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ausziehen mit 18 jahren unterhalt ?+A -A |
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Autor |
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xeisteex
Stammgast |
08:35
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#1
erstellt: 27. Jul 2011, ||||
moin ich wohne derzeit bei meinem vater und ziehe für eine ausbildung in eine eigene wohnung nach NRW meine eltern leben schon seit 7-8 jahren getrennt. es muss doch einen mindestsatz geben, der mir zusteht oder? ich bin 18 jahre alt und bekomme ca. 750€ brutto im ersten ausbildungsjahr. steht mir noch kindergeld zu ? mit wieviel unterhalt kann ich rechenen ? danke für die hilfe. |
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blitzschlag666
Hat sich gelöscht |
08:40
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#2
erstellt: 27. Jul 2011, ||||
![]() da steht alles was du wissen musst/solltest wenns um ausbildung und wenig kohle geht ![]() |
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xeisteex
Stammgast |
10:02
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#3
erstellt: 27. Jul 2011, ||||
danke da stehen eine menge informationen, die mir aber leider nicht weiter helfen, weil so viele faktoren eine rolle spielen. entfernung zur mutter ~ 90km entfernung zum vater ~ 500km das wohngeld ist abhängig vom unterhalt den ich bekomme und der ist abhängig von dem was ich verdiene... es muss doch einen mindestbetrag geben, der mir zusteht. mein vater verdient sehr gut also glaube ich nicht, dass ich noch wohnbeihilfe o.ä. bekomme... ich habe vorm arbeitsamt bis zum jugendamt schon alles durch aber irgendwie kann mir niemand was sagen !? |
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Pilotcutter
Administrator |
10:18
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#4
erstellt: 27. Jul 2011, ||||
Im Text oben:
mehr kann hier auch keiner sagen, als googlen:
Aus: http://www.azubi-azubine.de/mein-geld/finanzielle-hilfen.html#Wohngeld
Das sind in der Tat einige Hürden. Wohngeld oder BAB. Dann muss aber Einkommen der Eltern angegeben werden! Ob man das kriegt oder nicht, kann man ja probieren, indem man die Anträge sich holt und sie entsprechend stellt. Die Antwort kommt dann schon von selbst. Aber selbst wenn Du etwas bekommst, musst Du aufpassen. BAB vielleicht nicht, aber Wohngeld kann auch - wenn bei Dir bessere Tage anbrechen - zurück gefordert werden! Gruß. Olaf |
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blitzschlag666
Hat sich gelöscht |
10:47
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#5
erstellt: 27. Jul 2011, ||||
ja, wohngeld kannste als azubi eigentlich vergessen. das käme nur in frage wenn du aus welchen gründen auch immer nicht für bab in frage kommen würdest. |
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Pilotcutter
Administrator |
10:58
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#6
erstellt: 27. Jul 2011, ||||
Also ![]() ![]() ![]() Der Antrag besteht aus mindestens 3 Teilen. 1. Du füllst den 1. Bogen aus, Deine Eltern den 2. und Deine Ausbildungsstelle den 3. Viel Erfolg! Olaf ![]() [Beitrag von Pilotcutter am 27. Jul 2011, 11:08 bearbeitet] |
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xeisteex
Stammgast |
21:21
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#7
erstellt: 27. Jul 2011, ||||
danke für die hilfe ich werde mich da mal durchkämpfen ![]() |
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