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Vorgestern Auffahrunfall.Und nu?+A -A |
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Autor |
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matze82ger
Stammgast |
14:32
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#1
erstellt: 24. Jul 2011, |||
Hallo ich hatte vorgestern einen Autounfall.Mir ist jemand ins Heck gedonnert. Kurz zum Vorfall. Ich fuhr auf der Hauptstrasse mit 30km/h ( Strasse war nass ) Als ich auf die Ampel zufuhr sprang diese auf gelb.Da ich nicht wusste ob ich das noch schaffe,hab ich etwas härter gebremst und kam vor der Haltelienie zum stehen.Naja...kurz danach hab ich es nur noch krachen gehört und mein Hintermann steckte schon im Heck. Er meinte er dachte ich würde weiter fahren da es noch gelb war,und das er nun nichmehr reagieren konnte. Wir haben die Polizei gerufen ( Der Unfallgegner wollte es so weil dies ein Firmenauto von ihm war ). Er hat bei der Polizei ausgesagt,das er nicht mehr reagieren konnte und dachte ich würde weiterfahren.Ich habe dann gesagt der Polizei gesagt,das ich mir nicht sicher war ob ich die Ampel noch schaffe und habe deshalb vorsichtshalber gebremst. ( Ich hoffe das war kein fehler da ich noch in der Probezeit bin ) Unsere Personalien wurdenn aufgenommen und wir mussten so ein Zettel ausfüllen die wir danach getauscht hatten. Nun weiss ich nicht wie ich weiter vorgehen soll. Gestern habe ich bei der gegnerischen Versicherung den Schaden gemeldet und alle nötigen daten durchgegeben. Was wird jetzt der nächste Schritt sein??? Vielen dank |
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Schili
Hat sich gelöscht |
07:33
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#2
erstellt: 25. Jul 2011, |||
Hi. Dein Unfallgegner(der die Hauptunfallursache gesetzt hat und daher die Hauptschuld der Schilderung nach an diesem Unfall trägt = Abstand) ist verpflichtet, den Unfall seiner Versicherung zu melden. In der Regel wird sich dann die gegnerische Versicherung (also SEINE) mit dir in Verbindung setzen. DU bringst deinen Wagen in die Werkstatt, teilst DEINER Versicherung das mit und die Werkstatt begleicht die Kosten mit der gegnerischen Versicherung. Aus die Maus. Ist der Unfallgegner ein Schlönz und meldet den Unfall NICHT, machst du das halt.(Haste ja schon gemacht) Da reicht ein Anruf bei DEINER Versicherung, um das festzustellen. Ansonsten lässt du deiner Versicherung den Unfallbogen zukommen. Da geht schon aus den sog. "Ordnungsnummern" hervor, wer aus polizeilicher Sicht und der Schilderung des Unfallhergangs die Schuld trägt= 01=Unfallverursacher 02=schuldloser Unfallgegner. Bei solch einem Unfall(geht man davon aus, dass es sich so zugetragen hat, wie du das schilderst), erwartet dich NICHTS.... Einen Fehler hast DU nicht begangen, Gelb bedeutet anzuhalten und NICHT, noch mal kräftig Gas zu geben... Meine Frau hatte vor zwei Monaten so eine Fall, da war SIE bei nahezu ähnlicher Situation Jemanden draufgefahren. Alles unkompliziert und die Schäden sind schon längst beglichen. Dank Vollkasko auch bei unserem Auto... ![]() So lange keine Straftaten im Raum stehen(Alkohol...)oder der Unfallhergang völlig unklar erscheint(Beide Parteien schildern völlig unterschiedliche Sachverhalte, keine Zeugen, Spurenlage unklar...)wird das i.d.R. von den Versicherungen ganz easy und schnell reguliert... Manchmal wollen Unfallgegener den Schaden auch aus eigener Tasche bezahlen, um in der Versicherung nicht hochgestuft zu werden. Da kann man ja mal gegenseitig telefonieren, nachdem man weiß, wie hoch die Schadenssumme ist. ![]() [Beitrag von Schili am 25. Jul 2011, 07:38 bearbeitet] |
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slaytalix
Stammgast |
06:33
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#3
erstellt: 31. Jul 2011, |||
Bei gelb muß man bremsbereit sein, viele Ampeln haben schon diese Blitzer hinter der Kreuzung. So hat er den Abstand nicht eingehalten, sonst hätte er noch bremsen können. Du kannst der gegnerischen Versicherung mitteilen, daß Du einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen wirst auf deren Kosten. Schuldeingeständnis hat er nicht bei der Polizei eingeräumt ? Ich kenne diese Dienstwagenfahrer mit bestimmten Marken, abgelenkt, gestreßt etc ![]() ![]() |
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OSwiss
Administrator |
18:14
![]() |
#4
erstellt: 31. Jul 2011, |||
Grüezi !!
Nur "bremsbereit" zu sein, ist bei einer gelben Wechsellichtzeichenanlage leider zu wenig !! Dies sollte nämlich schon bei einer längeren Grünphase, die ergo jederzeit auf "Gelb" wechseln kann, erfolgen. "Gelb" ordnet bereits an, hinter der Haltlinie auf das nächste Zeichen zu warten - und das nächste Zeichen ist nun mal ROT. Dies ist natürlich in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit des Kfz und dessen Entfernung zur Haltlinie zu sehen. Fakt ist leider, dass recht viele Kraftfahrer mit "Gelb" grundsätzlich assoziieren: Runterschalten und Gasgeben. Leider die völlig falsche Verhaltensweise...
Sollte er das getan haben, wäre das nicht sonderlich clever. Dazu ist er nämlich - auch der Polizei gegenüber - nicht verpflichtet. Im Gegenteil: Jeder Kraftfahrer ist aus vertraglichen Gründen seiner Versicherung gegenüber verpflichtet, keine Schuldanerkennung abzulegen !! Spontane und situationsbedingte Äußerungen (direkt nach dem Unfall) dürfen übrigens auch nicht als Schuldanerkennung verwendet werden.
...oder er war einfach nur unaufmerksam. So oder so, der klassische "Auffahrunfall". Denn der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss i.d.R. so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Dies bezieht ebenfalls eine, aus triftigem (!!) Grund, eingeleitete Vollbremsung mit ein. Gruß Olli. |
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Schili
Hat sich gelöscht |
18:40
![]() |
#5
erstellt: 31. Jul 2011, |||
Den TE scheint das Alles sowieso nicht zu interessieren und die Sachlage nach Schilderung ist eindeutig. Thread wird geschlossen. Sollte der TE das wünschen, kann er mich per PM jederzeit um Öffnung bitten. ![]() |
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