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ERLEDIGT-LE32R72B Bestellung bei TopVision Rückgaberecht?+A -A |
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Autor |
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MikeBln
Stammgast |
#1 erstellt: 04. Dez 2006, 21:22 | |
Hi, habe mal ne Frage bezüglich des Rückgaberechts bei der Fa. TopVision wo ich mir den LE-32R72B geordert habe, welcher schon evtl. morgen eintrifft. Bin beim Stöbern auf deren Kundendienstseite auf dieses Retourenformular gestoßen und da sind Dinge drin die ich bei keinem anderen Internet Händler vorgefunden habe ... Kann mal jemand lesen und mir evtl. nen Tip geben ?? Hier das Protokoll: PDF Download http://www.topvision...anual/service_de.pdf Es liest sich für mich wie , Gerät angucken ja , in Betrieb nehmen nein ....dann Werteverfall und das kostet bei Rückgabe, auch ein 14 Tage Rückgaberecht ist dort nicht aufgeführt sondern nur die Rede von 1 Monate Widerrufrecht!! Auch auf deren HP steht unter AGB´s nichts mit Rückgaberecht!! Ziemlich unseriös oder ?? Grund meiner Panik ist, da in deren Produktbeschreibung nur das PVA Panel angegeben ist, ich aber denke das die Beschreibung nur veraltet ist, und um herauszubekommen ob es tatsächlich nur ein PVA Panel hat muss ich die Kiste ja anmachen und den Bildschirm fotografieren. Und auf eMails reagieren die nicht warte schon 3 tage auf Antwort diesbezüglich ... Steig da nicht durch bin für jede Hilfestellung dankbar ... [Beitrag von MikeBln am 04. Dez 2006, 22:17 bearbeitet] |
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Red_Ring_Rico
Stammgast |
#2 erstellt: 04. Dez 2006, 22:17 | |
1 Monat Wiederrufsrecht, heist Rückgaberecht Nicht in Betrieb nehmen.....?? Laut Verbraucherrecht, hast du die möglichkeit das Gerät so zu testen, wie du es zb. in einem Ladengeschäft machst!! Soll heissen, du darfst das Gerät "Testen"! Wertminderung bei verschlechterung der Ware, kann der Händler aber einfordern! Macht ein korrekter Händler aber nicht Gruß R_R_R |
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MikeBln
Stammgast |
#3 erstellt: 04. Dez 2006, 22:24 | |
Danke für deine Antwort habe noch dieses hier gefunden ------------Erlaubt ist dem Verbraucher eine Prüfung der Sache, wie sie ihm im Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Auch im Ladengeschäft ist es dem Kunden nicht einfach möglich, die Originalverpackung aufzureißen, ein Kleidungsstück längere Zeit zu tragen oder einen Gegenstand längere Zeit zu nutzen. -------------------- Es geht konkret um folgenden Teil der Widerrufsbelehrung: Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. -----------------Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.----------------------- Da muss man ja Rechtsanwalt sein um da durchzusteigen !!! Quelle.: http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-wertersatz-widerruf.htm [Beitrag von MikeBln am 04. Dez 2006, 22:38 bearbeitet] |
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MikeBln
Stammgast |
#4 erstellt: 09. Jan 2007, 17:23 | |
C L O S E D |
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