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Neu-Gerätauslieferung mit 30 Betriebsstunden?+A -A |
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Autor |
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Baraccuda
Schaut ab und zu mal vorbei |
19:56
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#1
erstellt: 10. Nov 2009, |
Hallo zusammen, habe seit gestern einen angeblich neuen TX-P42S10. Da mir die Verpackung des Gerätes etwas seltsam vorkam (Styropor innen bröselig) habe ich heute einmal einen Blick ins Service Menü gewagt. Folgende Anzeige: Time: 00038:15 ON/OFF: 00036 Da ich das Gerät seit gestern ca. 8 Stunden habe laufen lassen müsste ca. 30 Stunden bei Anlieferung auf der Anzeige gewesen sein. Ist das normal? Haben Neugeräte eine gewisse Vorlaufzeit? Oder hat das Gerät vorher schon bei jemand anderem ca. 30 Stunden gelaufen? Eingeschweißt waren alle Zubehörteile. MfG Baraccuda [Beitrag von Baraccuda am 10. Nov 2009, 19:58 bearbeitet] |
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noisestadt
Stammgast |
19:58
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#2
erstellt: 10. Nov 2009, |
Darf man fragen, wo du gekauft bzw. bestellt hast? |
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Baraccuda
Schaut ab und zu mal vorbei |
20:03
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#3
erstellt: 10. Nov 2009, |
Möchte erst einmal die Antworten abwarten, bevor ich irgend jemanden etwas unterstelle! |
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AlMartino13
Stammgast |
20:05
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#4
erstellt: 10. Nov 2009, |
Also mein neuer TX-P50S10E hatte 0 Std drauf. Das war aber auch das erste was ich nach dem einschalten im Service-Menü kontrolliert habe. Bestellt habe ich bei Redcoon. Mein alter 42" Pana hatte allerdings auch schon ein Paar Std drauf, bestellt bei Amazon. Ich würde mal behaupten, du hast einen Rückläufer bekommen. ![]() [Beitrag von AlMartino13 am 10. Nov 2009, 20:08 bearbeitet] |
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Baraccuda
Schaut ab und zu mal vorbei |
08:03
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#5
erstellt: 11. Nov 2009, |
Gekauft bei REDCOON. Hätte ja sein können, dass Plasmas vor der Auslieferung Werksseitig einen Einlaufcheck von ca. 20-30 Stunden durchlaufen. Ich vermute aber, dass dieses Gerät ein Rückläufer ist. Für ein Vorführgerät sind zu wenig Stunden drauf. Sichtbare Fingerabdrücke waren keine vorhanden. Was mich nur Wundert ist, dass die Anbauteile, wie z.B. der Fuß, oder Fernbedienung und Batterien, alle in Folie eingeschweißt waren. Allerdings eine sehr dünne. Nicht diese knackenden, Hartplastikartigen Folien, die man kennt. Außerdem fehlt einer der 4 weißen Kunststoffbefestigungen die den äußeren Karton mit den inneren unteren Karton zusammenhalten. Was aber auch beim Transport verloren gehen kann. Baraccuda |
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cine_fanat
Inventar |
09:29
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#6
erstellt: 11. Nov 2009, |
30 Std. sind arg viel. Gehe auch von einem nicht ganz neuen TV aus. |
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nelix1
Stammgast |
14:58
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#7
erstellt: 28. Nov 2009, |
Hi, und wie sieht´s aus? Haste mal bei Redcoon nachgefragt oder den Pana gar zurückgegeben? Meiner hatte 0 Stunden bei Anlieferung, hab ich auch gleich geprüft ![]() |
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tausche1
Stammgast |
20:04
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#8
erstellt: 28. Nov 2009, |
also ich hab letztens mit electronic4you telefoniert, der hat mir gesagt, wenn ich das gerät innerhalb der ersten 2 wochen retourniere obwohl alles innerhalb der spezifikationen liegt, muss er mir 10% des preises abziehen, weil er das gerät nicht mehr als neu verkaufen kann, egal ob mit 300h oder 3min laufzeit. also grad weil du ein "neues" gerät gekauft hast würd ich da mal bei redcoon nachfragen - neues gerät oder billiger würd ich sagen. |
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digi-fan
Hat sich gelöscht |
14:18
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#9
erstellt: 29. Nov 2009, |
Was heißt hier nachfragen. Es liegt zweifelsfrei "gewerbsmäßiger Betrug" vor. Zudem den Fall (mittkerweile unzählige Fälle) der Verbraucherzntrale melden.Wenn sich genug Leute beschweren,bekommen die eine schöne Abmahnung ins Haus. |
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BornChilla83
Inventar |
14:24
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#10
erstellt: 29. Nov 2009, |
Das ist übrigens rechtlich höchst zweifelhaft! Du sollst ja die Ware so testen können, wie Du es in einem Geschäft auch hättest tun können. Was dann bedeutet, dass er Dir nicht einfach pauschal 10% des Kaufwerts berechnen kann. Es kommt natürlich auch nochmal auf den Umfang des "Tests" an. Also bei 10 oder mehr Stunden kann man nicht mehr von einem Test ausgehen, denn in einem Geschäft kannst Du auch kein Gerät zehn Stunden testen. |
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tausche1
Stammgast |
16:51
![]() |
#11
erstellt: 29. Nov 2009, |
also der umfang war ihm total egal. er sagte mir, dass alleine durch das auspacken des gerätes z.b. standfuß oder das aufreißen des schraubensackerls etwas unwiederbringlich am werte des gerätes mindert, weil er den dann nicht mehr für neu verkaufen kann und auch nicht an den hersteller zurückschicken - also wenns keinen defekt gibt muss ich 10% berappen falls mir das surren auf die eier geht. find ich auch echt zweifelhaft, werde aber wohl leider dort kaufen müssen, hab sonst keinen (online)händler für österreich gefunden. wenigstens is das ladengeschäft in der nähe, somit kostet mich das porto nix ![]() hab mir einige andre AGBs durchgelesen, und da ist eigentlich immer von wertminderung und abzug von 10-40% (!) die rede - also wenn wer von euch einen shop kennt, der die TVs auch nach österreich liefert und bei dem der rücktritt nix kostet - immer her damit ![]() [Beitrag von tausche1 am 29. Nov 2009, 16:52 bearbeitet] |
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BornChilla83
Inventar |
19:47
![]() |
#12
erstellt: 30. Nov 2009, |
Diese AGB's stehen aber im Widerspruch zum Widerufsrecht nach § 357 BGB und dürften somit ungültig sein. BGB § 357 (3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat. Eine Öffnung der Packung rechtfertig auf gar keinen Fall einen Wertersatz. Theoretisch weißt Du vor Öffnen der Packung noch nicht mal, was der Verkäufer Dir eigentlich geschickt hat. Selbst der Aufbau des Fernseher und einmalige Inbetriebnahme würde defintiv noch unter "Prüfung der Sache" fallen. Denn erst nach Inbetriebnahme weißt Du auch, ob er überhaupt funktioniert. Wie lange hast Du den Fernseher denn bisher laufen lassen? [Beitrag von BornChilla83 am 30. Nov 2009, 19:48 bearbeitet] |
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tausche1
Stammgast |
21:39
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#13
erstellt: 30. Nov 2009, |
ist das deutsches recht? mach mir da recht viele sorgen wenn das teil surrt und ich gleich mal EUR 63,- löhnen muss um ein tauschgerät zu bekommen oder überhaupt eine rückgabe durchzuführen. |
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BornChilla83
Inventar |
22:18
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#14
erstellt: 30. Nov 2009, |
Ja, deutsches Recht. Du hast aus Österreich in Deutschland bestellt, oder? |
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tausche1
Stammgast |
22:51
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#15
erstellt: 30. Nov 2009, |
ich hab noch gar nicht bestellt, agbs sind von der at-online seite des herstellers mit abholshop in österreich, electronic4you gibts auch in DE wie ich gesehen hab. bringt mir das rechtlich gesehen was wenn ich in deutschland bestelle und das teil liefern lasse - sofern ich einen shop finde der nach österreich zu adequaten versandkosten liefert? [Beitrag von tausche1 am 30. Nov 2009, 22:54 bearbeitet] |
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