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SKY HD Sender Bildqualität+A -A |
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Autor |
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lumi1
Hat sich gelöscht |
11:25
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#2863
erstellt: 02. Mrz 2009, |||||
Sehr gut, hab´gerade ordentlich dort gemeckert. Doch ob´s was hilft ist mehr wie fragwürdig. ![]() MfG. |
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O815
Stammgast |
11:53
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#2864
erstellt: 02. Mrz 2009, |||||
Na wenn Du Dir den Streifen im Kino angesehen hättest, wäre es ja dann eventuell auf einen Herzkasper hinaus gelaufen ![]() |
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BigBlue007
Inventar |
12:01
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#2865
erstellt: 02. Mrz 2009, |||||
Nein, ist es nicht. Es bringt nichts, und das ist nicht fragwürdig, sondern Fakt. Ein kleiner Zwergenaufstand, mehr nicht. Das Einzige, was hilft, ist Kündigen. Wenn mal jemand ordentlich Arsch in der Hose hat, kündigt er aufgrund der schlechten Qualität sogar außerordentlich und lässt es auf einen Prozess ankommen. SO ändert man was, und nicht mit irgendwelchen Onlinepetitionen. ![]() |
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O815
Stammgast |
12:06
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#2866
erstellt: 02. Mrz 2009, |||||
Ich denke das auch. Aber man fühlt sich danach einfach besser ![]() |
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timilila
Inventar |
12:21
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#2867
erstellt: 02. Mrz 2009, |||||
Im Prinzip hast Du Recht. Nur mit eigenem Handeln kann sich etwas verbessern. Eine Klage ist die Sache aber nicht wert. Da fehlt mir die Verhältnismäßigkeit. Es gibt wichtigeres in der heutigen Zeit. |
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Muppi
Inventar |
13:08
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#2868
erstellt: 02. Mrz 2009, |||||
Schon geschehen ![]() [Beitrag von Muppi am 02. Mrz 2009, 13:09 bearbeitet] |
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Mackie-Messer
Hat sich gelöscht |
13:45
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#2869
erstellt: 02. Mrz 2009, |||||
Dann schließ doch ein Vertrag ab und Kündige außerordentlich. Dann kannst du ja mal zeigen was du für ein Arsch in der Hose hast. Mal sehen ob du dann auch noch so große Töne von dir gibst. Ich jedenfalls finde es fraglich, wenn hier jemand mitredet der grunde garnicht mitreden kann. [Beitrag von Mackie-Messer am 02. Mrz 2009, 13:49 bearbeitet] |
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lumi1
Hat sich gelöscht |
13:54
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#2870
erstellt: 02. Mrz 2009, |||||
Naja, jetzt geh´nicht sooo hart mit ihm in´s Gericht. Er meint´s bestimmt nicht böse, im Gegenteil. Wobei eine außerordentliche Kündigung eh nicht fruchten würde, da man in Bezug auf die Bildqualität keine rechtliche Handhabe gegen Premiere hat. Es wird ja z.B. nirgends mit einem Minimum an Bitrate geworben für jeweilige Kanäle, bzw. für HD erst recht nicht der Vergleich zu BluRay getätigt. Leider. Auch die ständigen Wiederholungen könnte man nicht anführen, da sie nur damit am Rande werben, daß z.B. zu jeder Zeit jede Sendung mal gesehen werden kann. ![]() MfG. [Beitrag von lumi1 am 02. Mrz 2009, 13:55 bearbeitet] |
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Mitglied1
Stammgast |
14:05
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#2871
erstellt: 02. Mrz 2009, |||||
War es auf Premiere Fußball genauso? Viele Grüße Mitglied
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Mackie-Messer
Hat sich gelöscht |
14:06
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#2872
erstellt: 02. Mrz 2009, |||||
Dazu fällt mir ein: Das Gegenteil von gut ist gut gemeint. |
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BigBlue007
Inventar |
17:21
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#2873
erstellt: 02. Mrz 2009, |||||
Respekt! Auf welcher Eliteuni bringen sie einem denn diese absolut bestechende Logik bei, Du Genie? ![]() Lass mich überlegen... Warum habe ich kein Abo? Irgendwas war da... ![]() Ich habs wieder: Schlechte Sendequalität (IMHO übrigens bei den SD-Sendern relativ gesehen noch schlechter als bei den HD-Sendern), für das gebotene Programm zu teuer, zu unflexible Auswahlmöglichkeiten. Aber eigentlich hast Du recht. Wenn mir mein Doc das nächste Mal was von ungesundem Lebenswandel erzählt, und was ich dagegen tun kann, werde ich ihm sagen, er soll erstmal dorthin kommen, wo ich bin, bevor er mir schlaue Tipps gibt... ![]() Und nun muss ich Dich leider wahnsinnig enttäuschen, denn Du bist bedauerlicherweise an den Falschen geraten: Als ich aus meinem ersten und letzten Premiere-Vertrag ausgestiegen bin (was Jahre zurückliegt), wollte der Verein am Schluss ca. 400,- für einen nicht zurückgeschickten Receiver haben. Das war im Prinzip durchaus berechtigt, weil mir das Teil, das zuvor schon ewig ungenutzt im Schrank lag, bei einem Umzug zusammen mit ein paar anderen Sachen verlustig ging. Allerdings war für mich absolut nicht einsehbar, dass ich für ein Gerät, welches 2 Jahre in Benutzung war und für welches ich eine monatliche Nutzungsgebühr bezahlt hatte, denselben Preis zahlen sollte, den das Gerät neu gekostet hätte, wenn ich mich bei Vertragsabschluss für einen Kauf- statt einen Mietreceiver entschieden hätte. Und hier beginnt dann schon der erste Denkfehler, den Viele machen. Viele denken nämlich, dass das schon so seine Ordnung haben müsse, weil das nämlich genau so in den Vertragsbedingungen drinstand, die ich ja auch akzeptiert hatte. Das ist jedoch keineswegs so. Nur, weil was in einem Vertrag steht, ist es noch lange nicht rechtens. Selbst wenn ich es unterschrieben habe. Und diese fragliche Klausel war aus meiner Sicht ganz und gar nicht rechtens. Das Ganze ging über die Premiere-Rechtsabteilung zu deren Inkassobüro und lief letztlich auf einen Mahnbescheid hinaus. Gleich zu Beginn hatte ich einen aus meiner Sicht vernünftigen Restwert, den das Gerät noch gehabt hätte, gezahlt und darauf hingewiesen, dass sie mehr Geld von mir nur zu sehen bekommen, wenn ein Gericht dies entscheidet. Danach habe auf jedes Schreiben hin immer wieder exakt dasselbe Antwortschreiben rausgefaxt. ![]() Vor Gericht ist es zwar nicht gegangen, allerdings hätte ich keine Sekunde gezögert, dies durchzuziehen. Ich gehe davon aus, dass Premiere bzw. die Kanzlei durchaus wussten, dass ihre Karten vor Gericht schlecht gewesen wären, vor allem aber, dass ein öffentlich werdendes Urteil gegen Premiere (und dafür hätte ich schon gesorgt, dass das öffentlich geworden wäre, wenn es zur Verhandlung gekommen wäre und ich gewonnen hätte) einen nicht zu unterschätzenden Schaden gehabt hätte. Und das ist heute wahrscheinlich nicht anders. Ich habe mich jetzt mit Premiere nicht weiter befasst, allerdings ist mir gerade nicht geläufig, dass sich Premiere mal mit einem Kunden vor Gericht gestritten hätte. Das ist ein ganz ähnlicher Effekt wie mit PayPal. Die wissen sehr gut, dass ihr Geschäftsgebahren zumindest in Deutschland vor keinem Gericht durchkommt, deswegen kommt es auch nicht zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Auch dies kann ich aus ganz persönlicher Sicht bestätigen, denn mit PayPal habe ich schon exakt dieselbe Story durch wie oben beschrieben, nur dass hier noch keine Verjährung eingetreten ist. Und PayPal sieht von mir ebenfalls keinen Cent, wenn es nicht ein Richter anordnet. Ich habe weder Respekt und schon gar keine Angst vor vermeintlich großen Tieren. Der Verbraucherschutz in Deutschland ist besser, als Viele glauben. Wenn sich wirklich mal ein Verbraucher mit einer großen Firma vor Gericht duelliert, gewinnt nicht selten der Verbraucher. Man darf sich einfach nur nicht alles gefallen lassen, denn letztlich ist DAS genau das, worauf die alle spekulieren... ![]() [Beitrag von BigBlue007 am 02. Mrz 2009, 17:25 bearbeitet] |
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Mackie-Messer
Hat sich gelöscht |
17:44
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#2874
erstellt: 02. Mrz 2009, |||||
Hallo BigBlue007, sry aber das ist nur blablabla. Wenn du meinst das man außerordentlich kündigen soll und das alles so einfach ist dann sage ich dir: Schließe ein Vertrag ab um es den Leuten von Premiere mal so richtig zu zeigen. Sag doch nicht anderen das sie das tun sollen wenn du selber nicht bereit dazu bist das zu tun. Wenn das alles so einfach ist, wieso schließt du denn dann kein Vertrag ab? Du brauchst doch dann nur zu kündigen, weil du ja so einen Arsch in der Hose hast. Was du mit deiner Receiver Geschichte gemacht hast, ist eine ganz andere Sache als das was du hier anderen anrätst. Du nimmst dein Mund halt voll und traust es dich dann selber nicht. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. |
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BigBlue007
Inventar |
19:01
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#2875
erstellt: 02. Mrz 2009, |||||
Das sagt der Richtige... ![]()
Sag mal, wirfst Du irgendwas ein? Falls ja: Was immer das ist - die Hälfte davon hätte auch gereicht. Ich habe Dir doch versucht, wortreich (für Dich vielleicht ZU wortreich) zu erklären, dass ich meine juristische Auseinandersetzung mit Premiere bereits hinter mir habe. Warum bitte soll ich einen Vertrag abschließen, wenn ich von vornherein weiß, dass ich die Leistung für ungenügend befinden werde?
Es bestätigt sich gerade jedes Vorurteil, das ich jemals über Fußballfans hatte... ![]() Nochmal zum Mitgröhlen für Dich: Ich habe keinen Vertrag mit Premiere, weil ich bereits WEISS, dass mir die gebotene Leistung ungenügend ist. Mit obigen Stories wollte ich jedem, der es inhaltlich erfassen kann (was bei Dir leider nicht der Fall ist) zeigen, dass ich persönlich mich durchaus dagegen zur Wehr setze (und zwar auf dem Rechtsweg, und nicht mit irgendwelchen Petitionen), wenn ich der Ansicht bin, dass eine Gegenpartei einen Vertrag nicht erfüllt. Ich weiß nicht, wieviele Leute hier von sich behaupten können, dass Premiere von ihnen Geld haben wollte und damit final und abschließend nicht durchgekommen ist. Ich glaube nicht, dass das sonderlich viele sein werden... ![]() Ob ich in diesem speziellen Fall hier, wenn ich Kunde wäre, tatsächlich auch zu diesem Ergebnis käme, dass Premiere seinen Verpflichtungen nicht hinreichend nachkommt, ist völlig ohne Belang. Alles, was ich sage, ist, dass wenn jemand der Ansicht ist, das Premiere vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, dann soll er sich entweder richtig dagegen wehren, so dass es auch was bringen kann, oder er soll es bleiben lassen. Onlinepetitionen jedenfalls bringen rein gar nichts.
Keineswegs. Aber um das zu verstehen, muss man natürlich zumindest ein Grundgespür für Rechtsfragen haben, was bei mir der Fall ist, und bei Dir halt nicht. Das ist nicht schlimm - vielen anderen geht es genauso wie Dir. Es kann nicht jeder auf dieser Welt alles wissen und können - ich z.B. habe keine Ahnung von Fußball und kann keine Autos reparieren (fahre sie aber sehr gut ![]() ![]() ![]() [Beitrag von BigBlue007 am 02. Mrz 2009, 19:04 bearbeitet] |
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Mackie-Messer
Hat sich gelöscht |
11:56
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#2876
erstellt: 03. Mrz 2009, |||||
Hallo Big Blue, wirklich beeindruckend deine Beleidigungen. ![]() Zum ersten: Ich habe den Eindruck wenn ich dein Posting lese, das du dir bevor du es verfasst hast, deine Nase einmal zuviel gepudert hast. Zum zweiten: Würde ich deinen kleinen Briefverkehr nicht als juristische Auseinandersetzung bezeichnen. Zum Dritten: Vllt willst du es nicht verstehen. Du sollst nicht einen Vertrag abschließen damit du siehst welche Leistung dort geboten wird, sondern damit du uns allen zeigen kannst wie man außerordentlich kündigt. Obwohl die Situation eine ganze andere ist als mit deinem Receiver vergleichst du diese miteinander und wirfst diese in ein Topf. Zitat BigBlue Das Einzige, was hilft, ist Kündigen. Wenn mal jemand ordentlich Arsch in der Hose hat, kündigt er aufgrund der schlechten Qualität sogar außerordentlich und lässt es auf einen Prozess ankommen. Zitat BigBlue Alles, was ich sage, ist, dass wenn jemand der Ansicht ist, das Premiere vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, dann soll er sich entweder richtig dagegen wehren, so dass es auch was bringen kann, oder er soll es bleiben lassen. Onlinepetitionen jedenfalls bringen rein gar nichts. Das was du vorletzten Posting geschrieben hast und dann in deinem letzten Posting schreibst unterscheidet sich dann aber schon. Alles was ich lese ist, das du in deinem letzten Posting nicht zu deiner ersten Aussage stehst und um den Brei redest. Zum Vierten: Ich habe sehr wohl ein gesundes Gespür für Recht aber ein Gespür entspricht nunmal nicht immer den Tatsachen. Was mir aber immer wieder aufgefallen ist in deinem Posting ist: Das du schreibst wie Ahnungslos ich in deinen Augen doch bin und du ja soviel schlauer in der Sache bist. Du beleidigst etwas, schreibst um den heissen Brei herum, machst ein auf superschlau und dann wirst du schon recht haben. Einfach ein paar dumm überhebliche Kommentare und du hast recht. Zum fünten: Lassen wir es mal dahingestellt sein, ob ich Autos reparieren oder Fussball spielen kann. Ich jedenfalls gratauliere dir zu deiner außerordentlichen Qualifikation ein Auto fahren zu können. ![]() ![]() Alles in allem nimmst du den Mund nur voll, beleidigst, bist überheblich und stehst nicht wirklich zum dem was du ursprünglich geschrieben hast. Ich habe mir vorher überlegt ob ich auf dein überheblichen und beleidigenden Kommentar überhaupt reagieren soll und hab mich dann doch dazu durchgerungen. Solltest du wieder so beleidigend reagieren werde ich dir dein Spaß lassen und mich sinnvollerem zuwenden. [Beitrag von Mackie-Messer am 03. Mrz 2009, 22:49 bearbeitet] |
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whiteman7
Ist häufiger hier |
11:58
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#2877
erstellt: 03. Mrz 2009, |||||
hi, wie sieht es dann mit der nachricht aus, dass premiere auf discovery (+ hd) und animal planet aus kostengründen absetzen muss? mfg w |
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whiteman7
Ist häufiger hier |
12:07
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#2878
erstellt: 03. Mrz 2009, |||||
...sorry, soeben gesehen, dass es darüber einen eigenen thread gibt. lg w |
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O815
Stammgast |
12:33
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#2879
erstellt: 03. Mrz 2009, |||||
Mahlzeit, Deine Meldung paßt schon. Wäre ja dann 200%ige Verarsche. Schreibe doch mal die genaue Info dazu. Und wenn Zeit ist, den Link vom Thread - danke ! |
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whiteman7
Ist häufiger hier |
18:17
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#2880
erstellt: 03. Mrz 2009, |||||
whiteman7
Ist häufiger hier |
18:22
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#2881
erstellt: 03. Mrz 2009, |||||
...und hier der Eintrag auf ![]() Der Pay-TV Sender Premiere kann möglicherweise ab Anfang April die beiden Dokumentationskanäle Discovery und Animal Planet nicht mehr anbieten, das geht aus einem Bericht aus dem Nachrichtenmagazin Focus hervor. Grund hierfür sollen Vertragsverhandlungen sein, die festlegen wieviel Geld Premiere pro Abonnent zu entrichten hat. Die Position des beiden Vertragspartner seien “kaum vereinbar”, heißt es. Ein Sprecher des Senders sagte, man könne zur Zeit “nicht garantieren” dass die beiden Programme auf Sendung blieben. Aus diesem Grund sind bereits Warnhinweise in Programmzeitschriften wie “TV Spielfilm” zu sehen. Ebenfalls davon betroffen sein dürfte auch der hochauflösende Kanal “Discovery HD”, den Premiere im Rahmen seines HDTV-Angebots anbietet. Falls der Kanal wegfällt würde sich das HDTV-Angebot von Premiere lediglich noch auf den Kanal “Premiere HD” beschränken, ein sehr trüber Ausblick für HDTV-Fans. mfg w |
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El_Greco
Inventar |
22:56
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#2882
erstellt: 03. Mrz 2009, |||||
Es wäre schade, aber erst mal warten wir ab, auch mit dem Premiere HD bin ich gut versorgt und vielleicht würde der Preis in bezahlbaren Regionen bewegen. Heute habe den Ben Stiller zu 2 mal gesehen, echt krass der man ![]() |
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allwonder
Inventar |
23:01
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#2883
erstellt: 03. Mrz 2009, |||||
![]() Wer ist Ben Stiller? Hab ich da was verschlafen? ![]() |
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voller75
Stammgast |
23:04
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#2884
erstellt: 03. Mrz 2009, |||||
Ben Stiller? Nach 7 Tagen ausgeflittert Tropic Thunder Nachts im Museum Verrückt nach Mary ![]() |
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Mackie-Messer
Hat sich gelöscht |
23:07
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#2885
erstellt: 03. Mrz 2009, |||||
Ja! |
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El_Greco
Inventar |
23:21
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#2886
erstellt: 03. Mrz 2009, |||||
Nach 7 Tagen ausgeflittert musste das sein, und die Blondine war echt eine warnung Jungs ![]() ![]() ![]() ![]() |
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BigBlue007
Inventar |
01:29
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#2887
erstellt: 04. Mrz 2009, |||||
Das tut es nicht - es ist im Gegenteil genau dieselbe Aussage. Dass Du das nicht verstehst, dafür kann ich nichts. Aufgrund massiver Lernresistenz Deinerseits ist die Diskussion hierzu meinerseits beendet. Deine für diesen Fall zweifellos zurechtgelegte, in solchen Fällen IMMER verwendete Antwort, dass jemand die Diskussion nur beendet, wenn ihm die Argumente ausgehen, wird daran nichts ändern, insofern kannst Du es Dir also auch gleich sparen. Oder vorhersehbarerweise auch nicht. ![]() Ich bin mal gespannt, was passiert, wenn Discovery HD tatsächlich eingestellt wird. Wenn ich ein Abo hätte, wäre dies auf jeden Fall und ohne jeden Zweifel ein Grund für eine Sonderkündigung. Die Premiere aber vermutlich mit Verweis auf seine AGBs ablehnen wird. Da wirds dann sicherlich auch einige Helden geben, die Premiere das Wort reden... ![]() Ich schau dann in ein paar Wochen mal wieder hier rein. Bis dahin! ![]() Ach, fast hätte ich's vergessen:
Danke! ![]() |
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flat_D
Inventar |
02:41
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#2888
erstellt: 04. Mrz 2009, |||||
Was soll dieses Gesülze? Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn seitens Premiere eine schuldhafte Verletzung der zugesicherten Leistungen vorliegt. Kleine Mängel in der Bildqualität reichen da ganz sicher nicht aus. Wenn ein Kanal wie Discovery HD wegfallen sollte, ist selbstverständlich jeder Abonnent berechtigt, zu kündigen oder eine entsprechende Preisanpassung nach unten zu verlangen. Und im Übrigen gilt folgendes Gerichtsurteil: "3,5 Millionen Premiere-Kunden mit laufenden Verträgen können aufatmen. Der Bundesgerichtshof (BGH, Az.: III ZR 247/06, Urteil vom 15.11.2007) hat entschieden, dass mehrere Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Pay-TV-Anbieters unwirksam sind. Preiserhöhungen während der laufenden Verträgen sind so nicht möglich. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). In der Pressemitteilung Nr. 174/2007 des BGH heißt es dazu: „Die Beklagte, Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG, bietet über einen so genannten Pay-TV-Sender bundesweit Bezahlfernsehen an. Ihre Kunden empfangen private Fernsehprogramme im Abonnement gegen Entgelt; die Abonnementpakete variieren nach Inhalt, Umfang und Laufzeit. Der Kläger, der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, beanstandet unter anderem folgende von der Beklagten verwendete Klauseln: "1.3… 2 Unabhängig davon behält sich Premiere vor, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle, die Nutzung der einzelnen Kanäle sowie die Zusammensetzung der Programmpakete zum Vorteil der Abonnenten zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern. … 3.61 Premiere kann die vom Abonnenten monatlich zu zahlenden Beträge erhöhen, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen. … 3 Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung 5 % oder mehr des ursprünglichen Abonnementpreises ausmacht. … 6.51 Premiere behält sich vor, bei einer Änderung/Umstrukturierung des Programmangebots die Abonnementbeiträge abweichend von Ziffer 3.6 zu ändern. 2 In diesem Fall ist (der Abonnent/)Premiere berechtigt, das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geplanten Änderung schriftlich zu kündigen. 3 Stimmt der Abonnent der Leistungsänderung zu, kann Premiere die Preisstruktur anpassen, ohne dass dies ein Kündigungsrecht des Abonnenten auslöst." Der Bundesgerichtshof hat diese Klauseln als unwirksam angesehen. Der weit gehende Vorbehalt zur Änderung des Programmangebots (Nummer 1.3) sei bereits deshalb unzulässig, weil er sich nicht auf bestimmte und triftige Gründe beziehe. Die Beschränkung auf Programmänderungen "zum Vorteil der Abonnenten" gewährleiste für den Kunden nicht das erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit und Transparenz. Der Abonnent, der aus dem breiten Angebot der Beklagten ein seinen individuellen Wünschen und Bedürfnissen entsprechendes Programmpaket auswähle, könne bei Vertragsschluss nicht absehen, welche Programmänderungen er nach Vertragsbeginn ohne seine Zustimmung hinzunehmen hätte. Für die Zumutbarkeit des Leistungsänderungsvorbehalts genüge es nicht, dass sich eine Programmänderung für die Mehrheit der Abonnenten vorteilhaft auswirke. Die Befugnis zur Preiserhöhung für den Fall der Erhöhung der Bereitstellungskosten (Nummer 3.6) benachteiligt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs die Abonnenten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Diese Preisanpassungsklausel sei schon zu unbestimmt, weil sie ganz allgemein an eine Erhöhung der nicht näher umschriebenen Bereitstellungskosten anknüpfe und weder die Voraussetzungen noch den Umfang einer Preiserhöhung näher regele. Für den Abonnenten sei deshalb weder vorhersehbar, in welchen Bereichen Kostenänderungen auftreten können, noch habe er eine realistische Möglichkeit, etwaige Preiserhöhungen anhand der Klausel auf ihre Berechtigung hin zu überprüfen. Die Unangemessenheit der Preisanpassungsklausel werde nicht dadurch kompensiert, dass dem Abonnenten ein Kündigungsrecht für den Fall eingeräumt werde, dass die Preiserhöhung 5 % oder mehr des ursprünglichen Abonnementpreises ausmache. Wenn eine Konkretisierung der Anpassungsmaßstäbe wegen der Besonderheit der Vertragsbeziehung auf unüberwindbare Schwierigkeiten stoße, könne im Einzelfall ein angemessener Interessenausgleich dadurch erreicht werden, dass dem Vertragspartner ab einem bestimmten Umfang der Preissteigerung ein Kündigungsrecht eingeräumt werde. Einen solchen Ausnahmefall hielt der Bundesgerichtshof nicht für gegeben. Der Vorbehalt zur Preisanpassung bei einer Änderung/Umstrukturierung des Programmangebots (Nummer 6.5 Satz 1) bedeute für die Abonnenten ebenfalls eine unangemessene Benachteiligung. Diese Klausel erlaube eine einseitige Preisänderung durch die Beklagte, ohne dass der Abonnent aus der Formulierung der Klausel ersehen könne, in welchem Umfang Preiserhöhungen auf ihn zukommen könnten und nach welchen Maßstäben die Preise erhöht würden. Zudem mache die Bestimmung eine einseitige Preiserhöhung allein von einer Änderung oder Umstrukturierung des Programmangebots abhängig und stelle damit Anlass und Ausmaß einer Preiserhöhung in das Belieben der Beklagten. Das den Abonnenten eingeräumte Kündigungsrecht (Nummer 6.5 Satz 2) schaffe schon deshalb keinen angemessenen Ausgleich, weil willkürliche Preisanhebungen nicht ausgeschlossen werden könnten. Das für diesen Fall im Gegenzuge auch der Beklagten eingeräumte Kündigungsrecht weiche von dem gesetzlichen Grundgedanken ab, wonach eine außerordentliche Kündigung nur zulässig sei, wenn ein wichtiger Grund vorliege. Auch der Preisänderungsvorbehalt unter Nummer 6.5 Satz 3 genügt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht den Anforderungen an eine zulässige Preisanpassungsklausel, weil er nur an eine Zustimmung des Abonnenten zur Leistungsänderung anknüpfe und kein Einverständnis mit der anschließenden Preisänderung erfordere. Fazit: Die Verbraucherschützer verbuchen das Urteil als großen Erfolg, da es die Kunden nun vor „willkürlichen Preiserhöhungen“ schütze. Der Verband forderte Verbraucher, die bereits von einer solchen Preiserhöhung betroffen sind, genau zu überprüfen, ob dagegen juristisch vorgegangen werden kann. Premiere nahm das Urteil sportlich. Nach Veröffentlichung der Urteilsbegründung werde man die bemängelten Klauseln schnell ändern und die notwendige Klarstellung herbei führen." Anders |
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timilila
Inventar |
07:46
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#2889
erstellt: 04. Mrz 2009, |||||
Nochmal OT: voller75 schrieb:
Nicht zu vergessen: - meine Braut, ihr Vater und ich - meine Frau, ihre Schwiegereltern und ich - und dann kam Polly (weniger gut) Besonders der 2. Teil mit Dustin Hoffman und Robert De Niro ist ein Highlight der leichten Unterhaltung ![]() Mittlerweile gibt`s ![]() |
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waldixx
Inventar |
10:05
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#2890
erstellt: 04. Mrz 2009, |||||
Stimmt! War übrigens einer der letzten Filme, die Sat1 in HD ausgestrahlt hat. Habe ihn noch auf der Festplatte. Auch als Beweis dafür, in welch super Bildqualität Sat1/HD in den letzten Tagen vor der Abschaltung gesendet hat. |
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Mackie-Messer
Hat sich gelöscht |
10:42
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#2891
erstellt: 04. Mrz 2009, |||||
Naja, so sieht es doch aus. Und dann kommen eben nur Kommentare in denen man sich seine eigene Wahrheit zurecht legt. |
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Aresta
Moderator |
12:14
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#2892
erstellt: 04. Mrz 2009, |||||
Hi, Ich möchte darauf hinweisen, dass die Mods hier sehr wohl auch mitlesen und den Streit beobachten. Klärt Eure Differenzen per PN - öffentlich will das keiner mehr lesen. LG Aresta |
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Mitglied1
Stammgast |
12:33
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#2893
erstellt: 04. Mrz 2009, |||||
Der seitens Premiere betriebene Aufwand war nur unwesentlich, es gibt dafür vorgefertigte Werkzeuge. Das ganze Leben basiert darauf, dass man immer versucht, etwas zu bekommen. Wenn es mit den zur Verfügung stehenden, einfachen Mitteln nicht möglich wird, muss man es abwägen, ob es sich lohnt, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Nach diesem Prinzip sollte auch Premiere handeln.
Auch in Deutschland gibt es befangene Richter. In nicht seltenen Fällen ist der Prozessausgang eine Lotterie. Viele Grüße Mitglied |
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timilila
Inventar |
07:49
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#2894
erstellt: 05. Mrz 2009, |||||
Sind alle Fußballfans verstummt ? Wohl nicht ! Gestern bei Leverkusen gegen Bayern das bekannte Szenario !? Und trotzdem: Ich habe zuerst 2-3min. die ARD gesehen. Naja nicht schlecht dachte ich, gutes SD halt. Beim Umschalten auf P-HD sah man erst, was für ein Matsch ein SD Bild liefert. Es sind keine Gesichter zu erkennen, nur kleine Männchen laufen auf dem grünen Untergrund rum. Daß da Grashalme stehen, kann man nur erahnen. Meine grüne Filzmatte im Keller sieht nicht anders aus. Trotz aller berechtigten Kritik an der Qualität von Premiere HD möchte ich z.Zt. noch nicht auf diesen Sender verzichten. Und doch war gestern etwas anders : Dieses Mal hat Leverkusen gewonnen ![]() |
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JuergenII
Inventar |
08:10
![]() |
#2895
erstellt: 05. Mrz 2009, |||||
Und man hat auch bei der ARD die Bildfehler im Nahbereich gesehen. Viel nur dank des Matsch-Bildes nicht so auf. ![]() ![]() Juergen |
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hanspampel
Inventar |
09:31
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#2896
erstellt: 05. Mrz 2009, |||||
Die haber jea sicher auch das Material sicher eins zu eins von Premiere übernommen. Hat man ja am 5.0 Ton gesehen. War Vorgestern nicht. Da gabs ja kein HD-Spiel und das Spiel lief aufn Zweiten in 5.1. Muss das Thema jetzt nochmal ansprechen da ich immmer noch keine Antwort erhalten habe. Habt ihr auch nur 5.0 Ton? Oder habt ihr alle keine AVRs an euren TVs oder Projektoren? ![]() |
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Muppi
Inventar |
09:54
![]() |
#2897
erstellt: 05. Mrz 2009, |||||
Also die gestrige Bildqualität vom Spiel fand ich eigentlich sehr gut, bis auf das Ergebnis ![]() |
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hanspampel
Inventar |
10:12
![]() |
#2898
erstellt: 05. Mrz 2009, |||||
Ja war so wie die letzten 2 Spiele. Und das Ergebnis passt schon ![]() |
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El_Greco
Inventar |
10:21
![]() |
#2899
erstellt: 05. Mrz 2009, |||||
Also di Bildqualität vom Spiel fand ich eigentlich egal, da Ergebnis stimmte ![]() Ich hoffe, dass die Tage kommen, wo der FC Hollywood von 1860 in die Knie gezwungen wird ![]() |
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Mackie-Messer
Hat sich gelöscht |
12:06
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#2900
erstellt: 05. Mrz 2009, |||||
Du hast kein Ton an deinem Subwoofer Ausgang des AV Receivers, wenn du Premiere HD schaust? [Beitrag von Mackie-Messer am 05. Mrz 2009, 12:07 bearbeitet] |
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Sephi66
Inventar |
12:27
![]() |
#2901
erstellt: 05. Mrz 2009, |||||
auf welchem planeten lebst du den ![]() [Beitrag von Sephi66 am 05. Mrz 2009, 12:28 bearbeitet] |
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hanspampel
Inventar |
12:28
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#2902
erstellt: 05. Mrz 2009, |||||
Doch schon. Ist immer 5.1 wenns gesendet wird. Nur bei Fussball eben nicht. Da zeigt er mir immer 5.0 an. Hab auch schon nen Receiverwechsel hinter mir. Auch nicht besser. |
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Klausi4
Inventar |
17:22
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#2903
erstellt: 05. Mrz 2009, |||||
Das ist eine Konfigurationsangelegenheit beim Sender - der Dolby-Digital-Encoder kann auf 5.0 (3/2) eingestellt werden. Dafür gibt es technische Gründe, aber auch, weil die Tiefbass-Effekte im Fußballstadion nicht gerade spielentscheidend sind... ![]() Klaus |
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hanspampel
Inventar |
23:22
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#2904
erstellt: 05. Mrz 2009, |||||
Ah ok, danke. Was hat das denn für ein Zweck? Wird da überhaupt kein LFE gesendet oder wird der LFE auf die anderen Kanäle aufgeteilt? Und der AVR trennt die Frequenzen wieder und weisst sie dem Sub zu? Würde auf jedefall erklären warum sich mein sub noch ein wenig bewegt. Hab aber trotzdem das Gefühl das der ganze Ton ziemlich Mittenbetont und nicht so sonor klingt. Fehlt irgendwie der Bass. Merkt man an Männerstimmen. Klingt auf jedefall anders als wenn es in 5.1 übertragen wird. |
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lumi1
Hat sich gelöscht |
08:21
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#2905
erstellt: 06. Mrz 2009, |||||
Die Spezifikationen von DolbyDigital beinhalten schon ewig, daß ALLE 5 Kanäle bis runter zu 20Hz gehen. Der LFE-Kanal geht gemäß derer eigentlich sogar bis 5(!!)Hz. Sinn und Zweck des LFE-Kanals war und ist,in(richtigen)Kino´s in erster Linie einen RICHTIGEN Tiefbaß per Subwoofer zu ermöglichen, da bei Kino-LS-Installationen die drei Frontkanäle oftmals nur bis ca. 40Hz wiedergeben können. Die Surrounds ebenfalls erreichen dies bestenfalls gerade so..... Ohne davor sitzende, aktive Weiche wie früher nur in THX-DolbyStereo(ProLogic/Heimvariante)Kino´s, wäre also kein subsonischer Tiefbass in Kino´s möglich, ohne den LFE-Kanal bei DD/DTS. Vom seltenen, aber nicht vergleichbaren Sensurround-Verfahren der 70er mal abgesehen. Da sich zu Hause die kleinen "Brüllwürfel-Sets" durchgesetzt haben, ist hier der .1 LFE fast noch wichtiger. Aber bei einer Balljagd ist der LFE so überflüssig,wie der Elephant im Porzellan-Laden. Selbst wenn man die "Hooligans" auf den Tribünen trampeln hören will, langen locker Frequenzen bis ca. 80, max 70 Hz. Wenn es vom Micros im Stadion überhaupt aufgenommen wird. Meistens ist da bereits bei ca. 80Hz Schluß, was also locker zu den (halbwegs vernünftigen) Fronts passt,sowie zur Trennfrequenz bis zum LFE, und somit KEINEN LFE erfordert. ![]() Hier muß ich also ausnahmsweise premiere beipflichten, eine vernünftige und sinnvolle Entscheidung. MfG. [Beitrag von lumi1 am 06. Mrz 2009, 08:22 bearbeitet] |
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trancemeister
Inventar |
11:07
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#2906
erstellt: 06. Mrz 2009, |||||
Moin lumi ![]()
Wobei alles unter 16Hz gerne als Lüftung/Massage bewertet werden darf. Mit "hören" im traditionellen Sinne hat das dann nicht mehr zu tun ![]() |
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hanspampel
Inventar |
13:18
![]() |
#2907
erstellt: 06. Mrz 2009, |||||
Naja ok danke für die Ausführung. Verstehe aber trotzdem noch nicht den Sinn. Kann doch nicht so ein Mehraufwand sein. Die ÖRs schaffen es ja auch. Aber da muss man sich wohl auch, wie mit dem teils schlechten Bild von P-HD, mit abfinden. ![]() |
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Mackie-Messer
Hat sich gelöscht |
21:10
![]() |
#2908
erstellt: 06. Mrz 2009, |||||
Also Leuts das Fussballspiel heute Abend ist aber defenitiv kein HD. Schlechte Qualität und im "V von PREMIERE HD LIVE" sind klar treppchen zu erkennen, so wie es sonst nur während der Vorberichte zu erkenennen ist. Ganz klat nur SD Kost. |
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j_k
Ist häufiger hier |
21:22
![]() |
#2909
erstellt: 06. Mrz 2009, |||||
Doch ist HD, mit Durchschnitt 14-16 Mbit wie gewohnt beim Fußball. Die Kamera in dder Torecke ist nur SD Auflösung. Aber Bild wieder weichgespült. |
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Butterfinger76
Stammgast |
21:28
![]() |
#2910
erstellt: 06. Mrz 2009, |||||
dachte erst mein linker rear speaker ist im sack, aber die fans des s04 sind wohl etwas schlecht drauf... :-) |
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Mackie-Messer
Hat sich gelöscht |
21:42
![]() |
#2911
erstellt: 06. Mrz 2009, |||||
Au man Leuts ich muß zurückrudern. Irgendwie wurde mein Receiver umgestellt, auf 576p. Kann ja mal passieren. ![]() |
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lumi1
Hat sich gelöscht |
22:01
![]() |
#2912
erstellt: 06. Mrz 2009, |||||
Ja, ja, "on the Rocks" beim Fußball.... ![]() ![]() ![]() MfG. |
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hanspampel
Inventar |
22:41
![]() |
#2913
erstellt: 06. Mrz 2009, |||||
Grandios. Ist mir letztens bei "Der goldene Kompass" auch passiert. Ist mir am Anfang gar nicht aufgefallen, weil der Reon ja fast zaubern kann. Aber als es dann ein Szene auf dem Feld gab, irgendwas mit feinen Grasshalmen, da ist es mir dann aufgefallen. Diese bösen Treppenstufen ![]() Kurz mal die V-Format taste gedrückt und siehe da, 576p ![]() Weiss gar nicht wer da wieder rumgefingert hat ![]() |
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