Sharp XD1E - Brummen ||| Nacherfüllung des Kaufgegenstandes = Rücktritt vom Kaufvertrag!?!

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Lachssuppe
Neuling
#1 erstellt: 03. Aug 2007, 13:06
Hallo Zusammen!

ich habe da mal eine beschiedene Frage an alle XD1e-Besitzer und Liebhaber!

Das Brummen der XD1e Serie ist ja in vielen Thread ausgiebig diskutiert worden!

Ich habe versucht mich damit abzufinden, bin dazu allerdings nicht bereit. Ich schaue gern leise fern und wenn ich mir dann ganz entspannt Star Wars oder einen anderes Sci-Epos auf DVD einlege macht mich das Brummen bei den schönen Weltraumschlachten ganz hippelig.

Also nun noch mal ganz langsam. Ich habe seit Februar einen 46XD1e . Ich habe den Fehler (ist aus meiner Sicht ein Fehler) bei Sharp gemeldet. Die Monate zogen ins Land und mir wurde mehrfach von der Sharp versprochen, dass mit Hochdruck an einer Lösung arbeiten würde. Nun schreiben wir mittlerweile Juli und Sharp meldet sich bei mir und sagt der Fehler wurde gelöst und mein XD1E soll zur Reparatur abgeholt werde! Juhu - dachte ich bei mir.
Die Experten von Deubel und Höffermann aus HH haben den LCD bei mir einkassiert und mitgenommen. 1,5 Wochen später wurde das Gerät zurück geliefert. Leider mit Kratzern auf dem Rand und ..... immer noch mit dem herzhaften Brummen bei gedimmter Hintergrundbeleuchtung (kleiner als 8 = Brummen bzw bei OPC ein fast ein Dauerbrummen).

Naja nun wird er nächste Woche wieder abgeholt und erneut repariert bzw. werden die Kratzer durch eine neue Front ausgebessert.

So und nun zu der eingangs angekündigten Frage: "Nach zwei bzw. drei Nachbesserungsversuchen seitens Sharp ist es doch angebracht vom Kaufvertrag zurück zu treten?!" Was meint Ihr?! Habt Ihr Euch auch nicht mit dem Brummen abfinden können?!

Die Rechtslage scheint da eindeutig:
...
Anspruch auf Nacherfüllung (Abschluss Kaufvertrag ab 01.01.2002)

1. Ist die Kaufsache mangelhaft, muss der Käufer zunächst Nacherfüllung (= Nachbesserung oder Ersatzlieferung) gegenüber dem Verkäufer verlangen. Der Verkäufer soll so eine „zweite Chance“ zu vertragsgemäßen Erfüllung erhalten.

2. Erst, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, sie vom Verkäufer verweigert wird oder die Nacherfüllung dem Käufer nicht zumutbar ist, kann er Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen oder alternativ zum Schadensersatz Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen verlangen.
Eine Nachbesserung gilt nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt, § 440 Satz 2 BGB.

3. Der Käufer kann bei der Nacherfüllung zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung frei wählen.

4. Der Verkäufer ist berechtigt, die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verweigern, wenn die Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist (§ 439 Abs. 3 BGB). Der Käufer ist in diesem Fall auf die jeweils andere Form der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) beschränkt. Auch der nun gewählten Form der Nacherfüllung kann der Verkäufer wiederum den Einwand unverhältnismäßig hoher Kosten entgegenhalten. Dies hat zur Folge, dass der Nacherfüllungsanspruch insgesamt entfällt und der Käufer auf die Rechte aus Minderung / Rücktritt und Schadensersatz beschränkt ist. Maßstab für die Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllungskosten ist

* der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand,
* die Bedeutung des Mangels und
* die Frage, ob der Käufer ohne erheblichen Nachteile auf die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung zurückgreifen könnte.

5. Ist der Verkäufer zur Nacherfüllung verpflichtet, muss er die dadurch verursachten Aufwendungen, insbesondere die Transportkosten, Wegekosten, Arbeitskosten und Materialkosten, übernehmen.

6. Wählt der Käufer die Nachbesserung der Kaufsache, so hat der Verkäufer im Regelfall zwei, höchstens aber drei Versuche, um den Mangel zu beseitigen.
...

Also ich sehe das Brummen des XD1e ganz klar Mangel bzw. Fehler an. Der Hersteller \ Händler hätte in seinen Produkteigenschaften auf das Brummen hinweisen müssen. Und andere Sharp Modelle oder andere Hersteller können auch LCDs ohne Brummen herstellen. Ist die gedimmte Hintergrundbeleuchtung so ein riesen Problem - kann doch nicht wahr sein....

Ich werde jetzt noch die Nachbesserungen abwarten und wenn der Fehler nicht behoben worden sein sollte, meinen Händler über den Rücktritt vom Kaufvertrag informieren.

Also mich würde Eure Meinung zu diesem Thema wirklich brennend interessieren!

Auf Bald - Lachssuppe


[Beitrag von Lachssuppe am 03. Aug 2007, 13:12 bearbeitet]
montezuma
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 03. Aug 2007, 14:04
Wäre jetzt schon vom Kaufvertrag zurückgetreten.
Gerät mit Brummen in Reparatur gegeben und Gerät mit Kratzer und Brummen wieder erhalten...was ist das für ein Service!

Kann dein Verständniss für Sharp nicht verstehen - hätte ganz anders gehandelt.

Ist kein Vorwurf, wäre aber an deiner Stelle härter vorgegangen.
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