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Original oder Fälschung?+A -A |
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Autor |
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kaiserkeks
Stammgast |
#1 erstellt: 03. Sep 2008, 10:07 | |||
hi. ich bin mal an eurer meinung interessiert... dieses kabel wurde mir als original oehlbach kabel verkauft.. ich habe aber zweifel, ob das auch wirklich stimmt.. zum einen steht auf dem kabel nirgends oehlbach und auch keine sonstige bezeichnung.. auch ist die ummantelung anders wie ich das von oehlbach kenne. sie ist ganz glatt, und das blau geht schon fast ins lila. zu guter letzt sind auch die stecker nicht die typischen oehlbach stecker.. sie erinnern mich mehr an die stecker von goldkabel.. kann das vielleicht eine sehr alte serie sein oder so? was denkt ihr: original oder fälschung? gruss tobias |
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Klee
Stammgast |
#2 erstellt: 03. Sep 2008, 10:14 | |||
Hallo, mein Kabel ist zwar 2 Jahre alt, aber ich glaube nicht, dass sich das groß geändert hat. Auf dem blauen Mantel steht überall Oehlbach drauf. Auf den Steckern steht auf jedem Stecker in rot ringsrum Oehlbach drauf. Also meine Meinung! Fake! |
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kaiserkeks
Stammgast |
#3 erstellt: 03. Sep 2008, 10:20 | |||
hi.. ich nehme an bei dir ist dann auch die ummantelung in diesem etwas helleren blau und so leicht gerillt..? gruss tobias |
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Klee
Stammgast |
#4 erstellt: 03. Sep 2008, 10:44 | |||
Nö, ist glatt! Aber was ich jetzt noch gesehen habe. Deine Stecker sind völlig anders. Bei mir haben die einzelnen Stecker noch einen Farbring in der jeweiligen Kabelfarbe! Ich würde es wieder zurückgeben und im Fachgeschäft ein neues holen! |
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kaiserkeks
Stammgast |
#5 erstellt: 03. Sep 2008, 10:49 | |||
ok.. danke... weitere meinungen? |
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kaiserkeks
Stammgast |
#6 erstellt: 03. Sep 2008, 18:38 | |||
kommt schon leute... weitere meinungen heisst ja nicht dass es unbedingt andere meinungen sein müssen... wer denkt noch, dass die dinger fälschungen sind??? |
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Trigu18
Schaut ab und zu mal vorbei |
#7 erstellt: 03. Sep 2008, 18:54 | |||
Das Kabel auf dem Foto sieht aus wie eine billige Chinaproduktion, niemals wie ein echtes Oehlbach. Wo wurde es denn gekauft?? Ich würd es auf jeden Fall zurück bringen und mir aus dem Fachhandel ein echtes holen. |
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kaiserkeks
Stammgast |
#8 erstellt: 03. Sep 2008, 19:15 | |||
ich habs bei ebay ersteigert.. |
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snowman4
Hat sich gelöscht |
#9 erstellt: 03. Sep 2008, 19:19 | |||
Dann wurdest du zu klar verarscht. Die blau Kabelhülle ist so billig, das es auf keinen Fall ein Oehlbachkabel sein kann. |
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kinodehemm
Hat sich gelöscht |
#10 erstellt: 03. Sep 2008, 19:24 | |||
moin, da kannst du ja dann mal nen wirklichen Test Original-Fake machen... Mit wahrscheinlich deprimierendem Ergebnis... |
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kaiserkeks
Stammgast |
#11 erstellt: 03. Sep 2008, 20:26 | |||
hmm.. dazu fehlt mir dann aber noch ein original.. |
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Klee
Stammgast |
#12 erstellt: 04. Sep 2008, 10:52 | |||
Dann geh in den Fachhandel und guck Dir das Original an! Bei weiteren Zweifel Auskunft beim Verkaufer holen. Aber wie Du siehst, meinen die anderen auch das es ein Fake ist! |
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piccohunter
Hat sich gelöscht |
#13 erstellt: 04. Sep 2008, 11:15 | |||
Meines sieht auch anders aus... Aber ist doch vollkommen egal, seinen Zweck erfüllt es genauso gut, und klangliche Unterschiede gibt es eh nicht. Und solange der Preis und die Verarbeitung in Ordnung ist, wäre es mir vollkommen egal, ob das Ding von Oehlbach oder sonstwem ist. Es ist ein Stück Kabel, und soll seinen Dienst verrichten, mehr nicht. |
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kaiserkeks
Stammgast |
#14 erstellt: 04. Sep 2008, 13:52 | |||
also das sehe ich so nicht... ich habe für ein oehlbach bezahlt und dann will ich auch ein oehlbach haben. hätte ich ein no-name kabel gewollt hätte ich mir sicher kein teures oehlbach kabel gekauft.. und da spielt es auch keine rolle ob die kabel klanglich vielleicht sogar identisch sind. wenn sich jemand einen mercedes kauft will er ja auch keinen vw, selbst wenn dieser in ausstattung und qualität gleich sein sollte... gruss |
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piccohunter
Hat sich gelöscht |
#15 erstellt: 04. Sep 2008, 13:57 | |||
Bei einem Auto gebe ich Dir recht, verglichen mit einem Verstärker... wenn ich da einen Yamaha kaufe, will ich auch einen Yamaha haben. Aber das Kabel vergleiche ich eher mit einem Keilriemen: Wenn der technisch in Ordnung ist, ist es mir egal, ob der von Bosch oder sonstwem ist... Aber das sieht jeder anders... |
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kaiserkeks
Stammgast |
#16 erstellt: 04. Sep 2008, 14:15 | |||
aber wenn du wüsstest, dass der teure bosch in wirklichkeit nur ein billiges no-name produkt ist, dann würdest du doch gleich in den baumarkt gehen und dir denn billig-keilriemen dort kaufen, weil er da nur einen bruchteil kostet. ich will jetzt nicht wieder die diskussion anfangen, ob teure kabel besser sind als billige, denn darauf würde es hinaus laufen... fakt ist aber doch, dass wenn man sich für das teure produkt entschieden hat, und sei es nur aus psychologischen gründen, dann will man auch dieses teure produkt haben.. schliesslich hat man ja auch dafür bezahlt.. gruss |
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piccohunter
Hat sich gelöscht |
#17 erstellt: 04. Sep 2008, 14:23 | |||
...deswegen schrieb ich ja auch "solange der Preis und die Verarbeitung in Ordnung sind" Ich weiss ja nicht, was du bei iihbääh dafür bezahlt hast, aber es wird wohl deutlich weniger gewesen sein, als das Ding im normalen Einzelhandel gekostet hätte, sonst könnte man es ja einfacher im Laden kaufen... |
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kaiserkeks
Stammgast |
#18 erstellt: 04. Sep 2008, 15:24 | |||
klar.. aber nicht so viel weniger, wie es der fall gewesen wäre, wenn ich mir gleich ein no-name kabel gekauft hätte. ich habe also auch schon was dafür bezahlt, dass das kabel ein oehlbachkabel ist und eben kein billiges no-name kabel.. gruss [Beitrag von kaiserkeks am 04. Sep 2008, 15:30 bearbeitet] |
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Peter_Wind
Inventar |
#19 erstellt: 04. Sep 2008, 15:28 | |||
@kaiserkeks Was machst Du denn hier so lange rum? Reklamiere und verlange Geld zurück.
...schreibst Du. Wie lautete denn bitte der genaue Text? |
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kaiserkeks
Stammgast |
#20 erstellt: 04. Sep 2008, 15:35 | |||
Oehlbach 5.1 HIGHENDKABEL ich würds ja gern reklamieren... aber der verkäufer stellt sich stur und behauptet es wäre ein original... [Beitrag von kaiserkeks am 04. Sep 2008, 15:35 bearbeitet] |
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Peter_Wind
Inventar |
#21 erstellt: 04. Sep 2008, 15:36 | |||
Nutzt zwar nicht viel. Dann melde es doch bitte bei Ebay. |
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kaiserkeks
Stammgast |
#22 erstellt: 04. Sep 2008, 15:43 | |||
genau.. |
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Klee
Stammgast |
#23 erstellt: 05. Sep 2008, 06:11 | |||
Dann drohe doch den Verkäufer mit § 14 MarkenG! War das Kabel eigentlich original verpackt und ungeöffnet? |
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kaiserkeks
Stammgast |
#24 erstellt: 05. Sep 2008, 17:24 | |||
nö, wie auch? |
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Trigu18
Schaut ab und zu mal vorbei |
#25 erstellt: 06. Sep 2008, 12:50 | |||
1. Weil ein bißchen Pappe bedrucken und dann einschweißen keine wirkliche Herrausforderung ist 2. wenn es sich wirklich um eine Fälschung handelt, sagen sie dem Verkäufer, dass sie das an Oehlbach weiterleiten werden, evtl. kooperiert er ja dann [Beitrag von Trigu18 am 06. Sep 2008, 12:52 bearbeitet] |
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LondonCalling
Inventar |
#26 erstellt: 06. Sep 2008, 13:04 | |||
Hallo,
mit solchen Ratschlägen sollte man vorsichtig sein, bei ungeschickter Formulierung bewegt man sich da schon im Bereich einer Nötigung. Gruß |
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kaiserkeks
Stammgast |
#27 erstellt: 06. Sep 2008, 13:19 | |||
mitlerweile ist alles (halbwegs) geklärt..
oehlbach hat mir schriftlich mitgeteilt, dass es sich bei dem kabel definitiv um eine fälschung handelt.. danke für eure hilfe.. gruss tobias |
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Trigu18
Schaut ab und zu mal vorbei |
#28 erstellt: 06. Sep 2008, 18:04 | |||
Eigentlich sollte es nicht eine Nötigung sein, sondern meine Pflicht als Verbraucher, Verkäufer von gefälschten Artikel an Oehlbach oder anderen Herstellern zu melden. Außerdem ist es keine Nötigung, sondern ein Recht des Käufers, einen Artikel umzutauschen, wenn dieser nicht dem beschriebenen Zustand entspricht- und erst recht, wenn dieser eine Fälschung ist. Wenn der Verkäufer es nicht zurück nimmt, darf man ihn darauf hinweisen, rechtliche Schriite gegen ihn einzuleiten- man muss das dann aber auch entsprechend formulieren- das stimmt- eine Nötigung ist es aber nicht. [Beitrag von Trigu18 am 06. Sep 2008, 18:05 bearbeitet] |
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Helfari
Hat sich gelöscht |
#29 erstellt: 06. Sep 2008, 18:23 | |||
Wenn er sich weigert das Kabel zurückzunehmen, würde ich mit dem Kabel und dem Brief von Oehlbach einfach mal bei der Polizei vorbeigucken, die werden das dann schon regeln. Man muss sich wegen solchen Leuten doch nicht die eigenen Nerven ruinieren. [Beitrag von Helfari am 06. Sep 2008, 18:26 bearbeitet] |
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LondonCalling
Inventar |
#30 erstellt: 06. Sep 2008, 19:38 | |||
Ist jetzt zwar OT, aber egal: In dem Moment, wo du dem Händler rechtliche Schritte androhst, sollte er deiner Forderung nicht nachkommen, bewegst du dich glasklar im Bereich der Nötigung. klick mich |
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Helfari
Hat sich gelöscht |
#31 erstellt: 06. Sep 2008, 20:52 | |||
Aus deinem Link kann ich jedenfalls nicht erkennen, dass es sich dabei um Nötigung handelt.
[Beitrag von Helfari am 06. Sep 2008, 20:54 bearbeitet] |
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JokerofDarkness
Inventar |
#32 erstellt: 06. Sep 2008, 20:53 | |||
So ein Blödsinn den Du hier verbreitest: Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Wo ist sein Recht durchsetzen verwerflich? Der Typ hat sich der Markenpiraterie schuldig gemacht. Das Kabel würde ich zur Oehlbach bringen und dann die Sache zur Anzeige. Dem würde ich richtig Ärger machen. |
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LondonCalling
Inventar |
#33 erstellt: 06. Sep 2008, 21:39 | |||
Natürlich steht kaiserkeks die Möglichkeit offen, rechtliche Schritte gegen den Verkäufer einzuleiten, z.B. weil ein offensichtliches Merkmal (in diesem Fall, dass es sich um ein Oehlbachkabel handelt) nicht erfüllt wurde. Er darf aber nicht androhen rechtliche Schritte einzuleiten, sollte der Händler z.B. einem Umtausch nicht zustimmen.
Das steht kaiserkeks ja frei; Darum ging es aber nicht. |
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JokerofDarkness
Inventar |
#34 erstellt: 06. Sep 2008, 21:49 | |||
Klar darf er das. Lernt man schon im Mahnwesen |
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Trigu18
Schaut ab und zu mal vorbei |
#35 erstellt: 07. Sep 2008, 07:09 | |||
Es ist keine Nötigung, wenn ich den Verkäufer darüber informiere, dass ich rechtliche Schritte einleite, sollte er meiner Forderung nicht nachkommen. 1. Wenn hier schon die Gesetzestexte zitiert werden, dann erklärt doch bitte auch, durch welchen Absatz ihr in diesem Fall den Tatbestand der Nötigung rechtfertigt. 2. Kennt doch bestimmt jeder Briefe von Ämter, die mit ...sollte sie dem nicht nachkommen, werden wir rechtliche Schritte einleiten... oder ..wenn sie nicht, dann Mahngebühren... enden. Das ist auch keine Nötigung, solange nicht "rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel" gedroht wird. "Nimm das Kabel zurück oder ich brenn dir den Laden ab" soetwas ist eine Nötigung. Wie ist jetzt eigentlich der Stand der Dinge Kaiserkeks??? [Beitrag von Trigu18 am 07. Sep 2008, 07:10 bearbeitet] |
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