß incitatus |
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Apalone
Inventar |
#11 erstellt: 14. Feb 2005, 17:17 | |||||
Hi! Du hast ja recht! Aber dass du generell das Hören mit KH nicht magst und lieber mit mehreren einen Film schaust, hat primär mit der Qualität der KH-Kette nichts zu tun. Die Quali meines DTS-Zweigs ist mittlerweile excellent; nur preiswert war das auch nicht! Was mich irritiert: Habt ihr alle Zeit, tagsüber einen Film zu sehen oder alle ein frei stehendes Einfamilienhaus, in dem ihr alleine wohnt, dass ihr ohne KH Filme schauen könnt??? Ich bin unabhängig von meiner Begeisterung für KH aufgrund beruflicher Zwänge darauf angewiesen; vor 20.00 Uhr kann ich nur schauen, wenn ich Urlaub habe! Nebenbei bin ich "praktizierender Soziopath" ( ): Ich sehe mir Filme am liebsten alleine an. suum cuique (jedem das Seine) Viele Grüße Marko |
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Mas_Teringo
Inventar |
#12 erstellt: 14. Feb 2005, 18:28 | |||||
Leider weder noch.
Gut, schaffe meist 19.30h... Übrigens darf man nach neuem Gesetz bis 22h den Lärm machen. Somit haut es mit 1 Film doch noch ganz gut hin. Ach und: Man kann auch einfach aus Rücksicht ein wenig leiser drehen, was mir persönlich halt immernoch mehr Spaß macht, als ... das hatten wir ja schon. |
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Crazy-Horse
Inventar |
#13 erstellt: 14. Feb 2005, 18:30 | |||||
Seit ich meinen Eltern ihre alte Anlage an ihr neues TV gehängt habe kann ich hier oben ruhig richtig aufdrehen ohne das auch nur ein Wort darüber verloren wird |
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Apalone
Inventar |
#14 erstellt: 15. Feb 2005, 08:30 | |||||
[quote="Mas_Teringo"][quote] Übrigens darf man nach neuem Gesetz bis 22h den Lärm machen. Somit haut es mit 1 Film doch noch ganz gut hin. [/quote] So ein Gesetz gibt es nicht! Wieder etwas, was von irgendwoher aufgeschnappt wurde. ich muss mich IMMER so verhalten, dass der Nachbar nicht mehr als vermeidbar belästigt wird. Es gibt definitv keine "Freischüsse" in Form von Uhrzeiten; genauso wenig wie eine Mittagpause, Nachtruhe, Recht auf "einmal im Monat Party" usw. Welche Vorschriften im Einzelfall herangezogen werden, ist eben diesem vorbehalten (zB Rasenmäherlärmverordnung, Immissionsschutzgesetz, Nachbarschaftsgesetz usw.). Immer wieder mein Hinweis: Vorsicht mit juristischen Tipps, wenn man wenig Ahnung von Juristerei hat! Viele Grüße Marko |
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Mas_Teringo
Inventar |
#15 erstellt: 15. Feb 2005, 10:26 | |||||
Das ist korrekt, aber wenn ich z.B. ein Musikinstrument spiele, dann darf ich auch täglich (glaube 2h) üben. Das stört den Nachbarn bei lauten Instrumenten mit Sicherheit und ließe sich vermeiden, aber es steht mir eben zu (suche das Beispiel jetzt nicht heraus, aber ein entfernter Bekannter hatte mal das Problem). Daher erweitere ich Deinen Satz mal zu: Ich muss mich unter Ausübung der mir zustehenden Tätigkeiten IMMER so verhalten, dass der Nachbar nicht mehr als vermeidbar belästigt wird.
Hab ich nie behauptet.
Doch die gibt es. Siehe Lärmschutzverordnung §1.
Das ist ja auch absurd. Um aber zur ursprünglichen Sache zurückzukommen: Es gibt keinen Freibrief, wie ich weiter oben auch schon betont habe. Allerdings erklärt die Nachtruhe den von mir genannten zeitlichen Rahmen innerhalb dessen die Auslegung des Begriffes "unzumutbar" strenger bzw. lockerer gehandhabt wird. Nach 22.00h ist unzumutbar schnell erreicht, da es ruhig ist und damit gerechnet werden muss, dass Einige schlafen wollen. Die Nachtruhe kann also schnell gestört werden. Vor 22.00h ist nicht mit schlafenden Nachbarn zu rechnen, daher liegt der zumutbare Pegel etwas höher. Ich beziehe mich hierbei übrigens auf die bei uns gültige Lärmschutzverordnung: http://www.stadtentw.../laerm/laermvo.shtml Auch in anderen Städten existiert eine solche Verordnung, die in ihrer grundsätzlichen Aussage ähnliche Vorschriften anführt. Nur ein Beispiel aus Augsburg: http://www.augsburg....hutzverordnung.shtml |
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Apalone
Inventar |
#16 erstellt: 15. Feb 2005, 11:53 | |||||
Lassen wir dezidierte weitere Ausführungen: es würde zu weit führen. Die Lärmschutzverordnung Berlin berücksichtigt nicht konkurrierendes Bundesrecht. Ein Anspruch -nämlich das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, vgl. § 194 BGB- auf Musikinstrumentenbenutzung gibt es ebenso wenig, es steht eben nicht zu! Dass es eine Nachtruhe gibt, heiß im Umkehrschluss nicht, dass außerhalb der Zeiten ein Film richtig laut gesehen werden kann und und und. In diesem Sinne Viele Grüße Marko |
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Mas_Teringo
Inventar |
#17 erstellt: 15. Feb 2005, 15:03 | |||||
Du willst mich nicht verstehen, gell? Es gibt nur 2 Möglichkeiten: 1. Du liest meine Beiträge nur halb. 2. Du verstehst mich mit Absicht falsch. Warum? Nur um des diskutierens Willen? Um die Oberhand zu haben? Der zitierte Satz zeigt doch deutlich, dass Du meine Ausführungen über den Begriff "unzumutbar" nicht ansatzweise verstehen willst. Für Dich nochmal: Ich habe nirgends behauptet, dass man es "richtig laut" zugehen lassen kann. Ich habe sogar das Gegenteil deutlich gemacht. So, da ich keine Lust habe mich ständig zu wiederholen, belasse ich es dabei. |
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Apalone
Inventar |
#18 erstellt: 15. Feb 2005, 15:12 | |||||
Ist vielleicht besser. Ich verstehe die Problematik sehr gut, viele andere nicht, und genau das ist die Gefahr: Dass irgendwer etwas in den falschen Hals bekommt und behauptet, "ich hab' aber gelesen, dass ich das darf". Vgl. dein Musikinstrumentebeispiel. Ich habe da so meine Zweifel, dass du rechtlich ausreichende Kenntnisse hast, um das Gesamtpaket Lärmschutz, Nachbarschaftsrecht usw. substantiiert abdecken zu können. Marko |
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Mas_Teringo
Inventar |
#19 erstellt: 15. Feb 2005, 15:36 | |||||
Das darfst Du gerne bezweifeln, denn meine Rechtskenntnisse bewegen sich mehr im Bereich des eCommerce und Urheberrecht. Trotzdem reagiere ich empfindlich, wenn Du mich mit einem 14-jährigen vergleichen willst, der mal was bei google aufgeschnappt hat. Das Bekanntenbeispiel muss ich dann wohl doch mal raussuchen... Wenn Du übrigens meine Worte angeblich(!) so genau nimmst, dann verstehe ich Deine Wortwahl nicht. Erst gibt's keine Nachtruhe, dann schon, aber sie tut nix zur Sache, dann wurde sie nur ausgeschlossen, um Andere nicht zu verwirren. Jedenfalls bei mir entsteht dadurch genau Letzteres. Moment, ich fange schon wieder an... jetzt aber |
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Apalone
Inventar |
#20 erstellt: 15. Feb 2005, 17:01 | |||||
Hoffentlich ist dann sauber subsumiert, wie der Sachverhalt rechtlich zu beurteilen ist... |
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Geraldchen
Hat sich gelöscht |
#21 erstellt: 16. Feb 2005, 02:45 | |||||
Ist doch ganz klar geregelt. Wenns dem Nachbarn auf die Eier geht, kommen die grünen Männchen/Frauen und alles andere obliegt dann Ihnen. Hab ich schon 1000mal mitmachen müssen, nicht als Betroffener sondern als Ausführender. Die Zeit ist erst mal völlig egal, Fakt ist es muss erst mal den Anrufenden Personen nachgegangen werden, und wenn sich alles in Zimmerlautstärke bewegt, ist nichts dagegen zu sagen. Aber wer will das beweisen, denn vor Ort siehts dann wieder anders aus. Also das kann im besten Fall dann noch nicht mal der Richter in seinem Urteil bewerten. Hoffe geholfen zu haben, aber das war nicht das eigentliche Thema. Gruss |
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Apalone
Inventar |
#22 erstellt: 16. Feb 2005, 07:30 | |||||
Aus juristischer Sicht etwas flapsig formuliert, trifft aber den Sachverhalt auf den Punkt. Dem ist nicht hinzuzufügen. Viele Grüße Marko |
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