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LE-26 R 71 B Preisabzocke????? Hilfe!+A -A |
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Autor |
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mikomaniac
Neuling |
#1 erstellt: 01. Jun 2006, 07:35 | |
hallöchen, Habe mir vor ca nem halben Jahr nen Schneider LCD Fernseher 26M911 (mit Thomson Panel) auf Empfehlung von Expert gekauft. Gott war ich Naiv und unwissend ...nichtmal HD Ready etc obwohl der Verkäufer es mir mehrfach versicherte.Das Gerät mußte ich ganze 3 mal wegen diverser Deffekte einschicken/tauschen lassen etc. Jetzt ist mir natürlich der Kragen geplatzt. Ich wollte mein Geld zurück. Jetzt nach ca 3 Wochen habe ich eine Gutschrift bekommen über 850Eur. zu allem Übel ist eine Bar-Auszahlung NICHT möglich!!! Nach diesmal ausgiebigen Recherchen hab ich mich entschlossen den LE-26R71B zu kaufen. Im Inet und bei unserem T-Punkt liegt der Preis bei 850 Eur. Jetzt der Knaller: Das liebe Geschäft Expert verlangt sage und schreibe 1249 EUR!!Auf Nachfrage mit etwas Verhandlungskunst: äußerst widerwillige 1149Eur.Sie begründen dies damit das diverse Internet-Händler Geräte mit minderwertigen Materialien verkaufen (LÄCHERLICH³)die nicht für den deutschen Markt gedacht sind. ...ich hab den Markt eigentlich nurnoch Fluchtartig verlassen. Seid ca nem halben Jahr konnte ich Privat eigentlich kein TV schaun,DVD gucken oder mit meiner XBOX 360 zocken (Sie ist seit release immer noch verpackt und vergammelt hier:)) Es ist logisch das der Fachhandel etwas teurer ist, und ich unterstütze guten Service ja auch. Aber eine Preisdifferenz von ca 400EUR bzw. 300EUR erscheint mir dann doch etwas abgehoben. Genug rummgeheult....Wieviel habt ihr in diversen Fachmärkten bezahlt? Habt ihr irgendwelche Tipps? Wie sieht es evtl. sogar mit der Rechtslage aus?... Danke im vorraus! [Beitrag von mikomaniac am 01. Jun 2006, 07:38 bearbeitet] |
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HighDefDoug
Inventar |
#2 erstellt: 02. Jun 2006, 10:13 | |
zu 1.) da hätte ich das teil schon wieder hingebracht,weil der händler eine falsche aussage getroffen hat,was als kaufargument zählt..(hattest jemand beim gespräch dabei?) zu 2.) richtig,der hersteller hat nachbesserungsrecht,ca 2-3 mal.ist der mangel/mängel dann nicht abgestellt,kannst du dein GELD BAR zurück verlangen,man kann NICHT OHNE DEIN EINVERSTÄNDNIS NUR EINE GUTSCHRIFT VERRECHNEN !! das würde ich denen klar machen,du hast anspruch auf dein geld,sprich wandlung/auflösung des kaufes.. ! dann kannst du auch problemlos dein sammy für die 850€ im web bestellen und brauchst dich nicht über so einen preisunterschied ärgern.. MfG HDD [Beitrag von HighDefDoug am 02. Jun 2006, 10:15 bearbeitet] |
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mikomaniac
Neuling |
#3 erstellt: 02. Jun 2006, 15:12 | |
erstmal 1000 Dank für die Hilfe! Gibt es das irgendwo schriftlich? Ich war gestern nochmal da, nichts zu machen stellen sich stur.Habe das Gefühl das ganze artet noch in einem Rechtsstreit aus. |
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HighDefDoug
Inventar |
#4 erstellt: 03. Jun 2006, 08:05 | |
wenn du es nicht glaubst,geh zum anwalt und schildere dein fall.die erste BERATUNG ist meines wissens nach kostenlos.. glaubs,lass dich da nicht verarschen! |
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Seinfeld
Inventar |
#5 erstellt: 03. Jun 2006, 09:28 | |
www.frag-einen-anwalt.de Erstberatung kostet bei einem örtlichen Anwalt bis zu 200 Euro |
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HighDefDoug
Inventar |
#6 erstellt: 03. Jun 2006, 12:22 | |
kenn ich anders.weiss auch nicht genau,ob es sich beratung nennt,aber wenn man zum anwalt geht und da was schildert und er dir einen unverbindlichen rat gibt etc,war das in meiner umgebung jedenfalls gratis.. @mikomaniac wenn nicht,mal ein bissl googeln,wirst da auch sicher schon was finden.. |
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