hertz garantiefall?

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itchy2
Stammgast
#1 erstellt: 27. Aug 2007, 18:32
hi,

hätte da einen garantiefall bei nem lautsprecher von hertz, der lautsprecher wurde definitiv nicht von mir zu laut gehört und todgeclippt hat sich da auch nichts. wie stell ich sowas am besten an?

cu itchy2
pcprofi
Inventar
#2 erstellt: 27. Aug 2007, 18:55
Innen Laden gehen und sagen so und so, clipping kann nich sein, u laut auch nich bitte umtauschen?!
itchy2
Stammgast
#3 erstellt: 27. Aug 2007, 19:08
mein händler meinte es wäre kein garantiefall. die entstufe hat sich verabschiedet und hat einen der hts mitgenommen.
pcprofi
Inventar
#4 erstellt: 27. Aug 2007, 19:10
Naja, von Endstufe verabschieden haste bis jetzt nix gesagt.

wenn die sich verabschiedet hat, kriegste das kaum durch. Denn: Eine abrauchende Eindstufe hat leider nicht selten die Eigenart, schon mal eine Gleichspannug auf die Ls zu geben...
itchy2
Stammgast
#5 erstellt: 27. Aug 2007, 19:38
sorry, dass ich das net erwähnt hatte. schade dass man da keine chance hat. und der entstufenhersteller haftet dafür auch nicht, oder?
pcprofi
Inventar
#6 erstellt: 27. Aug 2007, 19:57
nein, leider nicht.
hg_thiel
Inventar
#7 erstellt: 28. Aug 2007, 11:04
Ruf doch mal bei Hertz an bzw im Vertrieb und schilder den Fall
MaxdogX
Inventar
#8 erstellt: 28. Aug 2007, 11:29
Ich würde auch mal anrufen zu verlieren haste nichts. und die Jungs sind eigentlich sehr Kulant was das angeht, haben mir meinen auch Umgetauscht.

Mfg MaxdogX
itchy2
Stammgast
#9 erstellt: 29. Aug 2007, 00:30
haben die denn ne deutsche hotline, oder muss ich da die englische von der homepage nehmen?

cu itchy2
NixDa84
Inventar
#10 erstellt: 29. Aug 2007, 11:22
Öhm...
§1 Haftung
(1) Wird durch den Fehler eines Produktes jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produktes verplichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzo von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist.
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