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Bin ich doch blöd, oder ist Geiz einfach nicht geil?+A -A |
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Autor |
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lumi1
Hat sich gelöscht |
#1 erstellt: 21. Feb 2011, 14:41 | ||
Hallo! Nach langem hin u. her muß ich doch jetzt mal 'ne Frage stellen, besonders an hier evtl. vorhandene Rechts-Experten. Ich habe zwar kein Problem, aber einfach neugierig, weil mir etwas nicht passt, wenn ich so im Nachhinein darüber nachdenke. Anmerken muß ich noch, dass ich ein ziemlich extrem fortgeschrittener PC-User bin, Windoof liebe (jaja..., das geht schon), seit Zeiten des Akustik-Kopplers "online" umherschwirre, aber NOCH NIE einen PC/Laptop fertig und komplett mit OS in einem der einschlägigen KistenLäden gekauft habe. UND...! Ich habe NOCH NIE irgend ein Gerät, ob PC, HiFi, Heimkino in den guten 35 Jahren meines Hobby's via Finanzierung gekauft. So, jetzt zur Sache: Vor ca. 3 Wochen hatte der BlödMarkt ein Acer Aspire 7741G für einen in meinen Augen ANNEHMBAREN Preis als Aufhänger des Flyer's (Den Rest an Lappy Angeboten konnte man wie immer fast komplett vergessen). So; meine Tochter hatte zwar einen noch guten, erst drei Jahre alten Lenovo (meine "Hausmarke" neben Toshi & HP), allerdings war ihr das 15" Display zu klein, und sie liebäugelte mit eben diesem Acer, grade wegen den 17" halt. So weit so gut, nur, ich war mal wirklich nur ausnahmsweise nicht flüssig für die dafür aufgerufenen 679 Euronen, und so hab' ich mit meinen Prinzipien gebrochen, u. diese null % Finanzierung im Kopf gehabt. Auch alles noch gut soweit..., eben weil ich auch dachte egal, wenn Du Pech hast, ist die kiste nächste oche nicht mehr verfügbar, zumindest für den Betrag. Aber, und jetzt geht's los, als ich zu einem etwas desillusionierten "Verkäufer" schlenderte, fühlte ich mich schon als das "Übel Kunde" des Tages. Mit Ach und Krach bewegte er sich in eine Ecke, um so eine Kiste verpackt zu finden. Dann kam für mich der erste Hammer: "Möchten sie Versicherung extra? Garantieverlängerung um 4 Jahre ? kostet sie nur 100 (oder waren es sogar 200, hab ich vergessen, sorry) Euro extra. Ich konterte sofort: "Also diese Verlängerung (4 Jahre!!) plus 2 Jahre eh Garantie, gleich sechs Jahre für mich.., oder!? Aber nein, der gute Verkäufer sagte mir, dass dies INSGESAMT SEI, also zwei Jahre eh, plus Verlängerung..., macht aber für mich dann insgesamt nur 4 Jahre, richtig? Nun, wie auch immer, er laberte mich regelrecht voll mit seiner Garantie, obwohl ich ihm schon im ca. 3 Satz mitteilte, dass ich das nicht möchte, und brauche. Auch unter dem Aspekt, dass die Kiste in 3 Jahren schon eh kaum noch die Hälfte wert ist, die Grafikkarte darin auch eh nur umgelabelt ist (nun war er erschüttert) "Kollege, iste ganz neue Grafik, HighEnd von Ati" sülzte er zwischenzeitlich.." Nun denn, seine Laune war nun mir gegenüber auf dem Nullpunkt, erst recht weil ich nun noch mit Frage bezüglich Umtausch kam (rein formell!!), SOLLTE uns die Kiste, bzw. meiner Tochter, zuhause doch nicht zusagen.. Etwas für mich ganz normales, bin ich aus jedem guten ansässigen PC-Laden gewohnt, und bei Bestellung/Versand/Fernabsatz eh normal. Nun kam es, aber, noch nicht genug, BITTE MERKT EUCH DEN SATZ: "Sobald sie den Laptop einschalten, und WENN SIE DANACH WINDOWS AKTIVIEREN, können wir ihn NUR GEGEN EINE "RECOVERY-GEBÜHR" von 100(!!!!) Euro zurücknehmen. Ok, dachte ich mir, das ist akzeptabel, ob das mit Microsoft rechtens ist, keine Ahnung, aber die werden wohl wissen, was sie rechtlich dürfen, oder nicht. Dennoch war ich mir noch zu unsicher, und holte mir noch den Geschäftsführer (Ja, ja, so bin ich halt..) Dieser bestätigte die Aussage seines Angestellten. Doch dann, oh Herr verzeihe mir, fiel mir eine weitere Frage ein (Ich merkte, wie in beiden das Blut zu gerinnen begann, stand doch direkt neben mir ein älteres Pärchen, dass ob der genialen Angebote für nen Drucker wartete..): Wie sieht's aus mit der Garantie, wenn ich ein anderes Betriebssystem aufspiele (habe noch Ultimate-Lizenz)? Ist überhaupt eine (wenigstens) Recovery DVD mit dem orig. verwendeten, von Acer u. Drittanbietern verseuchten OS dabei? Natürlich NEIN. Ok; auch gut, es wurde mir gesagt, ich solle einfach über das Acer Rec.Proggi Disc's erstellen. Dann könnte ich damit den Auslieferungszustand wieder herstellen (Das war mir eigentlich schon vorher klar...???!!!) Fakt und Quintessenz des Gesprächs aber war und blieb bis heute, dass, wenn z.B. nach einem HD-Crash MEIN Ultimate "wahrscheinlich" schuld wäre (warum auch immer, selten so viel Schwachsinn gehört), es Probleme geben könnte mit Garantie. So, was nützt mir also in so einem Fall das Backup..? Und weiter, eigentlich das am wenigsten schlimme, aber ohne Ende nervig, und mir tu'n echt Kunden leid, die sich für sauer verdientes Geld zugemüllte kisten kaufen: Was da an Schrott drauf war, Software von Norton, über Games (auch kostenpflichtig, online, etc...), dazu die reißerischen "Ermahnungen" zum Kauf, also nein... Ich habe die kiste erstmal entmüllt mit dem Original-OS, mit allem was halt dazu gehört, und flupp lief er, wie man es erwartet. Da mir einiges aber immer noch nicht gefiel, entschloss ich mich doch, ihn "platt" zu machen. Nun bin zumindest ich auch zufrieden mit dem Kauf... Was noch bleibt ist ein Wehrmutstropfen; ich wollte ihn heute, deshalb entschloss ich mich letztendlich dazu hier zu schreiben, eigentlich komplett bezahlen, und rief deshalb bei dem Kredit-gebenden Unternehmen/Bank an. Nun wurde mir mitgeteilt, dass ich das natürlich gerne tu'n könnte, dann aber eine einmalige "Strafgebühr" fällig wird... Hallo..? Leute, ich hab echt keine Ahnung, ist sowas normal? Meinetwegen im Rahmen von 20 Euro, aber es wäre ein vielfaches mehr gewesen. Ok, auch gut, zahl ich halt noch 12 Monate, habe ich ja schliesslich von Anfang an selbst so gewollt und akzeptiert. Aber die Sache mit der Recovery-Gebühr geht mir nicht aus dem kopf, HÄTTE ich ihn umtauschen wollen, hätte ich auf JEDEN FALL dies zahlen müssen! Warum..? Jetzt kommt's, denkt ihr noch an die Aussage des Verkäufers weiter oben? Genau... NACH DEM ERSTEN HOCHFAHREN des PC's, und obwohl auch mein WLAN AUSGESCHALTET WAR, war WINDOWS BEREITS AKTIVIERT...! Ist das so rechtens...? Ich überlegte mir bereits mal an MS zu schreiben und nachzuhaken, ob die da auch dahinter stecken. Ich finde das grenzt an richtigen, naja, denkts euch. Sehe ich da etwas falsch, bitte klärt mich auf!? MfG. |
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Otimov
Hat sich gelöscht |
#2 erstellt: 21. Feb 2011, 16:23 | ||
Die "Strafgebühr" bei vorzeitiger Rückzahlung nennt sich Vorfälligkeitsentschädigung und ist rechtens. Das bereits aktivierte Windoof spricht meiner Meinung nach für einen Rückläufer. Gruß Otimov |
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ViSa69
Inventar |
#3 erstellt: 21. Feb 2011, 20:13 | ||
Zitat lumi1:
Bei einer 0% Finanzierung ... ?! Mich würde mal interessieren auf welcher Rechtsgrundlage die Vorfälligkeitsentschädigung basieren sollte, ein "Zinsschaden" kann dabei ja nicht entstehen ... Gruß, ViSa69 |
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Touareg35
Neuling |
#4 erstellt: 21. Feb 2011, 20:21 | ||
Hallo beinand Ich denke das der Blödmarkt für Deine Finanzierung die Zinsen an die Bank zahlt, von der Marge deines Kaufpreises. Soviel ich weis gibt es noch keine Blödbank die ohne Zinsen arbeitet. |
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Otimov
Hat sich gelöscht |
#5 erstellt: 21. Feb 2011, 20:35 | ||
Das mit den 0 % hatte ich überlesen - sorry. Du kannst aber sicher sein, dass die Bank nicht ohne Verzinsung arbeitet. Und was im Vertrag steht, wissen wir natürlich nicht. Zur Not wird sie eine Bearbeitungsgebühr erheben. Gruß Otimov [Beitrag von Otimov am 21. Feb 2011, 20:43 bearbeitet] |
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lumi1
Hat sich gelöscht |
#6 erstellt: 23. Feb 2011, 10:37 | ||
Hallo, danke für den Input. mmh, das mit der Bank, da machte ich mich schlau, da geht es wohl in erster Linie um Bilanzen/Kundenfang, sowie die Hoffnung, den Kunden noch mehr in Zukunft in die Falle zu locken.Natürlich dann mit Wucherzinsen. Aber egal, das ist nicht unbedingt der Stein des Anstosses, so bringt mir das erstmal "gesparte" Geld bissl Zinsen aufm konto. Was mich aber weiterhin fuchst ist, dass Windoof schon aktiviert war. Und ich denke...
...dass dieser Satz zutrifft, und der Sch**ssladen so seine (Umtausch) kunden abzocken will. Da werde ich nochmal nachhaken, nur aus Prinzip. Vielen Dank nochmal an alle, die sich dazu äußerten. MfG. |
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Apalone
Inventar |
#7 erstellt: 23. Feb 2011, 16:43 | ||
Natürlich kostet die Finanzierung Zinsen! Die der MM an die Bank zahlt - rechnet sich eben immer noch... Die Umtauschbedingungen im Einzelhandel sind komplett und völlig freiwillig, MM kann grundsätzlich formulieren, was er will. Im Einzelhandel gibt es weder Umtausch- noch Rückgaberecht (außerhalb von Mangelabwicklung). |
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