pz85e ruecksendung an redcoon - kosten?

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p4nDa
Schaut ab und zu mal vorbei
#1 erstellt: 02. Jun 2008, 11:31
Leider erreich ich grad niemand bei redcoon, und es antwortet bis jetzt auch noch niemand auf meine email. Mein Anliegen is relativ dringend, weil ich anfang der naechsten Woche ins Ausland fahre.

Ich hab den pz85 am freitag von redcoon geliefert bekommen, allerdings ist mir der 42" Schirm definitiv zu gross. Deswegen moechte ich die Bestellung widerrufen.

Auf der Homepage steht, dass ich bei ausgepackter und benutzter Ware - was der tv nun ist - nur noch 50% bis 70% vom Kaufpreis zurueckerstattet bekomme. Sollte das tatsaelich der fall sein behalte ich ihn lieber, weil das ja immerhin fast 400euro verlust bedeuten.

Hat jemand Erfahrung mit ner Ruecksendung (widerruf) bei redcoon gemacht? Wird mir der Kaufpreis voll zurueckerstattet?

Leider eilt es sehr, und ich wusste nich recht in welches Forum mein anliegen gehoert. Ueber die Sufu war nichts zu finden :/
zett78
Stammgast
#2 erstellt: 02. Jun 2008, 11:43
Wo ist das Problem?

WIDERRUFSRECHT

Verbraucher (§ 13 BGB) können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.

Der Widerruf ist zu richten an:

redcoon GmbH
Schönbornstr. 4 - 5
D-63741 Aschaffenburg

Telefax: 0 60 21 / 44 78 - 200
E-Mail: info@redcoon.de



WIDERRUFSFOLGEN

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangenen Leistungen an redcoon ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss vom Kunden insoweit ggf. Wertersatz geleistet werden, auch wenn die Verschlechterung durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware eingetreten ist. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40.- Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.
p4nDa
Schaut ab und zu mal vorbei
#3 erstellt: 02. Jun 2008, 12:11

p4nDa schrieb:

Auf der Homepage steht, dass ich bei ausgepackter und benutzter Ware - was der tv nun ist - nur noch 50% bis 70% vom Kaufpreis zurueckerstattet bekomme. Sollte das tatsaelich der fall sein behalte ich ihn lieber, weil das ja immerhin fast 400euro verlust bedeuten.



genau das hier ist das problem...


Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie es Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.


Hier der Link:
http://www.redcoon.de/index.php/cmd/servicecenter.hilfe/#q142
wolff_uncut
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 02. Jun 2008, 12:46
kann auch nur von redcoon abraten!
habe am 27 05 mittels sofortüberweisung (extra gebühr) den 42pz85 bestellt. laut deren homepage "lagernd mit 2 tagen" lieferzeit.

am 30 05 telefonisch nachgefragt, laut rückfrage mit dem lager ist der tv bereits eingetroffen und wird am mo, also heute verschickt. am 30 05 spätabends habe ich eine mail mit der gegenteiligen aussage erhalten das es lieferverzögung gibt und mit neuer lieferung am 06 06 gerechnet werden kann! Heute nochmals tel nachgefragt, tv ist am 30 nicht gekommen und kommt nun voraussichtlich am 06.06.

kein problem wenn sich ein termin aufgrund der großen nachfrage verschiebt, aber wissentlich angelogen werden vertrage ich gar nicht. also flugs storniert und bei einem online händler aus wien bestellt, der den tv lagern hat. noch dazu zu einem günstigeren preis!
zett78
Stammgast
#5 erstellt: 02. Jun 2008, 12:53
Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie es Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.

Mehr als ihn zu prüfen hast du doch bestimmt nicht gemacht!?

Ausgepackt
geprüft
eingepackt
zurück!
Haiopai
Inventar
#6 erstellt: 02. Jun 2008, 12:56

p4nDa schrieb:

p4nDa schrieb:

Auf der Homepage steht, dass ich bei ausgepackter und benutzter Ware - was der tv nun ist - nur noch 50% bis 70% vom Kaufpreis zurueckerstattet bekomme. Sollte das tatsaelich der fall sein behalte ich ihn lieber, weil das ja immerhin fast 400euro verlust bedeuten.



genau das hier ist das problem...


Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie es Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.


Hier der Link:
http://www.redcoon.de/index.php/cmd/servicecenter.hilfe/#q142


Tja allerdings ist das ein Problem ,diese Formulierung kann man so oder so auslegen .

In einem Lafengeschäft hab ich eben normaler Weise die Möglichkeit ein Gerät im laufenden Zustand zu begutachten ,ergo ist ein Probelauf zur Bildüberprüfung in Ordnung .

Das Ganze widerspricht sich aber schon im nächsten Satz ,den klar nimmt man das Gerät wie ein Eigentümer in Gebrauch ,wenn man es auspackt ,anschließt und laufen lässt .

Dumme Sache und zu sagen ,bei einem Händler mit solchen Bedingungen täte ich gar nicht erst kaufen hilft dir auch nicht weiter .
Ich täte das Teil also auf keinen Fall so einfach ohne telefonische Klärung samt anschließender schriftlicher Bestätigung per Mail zurückschicken .

Eine Woche hast du ja noch ,also weiter probieren .

Gruß Haiopai
Bieba01
Neuling
#7 erstellt: 02. Jun 2008, 13:24
nichts mit formulierung so oder so auslegen..

bei solchen sachen bekomm ich soo ein hals. die schreiben ihre eigenen gesetze und das kann nicht angehen. die sind ganz klar im unrecht, diese bedingungen sind auf garnix begründet und vor gericht mit sicherheit nicht durchzubekommen.

es ist ganz klar formuliert dass sie nur bei MINDERUNG der ware einen abzug des kaufpreises vornehmen können, was auf garkeinen fall ein auspacken und testen der ware beinhaltet, denn das ist ausdrücklich erlaubt, vorausgesetzt der ware selbst geschieht nichts. von einer wertminderung kann hier keine rede sein.

diese bedingungen sollen die leute davor abschrecken sachen zurückzuschicken, welche keine ahnung von recht und gesetz haben. auf keinen fall von so etwas unterkriegen lassen. schön auf ihre kosten zurückschicken und wenn sie vor haben einen abzug vorzunehmen, gleich mit dem anwalt drohen und auf den paragraphen des fernabsatzgesetzes hinweisen. am besten noch zum beweis ein paar fotos schießen dass unterstellungen ausgeschlossen sind.
0300_Infanterie
Inventar
#8 erstellt: 02. Jun 2008, 13:35
Also: Auspacken, anschließen, probieren! Kein Ding!
Aber nicht in 4 Tagen 96 Stunden laufen lassen, das wäre wie ein Besitzer in Gebrauch nehmen.
Alles andere in evtl. AGBs ist unwirksam (schrieb der Kollege zuvor ja schon).
V@mpire
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 02. Jun 2008, 13:36
ist ein klassisches beispiel für ein geschäft nach dem fernabsatzgesetz.
ware erhalten, ware geprüft (und dazu muss sie nunmal ausgepackt werden) udn ware wegen nicht gefallen an den verkäufer zurückgeschickt.
warenwert >40€, porto zahlt verkäufer
punkt
udn selbst WENN die den besagten passus in ihren AGB´s stehen haben, ist der sittenwidrig, wenn der gegen geltendes recht verstösst
da würde ich mir keine unruhige sekunde für machen

hier mal ein auszug aus eienr anlage des gesetzestextes:

Der Vermittlungsausschuss hat sich schließlich auf eine Änderung des Widerrufsrecht insoweit geeinigt, als die regelmäßigen Kosten der Rücksendung dem Verbraucher in zwei Fällen VERTRAGLICH auferlegt werden können:

1. Wenn der Preis der rückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt

ODER

2. Wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

quelle:Fernabsatzgesetz


...und dabei geht es nur um eine beteiligung an den KOSTEn für die rücksendung, nicht um eine wertminderung!
...
Thomas


[Beitrag von V@mpire am 02. Jun 2008, 13:37 bearbeitet]
Haiopai
Inventar
#10 erstellt: 02. Jun 2008, 13:39
Schön das du nen Hals bekommst und feststellst das er im Recht ist ,das hilft ihm erstmal nur nicht ein Stück weiter ,denn Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei verschiedene Paar Schuhe .

Und unfreie Rücksendung ohne Absprache ist schon mal ziemlich dusselig ,denn diese Sendung müssen sie dann gar nicht annehmen ,was mit Sicherheit auch irgendwo in den AGB's vermerkt ist .

Ergo erstmal hübsch den Ball flach halten und ganz normal Kontakt aufnehmen ,die Rücksendung am Telefon absprechen und sich das Gespräch per Mail bestätigen lassen .

Erstmal ist noch gar nicht gesagt ,das sie überhaupt Mucken machen und wenn ,dann kann man mit Rechtsmitteln drohen aber nicht bevor überhaupt was los ist .

Derartig aggressives Gebaren ist ja wohl im Vorwege völliger Unsinn .

Gruß Haiopai
0300_Infanterie
Inventar
#11 erstellt: 02. Jun 2008, 13:51
... da kann ich Haiopai nur zustimmen!
Erst mal reden & mailen. Wenn die sich gar nicht rühren erst mal den Versand zahlen und ggf. die Kosten zurückfordern.
Meist bekommt man aber auf Mails ne ordentliche Antwort, dauert halt ein wenig, bist wohl nicht der einzige mit Email-Account
Bieba01
Neuling
#12 erstellt: 02. Jun 2008, 13:51
man kann es auch noch genauer nehmen..

ich hab lediglich daran anstoß genommen dass mir diese allgemeine kundenverarsche total auf den senkel geht. das ist doch alles nur darauf ausgelegt, kunden die zu allem ja sagen, abzuspeisen. das was ich hier geschrieben habe sollte man auch nur im extremfall machen und soll eigentlich auch nur verdeutlichen dass man sich in solch einer angelegenheit voll und ganz auf der rechthabenden seite befindet.
von einer unfreien sendung war hier übrigends nie die rede, also bitte auch nichts reininterpretieren.
Haiopai
Inventar
#13 erstellt: 02. Jun 2008, 14:05

Bieba01 schrieb:
man kann es auch noch genauer nehmen..

ich hab lediglich daran anstoß genommen dass mir diese allgemeine kundenverarsche total auf den senkel geht. das ist doch alles nur darauf ausgelegt, kunden die zu allem ja sagen, abzuspeisen. das was ich hier geschrieben habe sollte man auch nur im extremfall machen und soll eigentlich auch nur verdeutlichen dass man sich in solch einer angelegenheit voll und ganz auf der rechthabenden seite befindet.
von einer unfreien sendung war hier übrigends nie die rede, also bitte auch nichts reininterpretieren.



Weiteres Zitat Bieba01

diese bedingungen sollen die leute davor abschrecken sachen zurückzuschicken, welche keine ahnung von recht und gesetz haben. auf keinen fall von so etwas unterkriegen lassen. schön auf ihre kosten zurückschicken
Zitat Ende



Eine Rücksendung auf deren Kosten ohne vorherige Absprache klappt wohl nur unfrei ,wenn du das nicht meintest ,dann drück es auch nicht so aus .
Helfen täte es auch mal auf das Eingangspost zu schauen ,da erzählt der Threadersteller nämlich ,das bei ihm die Zeit drückt und er nächste Woche im Ausland ist .

Dumm gelaufen ,denn DAS muss redcoon nicht ein Stück interessieren ,ergo ist er hier ganz klar auf die Mithilfe des Verkäufers angewiesen .
Wenn er denen nämlich gleich dumm kommt und die ganz locker sagen ,das sie das Gerät erst nächste Woche abholen können ,steht er ganz doof da .

Also cool bleiben ,klar ist er im Recht und solche Formulierungen sind Einschüchterungsversuche ,deswegen muss man aber nicht gleich den Lauten machen ,so lange kein Grund dazu besteht ,sondern im Gegenteil ER etwas möchte ,denn es ist SEINE Sache ,durch seine Anwesenheit eine Abholung während der Widerrufsfrist für den Verkäufer möglich zu machen .

Gruß Haiopai
Arts
Ist häufiger hier
#14 erstellt: 02. Jun 2008, 14:17
Bei einer normalen Rücksendung auf Grund eines Widerrufs würde ich mir darüber keine großen Sorgen machen. Wenn die Ware in Ordnung ist und du fristgerecht widerrufst, dann wirst du sicherlich auch dein Geld zurückerhalten in voller Höhe. Es handelt sich dabei lediglich um Fälle, bei denen das Gerät halt beschädigt wurde. Dass dann keine Rückgabe mit voller Rückzahlung möglich ist, sollte jedem klar sein.

D.h., wenn das Gerät in Ordnung ist, wird sich auch redcoon anständig zeigen und dir den Kaufpreis in voller Höhe zurückerstatten, schließlich haben sie einen guten Ruf und wollen den sicherlich auch nicht verlieren.

Und sollte es tatsächlich noch Probleme geben, dann sehe ich gute Möglichkeiten, dass du dein Geld noch komplett mit Hilfe eines Anwalts zurückbekommst. Dokumentier (Digicam z.B.) die Rücksendung und den Zustand und dann sollte das auch passen.

Gruß,

Arts
golf600
Stammgast
#15 erstellt: 02. Jun 2008, 15:02
Anzurufen oder Email an redcoon zusenden kannste echt vergessen.
Da der Laden echt ist.

Redcoon hat ein eigenen Chatroom,da wird dir einigermaßen geholfen.
Es kost keine Kohle und du hast keine scheiss teuren Hotline Gespräche,wenn man überhaupt mal durchkommt.
fraster
Inventar
#16 erstellt: 02. Jun 2008, 16:26
Beruhigt euch doch bitte.

Die Sache mit dem Widerruf ist einigermaßen einfach und klar geregelt. Die Prüfung der Ware bedeutet tatsächlich: Gerät auspacken, anschließen, unter verschiedenen Gesichtspunkten und Zuspielszenarien nebst Test-DVD/-BR laufen lassen. Ist man nicht zufrieden, widerruft man den Kauf schriftlich, per Fax, Telefon oder E-Mail, woraufhin das Teil vom Händler wieder abgeholt wird.

Was die Wertminderung anbelangt: Klar kann es vorkommen, dass manch unseriöser Händler per se versucht, die Kosten der Widerrufsfolgen unerlaubtermaßen dem Käufer aufzubürden, indem einfach immer ein kleiner Abzug wegen Abnutzung geltend gemacht wird. Dies ist aber mit dem Gesetz null vereinbar und würde von jedem deutschen Gericht auch genau so gesehen werden. Da dies die Verkäufer wissen, werden die bereits einknicken, sofern man schriftlich per Einschreiben+Rückschein enge Fristen setzt und rechtliche Schritte ankündigt.

Im Übrigen sind Abnutzungsszenarien doch eher die folgenden:

- Das Gerät läuft tatsächlich in 14 Tagen Tag und Nacht (also z. B. deutlich über 150 Stunden, wobei es hier sicherlich keine feste Grenze gibt)
- Das Gerät wurde beschädigt
- Das Gerät wurde verschmutzt (Fingerabdrücke o. ä.)

Ergo: Auch wer 14 Tage lang täglich 3-4 Stunden fernsieht und erst dann zu dem Entschluss kommt, dass einem das Bild doch nicht gefällt, wird mMn keine Probleme bekommen und muss sich auch keinen Abzug wegen Wertminderung gefallen lassen.
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