HIFI-FORUM » Car-Hifi » Car-Hifi: Allgemeines » Was ist kaput? Gewährleistung. | |
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Was ist kaput? Gewährleistung.+A -A |
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Autor |
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Serg1
Neuling |
#1 erstellt: 24. Jan 2006, 21:26 | ||
Hi all. Hab mir vor 7 Monaten bei eBay ein Autoradio gekauft (PLU2 3120). Aber letzte woche hat es aufgehört zu funktionieren. Wenn ich eine CD einlege, steht da die ganze Zeit "Load". Was kann es sein? Ich wollte es zurück schicken, aber sie wollen es nicht annehmen da es schon mehr als 6 monate vergangen sind. Ich muss jetzt selber nachweisen das es schon bei der Übergabe kaput war. Wie soll ich das machen, oder gibst da irgendwelche Tricks? [Beitrag von Serg1 am 24. Jan 2006, 21:28 bearbeitet] |
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sNaKebite
Inventar |
#2 erstellt: 24. Jan 2006, 22:06 | ||
Wieso muss man da was nachweisen? Das Gerät ist doch offensichtlich während der Garantiezeit kaputt gegangen... Also abgesehen davon, dass ich bei dem Händler wohl 2 mal über einen nächsten Kauf nachdenken würde, würde ich mir an deiner Stelle mal überlegen, ob du das Gerät wirklich nochmal funktionsfähig brauchst oder ob du das in die Ablage "Lehrgeld" steckst und dir in Zukunft vernünftige Sachen kaufst Trotzdem ist das mit dem Händler irgendwie .. komisch!? Oder lieg ich da falsch? |
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Papa_Bär
Inventar |
#3 erstellt: 24. Jan 2006, 22:32 | ||
Nach 6 Monaten liegt diese Beweispflicht tatsächlich beim Käufer.BGB hab ich leider grad nicht zur Hand. So schauts aus...was es da aber noch an Möglichkeiten gibt,kann ich dir grad nicht sagen. Würde das aber auch als Lehrgeld abhaken und was solideres kaufen... MfG Björn |
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Soundjunk
Stammgast |
#4 erstellt: 25. Jan 2006, 00:04 | ||
Laser ist im Arsch |
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kappe
Inventar |
#5 erstellt: 25. Jan 2006, 07:15 | ||
Da hat es ja lange funktioniert |
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tom999
Inventar |
#6 erstellt: 25. Jan 2006, 09:39 | ||
Länger als ich erwartet hätte... Kenn mich jetzt leider mit den andauernden Änderungen der Rechtslage bzgl. Garantie, Gewährleistung usw. nicht mehr aus... Aber, wie "ichmussford" schon sagte, seh es als Lehrgeld an und kauf was solides... Wenn er es nicht freiwillig zurücknimmt lohnen sich weitere Investitionen o.ä. eh nicht.. |
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Onkel_Alex
Inventar |
#7 erstellt: 25. Jan 2006, 12:43 | ||
versuch es doch einfach umzutausen... wenn du es wieder funktionsfähig zurückbekommst, dnan verkaufst du es wieder und gönnst dir was anständiges |
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_gerhard_
Stammgast |
#8 erstellt: 25. Jan 2006, 17:27 | ||
zwischen Garantie und Gewährleistung ist ein Unterschied!!! Schau nach (z.b. in der Bedienungsanleitung) wie lange du Garantie hast! In der Garantie-Zeit wird dir das Gerät mindestens repariert (ausser es handelt sich um Eigenverschulden). Das Garantiert dir dann der Hersteller des Gerätes, nicht der Händler! In der Gewährleistung musst nach den ersten 6 Monaten du beweisen dass das Gerät bei der Auslieferung defekt war. lg Gerhard |
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sNaKebite
Inventar |
#9 erstellt: 25. Jan 2006, 17:29 | ||
Und wie kann man sowas beweisen? |
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bluebug99
Stammgast |
#10 erstellt: 25. Jan 2006, 17:41 | ||
Indem man z.B. ein Sachverständigengutachten erstellen lässt, welches belegt, daß der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen haben muß. Da du die Kosten hierfür jedoch bis zu einer gerichtlichen Entscheidung vorverauslagen musst, ist das bezogen auf eine Fuffzich-Euro Plu2-Heizschlange kein empfehlenswerter Weg [Beitrag von bluebug99 am 25. Jan 2006, 17:42 bearbeitet] |
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Serg1
Neuling |
#11 erstellt: 25. Jan 2006, 21:22 | ||
Danke Leute für die Hilfe. Ja, ich weiß das war ein Fehler. Das ding ist echt sch..ße!!! Es ist mein erstes Radio :-) Was kostet ein Sachverständigengutachten? ca.? Und wo kann man das machen? und worauf man da achten muss? Oder soll ich es vergessen? Schade hat 140€ gekostet. |
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_gerhard_
Stammgast |
#12 erstellt: 26. Jan 2006, 21:51 | ||
das mit dem sachverständigen würd ich gleich lassen... die Hersteller legen dann ein "Prüfprotokoll" hin wo drauf steht dass das Gerät bei Auslieferung alle Tests erfolgreich durchlaufen hat uswusw.... aber wie gesagt: würd mich wundern wenn da keine garantie drauf wäre... einfach mal erkundigen... evtl. beim Hersteller direkt. lg Gerhard |
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Andele
Stammgast |
#13 erstellt: 26. Jan 2006, 22:04 | ||
garantie muss der händler aufjedenfall 2 jahre geben, und da die bei dir ja anscheinend noch nicht abgelaufen sind muss der händler das gerät ohne zicken zu machen reparieren mit der gewährleistung schauts da schon wieder anders aus aber wie schon gesagt das kannst eigtl bleiben lassen das lohnt sich nur bei höheren geldbeträgen und das radio ises echt nich wert wer billig kauft, kauft 2mal hau das radio inne tonne und kauf was gscheides grüße |
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Papa_Bär
Inventar |
#14 erstellt: 26. Jan 2006, 22:19 | ||
Um an deine Signatutr zu erinnern Garantie ist absolut freiwillig...die muss niemand geben.. Die 2 Jahre Mängelhaftung allerdings schon, und zwar der Händler. Allerdings kommt es nach 6 Monaten zur Beweislastumkehr, sie liegt danach also beim Käufer. Ist zwar manchmal ärgerlich, aber leider Gesetz. MfG Björn |
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bluebug99
Stammgast |
#15 erstellt: 26. Jan 2006, 22:46 | ||
irrelevant, der Gewährleistunganspruch richtet sich gegen den HÄNDLER, da kann der Hersteller bescheinigen was er will
Das ist B.l.ö.d.s.i.n.n. Siehe Ausführungen meines Vorredners. |
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Andele
Stammgast |
#16 erstellt: 26. Jan 2006, 23:25 | ||
ja ist ja gut hab mich geirrt soll ich auch noch mal schreiben das es B L Ö D S I N N war. TUT MIR LEID! gruß, |
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Papa_Bär
Inventar |
#17 erstellt: 26. Jan 2006, 23:51 | ||
Schon ok...war ja nicht böse gemeint... Wurde nur Richtig gestellt, um weitere Verwirrungen zu vermeiden... MfG Björn |
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Smexer
Stammgast |
#18 erstellt: 27. Jan 2006, 13:28 | ||
echt schade.. für 140 € kriegt man doch schon "gute" Radios.. |
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_gerhard_
Stammgast |
#19 erstellt: 28. Jan 2006, 01:30 | ||
stimmt auch nicht ganz....... wer billigen schrott kauft, kauft zweimal ...... wenn wir schon beim richtigstellen sind +gg+.... |
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