Probleme mit HiFi-Vertrieb

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huarache
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 20. Okt 2011, 10:37
Hallo allerseits!


Mein DA-Wandler ist leider kaputt gegangen. Ich habe das Gerät bei eBay von einer Privatperson erworben und von dieser Person die Originalrechnung zu meiner weiteren Verwendung erhalten.
Nach dieser Rechnung ist das Gerät seit 29.02.2011 in Verbraucherhand.

Der deutsche Vertrieb für das defekte Produkt klärte zunächst, ob es sich um ein "ordentlich" vertriebenes Produkt handelt. Dies ist der Fall. Es wurde von dort an einen authorisierten Fachhändler in Deutschland verkauft.

Nun erhielt ich kurze Zeit später ein Austauschgerät. Das freute mich sehr. Leider nur solange, bis ich die äußere Beschaffenheit des Austauschgerätes näher betrachtete. Es hat zahlreiche Kratzer und ist nicht korrekt verschlossen worden, das heißt das die Abdeckung der Rückseite verkantet ist.

Diese Tatsachen bemängelte ich mit Fotos per Email bei dem Vertrieb. Die Reaktion war folgende:

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Email.

Der DA-Wandler, welcher an Sie versandt wurde ist ein technisch geprüftes Austauschgerät. Ein Anspruch auf einen Austausch gegen Neuware besteht nicht.

Auch das von Ihnen eingesandte Gerät weist ähnliche Gebrauchsspuren auf, siehe Fotos im Emailanhang.

Ich kann Ihnen anbieten, dass wir das Gehäuse des an Sie eingesandten Gerätes gegen das des von Ihnen eingesandten Gerätes austauschen, so dass Sie ein Gerät haben, welches optisch dem ursprünglichen Zustand entspricht.

Falls Sie einen Austausch des Gehäuses wünschen senden Sie das Gerät bitte an die Ihnen bekannte Serviceadresse ein.

Mit freundlichen Grüßen,


Ich soll nun also das Austauschgeärt auf meine Kosten erneut einsenden um es dort umbauen zu lassen damit ich zu meinem Recht auf ein funktionierendes Gerät in akzeptablen optischen Zustand komme. Nebenbei bemerkt sind die "ÄHNLICHEN" Gebrauchsspuren wesentlich unauffälliger als bei dem mir zugeschickten Austauschgerät, ganz abgesehen von der Abdeckplatte die mangelhaft angeschraubt wurde.

Nachdem ich eine zwar deutliche aber dennoch nicht unfreundliche Email als Reaktion verfasst habe, ist bis heute (2 Tag danach) keine Reaktion darauf bei mir eingetroffen.

Als Endverbraucher gegen einen großen Vertrieb aus dem HiFi-Business, ohne Fachhandel im Rücken. Das ist die Situation. Klar das die auf mich keine Rücksicht nehmen wollen.

Die Frage ist, wie löst man so ein Problem??? Hat jemand Erfahrungen die ähnlich aussehen? Was kann ich tun?
Apalone
Inventar
#2 erstellt: 20. Okt 2011, 11:19
Der Vertrieb kann die Garantie ausgestalten wie er möchte.
Wenn der Austausch nur gegen ein gebrauchtes möglich ist, ist das halt so. Sei doch froh, dass überhaupt Garantieleistungen bestehen.
huarache
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 20. Okt 2011, 11:37
Ja. Ich bin auch froh das der Vertrieb seiner Pflicht nachkommt und die gesetzliche Gewährleistung die auf mich übergegangen sein sollte als gegeben ansieht.

Was ich eben nicht einsehe, ist die Tatsache das ich für deren Verfehlungen Kosten bestreiten soll um zu einem gleichwertigen (optisch) Ersatzgerät zu kommen.

Das ist wahrlich zum Kotzen ...
.:GlenGrant:.
Stammgast
#4 erstellt: 20. Okt 2011, 13:29
Bezgl. gesetzl. Gewährleistung ist der (Einzel- ) Händler dein Ansprechpartner, nicht der Vertrieb.
huarache
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 20. Okt 2011, 13:49

.:GlenGrant:. schrieb:
Bezgl. gesetzl. Gewährleistung ist der (Einzel- ) Händler dein Ansprechpartner, nicht der Vertrieb.



Das ist mir klar.

Hierzu kurz folgende Darstellung der Sachverhältnisse.

Ich kaufe auf eBay von einer Privatperson einen DA-Wandler. Diese Privatperson übereignete mir ihre Originalrechnung von amazon.

Soll ich mich nun an amazon wenden damit amazon an den Marketplace-Nutzer herantritt der das Gerät auf dieser Plattform an den 1. Käufer verkauft hat?

Und wenn ja, geht der Verkäufer (der amazon-Marketplace-Verkäufer) nicht den gleichen Weg über den deutschen Vertrieb für dieses Produkt?

Ist der Unterschied ob ich persönlich beim Vertrieb mit einem gültigen Kaufnachweis auftrete oder der Fachhandelspartner des Vetriebs dies tut so gravierend?

Das ist doch sehr umständlich oder? Zumal das Originalgerät nicht mehr in meinem Besitz ist ...
ZeeeM
Inventar
#6 erstellt: 20. Okt 2011, 13:57
Es ist eine Frage wer mit wem einen Kaufvertrag abgeschlossen hat.
lumi1
Hat sich gelöscht
#7 erstellt: 20. Okt 2011, 14:07

Die Frage ist, wie löst man so ein Problem???



a)
Man käuft weder von diesem Händler, aber erst recht nicht mehr von diesem Vertrieb ein Gerät

b)
Man nennt das "Kind" in einem Forum wie diesem beim Namen... Dies muß weder beleidigend, noch sonstwie unsachlich rüber kommen, Deine Fakten genügen ja...
Nichts ist schlechter als negative Erfahrungen, die öffentlich weiter gereicht werden.



Es hängt immer vom "Wert" ab, was ich in so einem Fall tatsächlich tu'n würde, aber auf jeden Fall nichts mehr kaufen von denen;
natürlich möchte ich ein technisch UND optisch eiwandfreies Gerät, schließlich wollen die von Dir ja auch kein Falschgeld oder Knöpfe haben.

MfG.
Apalone
Inventar
#8 erstellt: 20. Okt 2011, 14:16

huarache schrieb:
Ja. Ich bin auch froh das der Vertrieb seiner Pflicht nachkommt und die gesetzliche Gewährleistung die auf mich übergegangen sein sollte als gegeben ansieht.


In deinem Fall gibt es keine Gewährleistung, nur Garantie.

Kann das sein, dass dir der Unterschied nicht klar ist? Bitte SuFu, hatten wir ein paar Mal.
huarache
Ist häufiger hier
#9 erstellt: 20. Okt 2011, 14:45

lumi1 schrieb:

Die Frage ist, wie löst man so ein Problem???


b)
Man nennt das "Kind" in einem Forum wie diesem beim Namen... Dies muß weder beleidigend, noch sonstwie unsachlich rüber kommen, Deine Fakten genügen ja...
Nichts ist schlechter als negative Erfahrungen, die öffentlich weiter gereicht werden.




Das will ich jetzt fairerweise noch nicht tun, die Sache ist ja noch nicht ganz am Ende. Morgen will ich dort mal anrufen und fragen was nun gehen soll.



Apalone schrieb:

huarache schrieb:
Ja. Ich bin auch froh das der Vertrieb seiner Pflicht nachkommt und die gesetzliche Gewährleistung die auf mich übergegangen sein sollte als gegeben ansieht.


In deinem Fall gibt es keine Gewährleistung, nur Garantie.

Kann das sein, dass dir der Unterschied nicht klar ist? Bitte SuFu, hatten wir ein paar Mal.


Mir ist der Unterschied in diesem Fall nicht klar ... fürchte ich. Bitte um Erklärung unter folgenden Rahmenbedingungen:

Privatperson kauft Ware von offiziellem Händler über amazon -> Privatperson verkauft die Ware über eBay an mich weiter und übergibt mir seine Originalrechnung von amazon -> Ich muss mich nun mit dieser Rechnung beim Vertrieb als rechtmäßiger Eigentümer legitimieren und hoffe auf korrekte Abwicklung.
Apalone
Inventar
#10 erstellt: 20. Okt 2011, 18:03

huarache schrieb:
Mir ist der Unterschied in diesem Fall nicht klar ... fürchte ich. Bitte um Erklärung unter folgenden Rahmenbedingungen:

Privatperson kauft Ware von offiziellem Händler über amazon -> Privatperson verkauft die Ware über eBay an mich weiter und übergibt mir seine Originalrechnung von amazon -> Ich muss mich nun mit dieser Rechnung beim Vertrieb als rechtmäßiger Eigentümer legitimieren und hoffe auf korrekte Abwicklung.


Den gesetzl. Gewährleistungsanspruch gibts zwischen Verkäufer und Käufer. Wenn Verkäufer gewerblich, ist der Anspruch unabdingbar, beim Verkauf v privat wird diese idR ausgeschlossen.

Du hast privat v Ebay gekauft >> idR keine Gewährleistung.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers ODER Händlers, die grundsätzlich beliebig gestaltbar ist. Es gibt zB Hersteller, die gewähren keine Garantie an Nachkäufer sondern lediglich an den Erstkäufer.
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