B-Ware erhalten

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abrissbirne
Stammgast
#1 erstellt: 31. Dez 2010, 15:16
Ich habe mir bei Redcoon.de einen Denon AH-D2000 bestellt und hab mich schon über die schnelle Lieferung gefreut, doch jetzt musste ich leider sofort feststellen, dass das Gerät bereits geöffnet wurde und schon in Gebrauch war.
Habe natürlich sofort die Hotline angerufen und nachgefragt und mir wurde mitgeteilt, dass es sich lediglich um eine Überprüfung der Ware gehandelt hat, da dies so üblich wäre wenn man größere Bestellungen bekommt um zu sehen das die Geräte in Ordnung sind.
Mir wurde direkt Angeboten das ich einen Preisnachlass bekomme oder halt zurückschicke und einen neuen bekomme.

Jetzt meine Frage ob ich wirklich zurücksenden sollte, weil mir direkt wieder von Freunden abgeraten wurde, dass das Quatsch sei. Ich habe den KH jetzt erstmal getestet und habe nichts bemerkt was auf einen Defekt etc hindeuten würde.
Das Gerät funktioniert also anscheinend fehlerfrei.

Nur bin ich jetzt nicht so der Experte das ich einschätzen kann, ob wirklich etwas mit dem Gerät nicht stimmt.

Kann überhaupt etwas passiert sein mit dem KH, oder mache ich mir umsonst sorgen.

Höchstwahrscheinlich geht der KH direkt am 3.1 zurück an Redcoon, außer ihr könnt mich beruhigen

Vielen Dank schon mal für die Antworten^^
Alpha-Pinguin
Inventar
#2 erstellt: 31. Dez 2010, 15:27
Hoi!:)

Wie kommt du denn darauf, dass es sich um B-Ware handelt bzw. dass das Produkt schon in Benutzung war? Wirst ja wohl kaum einen offenen Karton erhalten haben mit nem Zettel "B-Ware" drauf...

Wenn der Denon in neuwertigem Zustand ist und gut klingt, warum solltest du ihn dann zurückschicken? Darüberhinaus hast du sogar noch Nachlass "rausgehandelt", besser geht's doch nicht:D

viele Grüße
Jan
abrissbirne
Stammgast
#3 erstellt: 31. Dez 2010, 15:30
Naja Nachlass rausgehandelt ist gut, steht ja nicht anders im Gesetz

Ich kam darauf, weil ich schon unboxings gesehen habe und weiß wie die verpackt sind
Und ja der Karton war ansonsten offen.

Ich weiß wie gesagt nicht, ob man durch unsachgemäße Benutzung den KH kaputt machen kann bzw er davon Schäden davon trägt, deshalb die Frage.
XphX
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 01. Jan 2011, 15:20
Also wenn der KH funktioniert, kannst du ihn ruhig behalten, er ist sicher nicht defekt!

Allerdings kann es trotzdem gut B-Ware sein, Redcoon halte ich nicht für sehr glaubwürdig, was das betrifft.

Das heißt also nicht, dass mit dem KH etwas nicht stimmt, sondern nur, dass es evtl. B-Ware ist. Mit Sicherheit sagen kann das jetzt aber auch niemand...
allesEasy
Neuling
#5 erstellt: 03. Jan 2011, 15:42

abrissbirne schrieb:
Naja Nachlass rausgehandelt ist gut, steht ja nicht anders im Gesetz


In welchem Paragraphen sollte das bitte stehen? Wie kommst du darauf, dass ein für eine Überprüfung geöffneter Karton eine Schlechtleistung nach BGB darstellt?
abrissbirne
Stammgast
#6 erstellt: 03. Jan 2011, 21:47
http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/439.html
Da kleiner Kratzer an der Ohrmuschel.
Es hat sich nach dem zweiten Telefonat herausgestellt, dass dies einfach ein Gerät von jemandem war, der es zurückgeschickt hatte. Es handelte sich somit um B-Ware.
Ist allerdings sowieso schon wieder auf dem Weg zu Redcoon.
allesEasy
Neuling
#7 erstellt: 03. Jan 2011, 22:42

abrissbirne schrieb:

Da kleiner Kratzer an der Ohrmuschel.


Davon hattest du oben nichts erwähnt.
abrissbirne
Stammgast
#8 erstellt: 03. Jan 2011, 23:42
Jo das hatte ich vergessen zu schreiben, wäre jetzt nicht weiter schlimm, aber wer weiß was mit dem KH sonst angestellt wurde.
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