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(LE-40)A656 - Garantiethread+A -A |
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Autor |
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rdl
Schaut ab und zu mal vorbei |
16:04
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#1
erstellt: 27. Jul 2008, |||||||
Hallo zusammen, habe in anderen Threads gelesen, dass man für ein in Deutschland gekauftes A656-Gerät mit deutscher Rechnung volle Garantie hat. Jetzt habe ich eben mal mit Samsung geschrieben und war ziemlich überrascht. Hier mein Schriftverkehr in chronologischer Reihenfolge; was sagt ihr dazu?:
Antwort von Samsung:
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LE-40F86BD
Inventar |
16:09
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#2
erstellt: 27. Jul 2008, |||||||
Das hatten wir schon mal ![]() Das würde auch ganz gut hier rein passen: ![]() ![]() [Beitrag von LE-40F86BD am 27. Jul 2008, 16:10 bearbeitet] |
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signs
Stammgast |
19:03
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#3
erstellt: 27. Jul 2008, |||||||
Dumme Frage, aber was hat dich jetzt überrascht an der Aussage von Samsung??? Ist doch identisch mit dem, was hier bereits geschrieben wurde. Und zum Thema Garantiekarte: Es scheint nicht selten der Fall zu sein, dass der Händler die Garantiekarte aufbewahrt, um im Falle einer Reklamation die notwendige Legitimation vorliegen zu haben. Sollte man die Reklamation über den Händler abwickeln, ist dies natürlich von Vorteil. Wenn man aber, wie von Samsung angeboten, den Vor-Ort-Service nutzen möchte, dann sollte man die Herausgabe der Garantiekarte vom Händler verlangen. |
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Powerwilli2
Ist häufiger hier |
19:08
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#4
erstellt: 27. Jul 2008, |||||||
hallo leute ![]() würde drauf achten ein deutsches gerät zu bekommen. ich konnte nach 16 monaten meinen 46m86 über meinen rechtsanwalt in eine gutschrift umwandeln ![]() ![]() den service von samsung 1A ![]() gruss |
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rdl
Schaut ab und zu mal vorbei |
20:14
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#5
erstellt: 27. Jul 2008, |||||||
Ich kannte den von "LE-40F86BD" geposteten Thread noch nicht sondern nur einzelne Diskussionen in anderen Threads und da hieß es halt: "Wenn deutsche Rechnung, dann volle Garantie!" Daher überraschte mich die Aussage von Samsung. Habe meinem Händler mal eine Email geschrieben und warte nun ab, was der dazu sagt. |
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signs
Stammgast |
20:22
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#6
erstellt: 27. Jul 2008, |||||||
Die Frage lautet dann aber nicht "Deutsches vs. Ausländisches Gerät", sondern weshalb du im Endeffekt doch zu deinem Recht kamst? Ganz einfach deswegen, weil die Rechtlage in Deutschland in diesem Fall eindeutig geregelt ist. Wäre es nicht so gewesen, dann hättest du auch mit einem RA nichts erreichen können! Dass ein Hersteller im ersten Moment anders reagiert liegt einfach am taktischen Kalkül, dass sich viele Kunden im ersten Moment die Auffassung des Herstellers akzeptieren. Außerdem stellt sich bei dir die Frage, ob der Händler oder der Hersteller Probleme bereitet hatte, wie oft bereits eine Nacherfüllung vorlag, welchen Erfolg diese hatte, ob eine Wertminderungsklausel in den AGBs definiert waren etc. pp. Ich will Dir ja nicht die Illusion nehmen, aber das kann dir ebenso mit einem Gerät für den deutschen Mark passieren. Was glaubst du wie viele hier ihrem Recht und Geld hinterhergelaufen sind, obwohl sie kein Grauimport hatte. |
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signs
Stammgast |
20:26
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#7
erstellt: 27. Jul 2008, |||||||
Das ist ja auch das, was im Falle einer Reklamation benötigt wird. Der Servicetechniker benötigt eine Kopie des Kaufbelegs, die Garantiekarte wollte der nie sehen. Wenn du das Gerät in UK erworben hättest, dann mässtest du es dort reklamieren bzw. würden die dortigen Garantiebestimmungen gelten (ein Jahr in diesem Fall). Besorg Dir die Garantiekarte bei ihm und du kannst beruhigt schlafen ![]() [Beitrag von signs am 27. Jul 2008, 20:28 bearbeitet] |
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rdl
Schaut ab und zu mal vorbei |
07:43
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#8
erstellt: 28. Jul 2008, |||||||
Bin mal gespannt ob das klappt. Bis jetzt habe ich noch keine Antwort von alternate erhalten ![]() |
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Tussy
Inventar |
09:59
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#9
erstellt: 28. Jul 2008, |||||||
So ich komme jetzt wieder zu meiner Frage, die bis jetzt niemand beantwortet hat. Wo bitte steht geschrieben in den Garntiebedingungen von Samsung, das ein "Auslandmodell" keine Garntie bei Samsung hat. Natürlich NUR wenn der TV bei einem deutschen Händler mit "deutscher" Rechnung gekauft wurde! Ergo: Die Aussage vom Support ist mal wieder nixaussagend, wie so oft.......... ![]() Oder Marketing für den Verkauf eines A659 Modells ![]() PS: Bei der letzten Reparatur Vor-Ort von Samsung wollte niemand eine Rechnung oder sonstwas von mir. |
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Tussy
Inventar |
10:07
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#10
erstellt: 28. Jul 2008, |||||||
Garantiebedingungen von Samsung Garantiebedingungen TV, Audio & Video Auf dieses Samsung-Produkt wird vom Hersteller eine vierundzwanzigmonatige Garantie gegen Material- und Verarbeitungsfehler gegeben. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf des Gerätes beim Fachhändler. Sollte es erforderlich werden, Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler, bei dem Sie das Gerät erworben haben. Garantieleistungen können jedoch auch vom Samsung Vertragswerkstätten in anderen Ländern eingefordert werden; dabei gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Landes. Bei Fragen zu unseren Vertragswerkstätten wenden Sie sich bitte an folgende Adresse: Samsung Electronics GmbH Samsung Haus Am Kronberger Hang 6 65824 Schwalbach/TS Germany Telefon 01805 / SAMSUNG (01805 / 7 26 78 64) (€ 0,14 / Min Festnetz DTAG) Telefax 01805 / 12 12 14 (€ 0,14/Min Festnetz DTAG) Garantiebestimmungen 1. Bei der Anmeldung von Garantieansprüchen muss der Kunde die vollständig und richtig ausgefüllte Garantiekarte sowie die Originalrechnung oder den vom Händler ausgestellten Kassenbeleg oder eine entsprechende Bestätigung vorlegen. Die Serienummer am Gerät muss lesbar sein. 2. Es liegt im Ermessen von Samsung, ob die Garantie durch Reparatur oder durch Austausch des Gerätes bzw. des defekten Teils erfüllt wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 3. Garantie-Reparaturen müssen von Samsung-Fachhändlern oder Samsung-Vertragswerkstätten ausgeführt werden. Bei Reparaturen, die von anderen Händlern durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung, da solche Reparaturen sowie Schäden, die dadurch am Gerät entstehen können, von dieser Garantie nicht abgedeckt werden. 4. Soll das Gerät in einem anderen als dem Land betrieben werden, für das es ursprünglich entwickelt und produziert wurde, müssen eventuelle Veränderungen am Gerät vorgenommen werden, um es an die technischen und / oder sicherheitstechnischen Normen dieses anderen Landes anzupassen. Solche Veränderungen sind nicht auf Material- oder Verarbeitungsfehler des Gerätes zurückzuführen und werden von dieser Garantie nicht abgedeckt. Die Kosten für solche Veränderungen sowie für dadurch am Gerät entstandene Schäden werden nicht erstattet. 5. Ausgenommen von der Garantieleistung sind: a) Regelmäßige Inspektionen, Wartung und Reparatur oder Austausch von Teilen aufgrund normaler Verschleißerscheinungen; b) Transport- und Fahrtkosten sowie durch Auf- und Abbau des Gerätes entstandene Kosten; c) Missbrauch und zweckentfremdete Verwendung des Gerätes sowie falsche Installation; d) Schäden, die durch Blitzschlag, Wasser, Feuer, höhere Gewalt, Krieg, falsche Netzspannung, unzureichende Belüftung oder andere von Samsung nicht zu verantwortende Gründe entstanden sind 6. Diese Garantie ist produktbezogen und kann innerhalb der Garantiezeit von jeder Person, die das Gerät legal erworben hat, in Anspruch genommen werden. 7. Die Rechte des Käufers nach den jeweils geltenden nationalen Gesetzgebungen, d. h. die aus dem Kaufvertrag abgeleiteten Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer wie auch andere Rechte, werden von dieser Garantie nicht angetastet. Soweit die nationale Gesetzgebung nichts anderes vorsieht, beschränken sich die Ansprüche des Käufers auf die in dieser Garantie genannten Punkte. Die Samsung Ltd. sowie deren Tochtergesellschaften und Händler haften nicht für den indirekten bzw. in Folge auftretenden Verlust von Schallplatten, CDs, Video- Audiokassetten oder anderen ähnlichen Material bzw. Zusatzgeräten. |
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rdl
Schaut ab und zu mal vorbei |
10:19
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#11
erstellt: 28. Jul 2008, |||||||
Ich mag diese ganzen Formulierungen von der Samsungseite nicht. Hier könnten die Herrschaften sich wieder rausreden indem es heißt, dass das "oder" lediglich die Option zwischen Originalrechnung und Kassenbeleg/Bestätigung betrifft und nicht etwa die Option zwischen Garantiekarte und Rechnung/Beleg/Bestätigung und somit zur Rechnung/Beleg/Bestätigung die Garantiekarte in jedem Fall mit vorgelegt werden muss. Die Praxis, wie du sie erlebt hast - dass bei der Reparatur keiner die Karte haben wollte - hört sich zwar positiv an, aber eine Restunsicherheit bleibt trotzdem ... ![]() [Beitrag von rdl am 28. Jul 2008, 10:20 bearbeitet] |
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Tussy
Inventar |
10:28
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#12
erstellt: 28. Jul 2008, |||||||
Unterm Strich mußt du nur nachweisen, wann und wo du den TV gekauft hast - mehr nicht. Wie ist egal! Dann registrier einfach deinen TV auf der Samsung Seite und gut ist es ![]() |
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signs
Stammgast |
16:23
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#13
erstellt: 28. Jul 2008, |||||||
Wirst ihm schöne Augen gemacht haben, dass er das bestimmt ganz vergessen hat ![]() |
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signs
Stammgast |
16:26
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#14
erstellt: 28. Jul 2008, |||||||
Mal ganz ehrlich, hast du jemals bei einem Händler eine Garantiekarte vorlegen müssen? Du bekommst heutzutage bei jeder Kleinigkeit eine Garantiekarte mitgeschickt. Ich kann mich nicht erinnern, jemals in einem Geschäft oder von einem Händler danach gefragt worden zu sein, wenn es um eine Reklamation geht. Dafür gibt es aber ja den Rechungsbeleg, wie bereits Tussy hinweist. Hierauf ist alles vermerkt, was in unserem Lande ausreicht. |
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LE-40F86BD
Inventar |
16:53
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#15
erstellt: 28. Jul 2008, |||||||
Auf jeden Fall sehr gut vorstellbar ![]() ![]() ![]() |
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rdl
Schaut ab und zu mal vorbei |
21:00
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#16
erstellt: 28. Jul 2008, |||||||
Wo wir doch gerade beim Thema sind: Bist du das auf deinem Avatar@Tussy ;)? Zurück zum Thema: Mein Händler hat mich heute angerufen und gesagt, dass sie selbst von der Reaktion von Samsung überrascht sind und versuchen werden, mir umgehend eine Garantiekarte zu besorgen. ... womit aber immer noch nicht meine Frage zum Firmwareupdate beantwortet wäre :(! |
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Tussy
Inventar |
08:37
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#17
erstellt: 29. Jul 2008, |||||||
Immer diese Sexismus ![]() ![]() |
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Tussy
Inventar |
08:43
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#18
erstellt: 29. Jul 2008, |||||||
Firmwareupdate erfolgt IMMER auf eigenes Risiko. Wenn Du dir unsicher bist, rufe Samsung Support an. Registrier dein TV auf der Samsungseite, bewahre die Rechnung gut auf und genieße dein TV................ PS: Sorry, mansche Leute sehen Probleme wo nun wirklich keine sind. ![]() Ich könnt mir gut vorstellen, wenn man NUR eine Garntiekarte hat OHNE Rechnung, das dann vielleicht die Probleme los gehen. |
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LE-40F86BD
Inventar |
09:06
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#19
erstellt: 29. Jul 2008, |||||||
Ich finde es schön, daß es sowas gibt ![]() |
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signs
Stammgast |
16:50
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#20
erstellt: 29. Jul 2008, |||||||
Definitiv. Im Gegensatz zum Rechnungsbeleg besitzt die Garantiekarte ja überhaupt keine Informationen über das spezifische Gerät (SN) und den eigentlichen Kauf (Datum, Händler etc.). Die Felder dafür mögen ja vorhanden sein, aber ob das eigene Ausfüllen der Garantiekarte als Legitimation ausreicht, bezweifele ich doch sehr. Aus diesem Grund dürfte das Papier auch bei den meiste nirgendwo verstauben, während der Kaufbeleg (hoffentlich) schön säuberlich und sofort griffbereit aufbewahrt wird ![]() [Beitrag von signs am 29. Jul 2008, 16:51 bearbeitet] |
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rdl
Schaut ab und zu mal vorbei |
15:23
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#21
erstellt: 31. Jul 2008, |||||||
Falls es trotzdem jemanden interessiert: alternate war sehr verwundert von der Reaktion von Samsung und hat sich für alle dort vertriebenen Geräte nun die Garantiekarten übersenden lassen. Heute hatte ich sie in der Post. |
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