Generalueberholten LCD als Aussteller verkauft

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Brummler
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 12. Jun 2008, 18:52
Hallo

Ich haette eine Frage

Ich habe auf ebay einen LCD gekauft, welcher als "Ausstellungsstueck" deklariert war.

Als die Lieferung ankam, habe ich gemerkt, dass es ein generalueberholtes / refurbished Geraet war.
In der Beschreibung stand 24 Monate gewaherleistung, aber nirgends stand, dass es auf das geraet keine Herstellergarantie mehr gibt (ist halt so bei refurbished Ware)
Hinzu kommt, dass es kein Deutsches Geraet, sondern eines fuer den EU Markt ist.

Faellt sowas nicht unter Betrug?
Ich bin ansich zufrieden mit dem Geraet, und wenn ich von meinem Rueckgaberecht gebrauch machen moechte, habe ich wieder Kosten und Umstaende. Und Fernseher haette ih bis EM Ende dann auch keinen mehr.

Was koennte ich da machen?
Klar, mit Anwalt drohen usw, aber koennte ich auch eine Minderung des Kaufpreises fordern?

Wie wuerde ich da vorgehen? Freundlich reagieren und auf Kulanz hoffen (was aufgrund verschiedener Bewertungskommentare wohl eher aussichtslos erscheint) oder eine Preisminderung fordern andernfalls mit Anwalt drohen?

Ich weiss, dass Rechtsberatung ueber ein Forum immer so eine Sache ist, aber vielleicht hat ja doch jemand ein paar Tips fuer mich.

Vielen Dank schon im Vorraus.
Turtleman
Inventar
#2 erstellt: 13. Jun 2008, 12:50
Hallöchen,

..mal auf das "einfachste"; Dein Posting
hört sich so an, als ob Du bei einem GEWERBLICHEN
Händler(Ebay) GEKAUFT(NICHT ersteigert) hast.

Sofern Das Gerät mindestens 40 Euro gekostet hat, kannst Du nach "Fernabsatzgesetz" OHNE Angabe von Gründen vpm KAUF
zurücktreten.

Aufgrund des Gerätespreises(mindestens 40 Euro) hat Dir der Händler sogar das Rückporto zu bezahlen.

Gruss

Ps; Mache bitte unbedingt GENAUE Fotos von dem Gerät, der Verpackung, etc., dabei sollten auch das Typenschild, mit Seriennummer "dokumentiert" werden.


[Beitrag von Turtleman am 13. Jun 2008, 12:54 bearbeitet]
Brummler
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 13. Jun 2008, 13:07
Hallo und danke schon einmal für die Antwort.

ja, ich habe bei einem gewerblichen Händler gekauft.
Mir ist das Rückgaberecht bekannt, bleib ich dann auf den Portokosten zu mir hin sitzen (80 Euro), selbst wenn der Verkäufer das Porto für die Rücksendung zahlt.

Konnte aus mehreren Bewertungen des Verkäufers entnehmens, dass in vielen Fällen KEINE komplette Rücküberweisung stattgefunden hat.

Und grundsätzlich bin ich ja zufrieden mit dem Gerät, ich hab nix gegen refurbished Ware, nur möchte ich das Vorher wissen, weil dann biete ich auch dementsprechend viel/wenig Geld.
Würde noch Herstellergarantie bestehen, wäre mir das alles egal, mir gehts nur darum, dass ich im Garantiefall nur auf die Gewährleistung des Händlers angewiesen bin, und da für mich Kosten entstehen würden, im Gegensatz zum Vorort Service von Samsung.

Darum wollte ich fragen ob ich da rechtlich chancen auf eine Kaufpreisminderung habe, oder ob das wenn dann nur über Kulanz vom Händler geht?
John_Doe74
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 13. Jun 2008, 14:58

Brummler schrieb:
Hallo und danke schon einmal für die Antwort.
Konnte aus mehreren Bewertungen des Verkäufers entnehmens, dass in vielen Fällen KEINE komplette Rücküberweisung stattgefunden hat.


Und wieso hast du da überhaupt gekauft?
Brummler
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 13. Jun 2008, 15:32
Weil ich bei einem Powerseller mit 180.000 Bewertungen (davon 98,9% positiv) eigentlich davon ausgehe, dass es keine probleme mit Rückgaberecht geben sollte.

Ich bin seit 2001 auf ebay unterwegs, und bei gewerblichen Verkäufern gehe ich nunmal davon aus, dass mit dem Rückgaberecht alles in Ordnung geht. Hatte auch noch nie Probleme damit.

naja, werde vorerst einmal das Klärende Gespräch suchen, man muss ja nicht immer gleich mit Anwalt drohen.
chris222
Inventar
#6 erstellt: 13. Jun 2008, 16:22
Ich mach die Verlinkung mal beidseitig.

http://www.hifi-foru..._id=116&thread=16276
Turtleman
Inventar
#7 erstellt: 13. Jun 2008, 21:51
Hallo nochmal,

..habe mir mal den "Verkaufslink" angeschaut.

Ich weiß jetzt nicht so recht, ob der
VERKÄUFER jetzt einfach nur Dumm/Doof ist, oder
einfach nur dreist, oder alles zusammen.

Der Typ schreibt was von 24 Monate GEWÄHRLEISTUNG.
Und ich ich weiß jetzt wirklich nicht, od DER Typ
weiß, was DAS für IHN(Verkäufer) bedeutet.

Gruss
Turtleman
Inventar
#8 erstellt: 13. Jun 2008, 22:24

Brummler schrieb:
Hallo

Ich haette eine Frage

Ich habe auf ebay einen LCD gekauft, welcher als "Ausstellungsstueck" deklariert war.

Als die Lieferung ankam, habe ich gemerkt, dass es ein generalueberholtes / refurbished Geraet war.
In der Beschreibung stand 24 Monate gewaherleistung, aber nirgends stand, dass es auf das geraet keine Herstellergarantie mehr gibt (ist halt so bei refurbished Ware)
Hinzu kommt, dass es kein Deutsches Geraet, sondern eines fuer den EU Markt ist.

Faellt sowas nicht unter Betrug?
Ich bin ansich zufrieden mit dem Geraet, und wenn ich von meinem Rueckgaberecht gebrauch machen moechte, habe ich wieder Kosten und Umstaende. Und Fernseher haette ih bis EM Ende dann auch keinen mehr.

Was koennte ich da machen?
Klar, mit Anwalt drohen usw, aber koennte ich auch eine Minderung des Kaufpreises fordern?

Wie wuerde ich da vorgehen? Freundlich reagieren und auf Kulanz hoffen (was aufgrund verschiedener Bewertungskommentare wohl eher aussichtslos erscheint) oder eine Preisminderung fordern andernfalls mit Anwalt drohen?

Ich weiss, dass Rechtsberatung ueber ein Forum immer so eine Sache ist, aber vielleicht hat ja doch jemand ein paar Tips fuer mich.

Vielen Dank schon im Vorraus.


Hallo,

..mal ne FRAGE; Ist bei Dir eine DEUTSCHE Bedienungsanleitung dabei ??

Habe mir mal die Bewertungen von dem Verkäufer "ein bisschen" angeschaut.

Bei BESCHWERDEN scheint es der Typ, WENN ES IHM Zugute
kommt, ganz genau zu nehmen.

Eine KÄÜFERIN beschwert sich nämlich über die FEHLENDE
Anleitung, und der VERKÄUFER schreibt dann, das die
Anleitung ja auch NICHT aufgeführt wurde.

Der Typ gehört angezeigt....

Gruss
Monkeyface66
Inventar
#9 erstellt: 13. Jun 2008, 23:54
Hey Brummler, hat der Samsung wenigstens ein S-PVA Display?


Würde mich echt interessieren!


Hinten auf dem Sticker; rechts neben der Modellnummer; welcher Buchstabe steht da?

S, A, C oder ??


Brummler
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 14. Jun 2008, 12:41
Ich habe bewusst keine Namen genannt, und werde das auch weiterhin nicht tun.

Hatte gestern schon email Kontakt mit dem Verkaeufer.
Dieser zeigt sich in keinster Weise einsichtig.

Von wegen "auch Ausstellungsstuecke koennen refurbished sein", und "bei Gebrauchtgeraeten darf man nicht mit Herstellergarantie rechnen, auch wenn diese nicht explizit ausgeschlossen wird" (wie lang gibts den M86 schon? mehr als 2 Jahre? )

@Monkeyface

Der sticker ist bei mir nicht mehr vorhanden, wurde wohl runtergenommen.

Habe nur einen "refurbished by Samsung" sticker oben,
keine panel version, kein "made in"

Natuerlich keine Deutsche Anleitung, da EU Modell (aber das war ja wirklich in der Auktion angegeben und stoert mich nicht)

Naja, soll sich jeder selbst ein Bild machen.
Ich schaetze die naechste Antwort vom Verkaeufer werden wieder irgendwelche wild zusammengeweurfelten "Argumente" sein.

Ich fuer meinen Teil bin auf jeden Fall schon stark am Ueberlegen ob ich den Fernseher zurueckschicke, rein aus dem Grund dass der Verkaeufer soetwas abzieht.


[Beitrag von Brummler am 14. Jun 2008, 14:53 bearbeitet]
player495
Inventar
#11 erstellt: 14. Jun 2008, 14:21

bin auf jeden Fall schon stark am Ueberlegen ob ich den Fernseher zurueckschicke, rein aus dem Grund dass der Verkaeufer soetwas abzieht.

und was geht erst los, wenn du die Gewährleistung wirklich in Anspruch nehmen musst? Ich würde das Rückgaberecht nutzen.

gruß player
Turtleman
Inventar
#12 erstellt: 15. Jun 2008, 09:47

player495 schrieb:

bin auf jeden Fall schon stark am Ueberlegen ob ich den Fernseher zurueckschicke, rein aus dem Grund dass der Verkaeufer soetwas abzieht.

und was geht erst los, wenn du die Gewährleistung wirklich in Anspruch nehmen musst? Ich würde das Rückgaberecht nutzen.

gruß player


Hallöle nochmal,

bei dem Typ "fällt" so einiges auf;

1.Einige KUNDEN "trauen" sich nicht, den Verkäufer negativ ODER neutral zu bewerten, schreiben aber in ihre POSITIVE Bewertung rein, was für SIE (den Kunden) "Scheiße" war.

So zum Beispiel das Problem mit der Bedienungsanleitung.


2. Wenn die KUNDEN die Ware(zumeist LCD-Geräte) wegen MÄNGEL
zurückgeben, bekommen Sie nur den KAUFPREIS erstattet.
Als Kunde ist man aber GESETZLICH so zu stellen, als ob der Kauf NICHT stattgefunden hat(also AUCH Erstattung der Portokosten).

3. Für den VERKÄUFER ist es offensichtlich grundsätzlich nicht möglich, an SEINEM "Verkaufsgebahren" KRITIK zu äußern.

Das betrifft INSBESONDERE die Window-Color-Farben.

------------------------------------------------------

Habe rund 150 Seiten(Bewertung) "durchgearbeitet", und
würde vom Kauf abraten.

Gruss
Brummler
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 15. Jun 2008, 11:28

Turtleman schrieb:

2. Wenn die KUNDEN die Ware(zumeist LCD-Geräte) wegen MÄNGEL
zurückgeben, bekommen Sie nur den KAUFPREIS erstattet.
Als Kunde ist man aber GESETZLICH so zu stellen, als ob der Kauf NICHT stattgefunden hat(also AUCH Erstattung der Portokosten).


Lustigerweise hat er auch in der Widerrufsbelehrung angegeben, dass sowohl hinkosten als auch Ruecksendekosten (wenn Kaufbetrag >40 Euro) vom Verkauefer zu zahlen sind.

Ich mache mir da eigentlich keine Sorgen das ganze Geld zurueckzubekommen, und sei es auf dem Rechtsweg. Die Rechtslage ist in einer solchen Situatin ja eindeutig.

Werde den LCD zurueckgeben, frage mich nur in wieweit ich ebay einschalten soll, weil das ist ja Betrug im grossen Stil.
Turtleman
Inventar
#14 erstellt: 15. Jun 2008, 12:37

Brummler schrieb:

Turtleman schrieb:

2. Wenn die KUNDEN die Ware(zumeist LCD-Geräte) wegen MÄNGEL
zurückgeben, bekommen Sie nur den KAUFPREIS erstattet.
Als Kunde ist man aber GESETZLICH so zu stellen, als ob der Kauf NICHT stattgefunden hat(also AUCH Erstattung der Portokosten).


Lustigerweise hat er auch in der Widerrufsbelehrung angegeben, dass sowohl hinkosten als auch Ruecksendekosten (wenn Kaufbetrag >40 Euro) vom Verkauefer zu zahlen sind.

Ich mache mir da eigentlich keine Sorgen das ganze Geld zurueckzubekommen, und sei es auf dem Rechtsweg. Die Rechtslage ist in einer solchen Situatin ja eindeutig.

Werde den LCD zurueckgeben, frage mich nur in wieweit ich ebay einschalten soll, weil das ist ja Betrug im grossen Stil.


Hallöle nochmal,

....Du hast eine PM von mir....

Gruss
pacman888
Ist häufiger hier
#15 erstellt: 15. Jun 2008, 15:02
Wird dir jetzt zwar nicht passen, aber wer sich bei eBay solche Geräte kauft, ist oft selber schuld.

Einfach gleich nen neuen kaufen und schon hat man das Problem nicht.

Nix für ungut

Grüße
Turtleman
Inventar
#16 erstellt: 02. Jul 2008, 21:09
Hallöchen,

..was ist denn in der Angelegenheit weiter passiert ??

Gruss
Brummler
Ist häufiger hier
#17 erstellt: 04. Jul 2008, 16:20
Hallo

Also nachdem der TV schliesslich technische Maengel aufgezeigt hat, hab ich ihn zurueckgeschickt.
Mir wurde ein Scheck ueber den Vollen Kaufpreis incl Versandkosten ausgestellt.

Leier hat mich das Einloesen des Schecks 20,50 gekostet, und um diesen Restbetrag streite ich noch mit dem Verkaeufer, der nicht die Kosten fuer die Scheckeinloesung uebernehmen will.

Auf die Frage, wieso nicht per Ueberweisung zurueckgezahlt wird, kommt nur ein "Wir hatten noch nie Probleme mit Schecks"


Alles in allem kann ich den Verkaeufer NICHT empfehlen.
service
Inventar
#18 erstellt: 10. Jul 2008, 10:23

Brummler schrieb:

Turtleman schrieb:

2. Wenn die KUNDEN die Ware(zumeist LCD-Geräte) wegen MÄNGEL
zurückgeben, bekommen Sie nur den KAUFPREIS erstattet.
Als Kunde ist man aber GESETZLICH so zu stellen, als ob der Kauf NICHT stattgefunden hat(also AUCH Erstattung der Portokosten).



Werde den LCD zurueckgeben, frage mich nur in wieweit ich ebay einschalten soll, weil das ist ja Betrug im grossen Stil.

Dieses Wort würde ich sicherheitshalber nicht verwenden.
service
Inventar
#19 erstellt: 10. Jul 2008, 10:27

Brummler schrieb:
Hallo

Ich haette eine Frage

Ich habe auf ebay einen LCD gekauft, welcher als "Ausstellungsstueck" deklariert war.

.

Ist somit ein gebraucht Gerät mit möglicherweise 100 000 Betriebsstunden Stunden ???
Brummler
Ist häufiger hier
#20 erstellt: 10. Jul 2008, 11:15

service schrieb:

Dieses Wort würde ich sicherheitshalber nicht verwenden.


Erstens habe ich keine Namen genannt, und werde das weiterhin nicht tun. meinen Beitrag kann ich leider editieren, das kann nur mehr ein mod.

Zweitens, wie wuerdest du das denn bezeichnen?
Die Geräte werden ja bewusst als etwas deklariert, was sie gar nicht sind. Und die Argumentation dass "auch generalüberholte Geräte Aussteller sein können" ist ja wohl lächerlich.

Natürlich können sie das, dennoch muss man sie dann auch als solche deklarieren, weil zwischen einem "normalen" Aussteller und einem refurbished Gerät dass von mir aus auch als Ausstellugnsstück verwendet wurde liegt der Klitzekleine Unterschied, dass es auf refurbished Geräte keine Herstellergarantie mehr gibt. (Wurde natürlich nirgendwo erwähnt)

Rein auf ebay bezogen entsprechen die Geräte somit nicht der Artikelbeschreibung.

Rechtmäßig ist das keinesfalls, und auch ebay hat mir empfohlen die Sache über einen Anwalt laufen zu lassen.

Ich warte übrigens immer noch auf den Restbetrag der Rücküberweisung...


[Beitrag von kptools am 10. Jul 2008, 11:18 bearbeitet]
service
Inventar
#21 erstellt: 11. Jul 2008, 11:22

Brummler schrieb:

service schrieb:

Dieses Wort würde ich sicherheitshalber nicht verwenden.


Zweitens, wie wuerdest du das denn bezeichnen?
Die Geräte werden ja bewusst als etwas deklariert, was sie gar nicht sind. Und die Argumentation dass "auch generalüberholte Geräte Aussteller sein können" ist ja wohl lächerlich.

Ich warte übrigens immer noch auf den Restbetrag der Rücküberweisung...

Falls das stimmt, sollte Ebay da was unternehmen und den Anbieter auf eine Korrektur der Artikel-Beschreibung hinweisen.
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