ausziehen mit 18 jahren unterhalt ?

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xeisteex
Stammgast
#1 erstellt: 27. Jul 2011, 08:35
moin
ich wohne derzeit bei meinem vater und ziehe für eine ausbildung in eine eigene wohnung nach NRW meine eltern leben schon seit 7-8 jahren getrennt.

es muss doch einen mindestsatz geben, der mir zusteht oder?

ich bin 18 jahre alt und bekomme ca. 750€ brutto im ersten ausbildungsjahr.

steht mir noch kindergeld zu ?
mit wieviel unterhalt kann ich rechenen ?

danke für die hilfe.
blitzschlag666
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 27. Jul 2011, 08:40
http://www.ausbildungundgeld.de/lehre/index.html

da steht alles was du wissen musst/solltest wenns um ausbildung und wenig kohle geht
xeisteex
Stammgast
#3 erstellt: 27. Jul 2011, 10:02
danke da stehen eine menge informationen, die mir aber leider nicht weiter helfen, weil so viele faktoren eine rolle spielen.

entfernung zur mutter ~ 90km
entfernung zum vater ~ 500km

das wohngeld ist abhängig vom unterhalt den ich bekomme und der ist abhängig von dem was ich verdiene... es muss doch einen mindestbetrag geben, der mir zusteht.

mein vater verdient sehr gut also glaube ich nicht, dass ich noch wohnbeihilfe o.ä. bekomme...

ich habe vorm arbeitsamt bis zum jugendamt schon alles durch aber irgendwie kann mir niemand was sagen !?
Pilotcutter
Administrator
#4 erstellt: 27. Jul 2011, 10:18

xeisteex schrieb:

ich habe vorm arbeitsamt bis zum jugendamt schon alles durch aber irgendwie kann mir niemand was sagen !?


Im Text oben:

Wohngeld für Auszubildende bedeutet allerdings, eine ganze Reihe von Hürden zu nehmen, um einen Anspruch darauf zu haben.


mehr kann hier auch keiner sagen, als googlen:


Wohngeldbestimmungen für Schüler, Studenten und Auszubildende

Aus: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/wohngeld/anspruch.html
Für Schüler, Studenten und Auszubildende gelten besondere Regelungen für den Bezug von Wohngeld. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, dass Studenten, Schüler und Auszubildende, die einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, kein Wohngeld beantragen können. Einen Wohngeldanspruch haben Schüler, Auszubildende und Studenten nur in dem Fall, dass ihnen aus Sicht des Gesetzgebers „dem Grunde nach“ kein BAföG zusteht.
Nur in Ausnahmefällen

Das ist allerdings äußerst selten der Fall. Um das zu entscheiden, gibt es bestimmte Kriterien. Zum Beispiel ist die Einkommenshöhe maßgeblich – und hier zählt auch das Einkommen der Eltern mit dazu, die während der Erstausbildung unterhaltspflichtig sind. Studenten mit hohem Einkommen, etwa Studenten einer Berufsakademie, die eine regelmäßige Ausbildungsvergütung von einem Unternehmen beziehen, haben keinen Anspruch auf Wohngeld. Um den Anspruch von Studenten und Schülern auf Wohngeld zu klären, ist es deshalb nicht ausreichend, wenn ihr Bafög-Antrag abgelehnt wurde. Diese etwas komplizierte Bewilligungspraxis gilt im Prinzip auch für Auszubildende, die „dem Grunde nach“ einen Anspruch auf Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach § 59 des Dritten Sozialgesetzbuches haben.

In einem Fall haben Schüler, Studenten und Auszubildende grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Dann nämlich, wenn sie als Mieter mit weiteren Familienangehörigen (mit Geschwistern oder einem Kind) zusammen wohnen und gemeinsam wirtschaften. Sind diese Voraussetzungen gegeben, dann können sie einen Antrag auf Wohngeld mit Aussicht auf Erfolg stellen.



Aus: http://www.azubi-azubine.de/mein-geld/finanzielle-hilfen.html#Wohngeld


Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Azubis brauchen während ihrer Lehre oft eine zusätzliche Unterstützung, um für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Deshalb ist im Gesetz, genauer gesagt im Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt, dass ein Azubi während der Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe erhält, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine vom Gesetz geregelte staatliche Unterstützung für deinen Lebensunterhalt während der Ausbildung. Dazu kommen noch die individuellen Fahrtkosten. Die Zahlung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) durch die Bundesagentur für Arbeit ist aber laut Sozialgesetzbuch an einige Bedingungen geknüpft:

Nur deine erste Ausbildung wird gefördert
Nur eine staatlich anerkannte Ausbildung wird gefördert.
Ein Azubi kann nur dann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen, wenn er während der Lehre nicht mehr zu Hause wohnt. Bei einem minderjährigen Azubi gilt zusätzlich: Du erhältst nur dann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), wenn du während der Lehre nicht bei deinen Eltern wohnen kannst, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt liegt (rund eine Stunde für jeden Weg). Diese Voraussetzung muss allerdings nicht erfüllt werden, wenn du aus schwerwiegenden sozialen oder psychischen Gründen nicht mehr zu Hause wohnen kannst.
Dein Einkommen und das Einkommen deiner Eltern werden bei der Berechnung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) berücksichtigt.


Um Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu erhalten, musst du einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen. Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hast du laut Gesetz erst ab dem Monat, an dem dein Antrag eingeht. Es ist also sehr wichtig, dass du diesen Antrag frühzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit stellst.

Stelle den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Bundesagentur für Arbeit auch dann, wenn dir noch Unterlagen fehlen, wie z.B. der Nachweis über das Einkommen deiner Eltern. Die fehlenden Dokumente kannst du nachreichen. Und du hast laut Gesetz trotzdem ab dem Monat, an dem dein Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit eingeht Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), falls die Voraussetzungen vorlagen.


Das sind in der Tat einige Hürden. Wohngeld oder BAB. Dann muss aber Einkommen der Eltern angegeben werden!

Ob man das kriegt oder nicht, kann man ja probieren, indem man die Anträge sich holt und sie entsprechend stellt.
Die Antwort kommt dann schon von selbst.

Aber selbst wenn Du etwas bekommst, musst Du aufpassen. BAB vielleicht nicht, aber Wohngeld kann auch - wenn bei Dir bessere Tage anbrechen - zurück gefordert werden!

Gruß. Olaf
blitzschlag666
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 27. Jul 2011, 10:47
ja, wohngeld kannste als azubi eigentlich vergessen. das käme nur in frage wenn du aus welchen gründen auch immer nicht für bab in frage kommen würdest.
Pilotcutter
Administrator
#6 erstellt: 27. Jul 2011, 10:58
Also

Lesen

Rechnen

Schreiben

Der Antrag besteht aus mindestens 3 Teilen. 1. Du füllst den 1. Bogen aus, Deine Eltern den 2. und Deine Ausbildungsstelle den 3.


Viel Erfolg!

Olaf



[Beitrag von Pilotcutter am 27. Jul 2011, 11:08 bearbeitet]
xeisteex
Stammgast
#7 erstellt: 27. Jul 2011, 21:21
danke für die hilfe ich werde mich da mal durchkämpfen
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