Erdung Sat Schüssel

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deethree
Schaut ab und zu mal vorbei
#1 erstellt: 21. Feb 2014, 11:09
Morgen,

auf unserem Spitzdach soll eine Satschüssel installiert werden. Da ich bereits die Satkabel verlegt habe wollte ich fragen ob mir einer sagen kann: 1.) Wovon hängt der Querschnitt des Erdungskabels ab (Durchmesser der Schüssel ?) 2.) Reicht es aus diese Leitung an die Potentialausgleichsschiene im Keller zu legen 3.) Ob eine Dachschüssel geerdet werden muss ? Bisher wurde noch keine Schüssel gekauft. Eine Wandmontage ist leider nicht möglich.

Danke
bui
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 21. Feb 2014, 11:45
Hi,
Dein Elektriker sollte eigentlich die einschlägigen Vorschriften kennen und beachten, siehe hier: http://www.google.de...725948,d.Yms&cad=rjt

Eine vorschriftsmäßige Erdung/Blitzschutz für Sat-Antennen auf dem Dach kann schnell sehr teuer werden! Nur ein Fachmann darf diese Arbeiten durchführen.


[Beitrag von bui am 21. Feb 2014, 11:49 bearbeitet]
deethree
Schaut ab und zu mal vorbei
#3 erstellt: 21. Feb 2014, 21:59
Super danke für die Anleitung. Der Elektriker kommt am Dienstag. Mal schauen ob der Sternpunkt vom Trafo ausreicht.
MichelRT
Inventar
#4 erstellt: 22. Feb 2014, 10:55

deethree (Beitrag #3) schrieb:
Super danke für die Anleitung. Der Elektriker kommt am Dienstag. Mal schauen ob der Sternpunkt vom Trafo ausreicht.


Der reicht sicher nicht aus.
Die Schüssel auf dem Dach muss an eine eventuell vorhandene Blitzschutzvorrichtung angeschlossen werden.
Wenn keine vorhanden ist, dann MUSS eine installiert werden - auch wenn der Elektriker etwas anderes behaupten sollte

Das optimale wäre eine Fangeinrichtung in deren Schutzbereich die Schüssel installiert wird..
Dipol
Inventar
#5 erstellt: 27. Feb 2014, 11:19

MichelRT (Beitrag #4) schrieb:

deethree (Beitrag #3) schrieb:
Super danke für die Anleitung. Der Elektriker kommt am Dienstag. Mal schauen ob der Sternpunkt vom Trafo ausreicht.


Der reicht sicher nicht aus.

Das ist untertrieben, denn die Nutzung des PEN als Erder ist ausdrücklich untersagt.

MichelRT (Beitrag #4) schrieb:
Die Schüssel auf dem Dach muss an eine eventuell vorhandene Blitzschutzvorrichtung angeschlossen werden

Exakter ausgedrückt: Erdungspflichtige Dachantennen oder PV-Anlagen müssen in bestehende Blitzschutzanlagen integriert werden. Das ist ein Aufgabenbereich der den höchst seltenen qualifizierten Blitzschutzfachkräften vorbehalten ist, die vorab die Tauglichkeit und Normkonformität der Blitzschutzanlage prüfen müssen.


MichelRT (Beitrag #4) schrieb:
Wenn keine vorhanden ist, dann MUSS eine installiert werden - auch wenn der Elektriker etwas anderes behaupten sollte

Minimum ist eine suboptimale Antennendirekterdung mit 16 mm² Cu, 25 mm² A oder 50 mm² Stahl die von jeder bei einem VNB konzessionierten Elektrofachkraft installiert werden darf.

MichelRT (Beitrag #4) schrieb:
Das optimale wäre eine Fangeinrichtung in deren Schutzbereich die Schüssel installiert wird..

Das bezieht sich auf eine getrennte Fangeinrichtung.

Deren Installation nebst dem dazugehörigen 50 mm² Blitzableiterdraht ist auch ohne Gebäudeblitzschutzanlage qualifizierten Blitzschutzfachkräften vorbehalten. Bei einem VNB konzessionierte Elektrofachkräfte sind per se keine Blitzfachkräfte und ohne Zusatzqualifikation auf konventionelle Erdung und PA beschränkt.
Dipol
Inventar
#6 erstellt: 27. Feb 2014, 11:46

deethree (Beitrag #1) schrieb:

1.) Wovon hängt der Querschnitt des Erdungskabels ab (Durchmesser der Schüssel ?)

Von der Blitzstromtragfähigkeit und der vertretbaren Erwärmung im Falle eines Einschlags. Daher sind für blitzstrombelastete Erdleiter Querschnitte von mindestens 16 mm² Ci, 25 mm² Al oder 50 mm² Stahl gefordert.

deethree (Beitrag #1) schrieb:

2.) Reicht es aus diese Leitung an die Potentialausgleichsschiene im Keller zu legen

Ja, sofern

  • die Haupterdungsschiene wie auch die Mastschelle und evtl. eingebaute Verbinder für 100 kA Blitzstrom zertifiziert sind
  • die Hauserdung funktionstüchtig ist
  • und auch der Erdleiter ohne gefährliche Näherungen zu Personen und anderen Leitungen vorzugsweise außen abgeleitet wurde.

    Erdung und PA gehören zur Elektroanlage, siehe hierzu § 13 NAV.


deethree (Beitrag #1) schrieb:

3.) Ob eine Dachschüssel geerdet werden muss ?

Grundsätzlich ja, es sei denn sie befindet sich in der nicht erdungspflichtigen Schutzzone einer überstehenden Fassade oder es wurde aufwändig mit Risikoanalyse nach DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) nachgewiesen, dass ein nicht blitzstromtragfähiger PA zu verantworten ist.
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