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Orginal VHS-Kassetten auf DVD kopieren+A -A |
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Autor |
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Junge_mit_Plan
Neuling |
#1 erstellt: 15. Feb 2005, 22:12 | |
Hallo, also ohne große Vorgeschichte:). Ich will eine gekaufte VHS-Kassete auf DVD haben. Allerdings bekam ich heute die große Ernüchterung, dass das nicht geht. Ich vermute mal, dass das mit ner Art kopierschutz zusammenhängt, da ich selbstaufgenommene Sachen ohne Probleme kopieren kann. Jetzt ist meine Frage, bringt da evtl. ein Kopierschutzknacker, wie es früher mal zu VHS überspielen gab was oder nicht? |
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anon123
Inventar |
#2 erstellt: 15. Feb 2005, 23:48 | |
Hallo, kann schon sein, daß des eine Möglichkeit gibt, den Kopierschutz zu umgehen. Aber Du hast bestimmt Verständnis dafür, daß Tipps und Empfehlungen hierzu in diesem Forum nicht gegeben werden können. Denn nach dem neuen Urheberrecht ist es nicht mehr erlaubt, so wie es m.W. früher der Fall war (?), einen Kopierschutz für private Kopien zu umgehen. Daher steht auch in den Nutzungsbedingungen dieses Forums: "Kopien/Kopierschutz Aufgrund des am 13.09.2003 in Kraft getretenen neuen Urheberrechtsgesetzes sind Beiträge mit Beschreibungen, Anleitungen, Hinweisen und Links zur Umgehung / Aushebelung von Kopierschutzmaßnahmen kopiergeschützter Medien unzulässig." Beste Grüße. |
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mccsmart
Ist häufiger hier |
#3 erstellt: 15. Feb 2005, 23:53 | |
Klare Aussage: Ja, es gibt so etwas. Früher durften die Dinger frei verkauft werden bei Conrad, ELV usw. Da das Kopieren ja zwischenzeitlich verboten ist, sind die Teile dazu auch vom Markt verschwunden. ...und mehr sag ich jetzt nich ...sonst krieg ich auf die Pfoten cu mccsmart [Beitrag von mccsmart am 15. Feb 2005, 23:54 bearbeitet] |
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Junge_mit_Plan
Neuling |
#4 erstellt: 16. Feb 2005, 00:17 | |
Naja, aber ist es nicht erlaubt sich Sachen zu kopieren die vor dem inkraft treten der neuen Kopierschutzbestimmungen gekauft wurden? Ich darf ja auch kopiergeschützte CDs kopieren, die vor dem Verbot gekauft wurden (ich glaub September 2003 oder so ähnlich). |
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mccsmart
Ist häufiger hier |
#5 erstellt: 16. Feb 2005, 18:15 | |
nöp, isses definitiv nicht. Mit Inkraft treten des neuen Urheberrechtsgesetzes ist es auch verboten worden, den Kopierschutz auszuhebeln. Und genau da liegt ja dein Problem. Das Alter der betreffenden Original interessiert dabei nicht. cu mccsmart |
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Junge_mit_Plan
Neuling |
#6 erstellt: 16. Feb 2005, 18:23 | |
Also ich weiß genau, dass bei Audio CDs die vor September 2003 gekauft wurden sind das neue Kopierschutzgesetz nicht greift und ich diese ohne rechtliche Folgen befürchten zu müsssen für mich kopieren darf. Ich denke mal das Kopierschutzgesetz betrifft ja auch die VIdeos/DVDs von daher muss es da doch auch so ein oder? |
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mccsmart
Ist häufiger hier |
#7 erstellt: 17. Feb 2005, 23:07 | |
naja, soweit mir jetzt bekannt ist es de facto nicht mehr erlaubt einen Kopierschutz mittels technischer Hilfsmittel, egal ob Soft- oder Hardware, generell untersagt. Wie alt dieser Kopierschutz dann ist ist vollkommen egal. mccsmart, der sich auch mal irren könnte |
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andisharp
Hat sich gelöscht |
#8 erstellt: 17. Feb 2005, 23:43 | |
Kauf die einen schönen Analog/Digital-Konverter für den PC für ca. 100 Euro (z. B. Terratec Grabster AV 400, www.terratec.de), der kümmert sich einen Dreck um den lächerlichen Macrovision-Kopierschutz auf Kauf-Videos und ist absolut legal. Es handelt sich sowieso nur um einen analogen Kopierschutz, der verhindern sollte, dass man Videos auf einen anderen Videorecorder kopiert. Wenn dein Aufzeichnungsgerät das Macrovision-Signal aber gar nicht auswertet, dann ist das absolut kein Umgehen eines wirsamen Kopierschutzes. Bei dem hier angeführten Gesetz geht es auch nur um das verlustfreie Kopieren von digitalen Datenträgern, die mit einem wirksamen digitalen Kopierschutz versehen sind. Um VHS-Videos geht es absolut nicht. Ich weiss beim besten Willen nicht, wie die ganzen Spezialisten hier im Board auf die Idee kommen, es sei illegal seine alten Kauf-Videos zu digitalisieren. Ich würde aber empfehlen, die gewünschten Filme einfach ein zweites mal auf DVD zu erwerben. Die Qualität ist einfach erheblich besser und der Zeitaufwand geringer. |
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EiGuscheMa
Inventar |
#9 erstellt: 18. Feb 2005, 08:56 | |
Wenn ein Aufzeichnungsgerät das Makrovision-Signal oder das Analog-CGMS ( um das geht es ja meistens) nicht auswertet: Dann darf das hier gar nicht frei und legal verkauft werden. Das träfe dann auch für den genannten "Terratec" zu.... So ist das leider, und nicht andersheruem... |
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chiefhb
Ist häufiger hier |
#10 erstellt: 18. Feb 2005, 09:36 | |
Das ist nicht ganz korrekt - das analoge kopieren ist immer noch erlaubt - sonst könntest du aus dem TV oder dem Radio nichts aufnehmen - was nach wie vor erlaubt ist. Nur das Kopieren ohne Qualitätsverlust, unter Umgehung eines Kopierschutzes ist nicht gestattet. Du kannst und darfst deine CD nach wie vor abspielen, und das ganze dann z.b. am Analogausgang abgreifen und aufnehmen - um es z.b. auf Tape zu kopieren - oder nen MP3 draus machen, was das gleiche ist - und anschliessend wieder ne CD draus machen. Nur das Direkte kopieren ist nicht gestattet. Das das bei VHS Kasetten schwierig ist - ist mir klar. Lösung die funktioniert: Kopie von VHS auf VHS auf analogem wege - zb. über die Antennenbuchse - geht auch bei kopiergeschützten Tapes. Und die dann auf DVD bannen geht auch wieder - nur die Qualität ist dann so mies, das ich mir dann lieber die DVD kaufen würde.. Oder auch von VHS auf DVD auf analogem Wege - z.b. über Antennenanschluss. Gruss Jens [Beitrag von chiefhb am 18. Feb 2005, 09:38 bearbeitet] |
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andisharp
Hat sich gelöscht |
#11 erstellt: 18. Feb 2005, 13:51 | |
@EiGuscheMa Würde mich an deiner Stelle mal mit der Gestzeslage ernsthaft auseinandersetzen, bevor ich hier Halbwahrheiten verbreite. Natürlich ist der Terratec hier frei erhältlich und nicht verboten, da das verlustfreie Kopieren von Analogmaterial unmöglich ist. In einer der letzten ct's war übrigens ein ausführlicher Artikel darüber, wie man alte Kaufcassetten auf DVD überspielt und dabei die Qualität verbessert. Glaube kaum, dass die sowas schreiben würden, wenn es verboten wäre. Selbst das verlustfreie Kopieren von CDs ist weiterhin erlaubt, wenn dabei kein wirksamer Kopieschutz umgangen werden muss. Hierbei kommt es auf das Wort "wirksam" an. Wenn mein DVD/CD-ROM diesen Kopierschutz ignoriert (wie heutzutage die meisten angebotenen PC-Laufwerke, kannst dich gerne in den einschlägigen Fachzeitschriften schlau machen da wird bei Tests immer darauf hingewiesen, welche Schutzsysteme vom jeweiligen Laufwerk ignoriert werden), dann ist dieser Schutz auch nicht wirksam. Wenn meine Software, die ich vor dem sogenannten Verbot der Digitalkopie erworben habe in der Lage ist, den Kopieschutz zu umgehen, dann kann ich damit auch weiter Kopien zum privaten Gebrauch anfertigen. Es ist lediglich verboten, diese Software zu verkaufen. Z. z. wird Software angeboten, die Kopien von CDs auf analogem Weg erstellt, auch die ist in Deutschland frei erhältlich und nicht verboten. Natürlich wäre es der MI und FI lieber, wenn die Privatkopie generell verboten wäre. Aber so weit ist es noch nicht und kommt es hoffentlich auch nie. Der Verkauf von Kopien war übrigens schon immer verboten, egal ob analog oder digital. |
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merlinxy
Hat sich gelöscht |
#12 erstellt: 18. Feb 2005, 19:13 | |
@chiefhb Analog ist der Transfer sowohl über Scart,als auch über Antenne. Der Macrovisionschutz wird somit auch über die Antenne übertragen.Eine Kopie ist ohne entsprechende Hardware so auch nicht möglich. @andisharp das mit dem "wirksam" ist so nicht ganz richtig.Ob nun wirksam oder nicht,es darf nicht kopiert werden,solange ein Kopierschutz vorhanden ist. Gesetzesauszug: iSd. § 95 a UrhG Die Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 15/38, S. 26) stellt diesbzgl. aber ausdrücklich folgendes fest: "Der Regelung ist immanent, dass technische Maßnahmen grundsätzlich auch dann wirksam sein können, wenn ihre Umgehung möglich ist. Andernfalls würde das Umgehungsverbot jeweils mit der Umgehung technischer Maßnahmen infolge der dadurch erwiesenen Unwirksamkeit obsolet." Auch wenn die Software eine 1:1-Kopie des Originals herstellt, handelt es sich nach dem klaren Wortlaut des § 95 a UrhG um eine Umgehung des Schutzmechanismus. Strafrechtlich kann eine Privatkopie trotzdem nicht verfolgt werden,selbst wenn man dabei den Kopierschutz umgeht. Aber bevor jetzt alle anfangen zu jubeln... Zivilrechtlich sieht die Sache schon anders aus. Soll heißen,erlangt der Rechteinhaber des betroffenen Materials Kenntnis von dem Verstoß,kann er Schadensersatzansprüche geltend machen.Im Falle amerikanischer Firmen kann man sich vorstellen in welchen Größenordnungen sich das bewegen kann. Es ist hierbei völlig unerheblich,wann man eine entsprechende Software zum Umgehen eines Schutzes erworben hat.Mit in Kraft treten des neuen Urheberrechts,dürfen diese Mechanismen(Software)auch als Privatperson im Sinne des Zivilrechts nicht mehr angewendet werden. Rechtliches: Die Rechte für Teile meines Beitrags liegen bei der bhv Software GmbH & Co. KG,Kaarst-Büttgen Gruß:) merlin |
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andisharp
Hat sich gelöscht |
#13 erstellt: 18. Feb 2005, 21:36 | |
@merlinxy Wenn ich gar nichts tun muss, um den Kopierschutz zu umgehen, ist weder straf- noch zivilrechtlich irgendetws gegen mich zu machen. D.h. wenn mein Aufnahmegerät das Macrovision-Signal überhaupt nicht auswertet, oder mein CD-ROM nicht durch den digitalen Kopierschutz aus dem Tritt gebracht wird, umgehe ich auch keinen Kopierschutz. Dieser Kopierschutz ist dann nämlich nicht wirksamer als ein schriftlicher Hinweis auf dem jeweiligen Medium. Er ist damit unwirksam und wird eben nicht durch mich umgangen. Die MI kann mir doch wohl schlechterdings nicht verbieten, eine CD in ein PC-Laufwerk einzulegen. Ich betreibe keinerlei zusätzlichen Aufwand, um Kopien anzufertigen, ich lese lediglich eine Musik-CD mit Mitteln des Computer-Betriebssystems (Windows Media-Player)aus. Wer soll mir das bitte verbieten. Es ist ausserdem ein Irrtum, dass ich Software, die ich vor dem Verbot gekauft habe, nicht privat weiterverwenden darf. Falls dem nicht so wäre, könnte der Staat demnächst auch alle Autos verbieten, die nicht den neuesten Abgasvorschriften entsprechen. Das tut er aber nicht, da dies einen verfassungswidrigen Eingriff in das Privatvermögen darstellen würde und noch leben wir in einem Rechtsstaat in dem das Parlament Gesetze verabschiedet und nicht irgendwelche Lobby-Gruppen. Anscheinend hat bei vielen Leuten die Propaganda verschiedener Interesengruppen schon so weit geführt, dass sie wie selbstverständlich auf ihre Rechte verzichten. So und für alle, die sich selbst ein Bild machen wollen, hier der volle Wortlaut des legendären § 95a: (1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen. (2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird. (3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die 1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder 2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder 3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern. (4) Von den Verboten der Absätze 1 und 3 unberührt bleiben Aufgaben und Befugnisse öffentlicher Stellen zum Zwecke des Schutzes der öffentlichen Sicherheit oder der Strafrechtspflege. Und jetzt zeig mir mal wo dieses Gestz auf CD-ROM-Laufwerke (dienen die etwa ausschliesslich der Umgehung von Schutzmaßnahmen?) anzuwenden ist oder auf die Erstellung von Privatkopien. Hier geht es ausdrücklich um "den gewerblichen Zwecken dienenden Besitz". Meine Software von 2002 dient aber ausschliesslich privaten Zwecken. |
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merlinxy
Hat sich gelöscht |
#14 erstellt: 19. Feb 2005, 00:35 | |
@andisharp, wie Du meinem Text sicher entnehmen konntest,ist es vollkommen egal,ob der Schutz nun "wirksam" ist oder nicht.Woran es auch liegt,dass Du den Schutz umgehen kannst,es ist zivilrechtlich nicht zulässig. Dein Beispiel mit den Automobilen ist hier Fehl am Platz und entbehrt jeglicher Logik. Ich "sauge"mir hier nichts aus den Fingern,wenn Du vielleicht dieser Meinung bist. Auszug aus der Begründung des Gestzestextes: "Der Regelung ist immanent, dass technische Maßnahmen grundsätzlich auch dann wirksam sein können, wenn ihre Umgehung möglich ist. Andernfalls würde das Umgehungsverbot jeweils mit der Umgehung technischer Maßnahmen infolge der dadurch erwiesenen Unwirksamkeit obsolet." Damit ist es völlig irrelevant,warum Du nun die Möglichkeit hast den Schutz zu umgehen.Er ist da und somit darf er nicht umgangen werden,wie auch immer. Aber damit wir uns richtig verstehen.Strafrechtlich ist es sowieso nur für Geschäftspersonen relevant. Wie von mir schon erwähnt,ist die Kopie für die Privatperson strafrechtlich nicht zu verfolgen,selbst wenn ich den Kopierschutz umgehe(mit welchen Mitteln auch immer)Vielleicht hast Du das nicht ganz mitbekommen?! Es ist aber zivilrechtlich zu verfolgen. Also,wie Du dir das Gesetz auch immer versuchst zurechtzulegen,Du und wir alle werden damit leben müssen,zivilrechtlich belangt werden zu können,wenn wir Kopien von CD´s anfertigen,die durch einen Kopierschutz geschützt sind. Natürlich darfst du Software jeglicher Art privat weiterverwenden,dem habe ich nicht widersprochen,oder doch?Ich glaube nicht.Zivilrechtlich kannst Du dennoch belangt werden,je nachdem,was Du mit dieser Software anstellst. Wir alle leben in einem Rechtsstaat,das ist richtig,aber die Rechtsprechung ist wohl etwas komplizierter,als Du es Dir vorstellst. Wenn Du alt genug sein solltest,weißt Du auch mit Sicherheit,dass Mord einmal einer Verjährungsfrist unterlag.Nachdem diese abgelaufen war,konnte man strafrechtlich nicht mehr belangt werden.Als dann eine Gesetzesänderung in Kraft trat,die dies änderte,betraf das nicht nur alle Morde,die nach dem in Kraft treten des neuen Gesetzes verübt wurden,sondern auch alle alten. Gruß:) merlin |
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andisharp
Hat sich gelöscht |
#15 erstellt: 19. Feb 2005, 03:01 | |
Noch einmal ganz langsam: Wenn ich keine spezielle Software benutze, sondern nur ein völlig legales CD-ROM und ein völlig legales Windows XP, wie kann es dann illegal sein, damit eine Kopie von einer ach so toll kopiergeschützten CD zu machen ? Ist das etwa eine besondere technische Maßnahme? Der einzige, der sich hier etwas zurechtlegt, bist doch offensichtlich du. Welcher zivilrechtliche Schaden soll denn bitte entstehen, wenn ich mir eine Kopie von einer von mir bezahlten CD zum privaten Gebrauch erstelle? Wie soll das in Himmels Namen verfolgt werden, oder sitzt demnächst bei jedem ein Mitarbeiter der MI auf dem Schoß? Mit Verlaub, aber das ist vollkommener Unsinn. Übrigens, für genau diese Fälle sind sämtliche CD-Brenner und Rohlinge schon lange mit GEMA-Gebühren belegt. Ob du es glaubst oder nicht. Hast du eigentlich schon mal einen Test zu CD oder DVD-Brennern gelesen? Da wird doch tatsächlich getestet, ob das jeweilige Laufwerk kopiergeschützte CDs abspielen und grabben kann. Sind diese Laufwerke etwa verboten? Besteht ihr primärer Zweck darin, kopiergeschützte Inhalte zu kopieren? Langsam habe ich den Verdacht du arbeitest selbst bei der MI und treibst hier gezielte Desinformation. |
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merlinxy
Hat sich gelöscht |
#16 erstellt: 19. Feb 2005, 09:19 | |
@andisharp, Dir ist anscheinend wirklich nicht zu helfen:( Hier ging es ja wohl ganz offensichtlich nicht darum,wie es für entsprechende Personen oder Organisationen möglich ist,etwas zu ahnden.Wir sind uns doch wohl einig,wo kein Kläger,da auch kein Richter,nicht wahr? Was Du nun zuhause anstellst,ob das nun illegal ist oder nicht,strafrechtlich relevant oder zivilrechtlich zu verfolgen,es wird erst für Dich zum Problem,sobald jemand davon Kenntnis erlangt und dann bei Dir vor der Tür steht,um Rechtsansprüche geltend zu machen. Wie ich Dir wiederholt klarmachen wollte,ist es mit in Kraft treten des neuen Urheberrechts nuneinmal sehr wohl zivilrechtlich zu verfolgen,wenn jemand eine Privatkopie herstellt und dabei den Kopierschutz umgeht(wie das auch immer funktioniert; ob es nun die Hardware ist,die diesen garnicht erst erkennt,oder eine Software,oder was auch immer) Es geht hier ganz klar um einfache Gesetzesfragen.In wie weit es in der Praxis nun tatsächlich zur Anwendung kommt oder nicht,ist hier nicht relevant. Es ist auch vollkommen klar,dass der wirtschaftliche Schaden,der einem Unternehmen durch die Privatkopien entsteht,weitaus geringer ist,als die Kosten,die ein Verfahren nach sich ziehen würde. Dies ändert aber nichts an der oben beschriebenen Tatsache der zivilrechtlichen Verfolgbarkeit,ob Du es nun glauben magst,oder nicht. Wer sich dafür interessiert,kann ja gerne mal bei seinem Anwalt nachfragen. Für mich ist das Thema damit abgeschlossen Gruß:) merlin |
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Luke1973
Inventar |
#17 erstellt: 22. Feb 2005, 17:18 | |
Also das ist so nicht richtig. 1. Voraussetzung dafür, dass eine Kopie unrechtmäßig ist, ist nicht nur der vorhandene Kopierchutz, sondern auch die Tatsache, dass der User davon Kenntnis hat oder es anzunehmen ist, dass er diese hat.
Das ist nämlich durchaus nicht immer der Fall. Einige Audio-CDs lassen sich z.B. mit einem Standard-Aldi-Rechner kopieren, wenn man z.B. Nero benutzt. Man kann aber nicht von jedem unbedarften User erwarten, dass er weiß, dass absolute Standardhardware/Software dazu in der Lage ist einen Kopierschutz auszuhebeln. Ähnlich ist es mit Makrovision. Wenn ich z.B. noch einen Uralt-VHS besitze, der kein MV kennt, bin ich fein raus. Denn ich tue absolut nichts, um einen Kopierschutz zu umgehen. Ich merke ja gar nicht, dass einer da ist. Es gab auch mal einen Audio-CD-Kopierschutz der nur dann funktionierte, wenn die Autostart-Funktion von Win aktiviert war. Wer das aber standardmäßig sowieso aus hat, merkt von dem KS überhaupt nichts --> ist nicht zivilrechtlich zu belangen. Also, es kommt SEHR WOHL darauf an, auf welche Art und Weise man einen KS umgeht bzw. ob man überhaupt Kenntnis von einem haben kann/müßte. |
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AnnoN
Stammgast |
#18 erstellt: 23. Feb 2005, 09:58 | |
Wenn ich kein spezielles Rennauto benutze, sondern nur ein völlig legales Familienauto auf einer völlig legalen Strasse, wie kann es dann illegal sein, damit bei Rot über eine ach so toll gesicherte Ampel zu fahren ? Es geht hier um das Rote Licht (das vorhandensein des Schutzes) und nicht darum das es einfach zu ignorieren ist. gruss Anno Nachtrag: Wenn Du vor Gericht beweisen kannst daß es Dir unmöglich war das vorhandensein des Schutzes zu erkennen ist das ok. Daher wird ja auch die Verpackung/CD entsprechend kenntlich gemacht. [Beitrag von AnnoN am 23. Feb 2005, 10:15 bearbeitet] |
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EiGuscheMa
Inventar |
#19 erstellt: 23. Feb 2005, 19:17 | |
Nochmal zur "Zulässigkeit" analoger Kopien von ( MV/CGMS) geschütztem Material: Ich kann aus dem §95 nicht erkennen, dass der nur für "digitale Kopien" gelten sollte. Und: beim Versuch, einen ELRO VL-100 über eine Anzeige in einem Board zu verkaufen ( analoger "Signalverstärker mit Sync-Aufbereitung" ) bin ich mit dem Hinweis vom Mod über die geänderte Rechtslage in die Mülltonne geflogen.... |
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Don_Quichote
Stammgast |
#20 erstellt: 23. Feb 2005, 20:39 | |
Tja gar nicht mehr so einfach so ein Gerät heutzutage zu verscherbeln..... |
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Luke1973
Inventar |
#21 erstellt: 24. Feb 2005, 12:01 | |
Das ist zwar ein schönes Beispiel, hat aber hier keine Aussagekraft. Fakt ist: Um das Kopieren illegal werden zu lassen muß ein Kopierschutz vorhanden sein und es muß als wahrscheinlich gelten, dass der User davon wußte, dass er diesen nun umgeht. Ein Hinweis in 2mm hoher Schrift auf der CD reicht ausdrücklich NICHT aus. Ich bin kein Jurist und kann Euch das nicht im einzelnen am Gesetzestext belegen aber ich habe mir das nicht aus den Fingern gesogen sondern entweder in CHIP oder c't gelesen. Die Tatsache, dass ein Kopierschutz vorhanden ist reicht NICHT aus! Es geht dabei auch nicht um analog oder digital sondern um Kenntnis von dem Kopierschutz. Wer einen ELRO benutzt, der tut das in Kenntnis des Vorhandenseins und benutzt nur zu diesem Zweck hergestellte Mittel um ihn zu umgehen. Wer aber einen 20 Jahre alten Videorecorder zur Aufnahme benutzt, der merkt gar nicht, dass da überhaupt ein KS drauf ist. DAS ist der Unterschied. |
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EiGuscheMa
Inventar |
#22 erstellt: 24. Feb 2005, 12:15 | |
Tja, was die Sache in Bezug auf den ELRO aber so spannend macht ist doch: Einige oder gar viele DVD-Recorder erkennen bei schlechtem Sync fälschlicherweise ein Kopierschutzsignal und verweigern die Aufnahme. Dadurch, dass ich ein "normgerechtes" Sync-Sgnal erzeuge, bin ich das Problem los. Dass dadurch auch ein evtl. vorhandenes MV-Signal verschluckt wird, kann ich dabei doch gar nicht verhindern. |
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Luke1973
Inventar |
#23 erstellt: 25. Feb 2005, 15:14 | |
In dem Fall wäre es eigentlich legal. Die Frage ist halt ob man das dem Richter klar machen kann, denn schließlich ist der ELRO ja ausdrücklich zum Zweck des Kopierschutzknackens hergestellt und vertrieben worden. Wenn Du ihn jetzt für was anderes benutzt, er seine ursprüngliche Aufgabe aber nach wie vor erledigt, kann man wahrscheinlich kaum darlegen, man hätte keine Kenntnis von seinen Fähigkeiten gehabt. Aber das ist ja gerade die Kacke an diesem bescheuerten Gesetz. Nur ein Jurist ist noch in der Lage zu entscheiden ob das nun legal ist oder nicht. |
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