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Voodoo und Sachwucher+A -A |
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Autor |
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cr
Inventar |
#1 erstellt: 23. Nov 2009, 22:09 | ||||||||
In Österreich sind 2 Frauen und ein Mann wegen Betruges und Sachwuchers angeklagt (Landesgericht Ried). Die Angeklagten haben Decken verkauft, die angeblich vor Strahlenbelastung schützen. Billigdecken zum Einkaufspreis von knapp 100 Euro wurden um 700 Euro verkauft. Wieso kommt es eigentlich bei Voodoo-Artikeln, egal ob technisch unwirksame "Verbesserer" oder Kabel, die zum 10-fachen des normalen Preises verkauft werden, nie zu solchen juristischen Auseinandersetzungen? Bei manchen Artikeln ist doch die Luft wirklich extrem dünn?! Bitte keine konkreten Artikel nennen! |
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_ES_
Administrator |
#2 erstellt: 23. Nov 2009, 22:38 | ||||||||
Das ist zu einfach Keiner der geprellten würde es öffentlich zugeben- fast wie ein Besuch im Erotik-Laden.. Oder auch: Sie glauben bis dato dran.. |
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paga58
Inventar |
#3 erstellt: 23. Nov 2009, 23:28 | ||||||||
Hallo, gelegentlich trifft es auch KlangVoodoo. Von einem Herrn (Österreich...) kann man nachlesen, dass er nach einem Gefängnisaufenthalt zwar weiter seine Thesen vertritt, aber seine Produkte jetzt "unverfänglicher" verkauft und die haarsträubenden Zusicherungen seinen Jüngern überlässt (oder Geschäftspartnern). Gruß Achim |
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sheckley666
Stammgast |
#4 erstellt: 23. Nov 2009, 23:37 | ||||||||
Weil man als Betrüger, sobald man gewisse Anfangserfolge erzielt hat, das Arbeitsplatzargument anführen kann, wodurch der verfolgende Staatsanwalt in die Rolle des Sozialschädlings rückt. Grüße, Frank |
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sm.ts
Inventar |
#5 erstellt: 24. Nov 2009, 12:34 | ||||||||
Manche Leute glauben einfach an diverse Voodoo Artikel und kommen nicht auf die Idee das sie nur für teures Geld verarscht werden. Andere wiederum erkennen den "Irrtum" und wollen das Zeugs wieder schnell loswerden bevor es einer merkt. Zumindest für den Gebrauchtkäufer ist der finanz. Schaden nicht so krass. |
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Soundscape9255
Inventar |
#6 erstellt: 24. Nov 2009, 18:14 | ||||||||
Es fehlt der Vorsatz des Händlers - solange er selbst in dem Glauben (er kann das auch jederzeit behaupten! Auch wenn die meisten Händler wissen, was sie tun)handelt, das das Voodoo-Gerät den Preis wert ist, dann ist es kein Wucher... |
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Blau_Bär
Stammgast |
#7 erstellt: 25. Nov 2009, 11:29 | ||||||||
Hier sehe ich jetzt aber keinen Widerspruch bzw. keine Gründe, die einer möglichen Verurteilung entgegenstehen. Viele Grüße Jörg [Beitrag von Blau_Bär am 25. Nov 2009, 11:31 bearbeitet] |
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UweM
Moderator |
#8 erstellt: 25. Nov 2009, 11:40 | ||||||||
Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter. Grüße, Uwe |
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Blau_Bär
Stammgast |
#9 erstellt: 25. Nov 2009, 12:32 | ||||||||
Genau!!! Die Menschen wehren sich zu wenig!!! (siehe auch Versicherungen - gerade Thema hier im Hauptforum; Strompreise - keiner wechselt; Gaspreiswucher - keiner/kaum einer widerspricht den Gaspreisen etc.) Hifi/Voodoo Solange sich keiner wehrt, geht es immer weiter. - Auch mit den den (teilweise) exorbitaten Preisen/Preiswucher bis zum Betrug. Viele Grüße Jörg |
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stoske
Inventar |
#10 erstellt: 25. Nov 2009, 13:05 | ||||||||
Hi, der Voodoo-Driss nimmt kein Ende, nicht weil sich keiner wehrt, sondern weil es immer mindestens Einen gibt, der doch was hört. Die, die den Glauben an Voodoo immer wieder neu beleben, sind m.M. nach gerade jene, die immer wieder Zweifel wecken, ihre subjektiven Suggestionen als allgemeine Fakten begreifen und ihre Umwelt "treudoofehrlich" zwangsbeglücken wollen. Ein einziger prophetischer Seemannsgarnspinner kann da mehr dauerhaften Schaden anrichten als ein Dutzend neutraler Wissenschaftler zu entwirren in der Lage sind. Grüße, Stephan Stoske |
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Schili
Hat sich gelöscht |
#11 erstellt: 25. Nov 2009, 13:09 | ||||||||
Strahlenbelastung z.B. lässt sich unzweifelhaft messen. Bei "aber ich hör´s doch..." wird´s mit der Beweislage schon schwieriger. Und dann wäre da noch das "Des Kaisers neue Kleider-Syndrom"
Wogegen soll man sich denn wehren ? Für Produkte, die man wohl wahrlich nicht zur Erhaltung seiner Lebensqualität zwingend benötigt, bedarf es m.A.n. keine Kaufpreisminderung.So etwas muss sich nämlich NIEMAND kaufen ! Etwas komplett unnützes benötige ich nicht günstig, ich benötige es GAR NICHT ! Eine Strahlenschutzdecke gaukelt immerhin tatsächlich einen praktischen Nutzen vor. DAS ist auch juristisch der feine Unterschied, der in der arglistigen Täuschung des Betruges vorhanden sein muss... [Beitrag von Schili am 25. Nov 2009, 13:18 bearbeitet] |
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_ES_
Administrator |
#12 erstellt: 25. Nov 2009, 13:12 | ||||||||
Das hält sich ja in überschaubaren Kreisen, von daher mach ich mir kaum Gedanken drüber;) |
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Blau_Bär
Stammgast |
#13 erstellt: 25. Nov 2009, 14:56 | ||||||||
Ich glaube Du schmeißt hier etwas zusammen was absolut nicht zusammengehört. 1.) arglistige Täuschung ist ein Begriff aus dem Zivilrecht BGB § 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung Es entsteht (ggf.) ein zivilrechlicher Anspruch! 2.) Betrug ist ein Straftatbestand § 263 StGB Betrug Straftaten werden von "amtswegen" (oder auch in bestimmten Fällen auf Antrag) verfolgt und ziehen (ggf.) Strafen nach sich von denen der Geschädigte erst einmal nichts hat. Das hat so grundsätzlich nichts miteinander zu tun. Der Geschädigte muß in einem separten zivilrechtlichen Verfahren seinen zivilrechtlichen Anspruch geltend machen. Daher ziehen Stafverfahren auch sehr oft Zivilverfahren nach sich. Nur werden die von der Öffentlichkeit und von den Medien selten beachtet. Was ist "komplett unnütz"? Das das ist ggf. subjektiv. Auch bei Geschäften, die (vermeintlich) unnütze Dinge zum Geschäftsgegenstand haben, darf man nicht betrügen - stafbar. Wurde arglistig getäuscht, gibt es selbstverständlich auch hier die Möglichkeit der Anfechtung des Vertrages - zivilrechtlicher Anspruch - und den zusätzlich und separat. Viele Grüße Jörg [Beitrag von Blau_Bär am 25. Nov 2009, 15:06 bearbeitet] |
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sheckley666
Stammgast |
#14 erstellt: 25. Nov 2009, 16:55 | ||||||||
Heißt das jetzt, dass ich einen gefälschten Rembrandt als echt verkaufen dürfte? Oder hat ein echter Rembrandt einen praktischen Nutzen? Wenn praktischer Nutzen zum Unterscheidungsmerkmal wird, landet man ganz schnell beim Sinn des Lebens. Und solange mir darauf niemand eine überzeugende Antwort gibt, ist Steigerung des Lustgefühls, z.B. durch besseren Klang, ein praktischer Nutzen. Die Frage nach Betrug oder Wucher sollte daher daran festgemacht werden, ob etwas versprochen wird, das nicht gehalten wird. Grüße, Frank |
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Blau_Bär
Stammgast |
#15 erstellt: 25. Nov 2009, 17:14 | ||||||||
Nein! Das ist stafrechtlich Betrug. Zusätzlich kommt die arglistige Täuschung zum tragen - Zivilrecht. Wie ich oben schon schrieb, auf den praktischen Nutzen kommt es nicht an - siehe Rembrandt (Hier wird es sehr deutlich. Hat ein Rembrandt einen praktischen Nutzen? Ja oder Nein. Da gibt es bestimm hunterte von Meinungen.) Wer will das den auch beurteilen??? Und nur dann wäre es eine Staftat und arglistige Täuschung (bei vorhandenem praktischen Nutzen)??? Das wäre ja eine Auslegungslücke ohne Gleichen zur Umgehung von Straftaten und Anfechtung von Kaufverträgen. Allein das muß jedem juristischen Laien einleuchten. Viele Grüße Jörg |
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Schili
Hat sich gelöscht |
#16 erstellt: 25. Nov 2009, 22:20 | ||||||||
@ Blaubär:
Die Vorspiegelung falscher Tatsachen nennt sich landläufig "arglistige Täuschung". Wer arglistig getäuscht wurde und dadurch einen Vermögensschaden erlitt, wurde betrogen.Das ist ganz einfach. Und ICH verwechsel ganz bestimmt nicht das Straf- mit dem Zivilrecht.
Kann es sein, dass du meinen Satz inhaltlich nicht verstanden hast ?
Das Voodoo-Teil soll doch nicht als Kopie den Eindruck erwecken, etwas bereits existierendes(Original)als eben dieses zu ersetzen. Das sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Und - Blaubär - wenn du schon zitierst, dann nenn bitte wenigstens die Quelle...die arglistische Täuschung greift im Zivilrecht nämlich nur dann, wenn dem Getäuschten(Opfer) kein Vermögensnachteil entsteht,sondern wenn er zur Abgabe einer Willenserklärung(sic) veranlasst werden soll.Juristisch ein himmelweiter Unterschied. Nur fremde Quellen klauen, wenn man nicht wirklich Kenne von der Materie hat, reicht nicht immer ! http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article1130861.html [Beitrag von Schili am 16. Dez 2009, 13:03 bearbeitet] |
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sheckley666
Stammgast |
#17 erstellt: 25. Nov 2009, 22:33 | ||||||||
Beides Dinge, die auch auf einige Verkäufe von Voodoo-Teilen zutreffen. Grüße, Frank |
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Schili
Hat sich gelöscht |
#18 erstellt: 25. Nov 2009, 22:42 | ||||||||
Der Rembrandt hat als Original einen sehr hohen Sachwert/Sammlerwert als Kunstobjekt. Das hat das Voodoo-Teil in dem Fall, in dem es eine Kunstszene gibt, die in diesem Gegenstand etwas mit hohem idellen Wert sieht. Der idelle Wert eines Voodoo-Tuningartikels wird aber als solcher nicht angegeben. Sondern es wird ein praktischer Nutzen versprochen.Dessen Existenz leider oftmals nicht bewiesen werden kann.Zwei Paar Schuhe. Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, was dieser Rembrandt-Vergleich soll. Er ist in keinster Weise mit den Objekten, die diesen Thread betreffen, vergleichbar. [Beitrag von Schili am 25. Nov 2009, 22:58 bearbeitet] |
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paga58
Inventar |
#19 erstellt: 25. Nov 2009, 22:44 | ||||||||
Hallo, ich werfe mal etwas anderes ins Spiel. Die Anbieter solch dubioser VoodooArtikel bieten oft ein Rückgaberecht, das über das nach Fernabsatzgesetz hinaus geht. Ich vermute: Sie wollen verhindern, dass mal jemand auf Rückgabe wegen Fehlen zugesicherter Eigenschaften (Klangverbesserung) klagt - da kämen sie in Beweisnot und wenn das die Runde machen würde... Gruß |
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Blau_Bär
Stammgast |
#20 erstellt: 25. Nov 2009, 23:48 | ||||||||
Zum eigentlichen Thema zurück:
Zivilrechtlichen Ansprüchen "entkommen" sie so. Wenn das jedoch einmal jemand wissen will und Strafanzeige wegen Betruges erstattet... - siehe oben in diesem Diskussionstrang (Österreich) Das wird interessant wie das Gericht entscheidet. Mir sind solche Fälle noch nicht bekannt. Weiß hier jemand mehr? Bei gewerbsmäßig handelnden Personen wären das ja ggf. auch etliche Fälle. Jetzt unterstellen wir noch es ist ein Unternehmen, welches die in Frage stehenden Produkte vertreibt. Die haben vielleicht noch eine Entwicklungsabteilung mit Technikern und Ingenieuren. Die mußten also die Wirkungslosigkeit ihrer Produkte kennen und können sich nicht mit Unkenntnis herausreden. Das wird wirklich interessant! Die Konsequenz wäre ggf., daß derartige Hersteller/Vertreiber die Wirkung ihrer Produkte beweisen müßten, um einer Verurteilung wegen Betruges zu entgehen. Das aber sollte uns allen doch hier entgegenkommen, wenn es entweder Voodoo-Produkte sind (also wie ich es definiere, wirkungsloser Scharlatankram) oder - durch vor Gericht anerkannte Gutachten bestätigt- doch Produkte sind, die Wirkung haben. Viele Grüße Jörg [Beitrag von Blau_Bär am 25. Nov 2009, 23:59 bearbeitet] |
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Kobe8
Inventar |
#21 erstellt: 26. Nov 2009, 10:37 | ||||||||
Gude! Ich bin kein Jurist, und kann das jetzt nicht beurteilen, aber die GWUP hat mal folgenden Artikel im Blog veröffentlicht: http://blog.gwup.net/2009/08/29/gwup-recht-esoterik-klage-anwalt/ Ich zitier' mal die m.E. wichtigste Aussage:
Ich denke, dass das erst mal für den bereits erwähnten Technik-Aberglauben gilt, solange da nicht zumindest grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann (also bspw. ein Elektriker, der das Gehäuse unter Spannung setzt - aber Filzplättchen machen da ja nix kaputt) - Das Gerät funktioniert ja weiterhin, und in Sachen Qualität kann man in D ziemlich viel behaupten, ohne es erst einmal nachweisen zu müssen bzw. erst einmal einen Nachweis in wissenschaftlicher Form führen zu müssen - Es reicht also die Aussage 'Ich hör's aber', und wenn es als Meinung bzw. deren Äußerung zu verstehen ist, kann man da ziemlich viel - Ich kann ja als Produkttester bspw. auch sagen A gefällt mir besser als B, ohne Angst haben zu müssen, verklagt zu werden. Das würde dann übrigens auch die blumigen Klangbeschreibungen erklären: Die Aussage 'Mit dieser Digitaltechnik haben sie weniger Fehler' wäre ja eindeutig nachprüfbar, klingt es dagegen 'luftiger' oder 'musikalischer', dann ist das schon schwieriger - Ja was eigentlich: Nachzuweisen? Gruß Kobe |
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UweM
Moderator |
#22 erstellt: 26. Nov 2009, 10:52 | ||||||||
Wie wäre es dagegen, wenn man von einem Hersteller eines Zubehörteils, welches irgendeine "Fernwirkung" verspricht den Nachweis verlangt, dass z.B. die "Strahlung" eines Raumanimators nicht gesundheitsschädlich ist? Grüße, Uwe |
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Kobe8
Inventar |
#23 erstellt: 26. Nov 2009, 11:13 | ||||||||
Gude!
Hm, nette Idee, aber wie ist das denn: Muss ich denn nicht erst einen Schaden nachweisen (was ja nicht möglich ist), und danach kommt der Nachweis der 'Unbedenklichkeit' (man bemerke die Wortwahl)? Und dann dreht man sich ja wieder im Kreis... Gruß Kobe |
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nanesuse
Stammgast |
#24 erstellt: 26. Nov 2009, 11:41 | ||||||||
UweM schrieb:
Das könnte interessant werden, wenn sich herausstellen würde, daß das Teil genau deshalb keine gesundheitsschädliche Strahlung emittiert, weil es ja schlichtweg gar nichts emittiert, was irgendwie nachweisbar wäre - also würde auf diese Weise ja der Hersteller selber die Wirkungslosigkeit seines Produktes dokumentieren, oder sehe ich das falsch? Und wie sähe es dann mit den juristischen Konsequenzen aus? Kobe8 schrieb:
Vielleicht nicht; vielleicht würde es schon genügen, wenn unter Hinweis auf prinzipiell mögliche Schäden eine Unbedenklichkeitsprüfung verlangt würde. Und dann ... s.o. Gruß, nanesuse |
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UweM
Moderator |
#25 erstellt: 26. Nov 2009, 11:50 | ||||||||
Handygegner beklagen sich auch über Kopfschmerzen oder Schlafmangel in der Nähe von Basisstationen, wer will diese Empfindung widerlegen? Dass die Effekte teils ogar dann vermeldet werden, wenn die Basisstation noch gar nicht in Betrieb ist, ist wiederum ein anderes Thema. Was nun wenn der Raumanimator mir Kopfschmerzen verursacht? Grüße, Uwe [Beitrag von UweM am 26. Nov 2009, 11:52 bearbeitet] |
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GlennFresh
Hat sich gelöscht |
#26 erstellt: 17. Dez 2009, 20:31 | ||||||||
Hi Was haltet ihr hier von: http://highendnovum.de/index.php?a=3& Ich finds einfach nur lächerlich! Saludos Glenn |
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pragmatiker
Administrator |
#27 erstellt: 17. Dez 2009, 20:35 | ||||||||
Gibt's doch schon 'nen Thread drüber: http://www.hifi-foru...read=1503&postID=1#1 Grüße Herbert |
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GlennFresh
Hat sich gelöscht |
#28 erstellt: 17. Dez 2009, 20:44 | ||||||||
Danke für den Link! Das Teil fällt aber mit Sicherheit unter die Rubrik "Sachwucher" auch wenn "nur" 89€ verlangt werden! Was aber meiner Meinung nach für Schrott schon deutlich zu viel ist! Saludos Glenn |
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RoA
Inventar |
#29 erstellt: 26. Dez 2009, 09:57 | ||||||||
Hier mal ein paar Ausszüge aus den ibäh-Angebotstexten zu einigen Netzkabeln (Suchbegriff z.B. "NKF-5"): Erst mal was zur Einstimmung:
Und jetzt geht es richtig los:
Ich mag das jetzt nicht alles kommentieren (vielleicht ist Dr. Böckle so freundlich und greift uns unter die Arme).
Ich auch nicht. Aber ich lege mich da mal fest: Mit solchen Texten und Zusicherungen begibt man sich als Anbieter auf sehr dünnes Eis. |
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_ES_
Administrator |
#30 erstellt: 26. Dez 2009, 10:47 | ||||||||
Das ist ja der absolute Hammer Sag, das Du Dir das ausgedacht hast, bitte.. |
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GlennFresh
Hat sich gelöscht |
#31 erstellt: 26. Dez 2009, 10:52 | ||||||||
Hi und ein frohes Fest Das wäre doch was für den nächsten Stereo-Workshop und den lieben Herrn (Voodoo) Böde! |
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kptools
Hat sich gelöscht |
#32 erstellt: 26. Dez 2009, 14:07 | ||||||||
Hallo, ich habe es schon lange geahnt, die Musik kommt nicht von der CD (oder anderen Quellen), sondern direkt aus dem Stromnetz. Und auf den Quellen ist nur ein Code, um die richtigen Tracks "freizuschalten". Für wie dumm darf man Menschen mittlerweile halten? Grüsse aus OWL kp |
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ct.hook
Stammgast |
#33 erstellt: 26. Dez 2009, 17:00 | ||||||||
Also beim OT schrieb einer in seinem Kundenbrief, das der PMR (zweites Wunderprodukt) aus seinem 40 qm² Wohnzimmer einen Konzertsaal gemacht hat....für 870 € finde ich das ein echtes Schnäppchen und keinen Sachwucher Ach ja...Highendnovum = Michael Jungblut...irgendwie kommt mir der Name so bekannt vor!!!! |
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djtechno
Hat sich gelöscht |
#34 erstellt: 26. Dez 2009, 17:02 | ||||||||
Als nächstes soll man dann sein Stromkabel vermutlich von oben nach unten verlegen,damit die Elektronen durch die Schwerkraft besser beschleunigt werden (gibt dann mehr drive) Legt man das kabel um eine Kurve,sollte man 20cm vor der Kurve ein Verkehrsschild "achtung scharf kurve" aufstellen,damit die Elektronen vorgewarnt sind, und nicht aus dem Kabel fallen Für spdif-Kabel Empfehlen wir den Lichtbeschleuniger. Der beschleunigt die ganze Anlage nebst kabel entgegen der Erddrehung,damit die Photonen mit Überlichtgeschwindigkeit durchs kabel wandern So wird der sound viel schneller Aus elvis presleys "are you lonesome tonight" wird so "prodigy - firestarter" [Beitrag von djtechno am 26. Dez 2009, 17:06 bearbeitet] |
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ct.hook
Stammgast |
#35 erstellt: 26. Dez 2009, 17:06 | ||||||||
Hab gerade mal nachgeschaut, habe mich wohl geirrt...der hat nur denselben Nachnahmen und die PLZ ist auch gleich...wird wohl ein Zufall sein |
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_ES_
Administrator |
#36 erstellt: 26. Dez 2009, 17:24 | ||||||||
Es gibt auch Netzfilter (wen wunderts) von denen:
Sprich, es kommt nichts mehr heraus So gesehen stimmt es : Absolute Ruhe bei der Wiedergabe. |
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djtechno
Hat sich gelöscht |
#37 erstellt: 26. Dez 2009, 21:00 | ||||||||
Vorallem "Stromwidergabe" Das ist ja wie das "Digitale Licht" von Led-Lenser Genauso wenig wie Licht digital oder analog ist (Man kann nur Informationen Digital oder Analog codiert übertragen - per Strom,Licht oder sonstwie), kann man Strom aufnehmen oder Widergeben. Ok,man kann L und N in einen Trafo schicken und die Sekundärseite in den Line-In stecken und das 50HZ-Brummen aufzeichen. Das macht aber nicht wirklich viel Sinn |
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ZeeeM
Inventar |
#38 erstellt: 26. Dez 2009, 21:05 | ||||||||
Es wird bisweilen bei LED-Beleuchtung das Licht als zu digital beschrieben. Das erzählen sogar Verkäufer. Was gemeint ist, ist die spektrale Zusammensetzung. Was Netzteile anblangt, sollten die störarm sein und eine ideale Spannungsquelle darstellen. Das kann man ohne viel Voodoo realisieren. |
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