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Kein service vor ort mehr, Toshiba 52WM48p, soll transport kosten selber zahlen...+A -A |
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Autor |
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ICE_BLUE
Neuling |
#1 erstellt: 19. Dez 2005, 14:43 | ||
Das gerät hat jetzt ein defekt, zeigt alles im grüne farbe. Weil ich noch garantie habe -> Toshiba service angerufen, sie sollen jemanden vorbei schicken. Toshiba sagt das ab Oktober kein VOR ORT service mehr gibt, für RÜCKPRO fernseher!!! sondern ich soll es direkt zum Toshiba Service schicken oder zum händler die schicken es wieder weiter zu Toshiba service. Hab das gerät gekauft beim DNET24.com, mit volle garantie. Wohne in ULM, dort gibt es keine Toshiba reparatur service, in die nähe würde demnächst München sein. Also beim DHL angerufen, für meine RÜCKpro würde die transport 199,- EURO kosten. Danach hab ich nachgefragt wer die transport kosten zahlen soll. (Ich hab doch garantie, somit bekomme ich service!!!) DNET24.com sagt das sie das nicht zahlen. Toshiba hat sich nocht nicht geausert, aber laut Service reparatur werden die das auch nicht zahlen. Jetzt könnte ich verstehen das Toshiba aufhört mit VOR ort/am haus service... aber darum soll ich doch nicht die transport kosten zahlen, was für ein SERVICE/GARANTIE!! |
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Turtleman
Inventar |
#2 erstellt: 20. Dez 2005, 01:25 | ||
Hallo, unabhängig von den Transportkosten wäre es "Blödsinn", wenn DU das Gerät (teuer) zum HÄNDLER transportieren lässt, und danach(auch) der HÄNDLER das Gerät auf DEINE Kosten weitertransportieren lässt (in die Werkstatt) Falls noch nicht geschehen, wende dich an Deubel und Höfermann, die sind für Toshiba zuständig, und regeln das auch mit dem Transport, http://www.duh-hh.de/ Viel Glück ! Gruss |
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@rico106
Stammgast |
#3 erstellt: 20. Dez 2005, 12:23 | ||
Man sollte ganz genau zwischen Gewährleistung (= Sachmängelhaftung) und Garantie unterscheiden. Zu Ersterem sind alle Händler 2 Jahre verpflichtet. Bei der Abwicklung eines Gewährleistungsfalls darf dem Kunden keine Kosten auferlegt werden. Wenn du Versandkosten vorstrecken musst, dann kriegst du sie vom Händler später wieder. Will der Händler irgendwelche Kosten auf dich abwälzen, ist das unseriös. Garantie ist was anderes, das kommt immer vom Hersteller. Und der kann die Bedingungen festlegen, wie er will. Wenn Toshiba meint, du musst die Versandkosten tragen, dann musst das akzeptieren. Das macht jeder Hersteller anders. |
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ICE_BLUE
Neuling |
#4 erstellt: 20. Dez 2005, 13:29 | ||
ANTWORT von TOSHIBA: vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an den TOSHIBA Kundenservice wenden. Toshiba gibt Ihnen direkt keine Gewährleistung auf ein Gerät. Sie erhalten bei Kauf eines Gerätes grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten über den Verkäufer. Daher muss die Reklamation innerhalb der Gewährleistung immer über den Verkäufer erfolgen. Für den Nachweis über den Gewährleistungszeitraum ist die Vorlage des Kaufbelegs zwingend. Darauf, wie das Thema der Versandkosten bei Ihrem Verkäufer gehandhabt wird, hat TOSHIBA keinen Einfluss. Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag und freuen uns, dass Sie sich für TOSHIBA entschieden haben. Mit freundlichem Gruß |
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diba
Inventar |
#5 erstellt: 20. Dez 2005, 14:20 | ||
Dein Ansprechpartner ist, wie von Toshiba richtig festgestellt, dein Händler! Wenn du das Gerät erst 6 Monate hast, ist es ganz einfach, da die Beweislast, wodurch der Fehler veruracht wurde (Mangel oder Eigenschuld) beim Händler liegt. Danach beim Kunden. Wenn du direkt zu Toshiba gehst, ohne dass dir der Händler dies schriftlich mitgeteilt hat, kannst du zusätzliche Probleme bekommen. Also unbedingt dem Händler schriftlich (Einschreiben) mitteilen, dass das Gerät defekt ist. Wann hast du gekauft und bei wem, dnet24 ist doch nicht direkt der Händler, oder? [Beitrag von diba am 21. Aug 2006, 08:21 bearbeitet] |
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mikesan
Ist häufiger hier |
#6 erstellt: 20. Dez 2005, 15:05 | ||
Grundsätztlich richtig, ABER: Bzgl. des Garantieumfanges ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausschlaggebend. D.h., hat dir Toshiba beim Kauf eine 2-Jahres VOR-ORT Garantie gegeben, dann müssen sie sich auch daran halten und können nicht innerhalb dieser Frist die Garantievereinbarung ändern und das Ende des VOR-ORT Services festlegen. Wär' ja noch schöner........... [Beitrag von mikesan am 20. Dez 2005, 15:07 bearbeitet] |
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@rico106
Stammgast |
#7 erstellt: 20. Dez 2005, 19:18 | ||
Kein Frage, man sollte sich unbedingt die Garantiebedingungen des Herstellers lesen. Wird Vor-Ort-Service versprochen, dann auch darauf bestehen! Schließlich hat man das letztendlich mitbezahlt. Es schadet auch nicht, auch ohne irgendwelche Versprechungen beim Hersteller anzufragen. Meinen TFT-Monitor hat Hyundai kostenlos getauscht (defekten abholen lassen, neuen bringen lassen) - ohne dass ich zu MediaMarkt rennen musste. Alles unkompliziert per E-Mail geklärt. Da Toshiba (leider) einen anderen Standpunkt vertritt, bleibt nur der Händler. Aber was soll "DNET24.com" sein? Da kann man was kaufen? Also irgendwie ist die Sache seltsam ;). |
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mr2deluxe
Ist häufiger hier |
#8 erstellt: 20. Dez 2005, 21:19 | ||
Er wird das teil bei dnet24.DE gekauft haben....die werden auch bei diversen Preisvergleichsseiten gelistet. |
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diba
Inventar |
#9 erstellt: 21. Dez 2005, 10:14 | ||
Im c't haben sie einmal einen solchen Fall gebracht. Da wollte nach kulantem Umtausch direkt beim Hersteller der Hersteller dann nicht mehr für weitere Probleme aufkommen (muss er ja auch nicht). Das Recht der Gewährleistung war dann aber natürlich auch weg, da der Kunde ja nicht mehr das Gerät hatte, dass er beim Händler gekauft hat ... Also gebe ich zumindest den Tip, dass man sich einen direkten Austausch vom Hersteller, auf jeden Fall vorher vom Händler absegnen lassen sollte. |
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mr2deluxe
Ist häufiger hier |
#10 erstellt: 21. Dez 2005, 10:29 | ||
Warum muss er das nicht? Innerhalb der Garantiezeit muss er das schon, oder? |
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@rico106
Stammgast |
#11 erstellt: 21. Dez 2005, 10:46 | ||
Die haben sogar eine "richtige" Festnetznummer im Impressum. Da frag ich mich doch, warum man da nicht erstmal anruft... Wäre schön, wenn ICE_BLUE nochmal schreibt, wie der Händler reagiert. |
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diba
Inventar |
#12 erstellt: 21. Dez 2005, 12:06 | ||
Ja, aber nur zu seinen Garantiebedingungen ... |
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