Darf ein Händler gekaufte Produkte labeln?

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christianreiden
Gesperrt
#1 erstellt: 11. Mrz 2015, 13:15
Ich habe gerade eine Stufe in der Hand die ich als Massive-Audio NX-4 erkenne. Oben allerdings ist einfach ein anderes Label draufgeklebt. Ich weiss wer das war und ich weiss wer der Inhaber der Marke ist die da drauf gelablet ist. Meiner Meinung kann es nicht legal sein Produkte als Händler einzukaufen und dann einfach weiter zu verkaufen unter einem anderen Namen. Oder sehe ich das zu eng?
WhiteRabbit1981
Inventar
#2 erstellt: 11. Mrz 2015, 14:59
Im großen und ganzen ist das Gang und Gebe. BOSE-Werkslautsprecher sind umgelabelte Nokias, Sioux hat umgelabelte Hifonics vertrieben, Paderborner Pils ist umgelabeltes Warsteiner und der Porsche Panamera ist auch nur ein umgelabelter VW. Wenn der Händler also einen Vertrag mit Massive Audio hat der ihm das umlabeln erlaubt, warum nicht?
Joze1
Moderator
#3 erstellt: 11. Mrz 2015, 15:12
Richtig. So lange die sich vertraglich darüber einig geworde ist, ist das eigentlich kein Problem.

Oftmals ist es ja sogar so, dass eine Marke bloß Produkte ankauft, die sie dann mit ihrem Label versieht. Dieses Produkt steht dann aber auch unter Umständen anderen Marken zur Verfügung, die dann ihr Label darauf platzieren können.

Neugierig bin ich aber schon, könntest du etwas konkreter werden?
christianreiden
Gesperrt
#4 erstellt: 11. Mrz 2015, 15:27
Schon klar. Aber meines Wissens ist Massive-Audio ohne Vertrieb in Europa. Da gibt es kein Vertrag oder irgendeine Übereinkunft.
Es kann doch nicht sein das ich Massive Audio ankaufe und dann ChristianReiden-Audio drauf schreibe.. nur das der Kunde nicht sieht was er da bekommt.
st3f0n
Moderator
#5 erstellt: 11. Mrz 2015, 15:28
Ist doch genau so wie mit den Ampire MX und den Krüger & Matz Stufen.

Das gleiche gibts doch auch im Supermarkt zu finden, da werden die Markenprodukte weitaus teurer und die billigen, wo das gleiche drin steckt, für wenig Geld verkauft.
Joze1
Moderator
#6 erstellt: 11. Mrz 2015, 15:30
Naja, vielleicht hat er ja einen Vertrag mit dem Haupt-Vertrieb.

Aber sagen wir mal so: Gibt es dort keine vertragliche Übereinkunft, ist das in meinen Augen definitiv nicht rechtens.
christianreiden
Gesperrt
#7 erstellt: 11. Mrz 2015, 15:31
Das ist nicht das gleiche. Mir ist klar wie das bei den Herstellern funktioniert..Darf ich ein Alpine Radio kaufen und unter einem anderen Namen verkaufen?
Natürlich darf ich ungelabelte Ware beim Hersteller kaufen und meins drauf kleben. Aber ich wäre doch ziemlich not amused wenn ich mir eine Marke schützen lasse und diese dann einfach dumm überklebt wird.

Es sind mehrere die das machen, gerade mit den Massive-Stufen.. keine Ahnung warum. Hier ein anderes Beispiel.



[Beitrag von christianreiden am 11. Mrz 2015, 15:33 bearbeitet]
Joze1
Moderator
#8 erstellt: 11. Mrz 2015, 15:40
Vielleicht ist das so ein Feature, was Massive quasi mit ihren Händlern abmacht. Ist ja nicht unwahrscheinlich, wir haben ja grad im anderen Thread über die Internetproblematik für Händler gesprochen.

Ist ja für den Händler eine absolut positive Möglichkeit. So denkt der Kunde, er hätte was ganz exklusives und der Händler macht zusätzlich Werbung. Kann also einfach eine Art Kundenbindung des Massive-Vertriebs sein.
christianreiden
Gesperrt
#9 erstellt: 11. Mrz 2015, 15:46
Oder eine Verletzung der Markenschutzrechte. Ausserdem liegt hier doch eine Verschleierung vor. Ich finde das höchst unseriös.
Joze1
Moderator
#10 erstellt: 11. Mrz 2015, 15:52
Absolut richtig. Wenn es keine Absprache oder keine vertragliche Übereinkunft gibt, ist das sicher nicht rechtens. Wenn dem doch so ist: Man muss als Vertreiber nicht unbedingt seine Quelle offenlegen. Das machen vorher genannte Marken, die andere Produkte mit rechtlicher Grundlage umlabeln, sicherlich auch nicht...
christianreiden
Gesperrt
#11 erstellt: 11. Mrz 2015, 15:57
Sagen wir mal so.. wenn ich zu VW gehe, und da kommt einer auf die Idee ATE fremd einzukaufen und es als VW Originalteil mir zu verkaufen.. dann hab ich ja technisch kein Problem, weil es tatsächlich gleichwertig ist. Aber trotzdem ist das Betrug.
Nennen sie es Bremse des Hauses müssen sie genauso angeben was drin ist, sie können nicht einfach den Aufkleber abreissen und es als Ihre Entwicklung oder als ihr Produkt verkaufen.


[Beitrag von christianreiden am 11. Mrz 2015, 15:59 bearbeitet]
Joze1
Moderator
#12 erstellt: 11. Mrz 2015, 15:59
Ja. Aber dann verkauft er es ja unter einem eingetragenen Namen einer anderen Marke. So verkauft er es unter seinem eigenen Namen. Das ist dann schon nochmal eine andere Situation.

Guck mal, wie Autoteile Pöllath das macht: Die verkaufen auch "Best Price"-Produkte, die quasi Hausmarken sind. Wenn die Teile dann ankommen, sind das auch nur Teile von Febi oder so... Je nachdem, wer grade am günstigsten war.

Hast du Ärger mit besagtem Händler oder was stört dich jetzt ganz speziell an diesem Fall?


[Beitrag von Joze1 am 11. Mrz 2015, 16:01 bearbeitet]
Bajs
Inventar
#13 erstellt: 11. Mrz 2015, 16:06
So lange sich hier kein Händler meldet, der eventuell was über die Vertriebswege weiss ist das doch etwas zwecklos fürchte ich.
Weiss jetzt nicht, ob du den Verkäufer "schützen" willst oder nicht "überreagieren" möchtest, aber evtl. mal ne Mail an Massive Audio schicken?
Wenn die so zügig sind wie Alpine dauert das vielleicht ein wenig, aber dann hätte man mal ne eindeutige Sachlage.
Habe selbst ne zeitlang die MX4 rumgefahren, sehr schönes Teil, habe ich aber auch als solche von nem Vertragshändler so gekauft.
christianreiden
Gesperrt
#14 erstellt: 11. Mrz 2015, 16:08
Ich persönlich habe diese Stufe hier vor mir und denke mir, was soll das? Wenn ich etwas verkaufe muss ich es unmissverständlich beschreiben. Das heisst, ich muss dem Käufer einfach unmissverständlich machen was er da kauft. Also eine Massive NX4. Das kann man nachschlagen, der Käufer weiss also in jedem Fall was er kauft. Wenn ich ihm jetzt eine ChristianReiden XL3000 verkaufe verarsche ich den doch. Er weiss eben nicht was er da kauft.

Der Grund warum das jemand umgelablet hat ist auch noch geil.. Aussage Händler, ,,das geht keinem was an".. das sehe ich anders.
Genauso ist es dem Kunden unfair gegenüber ein Angebot zu machen wo nicht ein einziges Teil drauf steht. Klar kann der Kunde vergleichen, aber das ist auch dsein gutes Recht. Niemand muss wem ,,vertrauen". Es muss aus dem Angebot die genaue Leistung hervorgehen, schriftlich oder mündlich.

Ich selbst kaufe fast alles bei Händlern. Einfach weil es die Sachen die ich kaufe sowieso nicht günstiger gibt im Netz.Man hat ja mehrmals von mir lesen können das ich Ebay- und Amazon-links nicht akzeptiere wenn man zum beispiel auf komponenten berät..

@bajs
nein ich will dem weder auf den sack gehen, noch schützen.. ich will einfach nicht das er denkt das sei ok..

das k&m - ampire- ding habe ich am rande mitbekommen.. das ist im prinzip auch nicht rechtens.. aber juristisch war es einfach nicht greifbar


[Beitrag von christianreiden am 11. Mrz 2015, 16:12 bearbeitet]
WhiteRabbit1981
Inventar
#15 erstellt: 11. Mrz 2015, 16:16
Andererseits, Christian:
wenn ich einverstanden bin von dir eine "ChristianReiden XL3000" zu erwerben weil du mir versicherst, dass da volle 3kW PMPO rauskommen - dann hast du mich zwar verarscht, aber wir haben einen gültigen Vertrag mit beidseitigen Willenserklärungen besiegelt. Wäre das anders, dann hätten Voodoo-Kabel, Homöopatische Pillen, AUNA-Endstufen, Esotherikartikel (Engelsstaub ) und so weiter ja keinen Markt mehr.
Wie die Rechtslage in dem Fall zwischen dir in MassiveAudio aussähe, ist eine ganz andere Frage.

Andere Leute verkauften Chlorbleiche als Hustensaft, bevor das Gesetz einsprang: MMS. Kundenverarschung ist per se ist nicht verboten!
Joze1
Moderator
#16 erstellt: 11. Mrz 2015, 16:19
Bei K&M war es mMn auch kein Umlabeln sondern stumpfes Kopieren.

Was der Händler dem Kunden sagt und was nicht, ist eine Sache zwischen Händler und Kunden. Wenn der Händler die Komponenten nicht preisgibt, die verbaut werden, weil er Angst hat, der Kunde kauft woanders, dann ist das teilweise verständlich. So lange aber der Kunde damit einverstanden ist und das Angebot so akzeptiert, gibt es da keinen Rechtsbruch. Und wenn der Händler dann eine Stufe einbaut, die er umgelabelt hat, kommt es darauf an, ob der Vertrieb dieser Stufe sowas akzeptiert oder nicht.

Genau genommen ist das Vorgehen des Händlers also in Ordnung. Er täuscht ja niemanden und behauptet, er verbaut Sachen, die er dann doch nicht verbaut.

Übrigens: Ich habe noch nie bei einem Händler vor Ort gekauft, einfach aus dem Grund, weil der nächste fähige Händler zu weit entfernt sitzt, das sind mir die 50 km einfache Fahrt nicht wert. Dadurch habe ich aber immer besseren Kontakt zu Vertrieben bekommen, das macht mir vieles einfacher. Es ist eben immer eine Sache der Perspektive
christianreiden
Gesperrt
#17 erstellt: 11. Mrz 2015, 16:20
gut.. ich bin jatzt mal händler.. du kunde

du sagst mir, ich will ne anlage.. ich sag dir gut, kostet 2000,-€ hälfte jetzt andere hälfte wenn fertig

du fragst mich, 2000,-€? was baust du da ein? antwort von mir.. da musst du mir schon vertrauen...

was denkst du jetzt von mir als kunde?
Joze1
Moderator
#18 erstellt: 11. Mrz 2015, 16:22
Genau das ist ja der Punkt: Wenn er so vorgehen will, kostet ihn das wahrscheinlich die Hälfte seiner Kundschaft. Die andere Hälfte vertraut ihm und lässt es sich einbauen. Wenn die am Ende zufrieden sind, machen sie für ihn Werbung. Denn es kommt nicht darauf an, welche Komponenten verbaut werden, sondern, dass das Ergebnis am Ende stimmt. Dann spielt alles andere keine Rolle mehr
christianreiden
Gesperrt
#19 erstellt: 11. Mrz 2015, 16:28
ok. dann sage ich dir mal wie das bei uns läuft.

Wenn wir hier eine Bremse reparieren müssen!! Stundensatz, Umfang, Material, genau aufgelistet sein. Das ist so wegen Haftungsfragen und der Gewährleistung einfach Pflicht.
Kauft jetzt der Kunde, dann hat er Garantie auf die Komponenten und den Einbau. Nicht aufs Konzept und nicht auf Produkte die es nicht gibt. Die Garantie muss er bei einem! Händler dieser Marke geltend machen. Was mach ich als Kunde mit so einer Pauschalrechnung?
Wenn ich eine Endstufe nach Goch schicke.. dann nicht ohne Rechnung. Das ist doch gestzlich geregelt und nicht willkürlich auszulegen.
Joze1
Moderator
#20 erstellt: 11. Mrz 2015, 16:32
Ja, das kenn ich aus meiner Ausbildung aus der Werkstatt auch noch so. Das hast du natürlich Recht...
Unter dem Aspekt kann das ganze natürlich zu einem Problem werden. Denn wenn man keine Rechnung mit genauer Auflistung der verbauten Komponenten hat, gibt es auch keinen Nachweis im Garantiefall, was verbaut wurde. Zwar sollte man dann den Weg über den Händler machen, aber auch dem muss man ja eigentlich irgendeinen Nachweis vorlegen, dass man die Sachen bei ihm gekauft hat.
christianreiden
Gesperrt
#21 erstellt: 11. Mrz 2015, 16:36
ja, nun gut.. ich kann den laden sowieso nicht weiter empfehlen.. nachher bin ich noch der arsch wenn es probleme gibt.. und das ist ja mehr oder weniger vorprogrammiert...
Joze1
Moderator
#22 erstellt: 11. Mrz 2015, 16:52
Ist es denn tatsächlich so, dass am Ende auf der Rechnung nichts aufgelistet wurde, was verbaut wurde? Oder stehen da einfach andere Namen für die Komponenten drauf? Weil er muss ja so eine Auflistung führen. Ich meine in Deutschland wäre alles andere dochauch Steuerhinterziehung, oder nicht?
christianreiden
Gesperrt
#23 erstellt: 11. Mrz 2015, 17:00
Auf der Rechnung steht Hifi-Anlage inklusive Einbau. Betrag inkl. Steuer.

Wenn du dann die Teile verkaufen willst, dann hast du gelabelte Endstufen und geschwärzte Lautsprecher ohne echte Rechnung.
Ausser du kaufst das handgemachte!! Lautsprechersystem ab! etwa 450€, (das teuerste 2-Wege 16er kostet übrigens ca 2200,-€). Das wird beim Namen genannt. Der Rest nicht.


[Beitrag von christianreiden am 11. Mrz 2015, 17:02 bearbeitet]
Car-Hifi
Inventar
#24 erstellt: 11. Mrz 2015, 22:01
Noch ein Kommentar von einem Fachhändler:

meist gibt es zwischen Herstellern/ Vertrieben und Händlern einen Vertrag, in dem die Regeln der Geschäfte sehr ausführlich beschrieben werden. So gibt es zum Beispiel einen europäischen Hersteller von Verstärkern, bei dem sich der Händler verpflichtet, diese Verstärker nicht zu verändern - weder technisch, noch im Aussehen. Selbst wenn ich einen solchen Verstärker nur auf Kundenwunsch in Wagenfarbe lackieren lassen möchte, muss ich mir schon eine Genehmigung einholen.

Markenrechte verletzt man übrigens nicht, wenn man Produkte auf den eigenen Namen umlabelt. Nur umgekehrt, wenn ich also meine Küchentisch-Bastelei als Markenware ausgebe, verstoße ich gegen die Markenrechte.

Eventuell liegt ein Plagiatsvergehen vor, oder ein Verstoß gegen Gebrauchsmusterschutz, (vielleicht sogar Patentschutz), wenn ich einem Verstärker einen eigenen Namen gebe.

Einfacher durchsetzen lassen sich aber Vertragsverstöße. Die sind in den oben genannten Verträgen zwischen Hersteller/ Vertrieb und Händler meist sehr genau festgelegt - und oft in bedeutender finanzieller Höhe.

Wie es im konkreten und Vertrags- oder Rechtsverletzungen steht, wird man wahrscheinlich nur heraus bekommen, wenn man dem Hersteller/ dem Vertrieb eine Anfrage stellt.


[Beitrag von Car-Hifi am 11. Mrz 2015, 22:04 bearbeitet]
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