import aus america

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TheDarkDog
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 22. Mrz 2005, 11:28
hallo,
ich habe vor mir hier in den vereinigten staaten ein neues soundsystem fuer meinen wagen anzushaffen, weil die preise hier echt super guenstig sind. ich habe vor die ganzen sachen einfach in ein paket zu packen und das rueberzuschicken.
kennt sich vielleicht irgendwer mit den kosten aus, mit der ich bei der einfuhr rechnen muss, wie z.B. einfuhrumsatzsteuer, mehrwertsteuer...etc

schonmal vielen dank im voraus!!
josmuck
Stammgast
#2 erstellt: 22. Mrz 2005, 11:41
hi, it is something like 16% einfuhr and 15% mwst. if that dosent help i can ask today or tomorrow at my work exactley how much but that should be real close.

laterz brian
schorsch887
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 23. Mrz 2005, 00:59
Hi!

Habe Erfahrungen damit... auf den Kaufbetrag kommen 26% (inkl. der Mwst.).Oder dein Paketwert bleibt unter 30€
polosoundz
Inventar
#4 erstellt: 23. Mrz 2005, 01:00
Bitte nicht schon wieder... Das Thema hat schon SOOOOOOOOO nen Bbart, bitte dringendst Suchfunktion dazu benutzen!
uwe1234
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 23. Mrz 2005, 12:01
Hatte mir z.B. einen Verstärker direckt von Rockford Arizona schicken lassen da hat es Porto rund 75 USD gekostet.der versand hat ne woche gedauert.
kruemelkopp
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 23. Mrz 2005, 13:25
Hallo,
16% einfuhrumsatzsteuer und 4-5% Zoll, Versand nicht zu vergessen, aber im Schnitt, wenn man auf die Garantie und das e-Prüfzeichen verzichtet lohnt es sich
Sind meistens die Händler die das schlecht reden, weil denen Kohle flöten geht.

Beispiel Van Gogh VGA 1600.2 hier nicht unter 999,- zu bekommen, drüben 500,- all inclusive, das doch fein


Sehr geehrte Frau xxx,

hinsichtlich Ihrer e-mail erhalten Sie nachstehende Auskünfte.

Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in das Zollgebiet der
Gemeinschaft sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu
entrichten.
Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer
des "Harmonisierten Systems" (HS-Code) ein Produkt zugeordnet wird.
Sie können die Einordnung in den Zolltarif und Ermittlung des Zollsatzes anhand
der nachstehenden Ausführungen selbstständig durchführen/nachvollziehen.

Elektrische Tonfrequenzverstärker (andere als solche für zivile Luftfahrzeuge
bzw. für die Fernsprech- oder Messtechnik), mit einem einzigen Kanal
Code-Warennummer: 8518 4091 000
Elektrische Tonfrequenzverstärker (andere als solche für zivile Luftfahrzeuge
bzw. für die Fernsprech- oder Messtechnik), andere als solche mit einem
einzigen Kanal
Code-Warennummer: 8518 4099 000
Drittlandszollsatz (gültig u.a. für USA) für beide Code-Warennummern : 4,5 %

Zusätzlich zum Einfuhrzoll der EG wird bei der Einfuhrzollabfertigung in
Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 16% erhoben.

Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig. Ob die Einfuhr für private
oder gewerbliche Zwecke erfolgt, die Ware neu oder gebraucht ist, hat
grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze.

Die Europäische Kommission bietet einen kostenfreien Zugriff u.a. auf den
Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften (TARIC) an (Java- bzw.
Javascript - Tauglichkeit des PC ist erforderlich).
Dieser Zugang zum Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften wird u.a.
über die Startseite unsere Homepage http://www.zoll.de/ Stichwort: Zoll
interaktiv Zolltarif (TARIC) ermöglicht.
Über die Funktion "Blättern" können Sie im TARIC, nach Auswahl des
Ursprungslandes, die Warennummer/n bestimmen und den Zollsatz für die Ware/n
ermitteln.
Hilfreich bei der Einordnung der Waren ist auch die Funktion "Freitextsuche",
die unter der angegebenen Internetanschrift auf der Seite TARIC-Abfrage (unten)
angeboten wird.
Hier können Sie mit Angabe eines Wortes den Einstieg hinsichtlich der
Einreihung in den Zolltarif vornehmen und sich dann unter Auswahl verschiedener
angebotener Angaben zur Warennummer und den Zollsätzen sowie ggf. den
Handelsbeschränkungen durchklicken.

Rechtsgrundlagen für die Abwicklung der Warenbewegungen im Postverkehr sind
Artikel 27 bis 31 der Verordnung/EWG Nr. 918/83 sowie die Verordnung über die
Einfuhrabgabenfreiheit von Waren in Sendungen von Privatpersonen an
Privatpersonen vom 11.01.1979 (BGBl. I S. 73) -mehrfach geändert-.
Erfolgt die Einfuhr der Waren im Postverkehr, kommen nachstehende Bestimmungen
(und Freibetragsgrenzen) zur Anwendung:

1.)
Sendungen mit einem Wert von bis zu 22 Euro sind von der "Beförderungspflicht"
befreit. Wenn keine Verbote und Beschränkungen zu beachten sind, darf das
Päckchen durch die Post oder durch den Kurierdienst direkt zugestellt werden.
Einfuhrabgaben werden dann nicht erhoben.
Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle
Postsendungen (auch kommerzielle Sendungen) mit Waren, deren Gesamtwert nicht
höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei.
Lediglich bestimmte Waren (Alkoholische Erzeugnisse, Parfums, Toilettewasser,
Tabak und Tabakwaren) sind von der Abgabenfreiheit ausgeschlossen.
Für die Feststellung, ob Frei- bzw. Wertgrenzen (22 Euro) eingehalten worden
sind, ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer maßgebend.
Hinzurechnungen und Abzüge (z.B. Beförderungskosten, ausländische Umsatzsteuer)
erfolgen nicht.

2.)
gewerbliche Sendungen Unabhängig vom Wert der Sendung sind solche Waren, die
zur gewerblichen Verwendung oder zum Handel bestimmt sind bzw. gegen Entgelt
geliefert werden, immer anzumelden. Es wird ebenfalls keine Abgabenfreiheit
gewährt, wenn die Menge der eingeführten Ware Anlass zur Vermutung gibt, dass
die Einfuhr aus gewerblichen Gründen erfolgt.
Beim Kauf der Ware von einem Händler (gleiches gilt beim Kauf von einer
Privatperson), auch per Internet - handelt es sich um eine gewerbliche Sendung
(2), da die Lieferung gegen Entrichtung eines Entgeltes erfolgt. Es ist daher
bei der Einfuhr der Ware Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten
(Ausnahme 1.) Wertgrenze 22,-- Euro!).

Die Einfuhrabgaben werden, vereinfacht dargestellt, wie folgt berechnet:
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender
(den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/ dann in
der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)
+ Kosten (insbesondere Porto/Fracht/Versicherung)
= Zollwert * Zollsatz= Zoll
+ Zoll
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuer

Nachstehend habe ich den Ablauf einer Einfuhrabfertigung einer Postsendung für
Sie skizziert:
Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist
eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr
außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche
Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der
gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist.
Der Wert der auf der Zollinhaltserklärung anzugeben ist, ist der gleiche wie
der auf der Rechnung ausgewiesene zu zahlende Betrag.
Zudem muss die Rechnung der Sendung beigefügt werden.
Sofern alle zur Erfüllung der Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung
benötigten Unterlagen (Angaben über die Ware, den Warenwert etc.) vorliegen und
der Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die
Deutsche Post AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller
Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG).
Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland nach meinen
Informationen ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main -
Flughafen in die Europäische Gemeinschaft eingeführt, durch die Post der
Zollstelle dort gestellt und regelmäßig auch angemeldet und in den freien
Verkehr überführt.
Der Zeitpunkt der Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post bzw. dem
Kurierdienst. Die reine Zollabfertigung selbst dauert normalerweise ca. 1-2
Tage (an Weihnachten, Ostern oder Pfingsten kann es etwas länger dauern).
Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Eingangsabgaben und holt
sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des Zollbescheides
vom Empfänger zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben
verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die
für den Warenempfänger zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post
benachrichtigt diesen entsprechend und fordert ihn auf, die Zollanmeldung
selbst beim Zollamt vorzunehmen.
Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen nach meinen Informationen nach
dem gleichen Schema ab. Allerdings werden hier zum Teil andere Flughäfen
benutzt. Von der Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers sehen
die Kurierdienste üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit dem Warenempfänger
geklärt; die Sendung wird anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch den
Kurierdienst abgewickelt.

Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer
Homepage www.zoll.de hinweisen, die zum Thema Zoll einige Informationen bietet.

Diese Auskunft kann aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Hanakam
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Zoll - Infocenter Frankfurt am Main
Hansaallee 141
60320 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69-469976-00
Fax: +49 (0) 69-469976-99
E-Mail: info@zoll-infocenter.de
Internet: http://www.zoll.de
Sie erreichen das Zoll-Infocenter
Montag - Donnerstag 07:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:00 - 16:00 Uhr


[Beitrag von kruemelkopp am 23. Mrz 2005, 13:27 bearbeitet]
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