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Gewährleistungszeit Verstärker+A -A |
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Autor |
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andreaspw
Inventar |
10:58
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#1
erstellt: 27. Jun 2011, |
Hallo zusammen, ist die Gewährleistungszeit ein Entscheidungskriterium für Euch beim Verstärkerneukauf? Ich ringe seit einigen Monaten um einen Neukauf Verstärker und finde eine lange Gewährleistungszeit, wie z.B. bei Densen 20 Jahre, recht atraktiv. Kennt Ihr Marken/Geraäte im Bereich 1 bis 2 KEuro, die verlängerte Gewährleistungszeiten bieten? Die Informationen sind manchmal schwer zu finden. Musical Fidelity bietet übrigens 3 Jahre. Andreas |
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achim96
Inventar |
11:07
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#2
erstellt: 27. Jun 2011, |
nein. meine geräte laufen zt fast 40 jahre ohne oder mit kleinen problemchen, da braushe ich nicht unbedingt 20 jahre garantie. Kennt Ihr Marken/Geraäte im Bereich 1 bis 2 KEuro, die verlängerte Gewährleistungszeiten bieten? Die Informationen sind manchmal schwer zu finden. Musical Fidelity bietet übrigens 3 Jahre. kenne ich nicht, wäre auch nicht das kaufkriterium. gruss achim |
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OSwiss
Administrator |
13:32
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#3
erstellt: 27. Jun 2011, |
Grüezi !!
Nur mal so der Form halber: Worüber Du redest ist eine (verlängerte) Garantie des Händlers / Herstellers – und keine Gewährleistung... ![]() Hier die gesetzlich vorgeschriebenen Abgrenzungen: Garantie: Als Garantie wird vornehmlich die Zusicherung der Funktionsfähigkeit von Gütern für eine bestimmte Periode bezeichnet. Bei Funktionsmängeln während dieser Periode verpflichtet sich der Hersteller oder Verkäufer, der die Garantie abgegeben hat, die Funktionsfähigkeit kostenlos wieder herzustellen. Die Bedingungen der Garantie sind in einem Garantieschein festgehalten. Im Handel ist die Garantie eine freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. >> §443 BGB ___________________________ Gewährleistung: Die Gewährleistung (auch Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft) bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware. >> EU Richtlinie 1999/44/EG i.V.m. §438 BGB ___________________________ Ansonsten habe ich ähnliche Erfahrungen wie "achim96" gemacht, sprich musste / brauchte verlängerte Garantien bislang nicht in Anspruch nehmen und es wäre für mich auch ebenfalls kein zwingendes Kaufkriterium. Gruß Olli. |
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andreaspw
Inventar |
18:30
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#4
erstellt: 27. Jun 2011, |
Hallo Olli, Bin mir nicht sicher, wie das aus dem Englischen richtig übersetzt wird. Bei Densen ist von "warrenty" die Rede, ist das nun Gewährleistung oder Garantie? Im Optikbereich spricht man z.B. immer von Gewährleistung, gegen Linsenpilz oder Vergütungsablösung von mir aus. Zugesicherte Eigenschaften, wie sie für eine Garantie vonnöten sind, gibt es da kaum. Beim Elektrokram mag das anders sein, hier könnte man die grundsätzliche Funktionalität oder die Leistungsdaten heranziehen. Jedenfalls mir wäre eine zeitlich erweiterte Haftung des Verkäufers (mal neutral ausgedrückt) schon etwas wert. Andere Hersteller bieten 3 Jahre, habe ich gefunden. Hat niemand Angst, bei einem 2 KEuro Invest nach 5 Jahren vor dem Totalverlust zu stehen, z.B. bei Chinaware? Oder sind die Teile wirklich alle so langlebig, dass das in der Praxis keine Rolle spielt? Andreas |
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OSwiss
Administrator |
19:55
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#5
erstellt: 27. Jun 2011, |
Grüezi Andreas !! Das Wort "warranty" wird im Handelsenglisch i.d.R. als "Garantie" übersetzt; die Gewährleistung wäre demnach eher die "guarantee". Beides spielt allerdings überhaupt keine Rolle, wenn bezüglich des Kaufvertrages die Deutsche Gesetzgebung zutreffend ist – wovon hier wohl grundsätzlich auszugehen ist. Dabei ist es ebenfalls unerheblich, ob es sich um "Elektrokram", "Optikwaren" oder andere Güter handelt: allen wird eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von min. zwei Jahre (ab Lieferung) zugestanden. Und alles was darüber hinausgehen soll, ist halt freiwillig (Ja / Nein) und frei gestaltbar (Art / Umfang / Güte / Dauer).
Nach meinen Erfahrungen schon. Entweder es liegt ein grundsätzlicher Funktionsmangel bzw. Fertigungsfehler vor, der sich dann auch meist in den ersten zwei Jahren (also innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung) bemerkbar macht – oder das Teil hält so lange, wie es nur kann... 15, 20, 30 Jahre. Gruß Olli. |
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Passat
Inventar |
12:34
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#6
erstellt: 28. Jun 2011, |
Man sollte sich die Garantiebestimmungen genau durchlesen! Auch eine Herstellergarantie hat ihre Grenzen, insbesondere bei einer langen Garantiedauer. Oftmals gilt die Herstellergarantie z.B. nur für den Erstbesitzer. Oder die Garantie gilt nur für das Land, in dem das Gerät einmal gekauft wurde (ist z.B. bei Accuphase so). Die Garantie ist wertlos, wenn der Hersteller mal pleite gehen sollte. Der Hersteller wird, wenn er vernünftig denkt, die Garantie entsprechend gestalten. Z.B., das er die Garantie ausschließt, wenn es irgendein Ersatzteil mal nicht mehr gibt, weil es nicht mehr produziert wird. Oder das er ein Ersatzgerät anbietet (was er natürlich nur kann, wenn er ein vergleichbares Gerät noch herstellt). Etc. etc. Grüsse Roman |
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germi1982
Hat sich gelöscht |
17:24
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#7
erstellt: 29. Jun 2011, |
Von einem guten und hochpreisigen Hersteller kann man eigentlich eine Ersatzteilgarantie erwarten. Bei meinem Brötchengeber gibts eine Ersatzteilgarantie, und zwar wird garantiert dass man mindestens zehn Jahre nach Einstellung des Produktes dafür noch Ersatzteile bekommt. Gute Hifi-Geräte können locker 40 Jahre und mehr ohne Probleme laufen...wobei man dazu sagen muss dass diese Geräte eher kaputt gehen wenn man sie irgendwo in den Keller oder Speicher stellt und sie nicht benutzt als wenn man sie die ganzen Jahre normal betreibt. Bei Autos auch nicht anders, die gehen schneller übern Jordan wenn sie nur rumstehen und nicht benutzt werden. |
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