Digitalis pro - Schlechte Erfahrungen

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19Dani75
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 02. Okt 2010, 07:40
Hallo,

ich habe bei dem Shop Digitalis pro den pana s20 50 Zoll für 857 € am Montag bestellt und dummerweise auch ohne pay pal gleich per Überweisung bezahlt.
Jetzt werde ich mit automatisierten Mails hingehalten. Habe im Internet bißchen gesucht und gesehen, dass wohl viele starke Probleme mit diesem Shop hatten (einige wenige wohl auch positive Erfahrungen).
Ich weiß, dass es dumm war -ohne sich vorher informiert zu haben- das Geld zu überweisen.
Meine Frage: Hat jemand Erfahrungen mit diesem Shop und kann mir einen Rat geben?
Wann kann ich einen Anwalt und ggfs. die Polizei einschalten?
Wenn ich das jetzt schon mache und die Ware doch in ein paar Tagen kommt bzw. ich das Geld zurücküberwiesen bekomme (habe denen per Mail und per Fax den Widerruf erklärt), bleibe ich wohl auf diesen Kosten sitzen, oder? Gewisse Fristen für Rücküberweisung werde ich dem Shop wohl gewähren müssen, nur welche?
Bin für jeden Tipp dankbar!
Aresta
Moderator
#2 erstellt: 02. Okt 2010, 07:49
Hiho,

Erstmal würde ich ruhig bleiben. Im Impressum gibt es auch normale Telefonnummern - dort würde ich erstmal anrufen und höflich nachfragen. Automatisierte Mail-Antworten sind ja nicht ungewöhnlich. Evtl. wird Dir dort eine Lieferzeit genannt, sollte diese erneut nicht eingehalten werden, würde ich schriftlich eine relativ kurze Nachfrist von 3 Tagen setzen. Solltest Du darauf keine Antworten erhalten, bleibt immer noch der Weg zur Justiz.

LG
Aresta
tester12
Inventar
#3 erstellt: 02. Okt 2010, 07:53
Ohne hier kritisieren zu wollen, eine (Not-)Frist von 3 Tagen ist eindeutig zu kurz.
Aresta
Moderator
#4 erstellt: 02. Okt 2010, 08:08
Huhu,

Das finde ich nicht. Beim Setzen von Nachfristen geht es ja nicht zwingend darum die Ware zu diesem Termin auch tatsächlich geliefert zu bekommen, sondern primär darum möglichst kurzfristig einen verbindlichen Liefertermin genannt zu bekommen.

Aber das ist hier in diesem Fall auch gar nicht mehr relevant, da ich geflissentlich überlesen hatte, dass der TE bereits schriftlich den Widerruf der Bestellung erklärt hat :-). Daher bleibt zu Klären, welchen Status die Bestellung hat, ist die Ware evtl. schon versand und Frachtkosten waren separat ausgewiesen, so muss der TE mind. diese bezahlen - Kosten der Rücküberweisung wären meines Erachtens ansonsten ungewöhnlich.

LG
Aresta
tester12
Inventar
#5 erstellt: 02. Okt 2010, 08:20
Kosten für die Rücküberweisung sind unzulässig. Der Verkäufer muß etwaige Zinsverluste erstatten.

Selbst evtl. bereits angefallene Kosten für den Versand und die anschließende Rücksendung(Annahmeverweigerung) trägt der Händler.

Einen verbindlichen Liefertermin nennen die Firmen eh nicht.
Würden wir ja auch nicht machen, wenn der Versand durch Dritte erfolgt.

@ Aresta:
camuench
Inventar
#6 erstellt: 02. Okt 2010, 08:46

Aresta schrieb:
... der TE bereits schriftlich den Widerruf der Bestellung erklärt hat :-). Daher bleibt zu Klären, welchen Status die Bestellung hat, ist die Ware evtl. schon versand und Frachtkosten waren separat ausgewiesen, so muss der TE mind. diese bezahlen...


Nein muss er nicht. Der Widerruf der Bestellung führt dazu, dass der Vertrag von Anfang an hinfällig wird, d.h. der Käufer wird so gestellt als hätte er nie eine Bestellung aufgegeben und hat einen Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Beträge und zwar in voller Höhe!

Grüße!
tester12
Inventar
#7 erstellt: 02. Okt 2010, 08:50
Wichtig ist es den Wideruf dokumentieren zu können!

Hier liegt erfahrungsgemäß der Hase im Pfeffer.
camuench
Inventar
#8 erstellt: 02. Okt 2010, 08:54

tester12 schrieb:
Wichtig ist es den Wideruf dokumentieren zu können!


Auch wieder falsch: Bis Ablauf der Widerrufsfrist ist der Vertrag "schwebend unwirksam", er wird erst mit dem Ablauf der Frist endgültig wirksam. Da das Nichtausüben des Widerrufsrechtes zwingende Anspruchsvoraussetzung des Verkäufers ist, den Kaufpreis verlangen (bzw. behalten) zu dürfen, trägt er hierüber die Beweislast. Für den Käufer genügt es, zu behaupten er habe widerrufen, beweisen muss er dies nicht. Schaden kann es aber auch nicht wenn er den Beweis antreten kann.

Grüße!


[Beitrag von camuench am 02. Okt 2010, 08:55 bearbeitet]
tester12
Inventar
#9 erstellt: 02. Okt 2010, 09:14
Aber nur formal richtig.
Da er innerhalb der Widerrufsfrist dieses auch tun muß und ggf. auch nachweisen muß, von daher ...

Schwebend unwirksam ist nochmals eine andere Kategorie.
camuench
Inventar
#10 erstellt: 02. Okt 2010, 09:31
Schwebend unwirksam ist gar keine Kategorie, es heisst nur, das der Vertrag so lange als unwirksam behandelt wird, bis die Wiederrufsfrist abgelaufen ist, ohne dass der Verbraucher widerrufen hat. Diese Formulierung hat der Gesetzgeber so gewählt, um dem gewwerblichen Anbieter die Beweislast darüber aufzudrücken. Dieser muss nachweisen, dass der Kunde nicht widerrufen hat. Für den Kunden reicht es zu behaupten er habe widerrufen! Es muss weder nachweisen, dass er widerrufen hat, noch wann.

Grüße!
tester12
Inventar
#11 erstellt: 02. Okt 2010, 09:44
Soory nicht ganz korrekt:

Der Kunde kann durch concludetes Handeln (Rücksendung, Verweigerung der Annahme,etc) oder durch Wideruf in schriftlicher Form seinen Willen zum WIDERUF kundtun.
Dies muß innerhalb von 14 Tagen erfolgen, korrekte Widerrufsbelehrung vorausgesetzt, und dafür ist der Käufer selbstverständlich nachweispflichtig.

Wie will denn der Händler nachweisen, daß der Kunde nicht widerrufen hat???!
camuench
Inventar
#12 erstellt: 02. Okt 2010, 14:21
Hallo,

gebe mich geschlagen. Die Beweislast hat tatsächlich der Käufer (da könnte es bei einer Kammer des LG Siegen wohl des öfteren mal eine Fehlentscheidung gegeben haben), allerdings kann man den Beweis auch durch Zeugen antreten, das sollte ja wohl eher kein Problem sein. Außerdem reicht auch ein Fax mit qualifiziertem Sendeprotokoll. Was viele Leute falsch machen ist, dass sie meinen man könne Tatsachen nicht beweisen, wenn man nichts schriftliches in der Hand hat und müsse alles per Einschreiben mit Rückschein versenden.

Grüße!
tester12
Inventar
#13 erstellt: 02. Okt 2010, 16:24
Kein Problem!

Nur Kurz, schaue gerade Motorsport.

Beim Thema Fax gibt es leider keine Rechtssprechung.

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