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37 PV 60EH wird einfach nicht abgeholt .+A -A |
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Autor |
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Prototyp63
Schaut ab und zu mal vorbei |
#1 erstellt: 11. Apr 2007, 13:38 | |
Meine Story, seit dem 19., 22. alsauch am 27. und 29.03.2007 bat ich im T-Online Shop um eine erneute Veranlassung meiner Rücksendung. Jedoch erfolgte bis zu diesem Zeitpunkt keine Reaktion der Spedition geschweige ein Abholtermin. Der Widerruf der Teil-Sendung, hier TV Panasonic, wurde von Austausch auf Rückerstattung des Kaufpreises am 27.03.2007 geändert. Da die NEUE Sendefriest mitlerweile auf 14 Tage angewachsen war. Egal, die Wahrung der Frist (Eingangsdatum 13.03.2007)wurde somit hier frühzeitig eingehalten. Seit dem 19.03.2007 bestehe ich nun auf mein Rücknahmeverlangen. Was meint Ihr, muß ich einen Anwalt einschalten. Hier kann ich nicht von Kunden- und dienstleistungsorientierte Arbeitsweise geschweige Kundenzufriedenheit reden. Die guten Erfahrungen bisher im T-online Shop werden leider von den schlechten Erfahrungen überwogen - service ade. Ich horte hier Ware die ich nicht nutzen kann und die Rückerstattung liegt in weiter Ferne. Was ratet Ihr mir? Das Problem, trotz unzähliger Emails finde ich kein adäquater Ansprechpartner. Herr Obermann steht ja nicht zur Verfügung... |
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fraster
Inventar |
#2 erstellt: 11. Apr 2007, 20:02 | |
Ist natürlich recht ärgerlich, was du da schreibst. Merkwürdig, denn ich hatte mal einen Toshiba LCD zur Probe bei T-online bestellt und den relativ schnell wieder zurückgegeben. Die Abholung erfolgte prompt, es reichte dazu ein einziger Anruf bei T-online. An deiner Stelle würde ich nun ein Einschreiben mit Rückschein aufsetzen, in dem du nochmals dein Rücktrittsverlangen vom Onlinekauf kundtust und deinen Frust über den mangelhaften Service von T-online zum Ausdruck bringst. Darin würde ich eindeutige und kurze Fristen angeben, z. B. Abholung der Ware bis spätestens 14 Tage ab Absendedatum unter Angebe z. B. deiner Handy-Nummer. Ganz klar würde ich auch rechtliche Schritte ankündigen, falls dieser Termin ergebnislos verstreichen sollte. Danach würde ich einen Anwalt einschalten, dessen Kosten schlussendlich T-online zu tragen hat. |
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Schili
Hat sich gelöscht |
#3 erstellt: 11. Apr 2007, 20:09 | |
Wie kannst Du so etwas schreiben ? Das ist doch nur eine Vermutung ! Kommt es zu einem Prozess und der wird gerichtlich zu Ungunsten des Klägers entschieden, bleibt der Kläger natürlich auf seinen Anwaltskosten hängen. Oder bist Du ein Hellseher, der einen Prozessausgang schon im Vorfeld aus dem Lesen von Kaffeesätzen erkennen kann ? |
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fraster
Inventar |
#4 erstellt: 11. Apr 2007, 20:14 | |
Es bedarf nur ganz wenig Hellseherei, um zu prognostizieren, dass Anwaltskosten für die Durchsetzung eines der stärksten Verbraucherrechte, nämlich das Rückgabeverlangen im Rahmen des Fernabsatzgesetzes, dem Verkäufer anzulasten sind, der dem Käuferverlangen nicht entsprochen hat. Manchmal helfen Fakten und ein wenig logisches Denken schnell weiter. |
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Schili
Hat sich gelöscht |
#5 erstellt: 11. Apr 2007, 20:22 | |
Ein "vermutlich" oder "meiner Ansicht nach" oder nur ein "aus meiner Erfahrung"...aber einen faktisch noch nicht juristisch abgehandelten Sachverhalt abschließend zu beurteilen...Respekt! |
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fraster
Inventar |
#6 erstellt: 11. Apr 2007, 20:30 | |
Danke für deinen Respekt. Selbstverständlich schreibe ich stets "aus meiner Erfahrung" heraus, sonst würde ich ja fantasieren oder ständig wirres Zeugs faseln, und das liegt mir zumindest hier im Forum fern. Also, wenn du unbedingt Erbsen zählen willst, bitte schön (Man hat ja sonst keine Sorgen ): @Prototyp63: An deiner Stelle würde ich nun ein Einschreiben mit Rückschein aufsetzen, in dem du nochmals dein Rücktrittsverlangen vom Onlinekauf kundtust und deinen Frust über den mangelhaften Service von T-online zum Ausdruck bringst. Darin würde ich eindeutige und kurze Fristen angeben, z. B. Abholung der Ware bis spätestens 14 Tage ab Absendedatum unter Angebe z. B. deiner Handy-Nummer. Ganz klar würde ich auch rechtliche Schritte ankündigen, falls dieser Termin ergebnislos verstreichen sollte. Danach würde ich einen Anwalt einschalten, dessen Kosten - wie meine Erfahrung gezeigt hat - schlussendlich T-online zu tragen hat. |
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Prototyp63
Schaut ab und zu mal vorbei |
#7 erstellt: 12. Apr 2007, 10:17 | |
@fraster Vielen Dank für Deinen Tip. Werde es genauso versuchen. Ich danke Dir sehr für deine Ansicht. Wäre nur noch abzuwarten, ob das Geld vollständig Rückerstattet wird. Ich vermute die Spedition Fright hat ein persönliches Problem wegen meiner Beschwerden. @chili Kein Grund zur Sorge. Mir ist schon klar, dass ich hier nur Erfahrungswerte erhalte und bei gutgemeinten juristischen Tips schon selbstkritisch abwäge. |
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Muppi
Inventar |
#8 erstellt: 12. Apr 2007, 11:26 | |
Perfekter Vorschlag |
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dowczek
Inventar |
#9 erstellt: 12. Apr 2007, 11:31 | |
Und bei Rechtsfragen bitte grundsätzlich einen Juristen aufsuchen und kein Hifi-Forum. Wir dürfen ja per Gesetz ohnehin keine Rechtsberatung durchführen. |
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