HIFI-FORUM » Allgemeines » Allgemeines / Lifestyle » Verstoß gegen das JArbSchG. Frage an Experten | |
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Verstoß gegen das JArbSchG. Frage an Experten+A -A |
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Autor |
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Louis-De-Funès
Hat sich gelöscht |
16:10
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#1
erstellt: 22. Sep 2014, |
Der Freund meiner Tochter ist 16 alt und bei einer Firma im Ruhrgebiet seit dem 01.08.2014 beschäftigt die ihn jeden Tag zwischen 10-12 Stunden (Pause abgezogen) Arbeiten lässt und auch noch jeden zweiten Samstag für 5-6 Stunden bestellt. Die Lehrlinge aus dem dritten Lehrjahr die zwar schon Volljährig sind, arbeiten sogar ab und an Sonntags in der Firma und die Entlohnung ist auch mehr als ungerecht. Im ersten Lehrjahr werden 3€ im zweiten 4€ und im dritten Lehrjahr sagenhafte 5€ auf die Hand ausbezahlt. Die Bruttolöhne sind: 550€ im ersten, knapp 700€ und über 900€ im dritten Lehrjahr. Da kann man sich ja schon mal ausrechnen, was die Firma sich dadurch einspart um den Porsche zu Tanken. ![]() Jetzt kommt aber das größte Problem: Der Chef selber ist Kreishandwerksmeister/Innungsmeister und seine Frau sitzt auch in der Handwerkskammer. Bei der Kreishandwerkerschaft habe ich es schon angesprochen und die gute Frau meinte, das sofort was unternommen werden müstte. Jetzt habe ich natürlich keinen Namen oder sonst irgendetwas genannt, was auf diese Firma schließen könnte, nur das die Kreishandwerkerschaft vom Hocker fallen würde, wenn ich ihnen den Namen nenne. Wie geht man gegen so eine Firma an, ohne das man die Gewerbeaufsicht einschaltet und 20 Gesellen ihre Arbeit (aufgrund hoher Geldstrafe) verlieren könnten? |
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catman41
Hat sich gelöscht |
19:40
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#2
erstellt: 23. Sep 2014, |
@Louis-De-Funès, dürfte eigentlich klar sein! Einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten. lg Harry |
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volvo740tius
Inventar |
22:54
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#3
erstellt: 24. Okt 2014, |
Hallo, der TE ist zwar leider nicht mehr dabei, jedoch die Frage, was bringt der Auszubildenden die weitere Ausübung ihrer Ausbildung in dieser Firma? Wenn gegen grundlegende Dinge wie Arbeitszeiten bei nicht Volljährigen verstoßen wird, kann der Rest nicht passen. Kündigung einreichen, beim Arbeitsamt die entsprechende Begründung abgeben, die sind da sicherlich auch hellhörig und in den sauren Apfel beißen und einen neuen Ausbildungsplatz suchen. Jetzt in dieser Sachlage etwas zu unternehmen, schadet m. E. nur der jungen Frau, da sie im schlechtesten Fall noch bis Ende Lehrzeit in der Firma verweilen muss. Gruß Thomas |
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