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Dringend HILFE! Ärger mit Händler!+A -A |
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Autor |
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Klinke26
Hat sich gelöscht |
#51 erstellt: 30. Jul 2009, 11:43 | |||||||
Sehr weit hergeholt. Ist das irgendwo schriftlich in Form eines Gesetzestextes hinterlegt? Schonmal während der Garantiezeit Probleme mit deinem Auto gehabt? Da ist es bei größeren Reparaturen Gang und Gebe, das bei nicht ganz klaren Fällen der Hersteller von der Werkstatt angepiepst wird. Und umgekehrt, dass sich der Hersteller üb dern Händler an den Kunden wendet. Samsung wird es garantiert nicht egal sein, wenn sie nach Froschsuppes Aussage bereits eine Gutschrift zugesichert haben (Warum machen sie das wohl, wenn sie damit nichts mehr am Hut hätten?), die nun der Händler blockt weiterzugeben. Wohlgemerkt, Samsung hat dem Kunden (Froschsuppe) die Gutschrift zugesichert. Nicht dem Händler. Verliert der Händler im Zuge seines Betruges am Kunden seine Lizenz als Samsung-Service, kann ihm das schon Magenschmerzen bereiten. Samsung hat nun auch kein Geld zu verschenken. Ist glaube so und so müßig geworden. Der Threadersteller meldet sich hier nicht mehr zu Wort. Entweder wachsen ihm die Kommentare hier zu Kopf, er weiß nochimmer nicht was er machen soll, oder er hat einfach die Schnauze voll von unserer Diskutierei. Kann ich auch verstehen, denn wirklich 100%ige Infos sind hier nicht rauszuholen. [Beitrag von Klinke26 am 30. Jul 2009, 11:46 bearbeitet] |
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Dean_The_Machine
Inventar |
#52 erstellt: 30. Jul 2009, 11:52 | |||||||
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deadwood
Ist häufiger hier |
#53 erstellt: 30. Jul 2009, 12:00 | |||||||
Genau aus dem Grund habe ich ihm auch empfohlen zum Verbraucherschutz bzw. Anwalt zu gehen, da war ich auch. Ich habe Tagelang Gesetzestexte durchforstet und aus dem Chaos der Gesetze schlau zu werden. Bei mir war es Toshiba für die, nachdem die Gutschrift ausgezahlt wurde, der Fall erledigt war. Es ist gesetzlich festgelegt, Verträge sind zwischen den Vertragspartnern einzuhalten. Die Vertragspartner sind der Verbraucher (Froschsuppe) und der Händler. Er hat das Gerät schließlich nicht direkt beim Hersteller gekauft, dann wäre der Hersteller der Vertragspartner. Fakt ist was der Händler macht ist äußerst unseriös und ob der dabei eine Lizenz verliert oder nicht das kann keiner sagen, das muss ja nichtmal ein authorisierter Händler sein. Samsung kann dem Kunden zusichern was sie wollen, gesetzlich sind sie aber nicht der Vertragspartner, sonst hätte Samsung die Gutschrift ja auch direkt an den Käufer überweisen können und nicht an den Händler. Allerdings muss ich dir recht geben das das hier langsam ziemlich anstrengend wird. |
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Froschsuppe
Ist häufiger hier |
#54 erstellt: 30. Jul 2009, 12:25 | |||||||
Hallo deadwood, nein habe nicht die schnauze voll. Bin auch immer fleisig am Tread verfolgen. Habe aber auch geschrieben das ich erst zur Verbraucherzentrale gehe und wir dann weiter sehen. Deshalb habe ich hier auch nichts mehr reingeschrieben. Habe heute nochmal bei Samsung angerufen nachdem mich der Händler gestern nochmal angeschrieben hat das sie ein Ersatzgerät von Samsung bekommen haben. Samsung hat mir 100% zugesichert das der Händler eine Gutschrift bekommen hat. Samsung wollte dann auch die Mail haben in der der Händler geschieben hat das Sie ein Ersatzgerät bekommen haben. SAMSUNG will das nun klären. Ich soll auch ein Rückruf von der Gutschriftenabteilung bekommen um die höhe der Gutschrift zu erfahren. Wenn das alles stimmt bin ich mal gespannt was nun passiert. Werde heute trotzdem nochmal zur Verbracherzentrale maschieren und mich genau erkundigen was ich machen kann. Ich hoffe einige Leute die sagen NIMM DEN FERNSEHER an können langsam verstehen warum ich nichts mehr mit dem Händler zu tun haben möchte!!! |
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CarstenMKIV
Ist häufiger hier |
#55 erstellt: 30. Jul 2009, 12:30 | |||||||
Was willst du mit der Verbraucherzentrale? An die kannst du dich wenden, wenn du a) dein Geld hast oder b) nen Fernseher vor der Tür steht. Es ist immer öfter so, dass Händler a sagt, Hersteller b meint, dir jedoch c genannt wird Du hast Samsung kontaktiert, die wollen sich darum kümmern. Also lass sie das doch auch mal tun. Nach 2-3 Tagen kannst da noch mal anrufen und zwischenfragen. Lass den Leuten doch auch mal Zeit was zu erreichen. |
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no_sleep
Ist häufiger hier |
#56 erstellt: 30. Jul 2009, 12:36 | |||||||
Jau. Mit dem Händler hat er einen Kaufvertrag geschlossen, der die Lieferung eines mängelfreien TV's beinhaltet. Zur Durchsetzung seiner Ansprüche greift der Gesetzgeber dem Verbraucher mit 24 Monaten Gewährleistung(!) unter die Arme, wobei in den ersten 6 Monaten die Beweislast umgekehrt wird. Faktisch ist damit der Händler nach 6 Monaten komplett aus der Nummer raus, da es dem Verbraucher i.d.R. nach 6 Monaten nicht mehr gelingen wird, seinen Anspruch tatsächlich durchzusetzen. Der Vertrag ist von beiden Seiten erfüllt worden und damit ist das Thema von Seiten des Händlers erledigt. Nun ist Samsung aber so nett und "schenkt" dem Verbraucher zusätzlich eine 12/24/36-monatige Garantie. Diese Garantie ist freiwillig und kann von Samsung frei gestaltet werden sowie an beliebige Bedingungen geknüpft werden. Auch wenn der Händler als Erfüllungsgehilfe von Samsung in Erscheinung tritt, hat der Verbraucher nach mehr als 6 Monaten dennoch keine durchsetzbaren Ansprüche gegen den Händler.
stimmt, siehe oben Die Ansprüche aus dem Kaufvertrag sind hier nicht mehr durchsetzbar, es geht in diesem Fall nur noch um die freiwillige Garantiezusage von Samsung. |
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Klinke26
Hat sich gelöscht |
#57 erstellt: 30. Jul 2009, 13:34 | |||||||
@ Dean_The_Machine Danke für den Auszug. Das ist ja mal ein echtes Fallbeispiel mit Rechtsspruch. @Froschsuppe Stimme da CarstenMKIV zu das du nun, da du ja von Samsung wirklich unterstützt wirst, noch nicht gleich zur Verbraucherzentrale gehen solltest. Samsung hat den längeren Arm als der Händler, und wenn die bereits eine Gutschrift zu 100% zugesichert haben, wirst du sie auch bekommen. Kann sich nur um Tage handeln. |
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Dean_The_Machine
Inventar |
#58 erstellt: 30. Jul 2009, 14:01 | |||||||
Ich hab selbst so einen Fall hinter mir! Als ich dem Händler nur diesen Auszug gezeigt hab, war ich prompt mit Ihm an der Kasse zum auszahlen! |
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mgb
Inventar |
#59 erstellt: 30. Jul 2009, 14:27 | |||||||
In diesem Thread geht es aber um Herstellergarantie, die, aus welchem Grund auch immer, über den Händler als Vermittler abgewickelt wird. Davon abgesehen hätte sich dein Händler erstmal das BGH Urteil durchlesen sollen. |
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Dean_The_Machine
Inventar |
#60 erstellt: 30. Jul 2009, 14:33 | |||||||
Mein Gerät konnte 3 mal nicht mehr repariert werden! Muss man da noch diskutieren? |
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mgb
Inventar |
#61 erstellt: 30. Jul 2009, 14:56 | |||||||
Und was haben 3 erfolgslose Reparaturversuche mit dem BGH Urteil vom 28. November 2008 zu tun? |
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Dean_The_Machine
Inventar |
#62 erstellt: 30. Jul 2009, 15:03 | |||||||
Sag mal stellst Du Dich nur so oder kapierst Du das nicht? Mein Gerät war irreparabel Kaputt und der Händler darf mir keinen Wertersatz für die Nutzung abziehen und MUSS mir den vollen Verkaufspreis erstatten! |
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mgb
Inventar |
#63 erstellt: 30. Jul 2009, 15:20 | |||||||
Lies erstmal das zitierte BGH Urteil vom November 2008 durch, bevor du zum wettern anfängst. |
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deadwood
Ist häufiger hier |
#64 erstellt: 30. Jul 2009, 15:21 | |||||||
Nach der 3. fehlgeschlagenen Reparatur steht dir laut Gesetz sowieso die Rückabwicklung des Kaufvertrages zu, aber ihm muss 3 mal die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden. Es ist auch Richtig das sich nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt, aber deswegen ist der Händler nicht komplett raus aus der Nummer. Lt. § 437 BGB bestehen Gewährleistungsrechte und das 24 Monate lang für Neuwaren, 12 für Gebrauchtwaren, d.h. der Händler ist nach § 439 BGB in dieser Zeit in der Nacherfüllungspflicht. Natürlich ist es schwer nach der Beweislastumkehr einen Fehler ab Werk zu beweisen und für den Endverbraucher in dem sinne eigentlich Aussichtslos. Mein Gerät war 18 Monate alt und der Hersteller verzichtete auf die Beweislastumkehr bei dem defekt. Ich musste trotzdem alle über den Händler abwickeln, direkt mit dem Hersteller war nicht möglich. Und ich kann Froschsuppe voll verstehen an diesen Händler nicht mehr gebunden sein zu wollen. Es gibt auch einen Fall hier irgendwo im Forum bei dem sich jemand immer an den Hersteller gewendet hat (vor Ort Service) und nicht den Händler (Vertragspartner) informiert hat. Nach 3maliger erfolgloser Reparatur weigerte sich der Händler den Vertrag rückabzuwickeln, da er von den Reparaturversuchen nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Das Samsung sich hier einmischt ist gut, soll er machen lassen, vorallem weil der Käufer vom Händler und Hersteller jeweils komplett andere Informationen erhalten hat. Und wieso soll er sich erst an die Verbraucherzentrale wenden wenn er sein Geld hat, dann braucht er die nicht mehr, dann hat er ja was er wollte. Und den Fernseher muss er nur nehmen wenn es sich um ein Nachfolgemodell der Serie handelt. |
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Dean_The_Machine
Inventar |
#65 erstellt: 30. Jul 2009, 15:27 | |||||||
Ich hab es mir mehrfach durchgelesen und das Urteil hat mir mein Geld zurück gebracht! Punkt! Und Tschüsssss... |
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mgb
Inventar |
#66 erstellt: 30. Jul 2009, 15:35 | |||||||
Das ist ja alles recht und schön, nur was soll das alles mit dem BGH Urteil vom November 2008 zu tun haben? In diesem Urteil geht es darum das Wertersatz für das alte Gerät bei Ersatzlieferungen nicht zulässig ist und um nichts anderes. |
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