Was tun wenn ein defekter Verstärker geliefert wurde und der Verkäufer den Schaden ablehnt?

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distain
Inventar
#1 erstellt: 06. Jun 2011, 17:12
Hallo,

es wäre sehr schön, wenn mir jemand rechtlich behilflich sein kann!
Über ein anderes Forum bin ich auf einen Verstärker aufmerksam geworden, welcher auch über ebay angeboten wurde.
Der Verkäufer wohnt in Österreich, und scheint in dem Nachbarforum äusserst aktiv zu sein.
Der Handel wurde vollzogen und ich überwies den vereinbarten Rechnungsbetrag inkl. Versand zur Lieferadresse per Paketdienst.
Der Amp wurde über GLS angeliefert. Die Originalverpackung war unversehrt. Beim Auspacken stellte ich fest, dass das Netzteil und die Rückwand eingedrückt und ausgebrochen waren. Daraufhin wurden sofort Fotos angefertigt und der Verkäufer kontaktiert.
Gleichzeitig schickte ich den Verstärker zur Vertragswerkstatt ein. Der Kostenvoranschlag belief sich auf 250,00 Euro. Da ich keinen Verstärker hatte, wurde der Auftrag ausgelöst. Die Reparatur wurde unverzüglich und erfolgreich durchgeführt.
Der Verkäufer wurde ständig kontaktiert und auch telefonische Gespräche halfen nicht weiter. Er fühlte sich im Recht, da seiner Meinung nach die Ware in Originalverpackung versendet wurde und er lt. seinem Anwalt (?) für die Überbringung des Auftrages den Rechtsweg an GLS übertreten hat. Ich muss dazu sagen, dass es eine lange Zeit dauert bevor er sich überhaupt mit einer Aussage meldete.
Zu Bemerken ist: die Ware wurde unter Spannung verpackt, was keineswegs als geeignete Verpackungsmethode anzusehen ist.
Nach langer Prozedur kam dann die Info, dass er nichts mehr für mich tun könne und ich damit leben müsste, dass die 250,00 Euro ich als Käufer zu tragen habe. Auf einem Kompromiss wollte er sich nicht einigen. Kurzum, er drehte und stelle alles so hin, wie er es für sich braucht!
Ansichstweise bin ich nicht bereit, so eine Aussage hinzunehmen. Vertraglich habe ich für eine ordnungsgemässe Ware bezahlt und eine Holschuld haben wir auch nicht vereinbart. Lt. Käufer wäre der Gerichtstand Tirol und ich wäre absolut chancenlos, wenn ich mir den Betrag über den juristischen Weg holen würde.

Mitunter verwundert es mich schon, da ich den Forumsbetreiber kontaktierte und er das Forumsmitglied kennt. Er könne sich nicht vorstellen und Vorsatz würde es auch nicht sein, wenn der Kaufvertrag geschlossen wurde und eine latente Unterstellung von ihm kam, dass der Verstärker beim Auspacken von mir beschädigt wurde.
Ausserdem beschuldigte mich der Käufer, dass es zu unsachlichen Anschuldigungen von mir kam.
Wenn der Forumsbetreiber sich auf die Seite des Verkäufers begibt, scheint es schon einen bitteren Beigeschmack zu haben und gedanklich weiss ich das einzuordnen.

So, jetzt meine Fragen:

Wie seht ihr diesen Fall?
Macht es Sinn und wie sind die Erfolgsaussichten 250,00 Euro einzuklagen?
Stimmt es, dass der Käufer das Versandrisiko trägt und im Schadensfall in Haftung geht?

hifiaktiv
Inventar
#2 erstellt: 07. Jun 2011, 04:48
Hallo Marco!
Das ist für dich recht dumm gelaufen, weil die Verpackung unversehrt ist. Ich kenne so etwas, bekomme ja auch laufend Ware geschickt und ab und zu ist es ähnlich: Paket sieht tadellos aus, Ware ist aber durch äußeren Druck (und schlechter Verpackung) beschädigt.

Ich kann mich da schwer einschalten, weil ich ja mit der Sache nichts zu tun habe (hat übrigens auch nichts mit meinem Forum zu tun).

"Fair" wäre es, wenn der Verkäufer dir mit der Hälfte des Schadens entgegenkommt. Probiere es einmal damit, aber es sieht nicht gut aus, wenn er schon sagt, dass er für dich nichts mehr tun kann (bzw. "will").

Gruß
David
bg2211
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 07. Jun 2011, 05:22
Vielleicht ja längst passiert, aber ich würde auf jeden Fall mit Fotos und der Mail vom Versender zu GLS gehen, die haben doch sicher eine Versandversicherung, wenn der Verkäufer sagt, dass er das "rechtlich" an GLS abgetreten hat...

Wenn du einen guten Versicherungsvertreter hast, würde ich im Zweifel mal den um Rat fragen, meiner hat mir da schon öfter mal aus der Patsche geholfen...


Macht es Sinn und wie sind die Erfolgsaussichten 250,00 Euro einzuklagen?


Das würde ich eher verneinen, das ist in Deutschland schon teuer und aufwendig. Ohne Rechtsschutzversicherung, würde ich das sein lassen...


[Beitrag von bg2211 am 07. Jun 2011, 05:25 bearbeitet]
distain
Inventar
#4 erstellt: 07. Jun 2011, 06:28
Danke für den Tipp mit dem Versicherungsvertreter!

Ich habe GLS kontaktiert. Die GLS in Deutschland sieht den Versender in der Pflicht und er hat den Schaden einzureichen, was er nach deren Aussage nicht getan hat. Die GLS in Österreich, welche ich schriftlich kontaktierte, da sie telefonisch mehrmals nicht erreichbar waren, haben sich trotz wiederholter Anfrage nicht gemeldet.
Der Verkäufer schickte mir sein Schreiben der Schadensmeldung als Kopie zu, und es ist nachvollziehbar, ob diese Meldung wirklich an GLS gegangen ist. Es steht die Aussage von GLS im Raum: "wir haben keine Schadensofferte bekommen und dazu ist kein Fall eröffnet".

Ist es von meiner Seite richtig verstanden? Der Käufer trägt bei Übergabe der Ware vom Verkäufer an den Versandunternehmer das Versandrisiko?
Apalone
Inventar
#5 erstellt: 07. Jun 2011, 06:49

distain schrieb:
Ist es von meiner Seite richtig verstanden? Der Käufer trägt bei Übergabe der Ware vom Verkäufer an den Versandunternehmer das Versandrisiko?


Ja.

Im Kaufvertragsrecht nennt man das das "seinerseits erforderliche zur Leistungspflichterfüllung vollzogen".

Das "seinerseits erforderliche" ist je nach Ausformung der Vertragsbedingungen/des jeweiligen Vertrages unterschiedlich.

Unter Verbrauchern (= beide Vertagspartner nicht Gewerbliche) ist "seinerseits erforderliche zur Leistungspflichterfüllung" mit der Übergabe eines ordnungsgemäß verpackten Paketes an den Versender vollzogen! Das bedeutet auch Haftungsübergang. Der Verkäufer ist grundsätzlich frei.

Was die Kontexte "Zusicherungen nicht eingehalten", "Mängelleistungsrecht", "falscher Artikel" usw. erstmal nicht berührt.
distain
Inventar
#6 erstellt: 07. Jun 2011, 06:53
Grundsätzlich bedeutet das, dass ich auch bei Verkäufen (z. Bsp. ebay) die Leistung erfüllt habe, wenn ich die Ware/Paket dem Paketdienst/Transportunternehmer im unversehrten Zustand übergeben habe, dann habe ich meine Vertragserfüllung geleistet?
Apalone
Inventar
#7 erstellt: 07. Jun 2011, 06:58
Ja.
distain
Inventar
#8 erstellt: 07. Jun 2011, 07:00
Hmmm, da ist ja Haus und Hof geöffnet für unlautere Geschäfte.

Wer will nachweisen, ob der Verkäufer nicht bewusst beschädigte Ware verpackt und versendet hat? Im Privatrecht hat der Käufer sehr schlechte Karten, wenn er in die Beweisführung gehen muss.
Apalone
Inventar
#9 erstellt: 07. Jun 2011, 07:12
So ist das.

Wenn dir das Risiko zu groß ist, musst du eben ausschließlich per Abholung kaufen.

Bei mir war aber zB der "Ausfall" im Bereich von 2 - 3 Enttäuschungen bei ca. 1.500 Ebaykäufen.

Du kannst dir eigene zusätzliche Absicherungen einbauen, zB ab einem bestimmten Kaufpreis zusätzliche hochauflösende Fotos. Oder eben zusätzliche explizite Zusicherungen.

Wenn das alles nicht vorliegt:
Unter Pech und Sammeln schlechter Erfahrungen verbuchen.
Rechtlich kriegst du das nicht eingefangen. Was ist, wenn der Richter keien Bock auf ein Urteil hat (was immer mit viel Arbeit verbunden ist) und einen Vergleich vorschlägt?!? Dann bekommst du 125,- und darfst die Hälfte der Prozesskosten iHv 250,- (?!) bezahlen...

Übrigens: die Partei, die einen Vergleich ablehnt, hat beim dann kommenden Urteil schonmal etliche MINUSpunkte gesammelt...
distain
Inventar
#10 erstellt: 07. Jun 2011, 08:06
dieser Ansatz hilft mir sehr weiter!
distain
Inventar
#11 erstellt: 07. Jun 2011, 17:58
Ich sollte den Schaden hinnehmen und muss wohl die 250,00 Euro abschreiben.
Apalone
Inventar
#12 erstellt: 08. Jun 2011, 07:40
Na ja, in D kannst du ein Mahverfahren einfachst selbst einleiten (Vordrucke gibts im Schreibwarenladen oder online bei den zuständigen (!) Gerichten.

Aber wenn der Vertragspartner im Ausland sitzt?
Aufwand und potenzielles Ergebnis stehen in keinem Verhältnis.
>> leider Lehrgeld!
distain
Inventar
#13 erstellt: 08. Jun 2011, 12:43
Tja, aber der Spruch lautet: man trifft sich immer zweimal im Leben!
Diese vielbeschworenen Gebrauchtkäufe sind nicht immer der sicherste Weg.
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