Forum, brauch mal schnell eure Hilfe bitte

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elladara
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 10. Dez 2004, 08:28
Vielleicht wissen ja ein paar das ich mir den TH-37PA30E-SO bei hificomponets bestellt habe. Leider könne die nicht liefern wie abgegeben, weiter können Sie mir nicht garantieren das der Plasma noch dieses Jahr geliefert wird. Mitllerweile habe ich den Plasma zu fast gleichen Konditionen bei hifi.edition bestellt, ist schon unterwegs.

Wie auch immer, wie muss ein korrekter Widerruf der Bestellung aussehen, langt es wenn ich einfach ein email sende mit der Bitte meine Bestellung zu widerrufen?

Ich weiss das dieses Thema nicht wirklich hier her gehört, aber verzeiht mir, es muss schnell gehen.


cheers
fRESHdAX
Inventar
#2 erstellt: 10. Dez 2004, 08:34
Ich würde ein Fax schicken und nochmal bei denen anrufen. Gerade schreiben, dass du widerrufen möchtest. Fertig.

Dürfte eigentlich kein Problem sein. Wenn sie doch rumzicken, dann lässt du den halt kommen (musst halt bezahlen) und schickst den gleich wieder ein (Fernabsatzgesetz - 14Tage Rückgaberecht).

Ich glaub aber nicht, dass die Probleme machen werden.

In diesem Sinne,
fRESHdAX
Mara_Toni
Stammgast
#3 erstellt: 10. Dez 2004, 08:56

Wenn sie doch rumzicken, dann lässt du den halt kommen (musst halt bezahlen) und schickst den gleich wieder ein (Fernabsatzgesetz - 14Tage Rückgaberecht).


Ist auch nicht erforderlich, einfach die Annahme verweigern.

Mara Toni
wayne20
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 10. Dez 2004, 10:57
Zur Sicherheit: Einen Widerspruch per Einschreiben noch zusätzlich. Sonst musst du dich auf dein 14-tägiges Rückgaberecht berufen und das kostet dich nur unnötig Porto.
mart_in
Stammgast
#5 erstellt: 10. Dez 2004, 11:01
und wenn du die kündigung des vertrages schickst, dann muß da keine begründung oder rechtfertigung drinstehen!

einfach:

"hiermit storniere ich meine bestellung zum auftrag XXXXXX mit sofortiger wirkung!
bitte bestätigen Sie mir schriftlich die stornierung.
Überweisen Sie mir den bereits bezahlten betrag XXXXXX auf folgendes konto: ....."

dazu dann noch die formellen sachen wie anschrift, absender und fertig ist der lack!

wenn man sich querstellt verweigerst du halt die annahme oder schickst zurück!


mfg
mart
elladara
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 10. Dez 2004, 11:45
Danke für eure raschen Antworten,

ansich so wie ich es verstanden habe ist ja noch nicht zu einem Vertrag gekommen, laut AGB, kommt der erst zustande wenn das Gerät geliefrt wird, bzw. versendet wird.

Somit trete ich ja "nur" von meiner Bestellung zurück.

Wie dem auch sei, habe Sie via email angeschrieben, warte mal bis Montag, mal sehen was sich ergibt.

Danke


cheers
Gizzle
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 10. Dez 2004, 12:11
So ganz stimmt das leider nicht was ihr da sagt: Der Kaufvertrag ist zustande gekommen und damit rechtsgültig, weil zu trennen ist:

Verpflichtungsgeschäft:
Mit Abschluß eines Kaufvertages werden von den Vertragspartnern Verpflichtungen eingegangen.
Durch den Kaufvertrag selber ist der Käufer noch nicht Eigentümer geworden.
Verpflichtungsgeschäfte begründen eine rechtliche Beziehung zwischen zwei Personen, beide
Personen sind sich einig, daß sie ihre Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erfüllen sollen.
=> Schuldrecht

Erfüllungsgeschäft:
Erst mit der tatsächlichen Übergabe der beweglichen Sache wird der Käufer gemäß § 929 BGB neuer
Eigentümer dieser Sache. Jetzt haben die Vertragspartner ihre Verpflichtungen auch wirklich erfüllt.
Erfüllungsgeschäfte begründen eine rechtliche Beziehung zwischen einer Person und einer Sache.
=> Sachenrecht

siehe auch BGB:

§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Die Auslieferung ist vom Kaufvertrag getrennt und hat also nichts mit der Gültigkeit des Vertrags zu tun.

Aber keine Panik. Widerrufen kannst du natürlich trotzdem (innerhalb von 14 Tagen)

Das Widerrufs- und Rückgaberecht hat zur Folge, dass der Käufer -bei ordnungsgemäßer Belehrung- 2 Wochen ab Erhalt der Ware, den Kaufvertrag widerrufen kann und die Ware zurückgeben kann. Er erhält dann Versandkosten und Kaufpreis erstattet. (Wahrscheinlich aber nicht mehr lange, denn manche Firmen gehen mittlerweile an den Rückgaben bankrott)


[Beitrag von Gizzle am 10. Dez 2004, 12:33 bearbeitet]
elladara
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 10. Dez 2004, 12:51
aber meiner Meinung nach ist es noch nicht zum Kaufvertrag gekommen?!

siehe unten:

Sehr geehrter Herr elladara,

haben sie vielen Dank für ihre Bestellung bei der Hificomponents Bernhard Vehns GmbH.

Diese Nachricht stellt lediglich die Bestätigung des Eingangs ihrer Bestellung dar, aber noch keine Annahmeerklärung. Die Annahme ihrer Bestellung kann nur durch Versendung der Ware erfolgen (siehe § 2 unserer AGB).

Wir haben ihre Bestellung erhalten und werden diese umgehend bearbeiten.

Die folgenden Daten liegen uns zu ihrer Bestellung vor:

blablabla usw und so fort.

Bin ich jetzt also falsch wenn ich von der Bestellung zurücktreten möchte weil man mir nicht sagen kann wann die liefern können?!


cheers
Gizzle
Ist häufiger hier
#9 erstellt: 10. Dez 2004, 13:12
oh krass... Sowas hab ich von ner Firma noch nie gesehen. Das bedeutet tatsächlich, dass noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, da eine Seite (in diesem Fall die Firma) noch nicht zugesagt hat. Dein Glück. Dann kannst du ganz beruhigt deine Aussage widerrufen.

Normalerweise ist das so, dass Firmen mit dem einfachen ANBIETEN / ANGEBOT ihrerseits schon "quasi" zugesagt haben. Wenn du ne Packung Kaugummies kaufst fragst du den Verkäufer ja auch nicht: Nehmen Sie mein Angebot, dass ich diese Packung, zu dem Ihrerseits ausgestellten Preis, kaufe, an?
Aber diese Firma schreibt es ja ganz deutlich. SIe nehmen nur mit der Versendung an.


[Beitrag von Gizzle am 10. Dez 2004, 13:16 bearbeitet]
wishbone71
Stammgast
#10 erstellt: 10. Dez 2004, 13:16
Aber Gizzle:
Schöne und korrekte Erläuterung des Abstraktionsprinzips :-)

Ansonsten: Die Gestaltung in den AGB ist ungewöhnlich, aber nicht zu beanstanden, schon gar nicht für den Kunden.
Gizzle
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 10. Dez 2004, 13:17
1 1/2 Semester Wirtschaft (und damit ein Kurs Rechtswissenschaften haben also doch was gebracht...
elladara
Ist häufiger hier
#12 erstellt: 13. Dez 2004, 17:02
@ all

Erst mal Danke für eure Antworten.

Wollte nur bekannt gegeb das hificomponets die Stornierung der Bestellung bestätigt hat. Es ging relativ einfach via email.

Sodele, jetzt warte ich au meine Lieferung von Hifi-Edition. Anscheinend ist der Plasma unterwegs

Wollte eigentlich den Plasma mit der "Rückkehr des Königs SEE" einweihen, aber leider konnte ich nicht warten.
Egal, dann schau ich halt zum dritten mal die neue VErsion an.

cheers
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