Manuals für ältere Geräte

+A -A
Autor
Beitrag
Xximo
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 03. Okt 2008, 11:35
Hallo

aufgrund von ärgerlichen Erfahrungen wegen Urheberrecht sage ich hier, dass ich keine Manuals mehr verschicke.
Ich rate auch jedem ab , Kopien oder dergleichen auf Anfragen zu verschicken.
Es gibt wohl einige Anwälte, die nach manuals fragen um dann abzumahnen.

Ich werde jeden Anwalt, der ein solches Ansinnen an mich stellt mit einer Anzeige wegen Beihilfe anzeigen.

Leider ist das so und so kann dem Sammler und bastler leider nicht mehr geholfen werden.

Gruss
xximo
BooStar
Stammgast
#2 erstellt: 03. Okt 2008, 11:40
Seit wann darf man denn keine private Kopien von Drucksachen machen? Ist das wirklich verboten??
quadral2000
Hat sich gelöscht
#3 erstellt: 03. Okt 2008, 12:00
Natürlich darf man sich private Kopien machen.

Aber Kopien machen und dann verschicken zählt nicht mehr als "Kopie für den privaten Einsatz".

Und genau das ist das Problem, leider.
HisVoice
Inventar
#4 erstellt: 03. Okt 2008, 12:16
Ach du Schande

Kannst du uns mal über deine erfahrungen berichten

natürlich sind die Personen frei erfunden die Handlung hoffentlich nicht
Haiopai
Inventar
#5 erstellt: 03. Okt 2008, 13:15

Xximo schrieb:
Hallo

aufgrund von ärgerlichen Erfahrungen wegen Urheberrecht sage ich hier, dass ich keine Manuals mehr verschicke.
Ich rate auch jedem ab , Kopien oder dergleichen auf Anfragen zu verschicken.
Es gibt wohl einige Anwälte, die nach manuals fragen um dann abzumahnen.

Ich werde jeden Anwalt, der ein solches Ansinnen an mich stellt mit einer Anzeige wegen Beihilfe anzeigen.

Leider ist das so und so kann dem Sammler und bastler leider nicht mehr geholfen werden.

Gruss
xximo :{


Moin,ich hab mich da gerade mal mit meiner Partnerin drüber unterhalten ,die ihres Zeichens Lektorin in einem Fachbuchverlag ist .
Vorwiegend Bücher für Berufsschulen ,wo es eben auch oft vorkommt ,das man BDAs auszugsweise nutzt in diesen Büchern .

Zu dieser Sache mit den Anwälten lässt sich da einiges sagen .

1)Sie bewegen sich selber auf rechtlich sehr dünnem Eis ,da sie bei solchen "Anfragen" wenn es denn verboten ist zu Straftaten anstiften ,was eben auch ein Straftatbestand ist .

2) Sofern sie keinen Auftrag derjenigen haben ,die im Besitz der Rechte für die BDAs sind ,ist die Abmahnung wertlos ,denn es liegt allein im Ermessen des Rechteinhabers ,Verstöße rechtlich verfolgen zu lassen .
Es lohnt also ,wenn einem sowas passiert ein Anruf beim Hersteller mit einer Nachfrage ob der abmahnende Anwalt für seine Arbeit überhaupt ein Mandat besitzt .

3) Wer auf Nummer sicher gehen möchte ,der wendet sich vorher einfach an den Hersteller ,erklärt sein Vorhaben und bittet schlicht um Erlaubnis .
Diese Anfragen sind völlig üblich ,macht meine Freundin von Berufs wegen eben auch , weil ihre Sachen halt gewerblich in Büchern veröffentlicht werden .
Selbst bei einzelnen Photos muss dies gemacht werden .

4) Bei nicht mehr existierenden Herstellern ,bei denen es auch keine Möglichkeit mehr gibt bei irgendeiner Stelle BDAs nach zu ordern ,sieht ein eventuell abmahnender Anwalt ganz alt aus .

Kritisch wird die Geschichte aber in jedem Falle ,wenn man für die kopierte BDA Geld nimmt ,das ist in jedem Falle ohne schriftliche Erlaubnis der Rechteinhaber verboten .

Das gilt im übrigen auch für Experten bei Ebay ,die ihre Geräte ohne Anleitung verkaufen (ist verloren gegangen oder ähnliche Ausreden) und die BDA dann separat versteigern .
Sowas ist sofort abmahn fähig .


Gruß Haiopai
Onkel_Siggi
Stammgast
#6 erstellt: 03. Okt 2008, 13:22

Haiopai schrieb:


Das gilt im übrigen auch für Experten bei Ebay ,die ihre Geräte ohne Anleitung verkaufen (ist verloren gegangen oder ähnliche Ausreden) und die BDA dann separat versteigern .
Sowas ist sofort abmahn fähig .


Ich darf eine BDA die ich noch habe, aber das Gerät dazu nicht mehr vorhanden ist,nicht verkaufen?
Gilt das nur zum Verkaufen oder die Weitergabe im Allgemeinen?

Das wäre der größte Unfug den ich je gehört hätte.
Wie sollte sowas Begründet werden.?

Gruß
Siggi
Haiopai
Inventar
#7 erstellt: 03. Okt 2008, 13:33
Moin Siggi ,das ist eine recht verzwickte Sache .

Eine BDA unterliegt tatsächlich dem Urheberrecht ,was aber noch wichtiger ist ,sie ist normal NICHT für den Einzelverkauf gedacht .

Das heißt ,das normaler Weise mit einer BDA kein Geld verdient wird und das Recht damit Geld zu verdienen hat nur
der Rechteinhaber .

Das wäre vergleichbar mit einer Leseprobe eines Autors die er dir nur zum lesen übergibt und die du dann verkaufen würdest . Sowas gibt Ärger .

Du kannst gerne mal bei Panasonic auf die Website gehen ,da ist es auch klipp und klar gesagt ,das die Vervielfältigung und der Verkauf der BDAs verboten ist .

Richtig sind diese Anwälte kleine Dreckschweine ,denn es würde kaum vorkommen ,das Panasonic dich als Privatmann für sowas rechtlich belangen würde ,so lange du eben nur diese eine BDA verkaufst .
Trotzdem ist es verboten und genau diese kleine Nicklichkeit nutzen solche Rechtsverdreher aus .
Machen sie das tausend Mal und hundert Leute zahlen aus Angst ,kann das eine Menge Geld einbringen .

Auch wenn du vom Prinzip her völlig recht hast ,wenn du sagst das dies Humbug ist .

Gruß Haiopai
Onkel_Siggi
Stammgast
#8 erstellt: 03. Okt 2008, 13:49
Jo Moin Moin

"Das wäre vergleichbar mit einer Leseprobe eines Autors die er dir nur zum lesen übergibt und die du dann verkaufen würdest ."

Die BDA bekomme ich doch bei einem Gerät dabei. Habe ich also bezahlt. Der Vergleich hinkt also.

"Vervielfältigung und der Verkauf der BDAs verboten ist"

Wenn ich nur die eine, die dich ich ja gekauft habe mit dem Gerät, weiterverkaufe soll das Illegal sein?
Kann doch nicht sein.
Die Anwälte würden sich ja in der Bucht doof und dämlich verdienen.

Aber Vorsicht ist in Deutschland (woanders natürlich auch) immer angeraten.
Manchmal hab ich es echt Satt, das ich mir jede Tat im Leben, sein es auch nur scheinbare kleine Dinge, auf rechtliche Konsequenzen hin überlegen muss.
Mit Recht (haben & bekommen) hat man es in unsere Gesellschaft recht schwer was.


Lieben Gruß
Siggi
Uwe_Mettmann
Inventar
#9 erstellt: 03. Okt 2008, 13:52

Haiopai schrieb:
3) Wer auf Nummer sicher gehen möchte ,der wendet sich vorher einfach an den Hersteller ,erklärt sein Vorhaben und bittet schlicht um Erlaubnis .

Das Problem ist aber, dass gerade bei älteren Geräten nicht immer die die Vertriebsrechte der Unterlagen beim Hersteller liegen sondern an externe Firmen abgegeben wurden.

Ein Beispiel ist der Schaltungsdienst Lange in Berlin, über den man Manuals und Schaltungsunterlagen älterer Geräte beziehen kann.

Wen man letztendlich fragen muss, bekommt man natürlich über den Gerätehersteller heraus.

Vielleicht hat tatsächlich solch eine externe Firma Anwälte beauftrag. Die vertreiben ja die Unterlagen vieler Hersteller und wer ein Manual kostenlos erhält, wird es nicht bei der externen Firma bestellen. Insofern kann es sich für so eine externe Firma lohnen, wenn über Anwälte versucht wird, die kostenlose Weitergabe zu unterbinden.


Gruß

Uwe
Passat
Inventar
#10 erstellt: 03. Okt 2008, 14:00

Haiopai schrieb:

4) Bei nicht mehr existierenden Herstellern ,bei denen es auch keine Möglichkeit mehr gibt bei irgendeiner Stelle BDAs nach zu ordern ,sieht ein eventuell abmahnender Anwalt ganz alt aus .


So pauschal stimmt das nicht.
Das kommt auf den konkreten Fall an.
Gibt es keinen Rechtsnachfolger der Firma, dann hast du Recht.
Gibt es aber einen Rechtsnachfolger, so hat der auch die Rechte an dem Material, egal, ob man die noch irgendwo ordern kann oder nicht.

Grüsse
Roman
Haiopai
Inventar
#11 erstellt: 03. Okt 2008, 14:23

Uwe_Mettmann schrieb:

Haiopai schrieb:
3) Wer auf Nummer sicher gehen möchte ,der wendet sich vorher einfach an den Hersteller ,erklärt sein Vorhaben und bittet schlicht um Erlaubnis .

Das Problem ist aber, dass gerade bei älteren Geräten nicht immer die die Vertriebsrechte der Unterlagen beim Hersteller liegen sondern an externe Firmen abgegeben wurden.

Ein Beispiel ist der Schaltungsdienst Lange in Berlin, über den man Manuals und Schaltungsunterlagen älterer Geräte beziehen kann.

Wen man letztendlich fragen muss, bekommt man natürlich über den Gerätehersteller heraus.

Vielleicht hat tatsächlich solch eine externe Firma Anwälte beauftrag. Die vertreiben ja die Unterlagen vieler Hersteller und wer ein Manual kostenlos erhält, wird es nicht bei der externen Firma bestellen. Insofern kann es sich für so eine externe Firma lohnen, wenn über Anwälte versucht wird, die kostenlose Weitergabe zu unterbinden.


Gruß

Uwe


Hi Uwe genau da hast du recht und das betrifft auch den Einwand von Passt ,deswegen schrieb ich auch ausdrücklich ,wenn es KEINE Möglichkeit mehr gibt ,eine BDA offiziell zu bekommen ,von wem auch immer ,da sind natürlich auch solche Fälle wie du sie angesprochen hat gemeint .

Und vollkommen richtig ,genau da kann ich mir auch vorstellen ,das diese Firmen Anwälte beauftragen ,wobei die dann auch ein Mandat haben und ich das ,so lange die halbwegs auf dem Teppich bleiben auch verstehen kann .

Klar sollte man ,auch wenn es "nur" eine Firma gibt ,die die Rechte gekauft hat ,aber nix mehr vertreibt unter dem Namen nachfragen ob eine Weitergabe erlaubt wird .

Fakt ist nun mal ,der Verkauf ,auch wenn Siggi das nicht gefällt ist in jedem Falle streng genommen strafbar und auch bei einer kostenfreien Weitergabe sichert man sich besser durch Anfrage ,ob nun beim Hersteller oder dessen Rechtsnachfolger ab .

Gruß Haiopai


[Beitrag von Haiopai am 03. Okt 2008, 14:24 bearbeitet]
Rillenohr
Inventar
#12 erstellt: 03. Okt 2008, 14:26
Das Thema ist mindestens so alt wie Kopiergeräte.
Aber wo ist das Problem für den Sammler oder Bastler? Solange es gewerbliche Anbieter von Unterlagen gibt, die auch Rechteinhaber sind, ist doch die Versorgung gesichert. Dann bezahlt man eben ein paar Euro mehr, fertig.

Unter Privatleuten ist das Problem ist doch nur deswegen eines, weil es gewisse Nimmersätter gibt, die jeden Hosenknopf in einen Euro umwandeln wollen.

Daher: kauft beim Rechteinhaber bzw. verleiht/verschenkt eure Dokumente!

rababertörtchen
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 03. Okt 2008, 14:38
Hi

Ist es nicht so das man mit dem Erwerb eines Gerätes auch die Rechte an der BDA erwirbt?

Dann müsste man beim Verlust der Unterlagen oder beim kauf eines Gerätes ohne BDA auch weiterhin die rechte zu den Ersatzunterlagen haben.

Gruß
Michael
Rillenohr
Inventar
#14 erstellt: 03. Okt 2008, 15:05
Wie es sich mit den Rechten an der BDA verhält, steht doch in jeder drinnen.
Normalerweise liest man einen Passus etwa in der Art: ... jede Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit Zustimmung von xy erlaubt...
Es steht z.B. nicht drinnen, dass der Verkauf des Originals nicht erlaubt sei, ich hab das noch nie gelesen. Ich bin kein Rechtsexperte, aber könnte ja sein, dass mein Hifi-Gerät bei einer Explosion zu Staub zerfallen ist, und ich die quasi sterblichen Überreste veräußern möchte. Wenn nur noch die BDA übrig ist, warum sollte ich diese nicht verkaufen dürfen?

Rechte zu Ersatzunterlagen? Diese (Unterlagen) muss ich mir aber neu kaufen. Umsonst gibt's nichts.

Übrigens, mit der Bezahlung für ein urheberrechtlich geschütztes Dokument erwerbe ich Nutzungsrechte, aber nicht das Urheberrecht.
Nutzungsrecht und Urheberrecht werden häufig durcheinander geworfen. Ein Urheberrecht kann ich gar nicht erwerben. Nach dem neuen Urheberrechtsgesetz von 2002 erschlischt das Urbeberrecht 75 Jahre nach dem Ableben des Urhebers. Worüber man im allgemeinen diskutiert, sind immer die Nutzungsrechte.


[Beitrag von Rillenohr am 03. Okt 2008, 15:11 bearbeitet]
rababertörtchen
Ist häufiger hier
#15 erstellt: 03. Okt 2008, 15:27
Hi

Eben kann es dann nicht sein dass beim Verlust einer BDA das Nutzungsrecht bestehen bleibt und ich mir ganz legal eine Kopie machen lassen kann so lange niemand was daran verdient?

Gruß
Michael
Haiopai
Inventar
#16 erstellt: 03. Okt 2008, 16:34
Zitat Panasonic nur als Beispiel :

Die von uns zum Download angebotenen Bedienungsanleitungen sind in vollem Umfang urheberrechtlich geschützt. Sie können einzelne Bedienungsanleitungen zum ausschliesslich privaten Gebrauch herunterladen. Die Dokumente stehen ausschliesslich Online zur Verfügung und können nicht auf dem Postwege zugestellt werden.
Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, ist untersagt und wird von uns zivil- und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt. Dies gilt vor allem auch, wenn die Datei mit der Bedienungsanleitung oder Kopien oder Ausdrucke davon beim Verkauf von Panasonic-Produkten, denen keine deutsche Bedienungsanleitung beigelegen hat, beigefügt werden. Eine Modifikation jeglicher Inhalte von dargestellten oder herunter geladenen Materialien ist ohne strikte schriftliche Anweisung von Panasonic verboten.

Zitat Ende

Das sollte wohl eindeutig sein ,selbst eine kostenlose Weitergabe an Dritte wird damit verboten ,bequemer Weise für mich ist das jetzt das Statement zu den Online Versionen,für die schriftlichen Ausführungen gilt das aber genauso .

Sprich theoretisch ist sogar das verleihen oder verschenken strafbar ,ein Verkauf in jedem Falle .

Der Satz darunter ist auch interessant ,deswegen hab ich mich mit der Materie selber überhaupt erst beschäftigt .
Ich hatte nämlich eine Zeit lang bei von mir verkauften Geräten ,wenn da keine Original BDA mit bei war aus reiner Freundlichkeit downgeloadete Versionen auf CD Rohling beigepackt .
Ohne da irgendeine Gewinn Interesse bei zu haben ,auch das musste ich wie da zu lesen ist ganz schnell nachlassen .

Ich stimme gerne jedem zu ,der sagt ,das ist doch idiotisch .Sehe ich genauso ,trotzdem ist es Gesetz und ein kleiner gieriger Anwalt kann einen deswegen ansch...

Es lebe das Denunziantentum

Gruß Haiopai
Passat
Inventar
#17 erstellt: 03. Okt 2008, 16:51
Noch etwas zum getrennten Verkauf der Anleitung:

Da gibts in einem anderen Zusammenhang, nämlich Entbundelung von PCs und der beigefügten Software, schon Gerichtsurteile.
Ein Verbot der Entbundelung und des getrennten Verkaufs ist lt. EU-Recht nicht zulässig.
Seit dieser Zeit bekommt man von PC-Händlern auch OEM-Software, die eigentlich zur Bundelung mit Hardware gedacht ist. Da steht meist auch immer ein Passus drauf, das die nur zusammen mit Hardware verkauft werden darf.
Dieser Passus wurde in jedem verhandelten Fall von den Gerichten kassiert und als Verstoß gegen EU-Recht gewertet.

Ähnliches müsste eigentlich auch bei BDAs und den zugehörigen Geräten gelten, auch wenn die Hersteller das gerne anders sehen wollen.

Grüsse
Roman
vampirhamster
Inventar
#18 erstellt: 03. Okt 2008, 16:55

Haiopai schrieb:
... oder Kopien oder Ausdrucke davon beim Verkauf von Panasonic-Produkten, denen keine deutsche Bedienungsanleitung beigelegen hat, beigefügt werden. ...


Hi,
damit soll wohl Grauimporten vorgebeugt werden .
Ist zwar Jahre her, dass ich Urheberrecht an der Uni belegt habe, aber ich vermute, dass Panasonic in der Zwickmuehle zwischen Vervielfaeltigungsrecht und Nutzungsrecht sitz. Mit Kauf eines Geraetes und damit erworbener BDA erwirbt man das Eigentum am Geraet, aber nur das eingeraeumte Nutzungsrecht am Inhalt (Wort und Bild) der BDA. Die BDA duerfte man nicht einmal fuer den eigenen Gebrauch kopieren. Gerichtlich sicher interessant, da mir als Privatperson es bei anderen Schriftstuecken gestattet ist diese zu fotokopieren.
Bestes Beispiel waeren Zeitungsartikel die ich fotokopiert (also vervielfaeltigt) in bis zu 7facher Ausfertigung sogar an Freunde verschenken oder verleihen darf (ab 8 Kopien ist es keine private Nutzung mehr).
Das Problem der Beilage von gedownloadeten BDAs bei Verkaeufen ist halt, dass durch den Verkauf die Weitergabe gewerblich wird, so dass ich Pana verstehen kann. Werde am Montag mal in unserer Rechtsabteilung den Experten dafuer anhauen ...
Haiopai
Inventar
#19 erstellt: 03. Okt 2008, 17:03
Hi Vampirhamster ,das wäre doch mal super .

Interessant wäre aber auch ,wenn du mal nachfragst wie das mit der kostenlosen Weitergabe oder einem Verleih ohne finanziellen Hintergrund aussieht .

Denn so wie Panasonic das da formuliert ist ja nicht einmal eine private kostenlose Weitergabe erlaubt .
Und genau auf der Schiene reiten ja scheinbar die Anwälte ,die sich als Sammler ausgeben und dann abmahnen .

Gruß Haiopai
Schili
Hat sich gelöscht
#20 erstellt: 03. Okt 2008, 17:26
Hallo.

Hier scheint z.T. ein kleines Verständnisproblem vorzuliegen:

natürlich darf ich die originale, zu meinem Gerät erworbene BDA verkaufen.

Ich darf sie nur nicht vervielfältigen(!) und verkaufen(!).

Natürlich ist der Quelltext urheberrechtlich geschützt. Vergleichbar mit einem Buch: meinen gekauften Harry Potter darf ich natürlich weiterverkaufen. Den erworbenen Harry Potter darf ich aber nicht selbsttätig kopieren und dann weiterverkaufen... . Ein kleiner, aber sehr feiner Unterschied...das sollte doch jetzt deutlich sein.

So ein Anwalt macht sich(nach derzeitiger Rechtsprechung)meines Wissens nicht strafbar, er fungiert als sog. "Agent Provocateur" - und das ist in Deutschland zur Überführung einer Straftat straflos. Auch hier wieder juristisch ein Unterschied. Die moralische Komponente ist da explizit ausgeklammert...

hifibrötchen
Inventar
#21 erstellt: 03. Okt 2008, 18:16
Dieser wartet nur so auf einen der ihn

http://cgi.ebay.de/P..._trksid=p3286.c0.m14

Darf der das ?
Schili
Hat sich gelöscht
#22 erstellt: 03. Okt 2008, 18:20
Puh. Wenn der Knabe nicht Rechteinhaber ist(unwahrscheinlich) und/oder eine ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers besitzt(auch nicht sehr wahrscheinlich), wandelt er m.A.n. auf ganz, ganz dünnem Eis. Auch die wachsamen Augen des Fiskus würde ich in so einem Fall nicht unterschätzen...
Da so etwas aber Privatklagerecht ist und kein Offizialdelit(wird von Amts wegen ohne Antrag verfolgt) darstellt(dieser Urheberkram wird nur ausdrücklich auf Antrag verfolgt, anders verhält es sich im Urheberrecht mit gefälschten/gefakten Artiteln...), ist das Angebot rechtlich für Ebay wohl nicht weiter kritisch...



[Beitrag von Schili am 03. Okt 2008, 18:26 bearbeitet]
Xximo
Ist häufiger hier
#23 erstellt: 03. Okt 2008, 23:51
Na, da besteht ja grosses Interesse.

Also, eine OriginalBDA kann man sicherlic hweiter verkaufen,,mit oder ohne Gerät. Schwierig wirds, wenn man eine Originale aus den USA zB bekommt und hier will jemand diese BDA haben. Falls man was bezahlt hat, kann man die Original BDA weiter verkaufen nur eben nicht eine Kopie, wenn man einem Bastler helfen will..auch nicht Teile aus der BDA..(Schaltpläne etc)
Ich kann mir vorstellen, dass manche Verwalter von Firmen, die es nicht mehr gibt, nur mit den Schultern zucken..Rechtsanwälte sehen dort aber aus ach so reinem Rechtsempfinden eine Geldquelle.

Da ich eine Sammlung habe, bekam ich natürlic h Anfragen..unter anderem von einem juristischen U-Boot.

Gruss
xximo
klausES
Inventar
#24 erstellt: 04. Okt 2008, 01:29
Hi,

ist das U-Boot, das nach einem SM gebettelt hatte von außerhalb an dich rangetreten,
oder hat es gar hier im Forum dafür einen Account angelegt ?

Schade das wiedermal diejenigen die wirklich nur Hilfe suchen und diejenige die helfen wollen darunter leiden müssen.
Xximo
Ist häufiger hier
#25 erstellt: 20. Okt 2008, 21:55
Hallo Rillenohr

ich habe Receiver gesammelt aus den 70 und 80 er Jahren..Sansui, Kenwood Pioneer..war sogar ein Artikel in der Stereo drüber zu lesen. All das, was ich mir als JUgendlicher damals nicht leisten konnte. Nun:
Dazu sammelte ich aus den USA die Servicemanuals und die BDAs.
Daher ist das schon ein Thema für Sammler, die die Geräte reparieren (können) und wollen.
Die alten Schätzchen, wie ein Kenwood 9600 kränkeln halt manchmal..vor allem die aus den Staaten, die dann statt Sicherungen Stanniolpapier aufweisen (Passiert!!!!)

Gruss xximo

kann mir einer bei dem Mitteltönerproblem helfen..anderes Thema???
Xximo
Ist häufiger hier
#26 erstellt: 20. Okt 2008, 22:00
Hallo Klaus (52??)

ja, er hat das hier im Forum gelesen. Allerdings habe ich auch weitere emails bekommen, von Leuten, die nur hier mit lesen.
War merkwürdig formuliert, es ging dabei nur um Kopien. Die Originale wollt er gar nicht..selbst als ich sie für lau angeboten hatte. Meine Frage,w as er genau zur Reparatur braucht, konnte er nicht beantworten. Denn ein Manual mit 60 Seiten ist schon ein Haufen Arbeit, wenn man kopieren will

Xximo
Suche:
Das könnte Dich auch interessieren:
Manuals JVC Klassiker
jvc_graz am 27.10.2004  –  Letzte Antwort am 18.04.2006  –  11 Beiträge
Ältere Hifi Geräte
Reggae54 am 08.05.2007  –  Letzte Antwort am 08.05.2007  –  7 Beiträge
Produktbeschreibungen /Manual für alte Onkyo Geräte
gnu am 28.04.2004  –  Letzte Antwort am 28.04.2004  –  3 Beiträge
Suche diverse ältere HiFi Geräte
skydog85 am 03.02.2011  –  Letzte Antwort am 03.02.2011  –  5 Beiträge
ältere Accuphase's
Kaster am 28.01.2007  –  Letzte Antwort am 02.07.2007  –  84 Beiträge
Urheberrecht bei alten Service-Manuals
Kaster am 14.02.2007  –  Letzte Antwort am 14.02.2007  –  2 Beiträge
ältere Lautsprecher
cmkrz am 09.03.2006  –  Letzte Antwort am 09.03.2006  –  5 Beiträge
REVOX Anleitungen kostenloser Download - free manuals
db420sec am 22.07.2007  –  Letzte Antwort am 23.07.2007  –  6 Beiträge
Ältere Marantz.
am 23.06.2006  –  Letzte Antwort am 24.06.2006  –  46 Beiträge
Ältere Endstufen
Mastablasta am 20.12.2013  –  Letzte Antwort am 23.12.2013  –  5 Beiträge
Foren Archiv
2008

Anzeige

Aktuelle Aktion

Partner Widget schließen

  • beyerdynamic Logo
  • DALI Logo
  • SAMSUNG Logo
  • TCL Logo

Forumsstatistik Widget schließen

  • Registrierte Mitglieder926.920 ( Heute: 12 )
  • Neuestes MitgliedMMM78thias
  • Gesamtzahl an Themen1.554.322
  • Gesamtzahl an Beiträgen21.610.463

Top Hersteller in Hifi-Klassiker Widget schließen