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Versandrisiko bei Privatkauf+A -A |
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Autor |
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Karma-Club
Hat sich gelöscht |
13:50
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#1
erstellt: 08. Sep 2009, |||
Hallo an alle, mir ist klar, dass ich als Verkäufer das Versandrisiko trage. Allerdings hat der Verkäufer dafür Sorge zu tragen, dass er den Artikel auch ordnungsgemäß verpackt. Hintergrund: Heute ist meine Endstufe gekommen. Technisch 100%, aber optisch nicht. Es bestehen optische Mängel, die der Verkäufer nicht beschrieben hat. Also gehe ich davon aus, dass er den Artikel nicht richtig verpackt hat, so sieht der Schaden nämlich auch aus. Wer haftet jetzt? Der Verkäufer oder das Versandunternehmen? Ich gehe aus, der Verkäufer, oder? Da habe ich ein Recht auf Minderung des Verkaufpreises, oder? Liebe Grüße! Stefan |
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chief05
Neuling |
14:28
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#2
erstellt: 08. Sep 2009, |||
Du meintest wohl KÄUFER!! Du hast doch beim Spediteur oder dem Versandservice unterschrieben, diese Unterschrift sagt meistens aus, dass das Paket OK ist. Immer optisch auf die Verpackung achten ob es irgendeine Beschädigung hat, wenn ja nicht Unterschreiben oder Vermerken lassen. Falls das Paket ok ist, kann ja diese Beschädigung nur von Verkäufer sein!!! Und da kommt es darauf an wo du das Zeug gekauft hast - manchmal wird aus Kulanz es ausgetauscht. Falls du es Gebraucht gekauft hast, hast du schlechte Karten... hoffe konnte helfen! Rechschutz? - Geh zum Anwalt!!!! |
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Karma-Club
Hat sich gelöscht |
14:32
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#3
erstellt: 08. Sep 2009, |||
Habe mich verschrieben. Ich bin der Käufer, deswegen trage ich das Risiko. Allerdings war der Verstärker schlecht verpackt, davon habe ich Bilder. Auch im Inneren war er schlecht verpackt, auch hiervon habe ich Bilder. Der Schaden ist ein typischer Aufklatscherschaden, der aber nicht passiert wäre, wenn gut verpackt worden wäre. Wenn der Verkäufer also mies verpackt, dann hat er doch zu regulieren, oder? Weil das Versandunternehmen hat ja auch Forderungen, wie ein Paket verpackt sein muss. |
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Wuhduh
Gesperrt |
19:50
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#4
erstellt: 09. Sep 2009, |||
Der Absender hat immer die Verpackungsrichtlinien des Spediteurs zu beachten und haftet somit für die Schäden, die aus einer un-sachgerechten Verpackung entstehen. Viel Glück, Erik |
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Karma-Club
Hat sich gelöscht |
20:13
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#5
erstellt: 09. Sep 2009, |||
Okay, danke, hilft schon sehr weiter. Was ist denn, wenn sich der VK aber weigert? Hat er das Recht, den Artikel zurück zu nehmen oder muss er mit dem Preis runter, sofern ich darauf bestehe? |
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rebel4life
Inventar |
20:19
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#6
erstellt: 09. Sep 2009, |||
Fang erst gar nicht an über den Preis zu reden. Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen und dein Vertragspartner hat nicht die gewünschte Leistung erbracht (bzw. hat die Ware so schlecht verpackt, dass der Schaden vorprogramiert ist), wenn du ein Sofa kaufst und es mit einem Wasserschaden geliefert wird, wirst du wohl kaum über den Preis reden wollen. War jemand dabei, als du das Paket geöffnet hast? Zeugen sind immer gut. Schreib dem Verkäufer einen Brief per Einschreiben, bleib aber absolut sachlich und drohe nicht mit dem Anwalt&Co. Wenn er dann zurückschreibt, dass das z.B. nicht sein Problem sei, dann kannst du zum Anwalt gehen. Leichte Arbeit für den Anwalt und mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit bekommst du dein Geld wieder. MFG Johannes |
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Karma-Club
Hat sich gelöscht |
08:58
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#7
erstellt: 10. Sep 2009, |||
Als Zeugen habe ich meinen Bruder. Außerdem habe ich mit einer Kamera Bilder von außen geschossen und von innen, weil ich schon gesehen habe, dass das nicht gut gegangen sein konnte. Aber wie ist denn meine letzte Frage zu betrachten? Grundsätzlich habe ich ja ein Recht auf Minderung oder Nachbesserung. Zurück nehmen könnte der VK den Artikel erst, wenn eine Nachbesserung zum zweiten Male gescheitert wäre, oder? Da man eine Nachbesserung bei solch einem Klassiker ausschließen kann, MUSS er doch einer Preisminderung nachgehen, oder? Alternativ kann ich den Verstärker zurück geben, was ich wohl auch machen werde. Keine Lust auf wahnsinnige Streitereien. |
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rebel4life
Inventar |
15:02
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#8
erstellt: 10. Sep 2009, |||
Man darf privat nicht mit gewerblich vergleichen, da gibt es einige Unterschiede, deswegen empfehle ich dir, einfach zum Anwalt zu gehen. Das kostet nicht sonderlich viel (je nach Streitwert halt) und du bist auf der sicheren Seite. MFG Johannes |
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Klinke26
Hat sich gelöscht |
21:10
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#9
erstellt: 10. Sep 2009, |||
Um dich mal auf den Boden der Realität zu bringen ... Du bist mit dem Paket dermaßen skeptisch dass du sogar Bilder davon machst?! Hast du denn wenigstens mit "unter Vorbehalt" unterschrieben? Ich mache dir nicht viel Hoffnung, sollte sich der Verkäufer stur stellen, dass du was rausholen kannst. Kannst du maximal als Erfahrungswert verbuchen und beim nächsten Mal vorsichtiger handeln. |
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Jason_V.
Stammgast |
08:16
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#10
erstellt: 11. Sep 2009, |||
Nachbessern wird dir kein Privatmann dieser Welt. Was erwartest du da? Dass er noch ein paar Endstufen herumliegen hat? Dass du den Kauf rückgängig machen kannst würde ich positiv einschätzen. Das Paket kann von außen aussehen wie es will, wenn du Fotos vom verschlossenen Paket hast und dann vom geöffneten und wie das Gerät aussieht wird der VK wohl nichts machen können. Jedenfalls kannst du hier nicht als Verlierer stehen gelassen werden. Hast du Rechtschutz? Falls ja würd ich mir da auch mal vorab Infos holen. |
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Karma-Club
Hat sich gelöscht |
14:05
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#11
erstellt: 11. Sep 2009, |||
Hä? Wie soll ich das denn verstehen? Der Karton war verhunzt und von minderer Qualität. Ich hatte schon eine Ahnung, was mich erwartet. Die Bilder habe ich gemacht, um etwas in der Hand zu haben, denn behaupten kann jeder. Und wie soll ich das nächste mal vorsichtiger sein? Das war ein normaler Ebakauf, da darf ich doch wohl erwarten, dass der VK ordentlich verpackt, oder nicht? |
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fischmeister
Inventar |
14:58
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#12
erstellt: 11. Sep 2009, |||
Hast du bei der Annahme des Pakets den Empfang quittiert? Falls ja, hast du verloren und kannst nur noch auf Kulanz des Verkäufers hoffen. Die Verweigerung der Unterschrift bzw. die Unterschrift unter entsprechendem Vorbehalt wäre das korrekte Vorgehen gewesen. So hast du schriftlich bestätigt, dass die Ware ordnungsgemäß bei dir abgeliefert wurde. Da helfen auch keine Fotos; die könntest du ja gemacht haben, nachdem du den Karton im Treppenhaus fallen gelassen hast (rein hypothetisch). ERST den Karton öffnen und die Ware prüfen, DANN den Empfang quittieren. Soviel Zeit muss sein. Das meinte Klinke26 mit "vorsichtiger sein". |
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mr-magoo
Stammgast |
15:05
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#13
erstellt: 11. Sep 2009, |||
Nja ...erst öffnen und dann quittieren wird schwierig sein, denn das Versandunternehmen hat ja mit der Ware nichts am Hut! Die sind verantwortlich für äußerliche Schäden - von daher sollte man, wenn der Karton schon beschädigt ist, direkt die Annahme verweigern oder wie schon geschrieben nur unter Vorbehalt annehmen. Mit deiner Unterschrift beim Annehmen des Pakets bestätigts du ja, dass das paket in Ordnung ist und damit ist das Versandunternehmen aus dem Schneider ![]() Außerdem bezweifle ich, dass der Verkäufer die Haftung für Schäden übernimmt, wenn der Karton äußerlich schon beschädigt ist - der wird sich damit rausreden, dass es während des Versendens passiert ist ![]() Gruß |
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Jason_V.
Stammgast |
15:44
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#14
erstellt: 11. Sep 2009, |||
Das kann doch auch nicht das Problem des Käufers sein. Rechtschutz anrufen! |
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fischmeister
Inventar |
15:51
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#15
erstellt: 11. Sep 2009, |||
Das IST das Problem des Käufers. Bitte mal einen Blick in die AGBs der Zustellunternehmen werfen! |
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Klinke26
Hat sich gelöscht |
21:32
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#16
erstellt: 11. Sep 2009, |||
Kam dir also der Karton schon blöde verpackt vor, hättest du garnicht oder besser mit dem Zusatz "unter Vorbehalt" unterschreiben sollen. Deine Unterschrift ist bindend, wie fischmeister auch schon schrieb. Damit hast du bestätigt dass der Karton in Ordnung war. Andernfalls hättest ihn garnicht erst annehmen sollen. Da helfen dir nun auch die gemachten Bilder nicht weiter, sollte der Verkäufer nicht freiwillig auf eine Kulanz einwilligen.
![]() Ein Anwalt der was drauf hat, wird die AGB von ebay und dem Zusteller lesen, und sagen dass nicht viel zu machen sei. [Beitrag von Klinke26 am 11. Sep 2009, 21:34 bearbeitet] |
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rebel4life
Inventar |
05:46
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#17
erstellt: 12. Sep 2009, |||
Rechtsschutzversicherungen sind etwas überflüssig, ich werde mir innerhalb der nächsten Jahrzehnte keine abschließen, außer es geht um einen Prozess, der riskant ist, Stichwort Prozesskosten. ![]() Aber irgendwie sind sie auch gut, so gehen die Leute viel eher zu nem Anwalt, der will ja auch seine Brötchen verdienen. MFG Johannes |
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peeddy
Inventar |
00:42
![]() |
#18
erstellt: 15. Sep 2009, |||
Und schon was Neues?Schon angemailt den Verkäufer? Bin echt gespannt,wie es ausgeht..normalerweise übernimmt der Verkäufer(privat) keinerlei Haftung,Rücknahme etc. bei ebay..ich sehe da wenig Chance(ausser Kulanz des Ebayers) ![]() |
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Karma-Club
Hat sich gelöscht |
17:43
![]() |
#19
erstellt: 18. Sep 2009, |||
Ja, werde den Verstärker wohl zurück schicken. Runter mit dem Preis wollte er nicht, da ich seiner Ansicht nach den Amp eh schon günstig gekauft hätte. Dass das nunmal der erzielte Preis war und durch den Schaden eine Wertangleichung stattfand, scheint der VK wohl nicht zu verstehen. Ich habe keine Lust auf Streitereien und möchte nicht lange auf mein Geld warten müssen. Bis der Amp mal bei mir war, verging eine halbe Ewigkeit. Deshalb geht der Amp zurück, allerdings erst dann, wenn der Schotter auf meinem Konto ist. |
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peeddy
Inventar |
17:41
![]() |
#20
erstellt: 19. Sep 2009, |||
Na wenn er das macht.. ![]() Ich bleibe etwas skeptisch-nicht,daß er Dich hinhalten will und Dich an der Nase herumführt ![]() Solch eine "Kulanz" wäre natürlich wünschenswert ![]() Also,berichte mal,wenn es soweit ist! ![]() |
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Apalone
Inventar |
11:04
![]() |
#21
erstellt: 20. Sep 2009, |||
Oder ins BGB ![]() Mit der Übergabe des Gegenstandes an das Versandunternehmen hat der Verkäufer das seinerseits erforderliche zur vollinhaltlichen Vertragserfüllung geleistet, d.h. Versandschäden sind Problem des Käufers!! Und mangelhafte Leistungspflichterfüllung durch fehlerhafte Verpackung muss in der Tat bewiesen werden. Wenn der Verkäufer behauptet, das sei auf dem Versandweg passiert, muss man erstmal das Gegenteil beweisen. In D ist es idR so, dass ein potenzielle Anspruchsteller seinen Anspruch beweisen muss. Die sogenannte Beweislastumkehr muss gesetzlich eröffnet sein. Einen solchen Fall kennen wir alle: Gewährleistungsansprüche innerhalb des ersten halben Jahres; der Gesetzgeber geht davon aus, dass Mängel im ersten halben Jahr auf jeden Fall v Anfang an bestanden haben. Dass dies möglicherweise nicht so ist, muss der VERKÄUFER beweisen - obwohl der Käufer (=Anspruchsteller) was will, nämlich Mangelschäden geltend machen. |
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peeddy
Inventar |
14:44
![]() |
#22
erstellt: 20. Sep 2009, |||
Bist Du Jurist?? ![]() |
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Apalone
Inventar |
17:04
![]() |
#23
erstellt: 20. Sep 2009, |||
Nö. Diplom-Verwaltungswirt. |
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