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Strafe für unerlaubtes Anbringen einer SAT-Schüssel+A -A |
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Autor |
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Fidelis82
Ist häufiger hier |
#1 erstellt: 26. Feb 2010, 13:25 | |
Vor einiger Zeit habe ich eine Sat-Schüssel außerhalb meiner Balkonbrüstung montiert (am Geländer angeklemmt, also ohne Löscher zu Bohren). Weil sich an der Fassade dieses Hauses schon einige SAT-Schüsseln befanden, ging ich davon aus das dies gestattet ist, und habe mir deswegen auch keine Erlaubnis bei meinen Vermieter geholt. Kürzlich habe ich jedoch zufällig in einen Hausaushang gelesen, dass die Anbringung einer Sat-Schüssel nur für Ausländische Bürger erlaubt ist. Also hätte ich meine Sat-Schüssel gar nicht installieren dürfen. Weil Die Sat-Schüssel nun jedoch schon ca. 2 Monate befestigt ist, glaube ich nicht das diese jetzt noch beanstandet wird. Aber ein wenig Sorgen mache ich mir nun trotzdem, und ich denke schon darüber nach, die SAT-Schüssel innerhalb des Balkons aufzustellen. Nun Hoffe ich, jemand kennt sich mit der Thematik aus, oder findet im Gegensatz zu mir was konkretes im Netz dazu. Welche Strafe würde mich erwarten, wenn das meiner Hausverwaltung doch noch auffallen würde? [Beitrag von Fidelis82 am 26. Feb 2010, 14:35 bearbeitet] |
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Dubai-Fan
Inventar |
#2 erstellt: 26. Feb 2010, 14:49 | |
na mindestens einen monat, schwerer kerker bei wasser und brot. was soll denn da schon passieren? mehr wie eine aufforderung die schüssel wieder zu entfernen, können sie dir ja nicht aufbrummen. die schüssel geht ja auch bestens innerhalb des balkons, sofern du das dingens nicht gerade im 90 grad winkel montieren musstest. |
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Fidelis82
Ist häufiger hier |
#3 erstellt: 26. Feb 2010, 16:37 | |
Die Schüssel könnte ich relativ Problemlos innerhalb des Balkons aufstellen, ist nur aufwändig, und ich hätte weniger Platz auf dem Balkon. Deswegen würde ich´s schon gerne so lassen, zumal es auf die eine Schüssel zusätzlich sowieso nicht ankommt. Deswegen wollte ich mich halt vergewissern ob ich mir damit nicht zu viel Ärger einhandle. Das ich nicht eingekerkert werde beruhigt mich schon mal Mir wurde per PM mitgeteilt, das man eine Abmahnung vom Vermieter bekommen kann, wenn man ohne Genehmigung eine SAT-Schüssel montiert. Das Risiko gehe ich bereitwillig ein, nach der ersten Abmahnung würde ich die SAT-Schüssel dann natürlich von der Außenseite entfernen. Damit hätte das dann keine weiteren Konsequenzen. Interessant wäre für mich jetzt noch folgendes: Ich habe beim recherchieren hier und da gelesen, dass eine Geldstrafe für das unerlaubte Anbringen einer SAT-Schüssel möglich ist. Ich Konnte jedoch nicht herausfinden ob das überhaupt stimmt, und wenn ja wie hoch diese Geldstrafe wäre, und ob diese nur in bestimmten fällen oder immer erhoben wird. |
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hgdo
Moderator |
#4 erstellt: 26. Feb 2010, 17:08 | |
Ein Vermieter kann keinesfalls eine Geldstrafe verhängen. Das kann allenfalls ein Gericht oder eine Behörde wie das Ordnungsamt. Denkbar wäre das z.B., wenn man eine Schüssel an einem denkmalgeschützten Gebäude anbringt. Voraussetzung für eine Geldstrafe ist aber, dass das Anbringen einer Schüssel durch eine Gesetz oder eine Verordnung verboten ist. |
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Fidelis82
Ist häufiger hier |
#5 erstellt: 27. Feb 2010, 08:17 | |
Ok, Danke... weil dies bei mir nicht der Fall ist, kann ich´s jetzt entspannt drauf ankommen lassen und unbeschwert meinen SAT Empfang genießen. |
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