Ergänzung zum Thread gegen Abmahnklage gegen Forenbetreiber

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Heiliger_Grossinquisito...
Inventar
#1 erstellt: 15. Apr 2006, 14:07
http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026

Seit gestern liegt die schriftliche Begründung des Landgerichts Hamburg vor. Somit dürfte das Urteil erstmal Rechtskräftig sein bis es evtl. von einem höheren Gericht widerufen wird.

Das dürfte wohl manchen Forenbetreiber der ein in D gehostetes Forum betreibt dazu veranlassen, dieses zu schließen, ist das damit verbundene finanzielle Risiko doch nicht mehr abzusehen.

Bleibt zu hoffen das unter anderem die Leute des Supernatureforums Erfolg haben werden.


[Beitrag von Heiliger_Grossinquisitor am 15. Apr 2006, 14:14 bearbeitet]
HannesV
Inventar
#2 erstellt: 16. Apr 2006, 10:28
Hallo,
habe es nicht richtig verfolgt. Kann mir jemand sagen, wie die auf diesen Satz
"besonders gefährliche Einrichtung"
kommen?

Wollen die wohl damit sagen, das man zu einem Attentäter wird, wenn man in einem Forum liest/schreibt?
Heiliger_Grossinquisito...
Inventar
#3 erstellt: 16. Apr 2006, 12:58
Tja, diese Aussage ist wirklich an lächerlichkeit kaum noch zu überbieten.

Aber wer weiß ob der Richter überhaupt wußte worüber er verhandelt, es gab ja schon Urteile wo der/die Richter nichtmal zwischen einer Emailadresse und einer Domain unterscheiden konnten, für den/die war beides das gleiche.
HannesV
Inventar
#4 erstellt: 16. Apr 2006, 16:12
Du meine Güte Nur kein Forumstreffen organisieren, da käme nur eine Bande krimineller und gewalttätiger zusammen. Das wenn die Polizei erfährt, kommen die gleich mit nen Großaufgebot.

Etwas überspitzt mein Text, aber so denken die wohl. Glaube das ist echt so, wie Du es beschrieben hast.
Emailadresse und einer Domain unterscheiden


Mich würde interessieren, ob der Herr schon mal in einen Forum gelesen hat. Witzlos sowas.
Tylon
Inventar
#5 erstellt: 23. Apr 2006, 20:52
alter schwede, das urteil is ein hammer. ich hoffe nur, dass der heise verlag bei der berufung erfolg hat.
ist schon ein starkes stück, foren derart einschränken zu wollen.
vielleicht kann in der berufungsverhandlung der richter von der tragweite seiner entscheidung überzeugt werden und von der richtigen entscheidung überzeugt werden.
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