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defekten Klassiker bei Ebay, umtauschen?+A -A |
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Autor |
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50EuroKompaktanlage
Stammgast |
#1 erstellt: 07. Okt 2013, 13:24 | ||||||||||
Hallo, habe bei Ebay einen Denon Pma 850 ersteigert, der sich als defekt herausgestellt hat. Am Anfang hat noch das Relais geschaltet, dann ging er aber in Protection. Jetzt schaltet das Relais nicht mehr, man fühlt aber an der Frontplatte, dass er Strom zieht. Der Verkäufer war ein Privatmann. Habe ihn mit einer automatisierten mail angeschrieben, von wegen Artikel, entspricht nicht der Beschreibung. Ich habe mir eine Teilrückzahlung erhofft. Nun schreibt Ebay, dass der Verkäufer bis 09.10. eine Rückerstattung anbietet. Jetzt fürchte ich aber, dass wenn ich das Gerät zurückschicke, ich das geld nicht zurück erhalte. Soll ich das Risiko eingehen, das Gerät zurückschicken, soll ich das gerät bei Ebay als defekt versteigern oder soll ich ihn reparieren lassen? Der Preis war inkl. Versand um die 172 Euro. |
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celsius
Inventar |
#2 erstellt: 07. Okt 2013, 13:40 | ||||||||||
der Denon PMA 850 ist in meinen Augen ein toller Verstärker. Ich würde das Ding behalten und rep. lassen. Vielleicht eine Teilrückzahlung aushandeln? Aber so ist das eben mit älteren Geräte. Wann ein Defekt auftaucht oder ob, steht in den Sternen. Aber wenn`s das Angebot HIER war, kann man eigentlich dem Verkäufer nichts ankreiden. Den er schreibt ja, nur auf Netzfunktion überprüft, nicht auf volle Funktion. |
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AnthonyP
Inventar |
#3 erstellt: 07. Okt 2013, 13:44 | ||||||||||
Hallo, grundsätzlich kann es sein, dass sich beim Transport eine Lötstelle gelöst hat und nun im betrieb einen defekt erzeugt hat. Hab ich selbst schon erlebt, allerdings konnte ich die Lötstelle vorher reparieren. Von daher ist die Rückerstattung durch den Verkäufer uU ein extremes Entgegenkommen, da der Käufer das Risiko des Versandes trägt (zumin. wenn der VK Privatmann ist). Wenn die Bewertung des VK passt, würde ich das machen. Immergin hast du ja schon mal vertraut (überwiesen und Gerät erhalten) Eine Reparatur kann tauer werden je nach dem was kaputt ist. Blöde Situation dennoch. Viel Glück! Gruß |
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50EuroKompaktanlage
Stammgast |
#4 erstellt: 07. Okt 2013, 15:55 | ||||||||||
Ja, die Sache ist ja die. Der Denon PMA 850 gefällt mir von der Optik insgesamt sehr gut, und deshalb war ich schon länger auf der Suche nach einem. Das Problem bei diesem ist nur: Die Vorstufenplatine sieht etwas verbastelt aus. Ich habe Angst dass das Gerät deshalb nicht mehr reparierbar ist... |
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David.L
Inventar |
#5 erstellt: 07. Okt 2013, 16:06 | ||||||||||
Hallo,
Das glaube ich nicht das das so ist. Wenn ja, erkläre mir bitte warum?? Wenn der Verkäufer schlecht verpakt und dadurch ein Schaden am Gerät endsteht, was kann der Käufer dafür?? Dann kann ich meine Geräte einfach in eine Bananenkiste ohne sämmtlichen Schutz knallen. Denn der Käufer trägt ja die Verantwortung. Gruß David [Beitrag von David.L am 07. Okt 2013, 16:08 bearbeitet] |
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Sholva
Inventar |
#6 erstellt: 07. Okt 2013, 16:18 | ||||||||||
Weil es im BGB so steht! (§ 447 Abs. 1 BGB) "Versendungskauf" Irgendein Fehlverhalten des Verkäufers müsstest Du erst einmal Beweisen können.... PS. Glauben kannst Du in der Kirche |
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David.L
Inventar |
#7 erstellt: 07. Okt 2013, 16:21 | ||||||||||
Hmm ok, hätte ich nicht gedacht.
Das kannst Du für mich übernehmen |
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Sholva
Inventar |
#8 erstellt: 07. Okt 2013, 16:35 | ||||||||||
Ne lass mal, ich gehöre keiner Sekte an! |
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anymouse
Inventar |
#9 erstellt: 07. Okt 2013, 16:37 | ||||||||||
BGB:
Wenn Du (als Privatverkäufer) alles richtig gemacht hast (Bananenkiste ohne Schutz nehme ich mal nicht als richtig an, s.u.) und Du die Ware an den Versender übergeben hast, und dann trotz allem etwas auf dem Transportweg passiert,ist das Risiko (der Versendung) beim Käufer. Falls die Ware beim Versand versichert war, und daher der Verkäufer Schadensersatz einfordern könnte, wird das ganze etwas anders...
Das ist etwas anderes.
Dann hast Du als Verkäufer Deine Mitwirkungspflicht beim Versenden nicht erfüllt, nämlich den Artikel ordentlich zu verpacken.
Ggf. könnte auch ein Richter sagen, dass es sich dann nicht um einen "zufälligen Untergang" handelt. Aber: Ich bin kein Jurist. Edit: HF-Code und BGB §280 nachgetragen... [Beitrag von anymouse am 07. Okt 2013, 16:40 bearbeitet] |
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David.L
Inventar |
#10 erstellt: 07. Okt 2013, 16:44 | ||||||||||
Hallo anymouse, BGB § 447 Abs. 1 BGB das hatte ich mir durchgelesen und nicht gedacht das das so ist. Aber ok, wenn es so ist, dann ist das so Ich würde nie auf den Gedanken kommen und meine Geräte (wenn ich welche verkaufe) in eine Bananenkiste zu legen und dann noch ohne Schutz. Aber ich hatte mal ein Gerät so erhalten, der Käufer hatte es wieder zurück genommen. Liebe Grüße David |
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Fhtagn!
Inventar |
#11 erstellt: 09. Okt 2013, 19:52 | ||||||||||
Bei alten Geräten kann immer etwas kaputt gehen, gerade beim ruppigen Paketversand. Wenn du 100% Garantierte Funktion willst, darfst du keinen Klassiker in der Bucht kaufen. Der VK ist in deinem Fall äußerst fair, was willst du noch? |
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kölsche_jung
Moderator |
#12 erstellt: 09. Okt 2013, 20:02 | ||||||||||
Absolut richtig ... und wie sich Missttrauen aufbaut bei einem Verkäufer mit 756 Verkäufen 100% Positiv ... ist mir auch schleierhaft ... @TE Behalt das Ding und geb es zu jemandem, der das repariert und gut is ... |
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50EuroKompaktanlage
Stammgast |
#13 erstellt: 09. Okt 2013, 21:19 | ||||||||||
Hallo, habe mich dazu entschieden das Teil zu behalten. Mir erscheint es sicherer, das Ding entweder reparieren zu lassen oder es als defekt weiter zu versteigern. Der Verkäufer bekommt von mir keine Bewertung, ist auf jeden fall besser als eine negative oder eine neutrale. |
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