Samsung - Wandlung eines LCD's bei Internet Händler

+A -A
Autor
Beitrag
Alex_J
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 14. Feb 2008, 11:06
Moin,

habe mal folgende Rechtsfrage:

Ich habe einen Samsung LCD TV. Diesen habe ich vor etwas mehr als einem Jahr bei einem Internet Händler erworben. Nun ist das Gerät bereits einmal bei der Reparatur gewesen und der Fehler welcher angeblich repariert werden sollte tritt wieder auf. Stehe also kurz davor eine zweite Abholung des Geräts zu beauftragen!
Ich glaube aber fast das es auch dieses mal nichts bringt da die anscheinend dort keine Ahnung haben wie das Problem wirklich kommt und was sie dagegen tun können. Nach dem zweiten erfolglosen Reparaturversuch hat man ja als Kunde das Recht das Gerät zurückzugeben.
Jetzt die Frage:
An wen stelle ich dann diese Forderung. Für die Reparatur habe ich das letzte mal direkt bei der Samsung Kundenhotline angerufen und die haben den Fall aufgenommen und an einen Service Partner weitergeleitet der die Reparatur dann vorgenommen hat. Der Internethändler, von dem ich das gerät erworben habe hat davon bisher nichts mitbekommen, seit dem kauf hat dieser nichts mehr von mir gehört.
Muss ich mich mit der Forderung jetzt auch direkt an Samsung wenden oder muss ich dem Händler einfach die nachweise über die 2 erfolglosen Nachbesserungen vorlegen und dann muss er das Gerät zurücknehmen?

Vielleicht hatte ja jemand einen solchen Fall selber erlebt und kann da aus Erfahrung berichten :-)

MFG
Alex J
MikeF
Stammgast
#2 erstellt: 14. Feb 2008, 12:11
Hallo!

Das muß jetzt alles über den Samsung Service laufen. Der Händler kann dich max. dabei unterstützen (was aber nur noch länger dauern wird), aber Forderungen seitens des Händlers kannst du sicher nicht stellen. Wie auch, der kann ja auch nichts dafür daß die Geräte kaputt gehen.
Alex_J
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 14. Feb 2008, 13:00
Naja is schon richtig das der Händler nix dafür kann aber auch wenn ich es direkt über den Händler hätte laufen lassen, meinst du der Händler hätte eine Rückgabe aus seiner Tasche bezahlt. Die werden das dann auch zu Samsung geben und sich den Preis erstatten! Also im Prinzip wäre es nur eine Dienstleistung des Händlers wenn er es zurücknimmt und mir das Geld wiedergibt und kümmert sich dann um das weitere mit Samsung. Die Frage wäre halt ob das Händler machen müssen oder ob das Freiwillig ist...
avalox
Stammgast
#4 erstellt: 14. Feb 2008, 13:02
du hättest dich von Anfang an an den Händler wenden müssen. Samsung wird dir (falls du das willst) kein Geld erstatten.

Nur eine Wandlung über den Servicepartner in ein neues Gerät (gleiches Modell) könnte klappen.
Alex_J
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 14. Feb 2008, 13:11
Naja dann werde ich die nächste Reparatur halt über den Händler laufen lassen und fertig...
MikeF
Stammgast
#6 erstellt: 14. Feb 2008, 13:16
.....würde ich nicht! Ich würde direkt über den SAMSUNG-Service einen Umtausch in ein Neugerät verlangen. Über den Händler dauert alles nur unnötig länger!

Das oben genannte ist 100% nur eine Dienstleistung und freiwillig seitens des Händlers.

Daß der Händler das Geld für einen def. Rückläufer erstattet bekommt und das Gerät an Samsung weiterschickt ist mir neu. Aber wer weiß, vielleicht gehts ja wirklich so einfach für den Händler.


[Beitrag von MikeF am 14. Feb 2008, 13:18 bearbeitet]
Alex_J
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 14. Feb 2008, 13:38
Naja es kann ja wohl net sein das ein Händler auf den ganzen defekten Geräten sitzen bleiben muss nur weil der Hersteller zu blöd ist ein vernünftiges Gerät zu bauen. Da würde ja jeder Laden dich machen können...
MikeF
Stammgast
#8 erstellt: 14. Feb 2008, 13:43
...muß er ja nicht. Der normale Weg ist daß er es einschickt und das Ding repariert wird --> Kunde muß warten.

Aber wie gesagt, vielleicht kann jemand anderer sagen, wie es wirklich aus Sicht des Händlers ausschaut.
avalox
Stammgast
#9 erstellt: 14. Feb 2008, 17:11
natürlich geben die Händler die defekten Geräte an Samsung/den Großhändler zurück und erhalten wiederrum ihr Geld wieder
tigerduck
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 14. Feb 2008, 20:23
Hi,

das Verhältnis von Gewährleistung, Nachbesserung/Wandlung und Garantie ist sehr komplex, und die Tipps hier haben die echte Rechtslage leider nicht ganz getroffen.

Eine gute Richtigstellung zu vielen verbreiteten Irrtümern zum Gewährleistungs-/Garantierecht findet man hier: http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftung

Auch die Wikipedia hat zur Gewährleistung eine korrekte (wenn auch nicht sehr tiefgehende) Erklärung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Und noch ein guter Text zum Verhältnis von Gewährleistung und Garantie: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html

Ich weiß dass die Texte teilweise eher trocken sind, aber wenn man sich das Thema einmal ordentlich zu Gemüte führt, erspart man sich gerade bei so teuren Gegenständen kostspielige Irrtümer.

Ciao,

Detlev
Alex_J
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 19. Feb 2008, 16:08
Also auf der Homepage von Samsung wird mit 2 Jahren GARANTIE geworben, auf der Seite des Händlers wo ich den TV gekauft habe steht in den AGB's nur 2 Jahre GEWÄHRLEISTUNG.
Blicke da irgendwie net durch, ich habe ein Gerät was ofensichtlich defekt ist, ob ich jetzt zum Händler renne oder zum Hersteller direkt, im Endeffekt ist es doch ehh immer der Hersteller der die Kosten hat da ein Händler ja auch nur mit ihm abrechnet und auch nix dafür kann das der Hersteller nicht vernünftige Produkte auf den markt bringt.
Ausserdem kann der Hersteller doch jetzt nicht einfach beliebig oft das eine Ding nachbessern und dann irgendwann den mittelfinger zeigen mit der begründung: Ätsch, behalt den mist, deine Garantie ist jetzt rum, haben wir dich schön über den Tisch gezogen...
Gegen ein neues baugleiches modell zu tauschen macht in meinen augen ebenso wenig sinn, da anscheinend ne ganze menge der serie von dem problem betroffen sind...
Ich werde jetzt die zweite Reperatur über den Vor-ort Service beauftragen und warten was dannach kommt...
CLOSy
Schaut ab und zu mal vorbei
#12 erstellt: 21. Feb 2008, 03:31
Hallo,

mir wirds genauso ergehen wir dir (ein versuch hinter mir).

Hatte Samsung Flimmern bei 24hz geschrieben
Antwort Samsung: gibt Firmware update für techniker kommt.

Techniker war da : FW update gemacht, fehler immer noch da !
komischerweise auch die selbe FWversion im Servicemenü.
Glaub der hats nicht gerafft (wurden alle 3x hdmi geflashed)

Nun kommt der 2te mit Mainboard tausch und ich nehme an auch der schlägt fehl.

Nach §440 BGB trete ich vom Kaufvertrag zurück nach 2x fehlgeschlagen nachbesserungen !

Es ist *peng* ob du es deinem Händer mitteilst oder direkt über den Hersteller ein Vertragspartner bekommst. (Über händler ist ja nix anderes, du must ihm nur gelegenheit geben zur nachbesserung (die du ja machst indem du den techniker reinlässt)

** Wichtig ist nur das du nicht Eine Werkstatt ein Auftrag erteilt, sondern der Hersteller "Samsung" eine Vertragswerksatt **


Also auf der Homepage von Samsung wird mit 2 Jahren GARANTIE geworben, auf der Seite des Händlers wo ich den TV gekauft habe steht in den AGB's nur 2 Jahre GEWÄHRLEISTUNG.


*Garantie geht über Gewährleistung
- Garantie verspricht der Hersteller volle funktion des Geräts auf seine Kosten

- Gewährleistung nach 6monaten ist beweislast beim käufer das der Mangel von anfang an da war (quasi nur eine 6Monate Garantie)

ps. wer meine shift taste hat kann sie behalten

cya
CLOSy


[Beitrag von CLOSy am 21. Feb 2008, 03:37 bearbeitet]
mnpuetz
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 20. Mrz 2009, 20:52

CLOSy schrieb:


- Gewährleistung nach 6monaten ist beweislast beim käufer das der Mangel von anfang an da war (quasi nur eine 6Monate Garantie)



*seufz* Dies ist sosachlich nicht korrekt.
Suche:
Das könnte Dich auch interessieren:
Wandlung bei Samsung
Micha68307 am 07.07.2017  –  Letzte Antwort am 17.12.2017  –  9 Beiträge
Hilfe, wie funktioniert die Wandlung?
behrangc222 am 06.09.2018  –  Letzte Antwort am 18.09.2018  –  6 Beiträge
Erfahrungen mit Samsung-LCD's
original_kiwi-bird am 26.11.2005  –  Letzte Antwort am 26.11.2005  –  3 Beiträge
Modelbezeichnungen Samsung LCD's
Chemnitzforever am 17.04.2006  –  Letzte Antwort am 25.04.2006  –  2 Beiträge
Samsung UE46ES8090 keine DD Wandlung
marantz am 20.11.2012  –  Letzte Antwort am 20.11.2012  –  4 Beiträge
Kennzeichnet Samsung "Refurbished"te LCD's?
wichtelwicht am 28.08.2009  –  Letzte Antwort am 30.08.2009  –  3 Beiträge
Neue Samsung LCD'S UEnnB6000/7000/8000
lupra am 05.04.2009  –  Letzte Antwort am 01.07.2009  –  7 Beiträge
Empfehlungen für 26" Samsung LCD's
gue2at am 14.05.2007  –  Letzte Antwort am 17.05.2007  –  9 Beiträge
Spiegeln des Randes bei Samsung LCD's ?
finn-luka am 09.04.2007  –  Letzte Antwort am 10.04.2007  –  5 Beiträge
LCD's 32Zoll Empfehlung?
Domily01 am 27.10.2009  –  Letzte Antwort am 30.10.2009  –  5 Beiträge

Anzeige

Aktuelle Aktion

Partner Widget schließen

  • beyerdynamic Logo
  • DALI Logo
  • SAMSUNG Logo
  • TCL Logo

Forumsstatistik Widget schließen

  • Registrierte Mitglieder928.334 ( Heute: 5 )
  • Neuestes MitgliedFenderppi
  • Gesamtzahl an Themen1.557.974
  • Gesamtzahl an Beiträgen21.691.069

Top Hersteller in Samsung Widget schließen