Rechtliches - wann Rücktritt vom KV möglich?

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Thor_der_Donnergott
Stammgast
#1 erstellt: 12. Jun 2009, 11:53
Hi,

ich hab mal ne rechtliche Frage, wusste sie jetzt nicht besser zu platzieren als im Allgemeinen.

Mein Problem ist folgendes. Ich habe Meine Arcus-Kette (Vorverstärker, Endstufe und DVD-Player) seit Mitte Januar bei der Reparatur (Gewährleistungsfall). Vor etwa 2 Monaten habe ich den Vorverstärker und die Endstufe auf Nachdruck wiederbekommen, da nur noch der DVD-Player repariert werden musste. Der DVD-Player ist bis heute noch dort. Einen zuverlässigen Eindruck machen die Mitarbeiter nicht wirklich, ich muss ständig anrufen wie der Stand der Dinge ist und wann ich meine Kette denn endlich wieder komplett habe.

Da ich jetzt wirklich keine Lust mehr auf diesen Laden habe würde ich gerne so schnell wie möglich aus dem Kaufvertrag raus. Soll heißen, ich gebe die Kette zurück und bekomme den Kaufpreis erstattet.

Dummerweiße habe ich keine Frist für die Nachbesserung gesetzt als ich die 3 Teile abgegeben habe, da ich mündlich die Nachbesserung gefordert habe. Selbst wenn ich eine gesetzt hätte, könnte ich es ja nicht nachweisen.

Was ich sicher weiß ist, dass ich vom KV zurücktreten kann wenn die Nachbesserung 2 mal fehlgeschlagen ist. Momentan bin ich aber erst beim 1. Versuch.
Ich weiß aber auch noch von irgendwas mit den Begriffen "... die Nachbesserung ist unzumutbar ...".
Eine Unzumutbarkeit liegt ja in jedem Falle vor, aber ich weiß nicht mehr die Folge davon. Ist dann die Nachbesserung fehlgeschlagen oder kann ich in diesem Fall auch schon vom KV zurücktreten.

Ich suche gerade schon den Gesetztesauszug im BGB aber kann irgendwie nichts finden. Hat zufällig jemand Ahnung und kann mir diesbezüglich helfen? Wäre wirklich sehr Dankbar, ich denke ihr könnt meine Situation verstehen, warum ich von diesem Laden weg will, denn dass nervt wirklich gewaltig.

Gruß

Jochen
Thor_der_Donnergott
Stammgast
#2 erstellt: 12. Jun 2009, 11:59

§ 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html

Ist dass mein benötigter Absatz?
Markus_P.²
Gesperrt
#3 erstellt: 12. Jun 2009, 12:04
Hallo,

ersteinmal vorab: Wir können hier nur Tipps geben, keine Rechtshilfe! Dafür MUSST du einen Anwalt bemühen.

Wann wurde die arcus Anlage gekauft und wo (Vor-Ort oder im Onlinehandel)

Markus
Thor_der_Donnergott
Stammgast
#4 erstellt: 12. Jun 2009, 12:38
Ja, dass hier keine Rechtsberatung erfolgt ist mir klar
Ich kenne mich auch eigentlich aus mit dem Thema, aber das liegt mir alles auf der Zunge und ich komme nicht auf meinen Lösungsweg.

Die Anlage habe ich ca. vor einem Jahr gekauft, vor Ort.
Irae
Stammgast
#5 erstellt: 12. Jun 2009, 13:58
http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag

Da ist eigentlich alles ganz gut Zusammengefasst.
Markus_P.²
Gesperrt
#6 erstellt: 12. Jun 2009, 15:03

Thor_der_Donnergott schrieb:
Ja, dass hier keine Rechtsberatung erfolgt ist mir klar
Ich kenne mich auch eigentlich aus mit dem Thema, aber das liegt mir alles auf der Zunge und ich komme nicht auf meinen Lösungsweg.

Die Anlage habe ich ca. vor einem Jahr gekauft, vor Ort.


Hallo,

dann war das erste halbe Jahr schon vorbei? wg. Beweislastumkehr bei der Sachmängelhaftung.

Markus
Thor_der_Donnergott
Stammgast
#7 erstellt: 12. Jun 2009, 16:41

Markus_P.² schrieb:

Hallo,

dann war das erste halbe Jahr schon vorbei? wg. Beweislastumkehr bei der Sachmängelhaftung.

Markus


Nein, als ich den Mangel bekannt gegeben habe war das halbe Jahr noch nicht vorbei. Hatte es einige Wochen vorher bemängelt, der Händler meinte aber ich solle nach dem Weihnachtsgeschäft nochmal vorbeikommen.

@Irae

Danke für den Link, an Wiki hatte ich gar nicht gedacht, werde mir das später wenn ich Ruhe habe genauer durchlesen.

Gruß
Jochen
Markus_P.²
Gesperrt
#8 erstellt: 12. Jun 2009, 18:02
Hallo
naja, dann hat du dich vertrösten lassen und das erste Beweisbare! liegt nach den 6 Monaten.

Kann es sein das du es alles sehr locker gesehen hast? Von Januar bis Juni ist doch irrsinnig lang, oder?

Markus
JokerofDarkness
Inventar
#9 erstellt: 12. Jun 2009, 18:55

Markus_P.² schrieb:
Hallo
naja, dann hat du dich vertrösten lassen und das erste Beweisbare! liegt nach den 6 Monaten.

Ist doch völlig egal, da der Händler ja das Gerät zur Nachbesserung angenommen hat und er nun wartet.

Mein Tipp: Ab zum Anwalt
Thor_der_Donnergott
Stammgast
#10 erstellt: 12. Jun 2009, 18:57

Markus_P.² schrieb:
Hallo
naja, dann hat du dich vertrösten lassen und das erste Beweisbare! liegt nach den 6 Monaten.

Kann es sein das du es alles sehr locker gesehen hast? Von Januar bis Juni ist doch irrsinnig lang, oder?

Markus


Ja dass ist richtig. Meine Toleranzgrenze liegt generell recht hoch, aber irgendwann ist eben schluss. Ich hab echt keine Lust mehr auf diesen Laden.

Den Spaß am HiFi nimmts auch ziemlich arg
Markus_P.²
Gesperrt
#11 erstellt: 12. Jun 2009, 19:56

JokerofDarkness schrieb:

Markus_P.² schrieb:
Hallo
naja, dann hat du dich vertrösten lassen und das erste Beweisbare! liegt nach den 6 Monaten.

Ist doch völlig egal, da der Händler ja das Gerät zur Nachbesserung angenommen hat und er nun wartet.


Hallo,

es ist nicht egal, denn innerhalb der ersten 6 Monate hätte er gar nicht auf Nachbesserung bestehen müssen. Ist diese Zeit verstrichen doof.

Und megadoof ist das jetzt eventuell das Hobby leidet.

Markus
Thor_der_Donnergott
Stammgast
#12 erstellt: 30. Jun 2009, 10:06
Hi,

diese Email ging heute von mir raus.


Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits seit Januar befindet sich meine Arcus Anlage bei Ihnen zur Nachbesserung. Dieser Vorgang dauert nun ununterbrochen an. Als angeblicher Spezialist (siehe Internetauftritt)ee qualitativ hochwertiger HiFi-Produkte sollte es in Ihrem Interesse liegen Reklamationsfälle schnellstmöglich abzuschließen. Der Meinige dauert nun bereits sechs Monate (!) an.

Desweiteren ist es nicht meine Aufgabe mich über den aktuellen Stand meiner Reklamation telefonisch zu informieren. Es ist bei Weitem nicht zu viel verlangt, wenn Sie mir zwischendurch den aktuellen Stand per Email oder Anruf durchgeben. Ein Media-Markt kann hiermit um Längen besser umgehen. Und gerade solche großen Ketten wollen Sie doch mit kompetenter Beratung, Qualität usw. schlagen. Hätte ich gewusst, dass hierbei Zuverlässigkeit und After-Sales-Management auf der Strecke bleibt, wäre ich mit großer Freude zu einer Elektronikkette gegangen, denn dann würde mir mein Hobby des Musik hörens und Filme schauens noch Spaß machen.

Leider beschert ihre nachlässige Arbeitsweise nicht nur Ihnen einen schlechten Eindruck, sondern auch den Herstellern der HiFi-Branche. So ist meine Unzufriedenheit mit der Firma Arcus, die eigentlich High-End Produkte herstellen will (siehe sogar Internetadresse), nur nachzuvollziehen. Hätte ich eine Anlage einer anderen Firma gekauft wäre mir solch eine äußerst nervige Angelegenheit mit hoher Wahrschenlichkeit erspart geblieben.

Um dieses leidige Thema nun endlich abzuschließen kommt meinerseits der Wunsch auf von dem Kaufvertrag der Arcus Anlage zurückzutreten, um mich nach neuer Elektronik umzusehen und meiner Freizeitbeschäftigung ‚HiFi’ endlich wieder mit Freude nachgehen zu können.

Bitte prüfen Sie dies und geben Sie mir bescheid wann ich vorbeikommen kann um den Kaufvertrag rückgängig zu machen.

Mit freundlichen Grüßen


Ich hoffe ich habe mein Anliegen und meine Stimmungslage klar rübergebracht!?

Gruß
Jochen
SR1978
Stammgast
#13 erstellt: 30. Jun 2009, 12:26
Hallo,

meiner Erfahrung nach ist es hilfreich bei Reklamationsfälle, die nicht so laufen wie gewünscht, PERSÖNLICH etwas Druck zu machen und kein Zweifel daran zu lassen, das man ohne belastbare Aussagen und Termine den Laden nicht verlassen wird. Kommt dann nichts brauchbares zeigt man sich eben zurecht unzufrieden und fordert Alternativlösungen, dann kommt der Händler evtl von sich aus auf das Thema Rücktritt, Wandlung usw.

Floskeln wie "Bitte prüfen sie dies und geben sie mir Bescheid" sind dort für dein Anliegen eher kontraproduktiv, geben sie dem Händler doch wieder diffusen zeitlichen Spielraum. Einfach festlegen, du kommst am xx.xx.xxxx um xx:xx Uhr für Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Thor_der_Donnergott
Stammgast
#14 erstellt: 30. Jun 2009, 13:44
Du hast recht, ich hätte eine Antwortfrist mit reinschreiben müssen. Jedoch bin ich den schriftlichen Weg gegangen aus nachweislichen Gründen.
Ich war ja desöfteren persönlich im Laden und ein "in zwei Wochen möchte ich das Gerät wieder haben" ist schnell vergessen und schwer nachzuweisen.

Das besagte Floskeln eher kontraproduktiv sind glaube ich nicht. Dies spricht den Händler persönlich an und gibt im die Aufgabe. Er wird zur Tat aufgefordert.

Auf das Thema Rücktritt kommt eigentlich niemand halbwegs wirtschaftlich denkendes. Denn dadurch geht im Geld verloren.

Vielen Dank für die Rückmeldung.
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