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Samsung Ju7090 flackert+A -A |
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Autor |
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HelloWorld0815
Neuling |
#1 erstellt: 07. Nov 2015, 20:52 | |
Hallo HiFi Profis, vor einem halben Jahr habe ich mir den Samsung 48ju7090 gekauft. Ich war mit dem Gerät sehr zufrieden bis das Bild des TV vor kurzem angefangen hat zu flackern. Es sieht so aus als würden die LED Lichter im kompletten Bild, aber vor allem entlang einer Waagerechten im oberen 1/3 des Bildschirms, hell aufflackern. Ich weiß nicht ob es Einbildung ist, aber bei komplett weißem Bild meine ich diese waagerechte auch zu erkennen. Anfangs konnte ich das Problem dadurch beheben, dass ich die Hintergrundbeleuchtung reduziert habe. Es ist dann aber trotzdem immer schlimmer geworden. Folgendes hab ich bis jetzt versucht: - Alle möglichen Hz. zahlen in meinen Grafikeinstellungen am PC ausprobiert. 24hz Sind mit meiner Grafikkarte mit hdmi1.4a möglich. Abgesehen davon tritt das Problem bei allen Eingabequellen auf. Also auch beim TV schauen. - Auf "Spielemodus" umgeschalten. Hat für einen Abend funktioniert. - Den TV und das Bild auf Werkseinstellungen zurück gesetzt obwohl ich nichts verändert habe an den Einstellungen. Hat auch für einen Abend funktioniert. - Wenn es ganz schlimm ist, setze ich manchmal die Bildeinstellungen zurück dann ist es wieder etwas besser. Hier noch ein Fun fakt zu meinem Problem: Wenn ich mache Webseiten aufrufe oder ein bestimmtes Programm öffne, kommt ein sehr ungesundes "bsbsbsbsssbbbsbsbsbs" aus dem Gehäuse des TVs. :'D Bei dieser Seite ist es sehr Stark z.b. : http://www.prosuperbike.de/inhalt_7_fahrer_1999.htm Was ist die Ursache? Kann man das Problem beheben? Falls nein, wie gehe ich am klügsten bei der Reklamation vor? [Beitrag von HelloWorld0815 am 07. Nov 2015, 20:54 bearbeitet] |
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Rabia_sorda
Inventar |
#2 erstellt: 08. Nov 2015, 01:11 | |
Gerät defekt, fertig! So einfach ist das.... |
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HelloWorld0815
Neuling |
#3 erstellt: 08. Nov 2015, 01:16 | |
Hab den TV von einem der bekannnten Elektroläden um die Ecke. Sollte ich mit dem Laden Kontakt aufnehmen oder lieber mit jemandem direkt von Samsung? |
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pelowski
Hat sich gelöscht |
#4 erstellt: 08. Nov 2015, 01:28 | |
Für Reklamationen ist der Verkäufer zuständig. Grüße - Manfred |
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Ice271
Schaut ab und zu mal vorbei |
#5 erstellt: 25. Dez 2015, 21:24 | |
Hallo, ich habe ähnliches Problem. Habe mir Ende Juli 2015 den Samsung UE48JU7090 zugelegt. Seit ca. ein/zwei Wochen fällt mir ein horizontales Flackern in der unteren Bildschirmhälfte auf, das unabhängig von der Bildeinspeisung ist (TV Kabel, HDMI1 und PS3, Internet NetFlix) Habe die aktuelle Firmware im Einsatz: T-HKMDEUC-1411.0 Das Flackern tritt sporadisch auf und ist nicht dauerhaft vernehmbar. @HelloWorld0815: Wurde das Problem bei dir inzwischen identifizert oder behoben? Hast du vielleicht einen Tipp oder Hinweis für mich? Danke, Klaus |
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Azzkickr
Ist häufiger hier |
#6 erstellt: 01. Jan 2016, 21:30 | |
Servus zusammen und ein frohes neues Jahr! Ich schließe mich euch mal an. Ich besitze seit April 2015 den UE48JU7090. Seit etwa Juni 2015 habe ich ebenfalls die beschriebenen Probleme. Anfangs traten diese nur sehr selten und nur für wenige Sekunden auf. Zudem nur, wenn ich den TV als PC-Bildschirm benutzt habe. Daher dachte ich anfangs, es läge an der Grafikkarte, dem HDMI-Kabel oder dem HDMI-Eingang. Aber davon konnte ich alles ausschließen. Seit etwa November tritt das Flackern der Hintergrundbeleuchtung immer massiver, immer länger und mittlerweile auch im normalen TV-Modus (Sky-Box) auf. Zwar nach wie vor nur direkt nach dem Einschalten des TV (etwa 2-3 Minuten, Stand Heute), aber nervig ist es trotzdem. Zumal es immer schlimmer wird. Ich werde nächste Woche wohl auch mal bei meinem Händler vorbeifahren. Ich würde aber auch gerne jetzt schonmal wissen, wie dein Händler reagiert hat, HelloWorld0815. Hat die Reparatur anstandslos funktioniert? Gibt es noch mehr Betroffene? Bin für jede Rückmeldung dankbar! [Beitrag von Azzkickr am 01. Jan 2016, 21:31 bearbeitet] |
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Filmfreak78*
Stammgast |
#7 erstellt: 03. Jan 2016, 00:56 | |
Hallo, ich hatte vor drei Wochen ein flackerndes Bild. Es war ein Servicetechniker von Samsung da und hat das Netzteil gewechselt. Jetzt ist wieder alles ok. Gruß Andre |
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Filmfreak78*
Stammgast |
#8 erstellt: 05. Jan 2016, 10:24 | |
Hallo, bei mir würde ja vor zwei Wochen das Netzteil getauscht. Danach war das Flackern weg. Bis heute Morgen, da hat es wieder die ersten zwei Minuten geflackert. Kann das denn schon wieder kaputt sein. Oder liegt es wohl doch am Panel? Gruß Andre |
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CT0815
Ist häufiger hier |
#9 erstellt: 06. Jan 2016, 08:14 | |
Moin Zusammen, mir ist bei meinem JU557090 neulich ebenfalls ein flackern in Bildmitte bis unteres 1/3 aufgefallen, hab es aber verdrängt. Gestern abend war es dann deutlicher zu erkennen, nach einem Senderwechsel und zurückschalten war es aber kurz weg. Kann das auch ein Softwarefehler sein der nach dem nächsten update verschwindet? Oder Einstellungssache? Hat jemand Erfahrung? Mein Händler ist 30 min weg :-( Oder kommen so oder so Techniker von Samsung raus? Gruß Christoph |
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Azzkickr
Ist häufiger hier |
#10 erstellt: 06. Jan 2016, 14:53 | |
Mein Händler hat mir lediglich die Nummer des Samsung-Service mitgeteilt. Die schicken dann einen Techniker raus, wenn die telefonische Hilfe nix bringt. Ich habe auf Anraten des Kundenservice den TV mal 30min vom Strom genommen und dann testweise mal direkt an eine Wandsteckdose - also keine Steckdosenleiste - angeschlossen. Seitdem konnte ich noch kein Flackern beobachten. Bin da aber noch sehr zurückhaltend mit meiner Freude. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es wirklich an der Steckdosenleiste liegt (zumal das eine sehr hochwertige ist). Wie schauts denn bei den anderen Betroffenen aus? Habt ihr den TV alle direkt an der Wandsteckdose hängen oder auch an einer Leiste? Habt ihr ihn schonmal 30min vom Netz genommen? Ich halte euch auf dem Laufenden, wie sich die Sache bei mir entwickelt. |
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Ice271
Schaut ab und zu mal vorbei |
#11 erstellt: 06. Jan 2016, 15:23 | |
Hallo, mich hat mein Händler auf den Samsung Support verwiesen. Mit dem bin ich seit dem 21.12.2015 in Kontakt. Dieser hatte mich über mehrere Versuche angewiesen, folgendes auszuprobieren: - Bild zurücksetzen - Alle angeschlossenen bildspeisenden Geräte (PS3, ...) entfernen - Option "Samsung Sofort Ein" ausschalten - Gerät komplett zurücksetzen Heute hat mich der Support angeschrieben, dass ich das Gerät an einer anderen Steckdose betreiben soll. Sofern dies nicht weiterhilft, wurde mit der Reparaturservice in Aussicht gestellt. War bei euch das Flackern direkt nach dem Kauf sichtbar oder ist es eich erst nach einigen Monaten aufgefallen? Der letzte Software-Update auf Version 1411 sollte ungefähr Ende Oktober gewesen sein. Mein UE48JU7090 ist Version 01 (siehe Aufkleber mit Seriennummer auf Rückseite). Das mit der anderen Steckdose werde ich testen (wobei es das ja nicht sein darf). Halte euch auf dem Laufenden. |
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CT0815
Ist häufiger hier |
#12 erstellt: 06. Jan 2016, 15:34 | |
Meiner hängt direkt an der Wanddose. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, das es daran liegen kann. Aber 30 min vom Netz nehmen, das mach ich heute abend mal. Kann ja Wunder bewirken! Kann das evtl an den Einstellungen für Hintergrundbeleuchtung, AutoMotion und wie sie alle heissen (ich kenn mich damit nicht aus) liegen? |
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Ice271
Schaut ab und zu mal vorbei |
#13 erstellt: 06. Jan 2016, 15:43 | |
Flackern bleibt trotz Steckdosenwechsel bei mir erhalten. - Habe Gerät 30 Minuten vom Netz getrennt - An anderer Steckdose ohne Steckdosenleiste betrieben Werde nun den Reparatur-Service in Anspruch nehmen. Bisher sind mir hierzu jedoch zwei negative Erfahrungs-Berichte bekannt: 1. Trotz Netzteil-Tausch war Problem einige Zeit später wieder vernehmbar 2. Panel-Tausch. Das neue Panel hatte Probleme bei der Darstellung von Bewegungen. Hat jemanden einen JU7090, der die Version "02" (siehe Aufkleber Rückseite über der Seriennummer) aufweist? Welche sechsstellige lfd. Nummer in der Seriennummer hat euer Gerät (...300761...) |
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Ice271
Schaut ab und zu mal vorbei |
#14 erstellt: 06. Jan 2016, 16:07 | |
Update: Reparaturservice kommt die nächsten Tage und wird einen Netzteil-Tausch bei meinem JU7090 vornehmen. |
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Filmfreak78*
Stammgast |
#15 erstellt: 07. Jan 2016, 01:17 | |
Bei mir hat der Netzteiltausch etwas gebracht. Für genau zwei Wochen. Kann es denn so schnell wieder kaputt gegangen sein? |
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CT0815
Ist häufiger hier |
#16 erstellt: 07. Jan 2016, 07:43 | |
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Netzteil gleich wieder kaputt geht. Ich hab gestern abened bei mir kein Flackern mehr sehen können, obwohl ich nichts geändert habe! Das Flackern ist bei mir erst nach mehreren Monaten aufgekommen. |
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ms303
Stammgast |
#17 erstellt: 07. Jan 2016, 10:54 | |
So, ich reihe mich mal hier ein: Mein 7090, den ich Ende Juli gekauft habe, hat Mitte Oktober angefangen zu flackern. Dann war das Gerät 3 Wochen weg (Saturn-Plus-Garantie) und kam am 07.11. wieder (Paneltausch). Eine Woche vor Weihnachten hat es dann wieder einmal kurz geflackert (auch wieder im unteren Drittel). Über Weihnachten/Silvester war ich dann weg. Und was ist Vorgestern und Gestern passiert? Richtig... Es flackert wieder richtig schön. Ich habe eigentlich keinen Bock mehr auf diesen Fernseher. Wenn jetzt wieder das Panel getauscht wird, oder was anderes, wie lange soll das denn dann halten? Wieder nur 3-4 Wochen? |
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Azzkickr
Ist häufiger hier |
#18 erstellt: 07. Jan 2016, 21:52 | |
Bei mir hat der Steckdosentausch und die 30min-Trennung vom Strom wie erwartet auch nichts gebracht. Gestern war das Flackern wieder da. Entsprechend heute einen Termin für nächste Woche mit einem Techniker vereinbart. Was genau gemacht wird, wurde mir nicht gesagt, es wurde lediglich von "mehreren Ersatzteilen" gesprochen, die bestellt wurden. Wie es der Teufel so will, war direkt nach der Terminvereinbarung das Flackern natürlich verschwunden Ich sehs schon kommen: der Techniker tanzt an und der TV läuft wie geschmiert.... Ich berichte euch, sobald die Reparatur durchgeführt wurde. |
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Azzkickr
Ist häufiger hier |
#19 erstellt: 07. Jan 2016, 21:54 | |
Also unter der Annahme, dass es so ist wie bei Autos, dann hat der Hersteller drei Reparaturversuche, danach hast du Anspruch auf ein Neugerät oder den Rücktritt vom Kaufvertrag (bitte für Details nochmal googeln, aber es ging definitiv in diese Richtung) |
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Ice271
Schaut ab und zu mal vorbei |
#20 erstellt: 07. Jan 2016, 23:13 | |
Bei mir hat der Techniker angerufen und Bescheid gegeben, dass er mehrere Ersatzteile (u.a. Mainboard, Panel, Netzteil) bestellt hat. Er hat sich für Anfang/Mitte nächster Woche angekündigt. Heute abend war bei mir fast kein Flackern aufgetreten. Habe es nur kurzzeitig nach ca. 30 Minuten Betrieb wahrgenommen. Interessant finde ich, dass vielen das Flackern ab Mitte Oktober aufgefallen ist. Das wäre der Zeitpunkt, ab dem die Firmware 1411 OTN (Over the air) ausgeliefert wurde. Firmware Übersicht Auf der deutschen Support-Seite gibt es (noch immer, oder wieder?) die Version 1214. Timestamp kurz nach Mitte Oktober. Samsung Support Deutschland All Windows, 1660.24 MB, exe, Multi Language Version : 1214.0 2015.10.19 Für die TV-Nutzer in Australien gibt es bereits die Version 1440. Samsung Support Australien All OS, 1606.67 MB, exe, MULTI LANGUAGE Version : 1440.4 2015.12.18 |
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CT0815
Ist häufiger hier |
#21 erstellt: 08. Jan 2016, 11:33 | |
Genau das ist eben auch mein Gedanke gewesen. Oder ist iwo das Flackern schon vorher aufgetreten? Bei mir war gestern abend wieder kein flackern! |
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Filmfreak78*
Stammgast |
#22 erstellt: 08. Jan 2016, 12:08 | |
Nach dem Netzteiltausch ist das Flackern viel besser geworden. Sonst war es beim Einschalten(wenn der TV kalt war) immer für xa. 5 Minuten da. Jetzt war es in einer Woche nur zwei Mal ganz kurz. (max. 2 Min.) |
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Filmfreak78*
Stammgast |
#23 erstellt: 08. Jan 2016, 12:10 | |
Wenn ich jetzt wieder bei Samsung anrufe, werden die wohl das Panel tausch. Aber bringt das was? |
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CT0815
Ist häufiger hier |
#24 erstellt: 08. Jan 2016, 14:10 | |
Das wissen wir wenn Du es gemacht hast |
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Filmfreak78*
Stammgast |
#25 erstellt: 08. Jan 2016, 17:17 | |
Ich weis nicht, wenn der Netzteiltausch etwas gebracht hat, wird es wohl daran gelegen haben. Geht ja gar nicht anders. Aber vielleicht bauen die ja auch beides ein. |
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CT0815
Ist häufiger hier |
#26 erstellt: 11. Jan 2016, 16:54 | |
Halte uns mal auf dem Laufenden... Ich habe die letzten Tage nichts feststellen können, nur gestern Abend mal ganz leicht für max 1 Minute. Hat Samsung per Fernheilung was gemacht? ;-) |
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Filmfreak78*
Stammgast |
#27 erstellt: 11. Jan 2016, 18:07 | |
Die letzten vier Tage hatte ich auch kein Flackern. Was mir noch aufgefallen ist: über rbb hab ich jetzt wieder Bild. Vorher kam ja nur Ton und ein weißer Bildschirm. [Beitrag von Filmfreak78* am 11. Jan 2016, 18:09 bearbeitet] |
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ms303
Stammgast |
#28 erstellt: 11. Jan 2016, 23:02 | |
Meiner (Firmware 1422) flackert mit dem neuen Panel, dass ja keine 2 Monate alt ist, in der letzten Woche täglich. Meistens innerhalb der ersten Stunde, danach ist Ruhe. Heute war es so ca. 25 Minuten nach dem Einschalten. War dann am Samstag beim Planeten, und wollte erreichen, dass sie den TV zurücknehmen, und mir einen neuen geben (Gerät noch keine 6 Monate alt). War aber nicht so einfach, denn der Abteilungsleiter wollte den TV nicht auf Grund meiner Aussage und eines Handy-Videos austauschen, was ich wieder auch verstehen kann. Mittwoch wird der TV also von Saturn abgeholt zum "Probelauf" in der Filiale Mülheim Rhein-Ruhr-Zentrum. Sollte das Flackern dann dort auch auftreten, dann bekomme ich ein neues Gerät. Problem dabei: Ich hatte nach dem Kauf (und vor dem Paneltausch) eine LED-Lichtleiste rundrum auf der Rückseite angebracht. Diese wurde bei der Reparatur entfernt, da sie die Schrauben verdeckt hat. Weil der TV ja jetzt nun Mittwoch abgeholt wird, wollte ich am Wochenende die übrigen Kleberückstände komplett entfernen. Leider war da eine Stelle, die äußerst hartnäckig war... Und da habe ich einen Löser für Kleberückstände verwendet, der leider die Kunststoffrückseite (also die Rückwand) angegriffen hat. Jetzt ist da eine weisse Stelle, die echt sch..... aussieht. Und vermutlich werden die mir genau dafür einen Strick drehen, bin mal gespannt... Ich hab echt den Kaffe auf mit diesem Fernseher, denn nach dem Paneltausch ist die Bildqualität sowieso schon schlechter geworden. Dann jetzt wieder das flackern, die Diskusssion über 1,5 Stunden am Samstag im Saturn-Markt und die eigene Blödheit mit dem Lösungsmittel. 2016 fängt gut an... [Beitrag von ms303 am 11. Jan 2016, 23:33 bearbeitet] |
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Rabia_sorda
Inventar |
#29 erstellt: 11. Jan 2016, 23:25 | |
Mache mal etwas Pflanzenöl auf ein weiches Tuch und poliere die besagten Stellen damit. Die Flecken sollten damit evtl. fast verschwinden und wenn nicht......schlimmer wird es dadurch auch nicht. |
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ms303
Stammgast |
#30 erstellt: 11. Jan 2016, 23:28 | |
Schon alles versucht, ging nicht. Habe dann noch einen schwarzen Textmarker gefunden. Schwarz ist das wieder da hinten. Sieht aber trotzdem übel aus... Man sieht es eigentlich sofort, sofern man nicht komplett blind ist. - Hätte ich mal das wenig Klebe gelassen. War echt wenig. Für mich persönlich aber zu viel... Ich Trottel... [Beitrag von ms303 am 11. Jan 2016, 23:38 bearbeitet] |
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CT0815
Ist häufiger hier |
#31 erstellt: 13. Jan 2016, 09:32 | |
Gibts schon was Neues? Nachdem bei mir jetzt "lange" ruhe war, gab es gestern abend wieder das flimmern, recht leicht. Was kann das sein? Vor allem da es bei anderen Sendern nicht vorkommt. Daher mal die Frage, wie tritt das Flimmern bei euch auf? TV oder auch über externe Geräte (BR, etc.) ? Welche Firmware ist aktuell? Bei mir wird die 1411 angezeigt... |
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ms303
Stammgast |
#32 erstellt: 13. Jan 2016, 12:45 | |
Bei mir läuft eine Horizon-Box von Unitymedia. Ist aber egal, wenn es flackert, dann überall, auch z. B. im Menü. Firmware ist 1422. |
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Ice271
Schaut ab und zu mal vorbei |
#33 erstellt: 13. Jan 2016, 22:32 | |
Bei meinem JU7090 wurde gestern das Netzteil ausgetauscht (und vom Techniker ein Firmware Update von 1411 auf 1412 per USB aufgespielt). Seitdem ist das Flackern weg. Heute habe ich festgestellt, dass (durch Automatische Aktualisierung über Internet) die Firmware auf Version 1440 aktualisiert wurde. Bei ist aktuell kein Flackern mehr feststellbar. |
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Azzkickr
Ist häufiger hier |
#34 erstellt: 14. Jan 2016, 21:54 | |
So, die Technikerin kam nun gestern auch bei mir vorbei. Leider war ich nicht persönlich dabei, da ich arbeiten musste. Aber es wurde lt. Unterlagen auch bei mir das Netzteil getauscht, wobei mein "Stellvertreter" von einer größeren Platine sprach, die da getauscht wurde?! Nunja, auf jeden Fall habe ich seit gestern kein Flackern mehr. Das hat aber bekanntermaßen noch nichts zu bedeuten. Ich werde mich auf jeden Fall nochmal melden, und über die weitere Entwicklung berichten. Zur Firmware: ich kann mir nun auch die 1440 runterladen, habe das aber bislang noch nicht getan, da für den Moment ja alles läuft. Ich habe keine Lust auf neue "Verschlimmbesserungen" ... |
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CT0815
Ist häufiger hier |
#35 erstellt: 15. Jan 2016, 07:52 | |
Also bei mir ist nun die neue Firmware drauf (1440), und das ohne mein Zutun, obwohl automatische Updates deaktiviert sind :-/ Ich kann keine Veränderungen feststellen, jedoch auch (noch) kein Flackern. |
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CT0815
Ist häufiger hier |
#36 erstellt: 16. Jan 2016, 14:14 | |
So, ich stelle grade das sporadische flackern wieder fest. Mal da, mal nicht. Es wird also auch hier Zeit für den nächsten Schritt. Ich wäre dankbar für ne Aussage über die Vorgehensweise. Muss ich das Ding einpacken und 30 min zum Mediamarkt fahren oder Kontakte ich Samsung und da kommt einer raus? |
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Azzkickr
Ist häufiger hier |
#37 erstellt: 16. Jan 2016, 16:00 | |
Ich bin (ohne TV im Gepäck) zu meinem Expert-Händler gefahren. Dieser hat mich an Samsung verwiesen. Das würde ich so allerdings nicht mehr machen. Nicht weil ich mit dem weiteren Ablauf unzufrieden gewesen wäre. Die von Samsung beauftragte Firma hat binnen weniger Tage eine Technikerin vorbeischickt. Die Reparatur ging zügig und bislang (!) läuft auch alles einwandfrei. Allerdings, und hier beginnt die Problematik, ist es wohl rechtlich so, dass der Händler dazu verpflichtet ist, sich um alles zu kümmern. Und nur, wenn du den Händler die Arbeit machen lässt, hast du nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen (ohne weitere Probleme) einen Anspruch auf Rückzahlung deines Geldes. Das ist quasi die Gewährleistung. Zwar zeigen sich auch die Hersteller oftmals nach dem zweiten Reparaturversuch kulant, aber so wie ich das verstanden habe, ist das a) freiwillig und b) gibts dann oft nur ein anderes Gerät (das nicht zwingend das gleiche oder gar ein neues sein muss). Das wäre dann Garantieleistung. Naja, informiere dich da nochmal im Netz. Ich würde in Zukunft den Händler nerven. Und dafür, dass sich mein Expert-Händler gegen geltendes Recht verhalten hat, dafür kriegt er noch nen dicken Anschiss von mir. [Beitrag von Azzkickr am 16. Jan 2016, 16:01 bearbeitet] |
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CT0815
Ist häufiger hier |
#38 erstellt: 19. Jan 2016, 13:07 | |
So, ich war eben beim MM, die haben gesagt, dass ich das Gerät mitbringen soll und das es eingeschickt wird. Könnte 3-4 Wochen dauern. Das ist natürlich auch super... :-( Ich hab gestern abend übrigens gestern abend festgestellt, das das flimmern im Bildmodus Film und Natürlich besonders auftritt. Im Modus Dynamisch garnicht! |
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ms303
Stammgast |
#39 erstellt: 19. Jan 2016, 14:56 | |
Bei Dynamisch kommt es auch nicht, weil da die Hintergrundbeleuchtung auf 20 (Maximal) steht. Das Flackern tritt (zumindest bei meinem) nur zwischen ca. 3 - 18 auf, darunter und darüber ist es weg. Mal übrigens ein neuer Stand zu meinem 2. Flackern: Meiner war ja noch keine 6 Monate alt. Daher wollte ich die Gewährleistung in Anspruch nehmen, und verlangen, dass ich ein neues Gerät bekomme (man hat ja lt. BGB die Wahl zwischen Neulieferung und Reparatur, das wusste ich nur beim 1. Mail noch nicht so genau ). Also ab zum Saturn in Mülheim (RRZ) und mit dem Abteilungsleiter gesprochen. Habe ihm erklärt, dass ich das Flackern nun zum 2. Mal habe und nicht mehr bereit bin, dieses Gerät zu behalten. Der Abteilungsleiter meinte dann, das ginge klar, wenn er den Fehler live sehen würde. Meine Handy-Videos haben ihm (irgendwo verständlicherweise) nicht ausgereicht. Habe ihm erklärt, dass der Fehler ja nur sporadisch auftritt, und ja wohl keiner dort Zeit hätte, den Fernseher die ganz Zeit zu beobachten. Ich mache es kurz (denn im Markt habe ich mich mit dem Mann ca. eine Stunde rumgestritten, danach wurde es ruhiger): Der Fernseher wurde letzten Mittwoch abgeholt zum testen. Ist ein Fehler zu sehen, dann nagelneues Gerät, kein Fehler, dann ??? Gestern Abend erhielt ich dann vom Abteilungsleiter folgende Mail: Hallo Herr XXX, Trotz intensiver Prüfung ihres Gerätes (über 4 Tage )konnte der von Ihnen angegebene Fehler (flackern) nicht festgestellt werden. Aus Kulanz biete ich Ihnen an das Gerät 1:1 ( Nur das Panel) gegen unser Ausstellungsstück zu tauschen. Dieses Gerät steht seit dem 17.12.15 in unserer Ausstellung . Sollten Sie noch Fragen haben können Sie mich ab Mittwoch 20.01.16 wieder erreichen. Wenn Sie das Gerät bereits morgen tauschen möchten dann melden Sie sich bitte bei Herrn XXX. Freundliche Grüße Ich könnte ausflippen, kann mir keiner erzählen, der Fehler ist nicht einmal aufgetreten... Der hat bei mir zu Hause täglich innerhalb der 1. Stunde geflackert (ist das bei Euch übrigens auch so?). Wer weiß, mit welchen Bildeinstellungen die getestet haben. Wenn mit Dynamisch wäre ja alles klar, da ist auch nichts zu sehen. Hatte allerdings noch keine Zeit, da anzurufen, das mache ich gleich mal. Ich halte Euch auf dem laufenden. |
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CT0815
Ist häufiger hier |
#40 erstellt: 19. Jan 2016, 15:29 | |
Wenn Du sowas erzählst freue ich mich ja schon auf meine Erfahrungen. Zu Deiner Frage: Mal flackert er ab 10-15 min für den ganzen Abend, mal garnicht für 2-3 Tage. Aber gut zu wissen, dann weiss ich, dass ich denen sagen muss in welchem Bildmodus die testen müssen. Ach ja, eine Neulieferung ist nach BGB verlangbar? Das wäre ja interessant... |
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CT0815
Ist häufiger hier |
#41 erstellt: 19. Jan 2016, 15:56 | |
So, ich bin etwas stutzig geworden und hab mal Nachbesserung und Neulieferung gegoogelt. Das ist alles im Einzelfall zu Prüfen wie mein Prof früher mal gesagt hat ;-) Jedenfalls muss der Verkäufer für die Aufwendungen der Rep. aufkommen, sprich auch Transport o.ä. Also hab ich mal bei MM Online in Köln angerufen und gefragt, ob ich das Gerät hinbringen muss. Dann kam erstmal die (löbliche) Frage wie groß das Gerät sei. 55 Zoll ist so groß, dass ein Vor Ort Rep.-Service eingeschaltet wird. MM würde sich ggf. sowieso mit dem Lieferanten auseinandersetzrn (also Samsung). Das Passt auch zu meinem Verständnis Gewährleistung / Garantie. Dann werde ich da mal anrufen und nen Termin vereinbaren. |
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ms303
Stammgast |
#42 erstellt: 19. Jan 2016, 17:47 | |
Für die Sachmängelhaftung (nicht für die Garantie) gilt im Kaufrecht (im Werkvertragrecht können Unterschiede bestehen) folgendes: Zunächst muss ein gültiger Kaufvertrag zwischen den Parteien vereinbart sein, damit der Käufer bei Vorliegen eines Mangels seine Rechte geltend machen kann. Davon ist z.B. beim Erwerb eines Handys (auch bei 1,- Handy) in einem Laden oder eine Computers über das Internet auszugehen. Desweiteren muss ein Mangel vorliegen, das heisst, der Kaufgegenstand weist nicht die vereinbarten oder üblicherweise vorhandenen Eigenschaften auf. Ist die Sache "kaputt" handelt es sich offensichtlich um einen Mangel. Der Mangel oder der Grund für den Mangel (z.B. zu dünnes Material) muss aber auch bereits bei Übergabe vorhanden gewesen sein. Hier gilt zunächst die Vermutung des § 476 BGB, dass ein Mangel, der innerhalb der ersten sechs Monate auftritt, bereits bei Übergabe der Sache bestanden hat. Der Unternehmer kann hier aber den Gegenbeweis erbringen, dass der Mangel auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen ist (z.B. Beschädigung durch Sturz). Ist die Sache mangelhaft, stehen dem Käufer folgende Rechte zu: Nacherfüllung Rücktritt oder Minderung Schadensersatz Ersatz vergeblicher Aufwendungen Nacherfüllung: Aus §§ 323 i.V.m. 440 BGB ergibt sich, dass der Käufer zunächst dem Verkäufer Gelegenheit geben muss, den Mangel nachzubessern, bevor er vom Vertrag zurücktreten, mindern oder Schadensersatz fordern kann. Das Recht der Nacherfüllung ist der zentrale Rechtsbehelf des neuen Kaufrechts. Vor der Schuldrechtsmodernisierung gab es die Nachbesserung gesetzlich nur bei Werkverträgen und beim Gattungskauf. Allerdings war auch früher in den AGBen der Händler oft ein Nachbesserungsrecht vereinbart. Dem Käufer stehen dabei zwei Formen der Nacherfüllung zu: Die Nachbesserung oder die Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Zwischen den beiden Varianten steht nach eindeutigem Wortlaut des § 439 BGB dem Käufer das Wahlrecht zu. Dieses Wahlrecht kann wegen § 475 BGB jedenfalls bis zur ersten Fehlermeldung auch nicht durch AGBen eingeschränkt werden. Der Käufer kann also wählen, ob er die Sache repariert haben möchte oder lieber eine mangelfreie Nachlieferung gegen Tausch seiner (kaputten) Sache haben möchte. Zu beachten ist dabei, dass einige Unternehmen versuchen, dem Käufer dieses Wahlrecht abzunehmen. Dies geschieht oft mit dem Hinweis auf "Bestimmungen zur Durchführung von Mangelbeseitigungen" oder ähnliches. Der Käufer muss sich auf derartige Änderungen seiner Rechte, die nach Mängelanzeige gem. § 475 Abs. 1 BGB wohl auch als zulässig anzusehen sind, aber nicht einlassen. Er sollte in solchen Fällen bereits bei der Reklamation ausdrücklich erklären (am besten schriftlich), dass er den Bedingungen widerspricht und eine Nacherfüllung nach dem Gesetz verlangt. Hat sich der Käufer für eine Form der Nacherfüllung (Reparatur oder Austausch des Gerätes) entschieden kann der Verkäufer nur dann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung ablehnen, wenn diese unmöglich ist oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten zu leisten ist und angesichts der Interessen des Käufers sowie des Wertes der Kaufsache die andere Form der Nacherfüllung dem Käufer zumutbar ist. Der Gesetzgeber hat hier in seinen Motiven das Beispiel genannt, wenn der Käufer einer Waschmaschine nach einem Defekt den Austausch der ganzen Maschine und Lieferung einer neuen Maschine verlangt, kann der Verkäufer dies verweigern, wenn der Fehler ganz einfach durch Ersetzen einer Schraube behoben werden kann. In jedem Fall muss der Verkäufer das Vorliegen der Ablehnungsgründe konkret im Einzelfall prüfen und kann nicht pauschal ohne vorherige Rücksprache mit dem Käufer eine Ersatzlieferung vornehmen, wenn dieser z.B. eine Reparatur verlangt hat. Manche Stimmen in der juristischen Literatur halten eine "automatische" Nachlieferung bei einem bereits ausgesuchtem Gerät (Stückkauf) schlechthin für unmöglich (vgl. Huber in NJW 2002; 1004ff). Sollte im Einzelfall dennoch eine Ersatzlieferung erfolgen, so sei dies nur durch eine Zusatzvereinbarung der Parteien möglich. An solch einer Zusatzvereinbarung fehlt es aber, wenn der Hersteller von sich aus die Ersatzlieferung festlegt. Auch ist zu berücksichtigen, dass z.B. auf einem Handy mittlerweile eine Vielzahl von sensiblen personenbezogenen Daten gespeichert sein können. Das Interesse des Käufers am Ausschluss der Nachlieferung kann daher überwiegen, so dass der Verkäufer die andere Form der Nacherfüllung, nämlich die Reparatur dann nicht mehr verweigern kann. Wo exakt die Grenze zur Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung liegen wird, kann letztlich nur durch die Gerichte festgelegt werden. Man wird aber davon ausgehen können, dass dem Verkäufer Kosten in Höhe von 150% des Wertes der Kaufsache zuzumuten sind. Der Gesetzgeber hat in seinen Motiven auch beispielhaft angeführt, dass eine Nachbesserung unzumutbar sein kann, wenn eine Reparaturwerkstatt fehlt. Die Literatur verneint dies jedoch, weil die Durchführung in einer externen Werkstatt keine wesentlich höhere Belastung darstellt. Unmöglich ist eine Nacherfüllung im übrigen erst dann, wenn nach den Umständen des Einzelfalles beide Arten der Nacherfüllung ausgeschlossen sind. Ob dies der Fall ist muss für die Ersatzlieferung und Nachbesserung gesondert festgestellt werden (Beispiel: irreparabler Fehler bei Antiquitäten). Lehnt der Verkäufer nach einem Widerspruch des Käufers gegen "Allgemeine Durchführungsbestimmungen für Sachmängel" eine Reparatur mit dem Verweis ab, dass nur zu den Bedingungen geleistet werde, dann handelt es sich wohl um eine unberechtigte Verweigerung der Nachbesserung. Der Käufer sollte dem Verkäufer dann eine Frist setzen und nach Ablauf der Frist zurücktreten oder mindern und Schadensersatz fordern. Rücktritt (früher Wandlung): Sofern die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, die beiden Formen der Nacherfüllung vom Verkäufer zu Recht abgelehnt worden sind oder der Käufer dem Verkäufer zur Nacherfüllung eine angemessene Frist gesetzt hat und diese verstrichen ist, kann er vom Vertrag zurücktreten. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, sofern die Nacherfüllung unmöglich ist (z.B. Auslaufmodell ist nicht zu reparieren) oder dem Käufer die andere Art (nach berechtigter Ablehnung der zuerst gewählten Art) der Nacherfüllung unzumutbar ist. Die Verbindung der Fristsetzung mit einer Ablehnungsandrohung ist nicht erforderlich. Der Rücktritt wird erst wirksam, wenn der Käufer diesen gegenüber dem Verkäufer erklärt. Anders als noch im alten Recht hat sich der Käufer mit dieser Erklärung auch festgelegt und kann nicht wie früher bis zum Einverständnis des Verkäufers z.B auf Minderung umschwenken. Sehr wohl kann er aber neben dem Rücktritt noch Schadensersatz oder Aufwendungsersatz fordern. Der Rücktritt wandelt den zwischen den Parteien bestehenden Kaufvertrag in ein (in die Zukunft gerichtetes) Rückgewährschuldverhältnis. Jeder muss das zurückgeben, was er durch den ursprünglichen Vertrag erhalten hat. Der Käufer in der Regel die Kaufsache, der Verkäufer das Geld. Es handelt sich dabei auch nicht etwa um ein Widerruf oder eine Kündigung, welche eigene Rechtsbegriffe mit eigenen rechtlichen Bedeutungen sind. Dies ist von besonderer Bedeutung, weil durch den Rücktritt vorher eingetretene Rechtsfolgen wie Verzug oder Schadensersatz nicht beseitigt werden. Schließlich darf der Rücktritt nicht ausgeschlossen sein. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Mangel unerheblich ist (sog. Bagatellgrenze). Ob ein Mangel unerheblich ist, muss anhand aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Verwendungszweckes und der Verkehrsanschauung ermittelt werden. Bei einem Handykauf würden wir z.B. den Mangel, dass die Aufschrift der Tatsatur nach einiger Zeit abgenutzt wird, als unerheblich einstufen. Ein Rücktritt ist aber auch dann ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel ganz oder überwiegend selbst verschuldet hat. Minderung: Manchmal kann es aber für den Käufer auch interessanter sein, wenn er die Kaufsache selbst mit einem Mangel behalten kann. Dies ist dann der Fall, wenn es sich z.B. um ein Liebhaberstück handelt, für das der Käufer angesichts des Mangels einen zu hohen Preis bezahlt hat. Der Käufer kann im Falle der Minderung den Kaufpreis in dem Verhältnis mindern, in dem der Wert im mangelfreien Zustand zum tatsächlichen Wert (mit Mangel) stünde. Durch diese zugegeben etwas komplizierte Formulierung soll verhindert werden, dass durch die Minderung ein zuvor besonders günstig oder aber ein besonders teuer getätigter Kauf verändert wird. Auch die Minderung muss erklärt werden, ist aber durch einseitige Erklärung wirksam. Wie der Rücktritt darf auch die Minderung nicht ausgeschlossen sein. Daneben bleiben auch Schadensersatz und Aufwandsersatz möglich. Schadensersatz: Nach früherem Recht war der Schadensersatz außer bei Vorliegen einer zugesicherten Eigenschaft oder bei arglistigem Verschweigen ausgeschlossen, wenn der Käufer einmal die Minderung oder Wandlung erklärt hatte. Wollte er also wegen der besonderen Umstände seiner Interessen vom Verkäufer lieber Schadensersatz, so musste er bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften die mangelhafte Sache behalten. Nach neuem Recht kann der Käufer nun immer Schadensersatz fordern, wenn er vom Verkäufer eine mangelhafte Sache geliefert bekommen hat. Hierzu sollte er aus Gründen der Darlegungs- und Beweislast dem Verkäufer immer noch einmal eine Nachfrist zur Nacherfüllung (Reparatur oder Nachlieferung) setzen. Der Verkäufer hat dann dem Käufer den durch den Mangel entstandenen Schaden (anderweitige Reparaturkosten; Fahrtkosten zum Ersatzhändler) zu ersetzen, wenn er den Mangel zu vertreten hat. Vertreten muss der Verkäufer Vorsatz und jede Form der Fahrlässigkeit. Ein solches Verschulden ist zu bejahen, wenn der Verkäufer zumindest in Folge von Fahrlässigkeit nicht erkannt oder verhindert hat, dass der Käufer eine mangelhafte Sache erhalten hat. Es ist dagegen nicht erforderlich, dass der Verkäufer die Mangelhaftigkeit der Sache selbst verschuldet hat. Aus § 280 Abs. 1 S. 2 BGB ergibt sich, dass der Verkäufer seine Unschuld beweisen muss (Beweislastumkehr). Besteht für den Mangel ausnahmsweise auch eine Garantie (s.o.) dann muss der Garantiegeber auch ohne Verschulden für die garantierte Mangelfreiheit einstehen. Ersatz von Aufwendungen: Schließlich kann der Käufer auch den Aufwandsersatz verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat. Diese Kosten dürfen nicht unbillig (das heisst rechtsmissbräuchlich) oder unnötig sein. Hierzu können bei komplexeren Sachverhalten auch die Kosten der anwaltlichen Beratung gehören oder aber Fahrtkosten für die Fahrt zum Verkäufer. Ersatz seiner Aufwendungen kann der Käufer verlangen, wenn er Aufwendungen zur Beseitigung des Mangels oder für die Durchsetzung seiner Ansprüche für notwendig halten durfte. Quelle Das ist mein Wissensstand. [Beitrag von ms303 am 19. Jan 2016, 17:48 bearbeitet] |
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CT0815
Ist häufiger hier |
#43 erstellt: 20. Jan 2016, 11:47 | |
Sag ich doch ;-) Nur das eben der VK aus wirtschaftlichen Gründen entscheiden kann, ob er nachbessert (Reparatur) oder neuliefert (Austausch) Meine Quelle: http://www.beschaffu...ANCE_0000/maximized/ @ms303 zu der Hintergrundbeleuchtung Hab ich gestern mal getestet. Bei Bildmodus Dynamisch hab ich weder bei Hintergrundbeleuchtung 20 noch 0 flackern feststellen können. Bei Standart bzw. Film wurde bei einer Hintergrundbeleuchtung von 20 das flackern besser, aber noch deutlich zu erkennen. [Beitrag von CT0815 am 20. Jan 2016, 16:51 bearbeitet] |
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vitalij1969
Schaut ab und zu mal vorbei |
#44 erstellt: 23. Jan 2016, 15:37 | |
Hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Brauche dringend Firmware Update von 1411. Wo kann es runterladen? |
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Ice271
Schaut ab und zu mal vorbei |
#45 erstellt: 23. Jan 2016, 20:39 | |
Beim einem UE48JU7090 wurde vor 11 Tagen das Netzteil getauscht und ich war froh, dass das Flackern danach weg war. Heute nun ist leider das bekannte Flackern mehrmals wieder aufgetreten :-( Werde wohl wieder Kontakt mit Händler und/oder Samsung aufnehmen müssen. |
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Filmfreak78*
Stammgast |
#46 erstellt: 24. Jan 2016, 18:44 | |
Ich hatte eben auch wieder für ca. eine halbe Stunde ein flackerndes Bild. Dachte davor eigentlich schon das es so gut wie weg ist. Weil es sonst in den letzten 5 Wochen nach Nertzteiltausch nur 3-4 Mal kurz geflackert hat. Jetzt will ich erst noch warten bis das Flackern regelmässiger wird und dann melde ich es dem Händler bzw. Samsung. Man steht ja blöd da, wenn man die herbestellt und alles ist ok. Aber ich hätte dann schon auch bald mal gere ein anderes Gerät, wenn das jetzt immer wieder anfängt zu flackern. Dann sollte man wohl doch eher den Weg über den Händler suchen. [Beitrag von Filmfreak78* am 24. Jan 2016, 18:44 bearbeitet] |
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ms303
Stammgast |
#47 erstellt: 24. Jan 2016, 21:10 | |
So, ich war gestern im Saturn, da ich telefonisch nie jemamden erreicht habe. Das Flackern soll tatsächlich nicht ein einziges Mal aufgetreten sein. Wie schon bereits geschrieben, würde mir man aber aus Kulanz anbieten, das Panel gegen den Aussteller vom 17.12.15 zu tauschen. Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass die die Geräte aufmachen und tatsächlich nur das reine Panel tauschen. Dem war aber nicht so. Gemeint war schon der komplette Fernseher, nur mein Zubehör wie Standfuss, Fernbedienungen etc. sollte ich von meinem behalten. Der Aussteller hatte laut Servicemenü genau 308 Betriebsstumden. Dann bekam ich aber noch ein anderes Angebot: Eine Kundin hatte einen 7090 nach nur 4 Tagen (27 Betriebsstunden) vorgestern wieder abgegeben, weil es ihr nicht passte, wie das mit dem Kopfhörer funktioniert. Beim Samsung geht wohl der Ton über die Lautsprecher aus, wenn ein Kopfhörer angeschlossen wird. Das war sie anders gewohnt. Sie hat dann eine Pana 754 stattdessen genommen. Den könnte ich auch bekommen. Den haben wir dann angeschlossen und ausprobiert, war alles gut. Keine toten Pixel oder ähnliches. Seit gestern Abend steht das gute Stück also bei mir, und ich bin (wieder) begeistert. Das Teil ruckelt etwas mehr als mein alter (Judder-Minderung auf 9), aber sonst ist das Bild wieder toll (kann aber auch Einbildung sein). Kein Vergleich zu dem Austausch-Panel vom alten TV, das echt mies war. Bleibt nur zu hoffen, dass der nicht auch irgendwann anfängt zu flackern... Übrigens sagte man mir im Saturn, man habe schon einige 7090 verkauft, ich wäre der erste mit eine Reklamation. [Beitrag von ms303 am 24. Jan 2016, 21:36 bearbeitet] |
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Kazoo2705
Neuling |
#48 erstellt: 25. Jan 2016, 11:51 | |
Hallo, ich kann etwas interessantes zu dem Thema beitragen. Ich hatte mir im Juni den 55JU7590 gegönnt. War (und bin) mit dem TV sehr zufrieden. Nach ca. 2 Monaten begann der TV horizontal in der kompletten unteren Bildschirmhälfte zu flackern. Teils so schlimm, dass man nicht mehr hinschauen konnte ohne einen epileptischen Anfall zu riskieren. Ich stand ebenfalls vor dem Problem des weiteren Vorgehens. Händler oder Samsung direkt ?! Ich habe mich für die Hotline von Samsung entschieden. Im Internet bin ich auf folgenden Link gestoßen http://www.samsung.com/de/support/rueckruf/ Dort konnte ich einen Wunsch zum Rückruf hinterlassen. Dieser kam prompt (ca. 3 Min.). Ich erklärte das Problem und wurde in einem ersten Schritt der Fehleranalyse gebeten die Funktion "Samsung sofort" auf "aus" zu stellen. Sollte dies keine Besserung bringen sollte ich den Fernseher auf die Werkseinstellungen zurücksetzen. Beides habe ich getan. Ergebnis : TV flackerte nach wie vor. Also wieder Kontakt mit der Samsung-Hotline aufgenommen. Diese hatten mir mittlerweile eine Kundennummer zu geteilt, anhand dessen diese bereits sehen konnten welche Schritte unternommen wurden. Als nächstes wurde der Kundendienst bei mir direkt vorbei gesandt um das Netzteil zu tauschen. Dies brachte für ca. 3 Wochen eine Besserung. Danach tratt (wie öfters hier beschrieben) das Flackern wieder auf. Also wieder die Hotline angerufen. Nächster Schritt: kompletter Paneltausch. Seitdem habe ich keinerlei Probleme mehr. Das Panel wurde ca. im November ausgetauscht. Auf meine Nachfrage wie es weitergeht, wenn dieses Panel auch defekt wäre erhielt ich die Antwort, dass ich dann einen von Samsung anerkannten Anspruch auf "Wandlung" hätte. D. h. in diesem Falle müßte der Händler das Gerät wieder zurücknemen und den KP erstatten. Ich gehe davon aus, dass der Händler dann nicht mehr einfach argumentieren kann, das Gerät einschicken zu wollen. Anhand den Protokollen vom Kundendienst vor Ort kann man die Reparaturmaßnahmen ohne Probleme nachweisen. Mein Rat an alle... geht den Weg über den Samsung Kundendienst. Anscheinend liegt hier ein durchaus gängiges Problem vor, was Samsung auch mittlerweile bekannt sein sollte. Nicht jedoch unbedingt dem Händler. [Beitrag von Kazoo2705 am 26. Jan 2016, 07:13 bearbeitet] |
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Filmfreak78*
Stammgast |
#49 erstellt: 25. Jan 2016, 19:16 | |
Danke für deinen Beitrag. Das ist der erste interessante Beitrag zu dem Thema. Jetzt weis ich endlich wie ich vorgehen werde. Hab nur etwas Angst das der Techniker kommt und da flackert nichts. Beim ersten Mal hat es ja sehr deutlich geflackert und jetzt nur sporadisch. Aber ich habe ja auch noch 15 Monate Garantie. |
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Kazoo2705
Neuling |
#50 erstellt: 25. Jan 2016, 22:24 | |
Freut mich wenn ich helfen kann. Und keine Bange wenn nichts flackert. Bei mir trat das Flackern auch nur sporadisch auf. Natürlich nicht, als der Techniker da war. Ich hatte zwar das Flackern mit dem Handy als Beweis aufgenommen, aber das hat den Techniker auch nicht weiter interessiert. Er hats aber in seinem Bericht vermerkt, dass ich das Flackern aufgenommen habe und nachweisen könne. Vielleicht mal zur Sicherheit ne Aufnahme machen, wenn es wieder auftritt. Dürfte aber kein Problem sein [Beitrag von Kazoo2705 am 26. Jan 2016, 07:17 bearbeitet] |
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Filmfreak78*
Stammgast |
#51 erstellt: 26. Jan 2016, 04:08 | |
Mit dem Video machen ist ne gute Idee, und das der Techniker das dann vermerken kann. Dann ärger ich mich jetzt auch nicht länger rum. Danke nochmal. |
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