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Sharp-Service+A -A |
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Autor |
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Ja_Me
Stammgast |
#1 erstellt: 22. Dez 2004, 10:48 | |
Habe meinen LCD gerade dem Service übergeben. Wollte ich auch so, der Tuner muß überprüft werden und das dauernde Fernsehschauen über Tuner vom Videorecorder ist auch nicht Sinn der Sache. Da ich ihn aber frühestens nach Weihnachten wiedersehe, wollte ich nach eurer Meinung fragen: Hätte ich theoretisch Anspruch auf ein Ersatzgerät oder eine Entschädigung wegen Nutzungsausfall ->gerade zu Weihnachten? Gibt es da rechtliche Entscheidungen? Wie wird sowas sonst gehandhabt? Allerdings stellt sich das Problem nicht ganz so akut für uns, da Weihnachten sowieso woanders verbracht wird bzw. ich auf den Beamer ausweichen kann (das werde ich denen vom Service aber nicht erzählen). Gruß |
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michael67
Inventar |
#2 erstellt: 22. Dez 2004, 11:58 | |
Vorweggefragt: was ist denn das für ein Modell und was für ein Fehler? Dieses Anspruchsdenken kann man wohl nur bei Neugeräten und in den ersten 14 bis 30 Tagen rechtfertigen. Einen rechtl. Anspruch auf Ersatz hat man wohl weniger - aber GUTE Händler machen sowas aus Kulanz und wegen Kundenzufriedenheit schon. Ein Neugerät kann man wohl nicht direkt verlangen, aber je früher ein Problem nach dem Kauf aufgetreten ist, desto grösser ist hier die Chance. Früher gab es mal eine Umtauschpflicht aus Neugerät, wenn innerhalb der Garantiezeit ein Fehler dreimal nicht ausreichend repariert werden konnte. |
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Ja_Me
Stammgast |
#3 erstellt: 22. Dez 2004, 12:26 | |
ist der LC-26GA3E. Das Prob, was besteht ist der Analogtuner. Habe die schlechte Qualität anfangs als allgemein für die Sharp-LCDs angesehen. Die Tuner sind ja überall ein Thema. Selbst mein Videotuner ist da ja besser. Letzte Woche habe ich jedoch einen direkten Vergleich vom gleichen Gerät am gleichen Kabel gesehen. War direkt ein akzeptables Bild und um Längen besser als bei mir. Wurde sofort klar, da ist bei meinem Nachbesserung nötig. Da mein Gerät aber schon ca. 8 Wochen alt ist, kommt die Rücksendefrist zum Internethändler (www.Digitalpear.de) nicht mehr in Frage. Der Sharp-Service war der Garantie entsprechend auch sehr entgegenkommend und freundlich. Die holen das Gerät hier in Franken ab und bringen es in den hohen Norden (bei Hamburg) und zurück. Selbst arbeiten die Service-Techniker wohl sogar über die Feiertage. Nur der theoretische Nutzungsausfall eben... |
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moskito99
Hat sich gelöscht |
#4 erstellt: 22. Dez 2004, 12:27 | |
von gesetzeswegen her hast du 24 monate gewährleistung, d.h. die ersten 6 monate wie eh und je und die folgenden 18 monate in denen du theoretisch beweisen musst, dass der fehler von anfang an da war, bzw von anfang klar war, dass er irgendwann auftritt... wobei in der praxis ja jeder hersteller das gerät auch nach 6 monaten ohne große fragen annimmt.. zu deiner eigentlichen frage: anspruch auf ein ersatzgerät hast du nicht. der hersteller ist nur verpflichtet den fehler zu beseitigen (neugerät oder reparatur). geht das nicht kann es noch eine wandlung (rückgängigmachung des kaufes, also geld zurück) oder eine minderung geben (d.h. defekt wird bewertet und dir gutgeschrieben). einen anspruch auf ersatzgerät hast du nur, wenn das entsprechend vom hersteller irgendwie zugesagt wurde, z.b. über die garantiebestimmungen auf deren website. wichtig: garantie ist immer eine freiwillige leistung des herstellers, gewährleistung ist hingegen der schutz des käufers durch das BGB.. |
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Ja_Me
Stammgast |
#5 erstellt: 22. Dez 2004, 13:44 | |
Danke schonmal für eure Meinungen. Mit Garantie und Gewährleistung ist soweit schon klar. Die Regelungen kenne ich eigentlich auch. Dabei bietet Sharp ja sogar allgemein für seine Geräte 36Monate für techn. Mängel im Gegensatz zur gesetzlichen Garantiefrist. Allgemein gesehen bin ich ja auch mit der Abwicklung des Service zufrieden. Das die das Gerät nicht bei mir zu Hause checken können, ist auch OK. Es kam nur wegen der bedepperten Nachfrage meines Mädels ->"und wo bleibt der Ersatz???" zu meiner nachträglichen Überlegung. |
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michael67
Inventar |
#6 erstellt: 22. Dez 2004, 13:45 | |
Hallo Ja_Me, Du bist es, hab es zuvor nicht gelesen Ja schade mit deinem Sharpi. Du sagst der Test wurde am gleichen Kabel gemacht, meinst Du damit direkt bei Dir daheim am selben Antennenkabel? Wenn ja, ist das ja mehr als eindeutig. Den Unterschied zw. Garantie und Gewährleistung verstehe ich irgendwie nie so Recht. Garantie muss doch der Hersteller geben, damit ist es doch keine freiwillige Leischtung? |
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moskito99
Hat sich gelöscht |
#7 erstellt: 22. Dez 2004, 13:49 | |
garantie ist eine freiwillige leistung des herstellers...die muss er nicht geben... der hersteller ist lediglich zur gewährleistung verpflichtet. früher 6 monate, heute 6 monate + 18 monate wobei bei den 18 monaten die beweispflicht beim käufer liegt... also hat man von gesetzeswegen 24 monate gewährleistung gegenüber dem hersteller, bzw. händler.. |
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moskito99
Hat sich gelöscht |
#8 erstellt: 22. Dez 2004, 13:51 | |
wenn der hersteller, dann trotzdem eine 2 jährige garantie gibt ist es umso besser, denn bei dieser ist der käufer nach 6 monaten nicht in der beweispflicht sondern kann sich einfach auf die garantie des herstellers berufen.. |
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