Nachbauten - illegal?

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DaRuLe2
Inventar
#1 erstellt: 11. Aug 2009, 23:42
Eine kurze Frage...

Eine Box / einen Sub nachzubauen in dem man ein original nimmt, das ganze durchmisst und dann ein Gehäuse nachbaut - ist das in irgend einer Art illegal oder braucht man da nichts zu befürchten haben?
Granuba
Inventar
#2 erstellt: 11. Aug 2009, 23:51
Hi,

ja, man nennt es Plagiatismus. Privat ist das aber erlaubt.

Harry
andr483
Stammgast
#3 erstellt: 11. Aug 2009, 23:51
Ich denke sofern man damit nichts gewerbliches macht ist das nicht illegal.
Nun ja wenn du es nachmisst um die Lautsprecher dann zu verkaufen, ist es definitiv illegal!
Bei Privatnutzung fürn Partykeller, denke ich intteresiert es niemanden.
Wenn du damit Musik machst und geld verdienst weiß ich es nicht genau.
i.d.R achtet allerdings keiner drauf!

Problem könnte sein, dass die meisten chassis oem versionen sind.
_Floh_
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 11. Aug 2009, 23:57

Murray schrieb:
ja, man nennt es Plagiatismus.


Sicher? Gilt das nicht erst als Fälschung, wenn man auch ein passendes Hoheitszeichen (Herstellerlogo) anbringt?

Was wäre, wenn man ein paar unwichtige Maße, wie Überstände, verändert?
DaRuLe2
Inventar
#5 erstellt: 12. Aug 2009, 00:06
Mir gehts dabei um etwas anderes...ich weiß, dass in dem Gehäuse kein OEM Treiber steckt und ich weiß auch, was es für einer ist.

Alles andere wie Holzarbeiten etc. kann ich von einem Schreiner machen lassen problemlos wo mir das Gehäuse dann auf ca. 250 Euro kommt...lackieren etc mache ich selbst.

Roundabout würde ich mir knappe 500 Euro sparen...

Ich würde das ganze Verleihen sprich gewerblich nutzen...

Aber ich habe bei uns in der nähe auch schon viele gesehen die z.B. die HK R Serie nachgebaut haben etc und das auch offen und ehrlich sagen...

Von daher frage ich ja, wie es damit aussieht...oder müsste ich z.B. nachfragen beim Patentamt, ob es da irgendwas gibt???
JesusonSpeed
Inventar
#6 erstellt: 12. Aug 2009, 00:25
Generell : Fragen kostet nichts :).
Ich würde sagen, es ist nur illegal wenn man auch das Herstellerlogo drauf macht. Wobei das, wie ich finde, ein sehr heikles Thema ist, daher meine Angaben ohne Gewähr ;).
chrime
Inventar
#7 erstellt: 12. Aug 2009, 08:06
Grundsatz: Plagiatismus ist das Fälschen von Gegenständen um den Eindruck zu erwecken, dass es sich um ein Originalgegenstand handelt.

Nachbauen ist per Definition nicht Illegal. Hier arbeiten viele im Verleih mit Turbosound Nachbauten.


Erlaubt:
Nachbauen mit gemessenen Daten / Plänen
Bestückung mit anderen Treibern
Angabe als "Nachbau" (bei Fragen / Verleih)


Nicht erlaubt:
Hersteller Logo
Anschlussplatte mit Logo / Modellbezeichnung
Angeben, es sei ein Originalgerät



Flugschienen sollte man nicht einbauen, da der Nachbau keine TÜV abnahme hat und somit geprüft werden müsste (BGV C1 Abnahme). Das Gehäuse sollte immer von einem erfahrenen Schreiner gebaut werden. Elektronische Verbindungen (Terminal, Chassis) die selbst angebracht werden müssen vor dem ersten öffentlichen Einsatz / Vermietung nach BGV A3 abgenommen werden (ich hab dafür im Bekanntenkreis eine Elektrofachkraft)
genie
Neuling
#8 erstellt: 12. Aug 2009, 09:22

chrime schrieb:

Elektronische Verbindungen (Terminal, Chassis) die selbst angebracht werden müssen vor dem ersten öffentlichen Einsatz / Vermietung nach BGV A3 abgenommen werden (ich hab dafür im Bekanntenkreis eine Elektrofachkraft)



Moin!

Erst einmal: Überprüfungen sind immer gut und schaden nie.

Aber die BGV A3-Prüfung muss doch nur durchgeführt werden, wenn es sich um aktive Boxen handelt, oder irre ich mich?

Gruß,
Christian
chrime
Inventar
#9 erstellt: 12. Aug 2009, 11:12
Bei aktiven vor allem. Aber Lautsprecherleitung > 1,5 mm² zählt unter Starkstromkabel und sind im Grunde damit zu prüfen.

Wenn du da was unsauber hast und da schließt sich was kurz und ein Amp raucht ab hast du den schwarzen Peter.
_Floh_
Hat sich gelöscht
#10 erstellt: 12. Aug 2009, 11:20

chrime schrieb:
Elektronische Verbindungen (Terminal, Chassis) die selbst angebracht werden müssen vor dem ersten öffentlichen Einsatz / Vermietung nach BGV A3 abgenommen werden


Mal ehrlich....hier lohnt sich das wirklich nicht. Wer nicht mal ein passiven Lautsprecher vernünftig verkabeln kann, der hat auf keiner Baustelle was zu suchen.

Was soll man da groß Falsch machen? Misst man halt einmal kurz mit´m Mulitmeter drüber und wenn´s richtung 0 Ohm geht schauen wir halt nochmal rein...

Für was braucht man da ´ne Elektrofachkraft?

Bei Aktivem Zeug sieht das sicher anders aus, immerhin sind hier 230 Volt (oder sogar 400...) im Spiel, die nicht ganz ungefährlich sind.

Zwar können auch aus aktuellen Amps ganz nette Spannungen kommen, die gerne mal richtung 100 Volt gehen, aber da kann nicht so viel schief gehen!
Da Lautsprecher für gewöhnlich aus Holz sind und man normalerweiße keine Spannung an Griffe und ähnliches legt ( ), kann die Spannung hier wenig anrichten.
Und wer seine Selbstbauten intern kurz schließt...naja, dazu muss man wohl nicht viel sagen, oder?
Ralle14
Hat sich gelöscht
#11 erstellt: 12. Aug 2009, 11:26

_Floh_ schrieb:

chrime schrieb:
Elektronische Verbindungen (Terminal, Chassis) die selbst angebracht werden müssen vor dem ersten öffentlichen Einsatz / Vermietung nach BGV A3 abgenommen werden


Mal ehrlich....hier lohnt sich das wirklich nicht. Wer nicht mal ein passiven Lautsprecher vernünftig verkabeln kann, der hat auf keiner Baustelle was zu suchen.

Was soll man da groß Falsch machen? Misst man halt einmal kurz mit´m Mulitmeter drüber und wenn´s richtung 0 Ohm geht schauen wir halt nochmal rein...

Für was braucht man da ´ne Elektrofachkraft?

Bei Aktivem Zeug sieht das sicher anders aus, immerhin sind hier 230 Volt (oder sogar 400...) im Spiel, die nicht ganz ungefährlich sind.

Zwar können auch aus aktuellen Amps ganz nette Spannungen kommen, die gerne mal richtung 100 Volt gehen, aber da kann nicht so viel schief gehen!
Da Lautsprecher für gewöhnlich aus Holz sind und man normalerweiße keine Spannung an Griffe und ähnliches legt ( ), kann die Spannung hier wenig anrichten.
Und wer seine Selbstbauten intern kurz schließt...naja, dazu muss man wohl nicht viel sagen, oder?


Genauso seh ich das auch, man kanns auch übertreiben.
chrime
Inventar
#12 erstellt: 12. Aug 2009, 13:10
Ich hab nicht geschrieben, dass man das muss. Ich hab geschrieben, dass es geprüft sein sollte. Ich lege halt extremst Werd darauf, Versicherungsfreundlich zu arbeiten
dj_suki
Inventar
#13 erstellt: 12. Aug 2009, 14:02
Zur Ausgangsfrage war wirklich Sinnvolles eigentlich nur bei Crime zu lesen. Die anderen glänzen durch Un- bzw. Halbwissen. Sorry, aber es ist nix anderes, wie wenn jemand einen Erfahrungsbericht oder eien Empfehlung zu einer Box schreibt, die er noch nie gesehen oder gehört hat.

Grundsätzlich ist reengeniering also Nachbauen privat aber auch gewerblich erlaubt.

Bei privater und gewerbl. Anwendung dürfen dabei zunächst keine Urheberrechte verletzt werden. Dies ist bei einer Box aber kaum vorstellbar.

Bei gewerblicher verwendung, z.B. Vermietung, dürfen darüber hinaus keine Patente, keine Markenrechte und keine Designrechte verletzt sein.

Ob eine bestimmte Boxenkonstruktion überhaupt patentierbar ist, solange sie nichts grundsätzlich neues beinhaltet, möchte ich bezweifeln. Der Treiber wird vom Hersteller gekauft, wenn dieser also Patente enthält wird auch keine Verletzung vorliegen.

In der gew. Vermietung darf nat. nicht "Turbosound" draufstehen, wenn es nicht Turbosound gebaut hat (vereinfacht gesagt). Das wäre eine Markenrechtsverletzung.
Bei besonders markanten Boxenformen kann u.U. auch schon die Boxenform selbt eine Marke sein.

Designrechte könnten verletzt werden, aber nur soweit auch Formen verwendet werden, die mit der Funktion der Box nichts zu tun haben, z.B bestimmte Farbe/Form des Frontgitters. Wenn man also nur Funktionsrelevante Formen übernimmt, ist das unproblematisch.

Wer der Meinung ist Nachbauen sei auch darüber hinaus verboten, möge bitte dazuschreiben warum, am besten mit der entsprechenden Norm. Über werthaltige Anmerkungen, falls ich z.B. etwas übersehen habe, wäre ich durchaus dankbar.

Im Zweifel gilt aber, das man einen auf gewerblichen Rechtschutz spezialisierten Anwalt um Rat fragen sollte, wenn man Nachbauten gewerblich nutzen möchte.
JesusonSpeed
Inventar
#14 erstellt: 12. Aug 2009, 14:26
Grade noch zum Beispiel "Turbosound" von meinem Vorredner.
Man darf das schon sagen aber nur in Verbindung mit dem Wort "Nachbau".
Granuba
Inventar
#15 erstellt: 12. Aug 2009, 14:37

JesusonSpeed schrieb:
Grade noch zum Beispiel "Turbosound" von meinem Vorredner.
Man darf das schon sagen aber nur in Verbindung mit dem Wort "Nachbau".


Ich lese hier raus: Ich kopiere Box XYZ vön Schmidtsound (1:1-Kopie!) und nenne die dann Müllersound XYZ, und das ist natärlich alles legal? Privat sicherlich, da kräht kein Hahn nach, aber gewerblich? Möglicherweise im großen Stil in China? Es reicht dann aus, einfach ein "Inspired by...." nachzureichen?

Harry
chrime
Inventar
#16 erstellt: 12. Aug 2009, 15:17
Du siehst
Murray schrieb:

JesusonSpeed schrieb:
Grade noch zum Beispiel "Turbosound" von meinem Vorredner.
Man darf das schon sagen aber nur in Verbindung mit dem Wort "Nachbau".


Ich lese hier raus: Ich kopiere Box XYZ vön Schmidtsound (1:1-Kopie!) und nenne die dann Müllersound XYZ, und das ist natärlich alles legal? Privat sicherlich, da kräht kein Hahn nach, aber gewerblich? Möglicherweise im großen Stil in China? Es reicht dann aus, einfach ein "Inspired by...." nachzureichen?

Harry


Du driftest ab. Es geht nicht um die vermarktung eines Produkts. Es geht hier um Lautsprecher zum Vermieten.

Recht hast du natürlich mit der Behauptung, dass beides gewerblich ist, also dem "Geldscheffeln" dient. Aber das Nachahmen anderer ist nichts neues in der Branche. Du brauchst nicht mal ein "Inspired by". Du darfst einfach nicht den Firmennamen verwenden.



Praxisbeispiel zum Vergleich:

DAP Compact Array



JBL VRX 928LA



Geflogen sehen die ziemlich gleich aus.
kst_pa&licht
Inventar
#17 erstellt: 12. Aug 2009, 15:27
Nachbauten, egal ob privat oder geschäftlich genutzt sind meines Wissens erlaubt.

Mein Kumpel hat sich 2 B2s von d&b nachgebaut, RCF Chassis rein und hat die mit im Verleih. Ist kein Logo drauf, aber als Nachbau nicht zu erkennen, selbst die farbe stimmt. Sowas is absolut legal.

Ein anderer Mitbewerber ein paar Kilometer weiter hat nachgebaute RCF ESW 1018 Subs, aber mit RCF Logo drauf, das ist illegal und ich hab das dumme Gefühl das da noch was passiert...

Sonst schließe ich mich meinen Vorrednern an.
dj_suki
Inventar
#18 erstellt: 12. Aug 2009, 16:37
Wenn man nachbaut und dann "marke XYZ-Nachbau" draufschreibt oder damit wirbt, kann u.U. eine unangemssene Ausnutzung der Marke vorliegen. Hier gibt das wettbewerbsrecht noch einen sog. erweiterten gewerblichen Rechtschutz.

Also über den Urheber der Vorlage sagt man besser nix.
Das DAP-JBL Beispiel zeigt es ja deutlich. Da findet man bei DAP auch keinen Hinweis auf JBL.
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