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Rechtsberatung gesucht: ebay+A -A |
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Autor |
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DareDevil2k3
Ist häufiger hier |
17:23
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#1
erstellt: 22. Sep 2009, |||||
Servus Hifi-Freunde, ich bräuchte euren Rat: am 18.09 hab ich doch tatsächlich 2 R-T-F-S Absorber XL für 1 Euro ersteigert ![]() Im Vorraus habe ich mit dem Verkäufer geklärt, dass er sie mir für 6,90€ auch schicken wird. Als ich die Absorber dann für 1 € ersteigert habe, kam diese Nachricht:
Ich habe ihm dann folgende, freundliche Mail zurück geschrieben:
Gestern habe ich dem Typen dann die 7,90€ überwiesen. Heute kam von ebay die Nachricht, dass der Typ mir die Kohle rücküberweisen möchte, da er sie jetzt jmd. anderem Verkauft hat ![]()
so, ich bin stinksauer!!!!!! ![]() Der blöde /%&$%(&/$% glaubt doch wohl selbst nicht, dass er die Dinger anderweitig verkauft hat. Für mich ist das Betrug nach dem Motto: "mmh, scheisse, ich hab nicht meinen gewünschten Preis bekommen, also blaß ich die Sache ab" Was kann ich tun um doch noch zu meinen Absorbern zu kommen, bzw. dem eine zu verpassen? Oder kommt der mit dieser Masche davon? Das kanns ja wohl echt nicht sein... [Beitrag von DareDevil2k3 am 22. Sep 2009, 17:29 bearbeitet] |
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Granuba
Inventar |
17:26
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#2
erstellt: 22. Sep 2009, |||||
Hi,
Ebay benachrichtigen? Harry |
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DareDevil2k3
Ist häufiger hier |
17:29
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#3
erstellt: 22. Sep 2009, |||||
jo, das auf jeden fall |
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Klinke26
Hat sich gelöscht |
18:12
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#4
erstellt: 22. Sep 2009, |||||
Eine angemesse Bewertung schreiben. ![]() Falls du den Schriftverkehr über ebay nicht gleich gelöscht hast, ebay selbst ebenfalls mit der Korrespondenz zwischen euch beiden konfrontieren. Allerdings wird dir das auch nicht zu deinen Absorbern verhelfen. Ebay wird nun keine Hausdurchsuchung beim Verkäufer veranlassen, ob er sie wirklich vertickert hat. Auch das wäre allerdings schon nicht rechtens. Naja, der Verkäufer kommt immer glimpflich bei weg. Im schlimmsten Fall drpht die Sperrung seines Accountes, und er muss sich nen neuen aufmachen. |
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MarcMarc
Inventar |
19:24
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#5
erstellt: 22. Sep 2009, |||||
Hi, der Kaufvertrag ist gültig. Ich hatte gleiches mit einer ersteigerten Bosch-Dunstabzugshaube für 22€. Ich hab mir einen Anwalt genommen. Zur Auswahl stand a) die Aushändigung dieser b) das Beschaffen einer gleichwertigen durch den Verkäufer c) das Beschaffen einer gleichwertigen durch den Käufer und Umlage der Kosten Du musst wissen, was es Dir Wert ist. Natürlich wird es Zeit in Anspruch nehmen, jedoch habe ich feste Prinzipien. Komischerweise war die Abzughaube dann doch nlieferbar ![]() Viele Grüße, Marc. [Beitrag von MarcMarc am 22. Sep 2009, 19:25 bearbeitet] |
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Klinke26
Hat sich gelöscht |
19:32
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#6
erstellt: 22. Sep 2009, |||||
Für 7,90€ nen Anwalt nehmen wäre zumindest sehr deutsch. ![]() |
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quetzacotl
Stammgast |
19:41
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#7
erstellt: 22. Sep 2009, |||||
wäre deutsch und amerikanisch auf Schadenersatz von einer Millionen zu verklagen. Aber Spaß beseite, bei dem Streitwert würde ich in der Tat die 7,90 EUR zurucknehmen und dann ebay kontaktieren. Hätte zumindest einigen Ärger für den Verkäufer zur Folge. By the way, das mit dem gültigen Vertrag ist immer so eine Sache. Erst vor kurzem gab es ein Gerichtsurteil wo ein über ebay zum Schnäppchenpreis verkaufter Porsche nicht hergegeben werden mußte, mit der Begründung, dass der erzielte Erlös im krassen Missverhältnis zum tatsächlichen Wert des Fahrzeuges stand. Grad gelesen, zweiter Grund war das verfrühte Ende. ![]() [Beitrag von quetzacotl am 22. Sep 2009, 19:44 bearbeitet] |
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MarcMarc
Inventar |
19:41
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#8
erstellt: 22. Sep 2009, |||||
Hi, ich dachte wir reden über 61,90€ ![]() Aber mal ganz im Ernst: Wenn Du ihm nicht die Flügel stutzt ist irgendwann der nächste dran. Es ist halt eine Frage des Prinzips. Die Entscheidung liegt bei Dir! L.G., Marc. [Beitrag von MarcMarc am 22. Sep 2009, 19:44 bearbeitet] |
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Klinke26
Hat sich gelöscht |
19:50
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#9
erstellt: 22. Sep 2009, |||||
Nö, wir reden von 7,90€ und bereits "verkauften" Absorbern. Wobei es sich bis jetzt so liest, dass der Threadersteller zwar seine 7,90€ zurückbekommt, aber halt keine Absorber bekommt. Nach dem Täterätää des ersten Schriftverkehrs, hätte ich aber wohl selbst die 7,90€ nicht überwiesen. |
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MarcMarc
Inventar |
20:00
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#10
erstellt: 22. Sep 2009, |||||
55€ ![]() Egal, wenns danach ging besser wieder Markt.de Den Ebayladen hasse ich sowieso! Viele Grüße, Marc. |
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DareDevil2k3
Ist häufiger hier |
20:03
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#11
erstellt: 22. Sep 2009, |||||
Mir geht es vor allem ums Prinzip. Da ich die Absorber jetzt nicht zum überleben brauche kann sich die Sache meinetwegen auch hinziehen. Aber ich kann das nicht mit meinem Rechtsempfinden vereinbaren, dass der Typ mit der Masche durchkommt! Ich will die 7,90€ gar nicht zurück, ich will die Absorber! Und wenn er die tatsächlich schon verkauft hat, was ich aber nicht glaube, dann hat er mir adäquaten Ersatz zu besorgen. Wenn ich bei meiner eindeutigen Rechtslage nen Anwalt nehme brauch ich mir ja wenig Sorgen um die Kosten machen, oder?! |
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Klinke26
Hat sich gelöscht |
20:12
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#12
erstellt: 22. Sep 2009, |||||
![]() Ich empfehle dir den Erstbeitrag des Threaderstellers nochmal zur Gänze durchzulesen. ![]() @Devil Du musst aber nicht glauben, dass du innerhalb einer Woche nach dem Gang zum Anwalt deine Absorber oder gleichwertigen Ersatz bekommst. Beschissen oder nicht. Dieses Prinzip-Getue ist typisch deutsch. ![]() Thema Anwalt. Seit drei Jahren bin ich bereits mit einer gegnerischen Versicherung wegen eines Unfalles zu Gange. Die Justiz läuft in Zeitlupe. Der Schuss kann zudem auch nach hinten losgehen. Denn wenn du 7,90€ überwiesen hast, kann es genauso gut passieren dass ein Gericht bestimmt das der Verkäufer Absorber im Wert von 7,90€ stellen muss. Na da hast dann auch ne tolle Wurst erzielt. Alles aus Prinzip. |
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philippo.
Inventar |
20:15
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#13
erstellt: 22. Sep 2009, |||||
und zwar unter ander weil sie mit prinzipienstreitereien um 3euro24 blockiert wird. ![]() |
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Klinke26
Hat sich gelöscht |
20:21
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#14
erstellt: 22. Sep 2009, |||||
Stimmt, so sieht es aus. |
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DareDevil2k3
Ist häufiger hier |
21:01
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#15
erstellt: 22. Sep 2009, |||||
naja, wer sagt denn, dass es gleich vor Gericht geht...Ich hab ja die Hoffnung, dass er nach ein wenig Säbelrasseln einlenkt.. Und wegen 3euro24: Der Wert ist doch Wurst, es geht um das Verhalten. Klar könnte man sagen: "Okay, dumm gelaufen, aber egal, hauptsache die deutsche Justiz durch Kleinkram nicht blockiert" Aber wo macht man dann den Strich? Bei ner geklauten Geldbörse? Bei ner Handtasche?... So ein Verhalten gehört gerügt! Wenn man sich auf einem Marktplatz anmeldet, dann hat man sich auch wie ein Kaufmann zu verhalten. Denn der Typ wird das nicht nur 1 mal machen, sondern immer dann, wenn er einen Artikel unter seinem vorgestellten Wert verkaufen muss. |
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Klinke26
Hat sich gelöscht |
15:45
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#16
erstellt: 23. Sep 2009, |||||
Nicht falsch verstehen. Ich bin ganz auf deiner Seite was das miserable Verhalten des Verkäufers angeht. Da hast du vollkommen recht. Aber warum wegen einer Mücke die Panzerfaust in Anschlag legen? Hast denn schonmal eBay mit eurem Schriftverkehr behelligt? |
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DareDevil2k3
Ist häufiger hier |
18:01
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#17
erstellt: 23. Sep 2009, |||||
wollte Ebay das melden, aber dann kam die Meldung, dass ich dies erst ab dem 28.09. machen kann. |
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Klinke26
Hat sich gelöscht |
18:25
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#18
erstellt: 23. Sep 2009, |||||
Dann eben über das "Kontaktformular" die Meldung absenden. (Artikelnummer und Verkäufernamen mit angeben) Das Ding mit dem 28.09. dürfte die Zeit sein, in der der Verkäufer Zeit hat, die Ware zu liefern kann ich mir vorstellen. Das Kontaktformular kennt diese Restriktion nicht. Hatte kürzlich Probleme mit ner negativen Bewertung, innerhalb 24h konnte mir seitens ebay geholfen werden. [Beitrag von Klinke26 am 23. Sep 2009, 18:25 bearbeitet] |
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peacounter
Inventar |
18:35
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#19
erstellt: 23. Sep 2009, |||||
genau so. alles völlig richtig. juristisch erstmal wichtig wäre jetzt eine fristsetzung für die lieferung der versprochenen oder einer gleichwertigen ware mit androhung rechtlicher schritte (gib ihm 10 bis 14 tage, das reicht. wenn er mehr braucht, muß er um fristverlängerung bitten und das gewährst du ihm dann, wenn er willig erscheint. fristverlängerung aber auch wieder mit datum!) wenn er ein bischen bescheid weiß, sollte ihm das beine machen. zusenden per einschreiben nicht vergessen. viel glück, P |
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derboxenmann
Inventar |
18:41
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#20
erstellt: 23. Sep 2009, |||||
Einschreiben mit Rückschein! Einschreiben allein hilft leider nicht wirklich (selbst erlebt) |
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peacounter
Inventar |
11:49
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#21
erstellt: 24. Sep 2009, |||||
ein normales einwurf-oder übergabeeinschreiben genügt normalerweise auch (ist kostengünstiger). den zugang beweißt man, indem man den entsprechenden zusteller ausfindig macht und sich die zustellung eidesstattlich versichern läßt. die post ist diesbezüglich auskunftspflichtig. (da sprech ich jetzt auch aus erfahrung). aber trotzdem hat der boxenmann natürlich recht. es ist sehr viel einfacher, wenn man einen rückschein hat. die zusätzlichen kosten ist es allemal wert. ein halbwegs vernünftiger mensch wird übrigens dann mit irgendeiner lösung rüberkommen, da er ansonsten unzweifelhaft die anwaltskosten übernehmen muß, die ansonsten entstehen. und das ist im verhältnis gesehen richtig teuer. grüße, P |
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peacounter
Inventar |
11:55
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#22
erstellt: 24. Sep 2009, |||||
im prinzip kann man mit dem rückschein, dem schreiben und dem dem e-mail-verkehr sogar direkt einen vollstreckungstitel beim amtsgericht erwirken. die kosten trägt ebenfalls der verkäufer. allerdings würde ich das erstmal nur androhen, wenn er die frist verstreichen läßt. P |
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Apalone
Inventar |
06:20
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#23
erstellt: 25. Sep 2009, |||||
Einen Mahnbescheid kannst du immer erwirken! Denn: das zuständige Amtsgericht prüft nicht materiell die Anspruchsgrundlage. Einen vollstreckbaren Titel bekommst du erst dann, wenn der Schuldner gegen den Mahnbescheid NICHT Widerspruch einlegt. Erst bei Einlegung des Widerspruchs wird im ersten Verhandlungstermin eine potenzielle Anspruchsgrundlage formell und materiell geprüft. Und dann reichen die dargelegten Indizien nicht immer aus... Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand... |
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DER-KONDENSATOR!!!
Inventar |
14:14
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#24
erstellt: 02. Okt 2009, |||||
genau immer Einschreiben mit Rückschein und zusätzlich noch das ganze im normalen Briefformat falls die Person wirklich nicht anzutreffen ist. Ist zwar nicht so wichtig aber die paar cent machen es auch nicht. Ich würde auch die Lieferung bestehen,heute denkt woll jeder das er bei ebay machen kann was er will ne ne so geht das nicht. Es geht ums Prinzip. ![]() |
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Apalone
Inventar |
15:33
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#25
erstellt: 02. Okt 2009, |||||
zur Annahme von Versicherungen an Eides statt sind nur die zugelassenen Behörden berechtigt, nie Privatpersonen! Der Zugang des Schreibens konkret würde dadurch auch nicht bewiesen sondern nur, dass er vom Absender einen Umschlag bekommen hat! Einziges absolut sicheres Mittel ist offene Übergabe zu zweit (Zeuge) mit Behändigungsnachweis oder förmliche Zustellung per Gerichtsvollzieher! Leute, Leute, ihr wisst ja gar nicht, WAS alles schiefgehen kann in der Juristerei... Wenn der Empfänger behauptet, "ja natürlich habe ich einen Briefumschlag vom Gläubiger bekommen, aber der war leer! Da hat er wohl vergessen, ein Schreiben reinzulegen", dann muss der Absender beweisen (Tatsachenbeweis, kein Anscheinsbeweis), dass genau der Brief drinlag! |
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DER-KONDENSATOR!!!
Inventar |
15:50
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#26
erstellt: 02. Okt 2009, |||||
Stimmt auch wieder aber meist reicht es auf diesem Wege das zu machen.Klar wenn man dann nicht weiterkommt,geht man andere Wege. Das sind dann aber schon die ganz abgezockten die genau Bescheid wissen wie der Hase läuft. |
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DareDevil2k3
Ist häufiger hier |
16:33
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#27
erstellt: 02. Okt 2009, |||||
News: Habe gestern vom Verkäufer ne Mail bekommen, dass er mir das Geld rücküberwiesen hat (Hab ich ihm nie erlaubt) und hat mich gebeten, dass die Sache damit "endlich" erledigt sei. Der Spinnt wohl. Ich will ja mein Geld nicht wieder. Am Wochenende bastel ich nen schönen Brief mit den üblichen BGB Paragraphen. Oder würdet Ihr gleich mit den Ebay-mail zum Anwalt gehen? Dem gehört das Handwerk gelegt. |
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MarcMarc
Inventar |
16:38
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#28
erstellt: 02. Okt 2009, |||||
Hi, sag ihm, daß Du dir definitiv einen Anwalt nehmen wirst. Setze eine Frist und mach Vorschläge. Ansonsten sofort ab zum Anwalt. Viele Grüße, Marc. |
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Bow_Wazoo_1
Inventar |
08:33
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#29
erstellt: 03. Okt 2009, |||||
Du kannst auch direkt zur Polizei. Druck alles aus und abgehts ![]() Das Recht ist klar auf Deiner Seite, die Ware muss er liefern. Hab das gleich erlebt. Als der Brief von der Staatsanwaltschaft bei Ihm ankam, ging alles wie von selbst. Aufeinmal war er ganz lieb und als Enschädigung gabs sogar ne Flasche single-malt Whisky! Lass das nicht durchgehen! |
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Apalone
Inventar |
08:36
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#30
erstellt: 03. Okt 2009, |||||
Und was soll er da?? Wenn er Strafantrag wegen Betrug stellt, bekommt er davon noch lange nicht sein Teil zurück! |
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Bow_Wazoo_1
Inventar |
08:46
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#31
erstellt: 03. Okt 2009, |||||
Wie Du vieleicht jetzt bemerks, hast Du dir die Frage gerade selbst beantwortet. Ob er seine Ware dann bekommt, müsste man ja sehen. Man kann diesem Betrüger nat. mitteilen, das die Anzeige sofort, nach eingang der Ware ![]() Wie gesagt, bei mir hats wunderbar funktioniert! [Beitrag von Bow_Wazoo_1 am 03. Okt 2009, 08:47 bearbeitet] |
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DareDevil2k3
Ist häufiger hier |
15:04
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#32
erstellt: 03. Okt 2009, |||||
Das mit der Anzeige bei der Polizei wegen Betrug kam mir gestern Abend auch, als ich die ganzen Mails ausgedruckt habe. Ich denke ich werde dies auch tun. Den Lass ich nicht davon kommen. |
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Granuba
Inventar |
15:16
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#33
erstellt: 03. Okt 2009, |||||
Hi, das ist doch kein Betrug... ![]() ![]() Harry |
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Apalone
Inventar |
15:24
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#34
erstellt: 03. Okt 2009, |||||
Wobei dann erst noch der Tatbestand des Betruges erfüllt sein muss, nämlich u.a. Wissen und Wollen, umgangssprachlich Vorsatz genannt. Und selbst wenn der Tatbestand unstreitig erfüllt ist, muss die Staatsanwaltschaft erstmal das Verfahren eröffnen - was eher unwahrscheinlich ist. Beantrage einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht und versuche, dir das Geld zivilrechtlich wiederzuholen. Anträge für Mahnbescheide gibts im Schreibwarenhandel! ![]() |
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DareDevil2k3
Ist häufiger hier |
15:43
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#35
erstellt: 03. Okt 2009, |||||
Das Geld hat er mir doch schon zurücküberwiesen, ohne dass ich es wollte. Könnte ich sagen, dass der Kaufpreis noch bei ihm liegt und er mir andere 7,90€ überweisen hat? Davon abgesehen will ich die paar Kröten nicht, ich will meine ersteigerte Ware, sprich die Erfüllung des Kaufvertrages und ich will dem Typen nen Denkzettel verpassen Mal davon abgesehen kann man sehr wohl von Vorsatz reden. Schließlich hat er mir die Absorber erst noch für 55€ angeboten (da hatte er sie noch) und erst als ich dies ablehnte hat er die Absorber weiterverkauft. [Beitrag von DareDevil2k3 am 03. Okt 2009, 16:13 bearbeitet] |
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DER-KONDENSATOR!!!
Inventar |
15:48
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#36
erstellt: 03. Okt 2009, |||||
Hi, das er dir das Geld zurücküberwiesen hat ist sein Bier. Der Kaufvertrag besteht noch,du hast gezahlt,seine Überweisung/Rückzahlung ist eine andere Sache. Wenn du ihm jetzt schreibts,kannst du ihn nebenbei darauf hinweisen das sein Geld zur Abholung oder Rücküberweisung bereit liegt. Das schöne an der Sache ist ja das er dir gleich gesagt hat das es ihm zu wenig Geld ist,das macht die Sache durchsichtiger. |
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DareDevil2k3
Ist häufiger hier |
16:04
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#37
erstellt: 03. Okt 2009, |||||
jo, dass ist mein großes Glück und der Bauernschlaue Verkäufer outet sich somit als potentieller Betrüger |
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Granuba
Inventar |
16:08
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#38
erstellt: 03. Okt 2009, |||||
Hi, nochmal: Er ist kein Betrüger! So als Tip: sollte er das lesen, hat er gegen DICH auch was Nettes in der Hand... ![]() Harry |
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Apalone
Inventar |
16:14
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#39
erstellt: 03. Okt 2009, |||||
Ja, ja und alle subjektiven und objektiven Tabestandsmerkmales des Betruges habt ihr durchgeprüft... Jetzt seht es doch endlich ein, Juristerei ist nicht so einfach. Geh doch mal zum Anwalt und versuche überhaupt einen zu finden, der bei dem Streitwert deinen Fall übernimmt. Bei den aktuellen Gebühren des RVG (Rechtsanwaltvergütungsgesetz) sollte mich das wundern, wenn du tatsächlich ienen findest... |
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DareDevil2k3
Ist häufiger hier |
16:16
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#40
erstellt: 03. Okt 2009, |||||
Nagut, ihr habt recht. Er ist kein Betrüger. dennoch hat er mit Vorsatz eine Sache verkauft, die er nicht weiter verkaufen durfte |
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Balmung
Ist häufiger hier |
16:18
![]() |
#41
erstellt: 03. Okt 2009, |||||
Moin, kann dem nur beipflichten. Anwalt bringt auf die Schnelle nichts, kostet nur unnötig Geld. Zur Polizei/Kripo gehen, sämtlichen Schriftwechsel nebst einen Ausdruck der ebay-Auktion mitnehmen und Anzeige erstatten. Geht ratz-fatz zur Staatsanwaltschaft und die bewegen einiges. Auf ebay selbst kann man nicht zählen, die sind nur drauf aus, daß ihre Gebühren pünktlichst abgebucht werden können, alles andere interessiert die nicht. Man bekommt unter Umständen auch, wenn man sehr hartnäckig ist, von ebay geschrieben, man sollte einmal die AGB`s genauer durchlesen ... Ebay ist eine Plattform für jedmögliches Ungeziefer ..., Hauptsache, man bezahlt seine Gebühren,... Grüße Balmung |
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Bow_Wazoo_1
Inventar |
17:25
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#42
erstellt: 03. Okt 2009, |||||
Der Streitwert war in meinem Fall übrigens ganz ähnlich. Einstellung wegen Geringfügigkeit fand bei mir nicht statt.. ![]() |
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zlois
Stammgast |
11:08
![]() |
#43
erstellt: 10. Okt 2009, |||||
Also mir persönlich wäre der Aufwand zu groß, wegen so einer Kleinigkeit vor Gericht zu gehen. Klar ist es sehr ärgerlich, aber es ist dir ja kein Schaden entstanden in dem Sinne, dass du durch die Sache ärmer geworden bist. Dir wurde nur ein Schnäppchen vorenthalten... Meine Meinung: Eine angemessene Bewertung abgeben, den Artikel bei Ebay als nicht erhalten melden und auf ein neues Schnäppchen warten ![]() Und dass die Polizei/Staatsanwaltschaft sich der Sache annimmt wage ich auch zu bezweifeln, ungerechtfertigter Rücktritt von einem Kaufvertrag ist meines Wissens kein Straftatbestand. |
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cine_fanat
Inventar |
13:45
![]() |
#44
erstellt: 14. Okt 2009, |||||
Any News? |
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DareDevil2k3
Ist häufiger hier |
15:59
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#45
erstellt: 14. Okt 2009, |||||
Morgen läuft die Frist die ich ihm gesetzt habe ab. Danach werde ich mal meine Rechtschutzversicherung anrufen und ggf. zu den Freunden in Grün gehen. |
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cine_fanat
Inventar |
06:53
![]() |
#46
erstellt: 15. Okt 2009, |||||
Ich wünsche dir viel Erfolg. |
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Superrogi
Stammgast |
14:34
![]() |
#47
erstellt: 19. Okt 2009, |||||
ich hatte mal selber ärger mit einem verkäufer. ich habe den vorfall e-bay gemeldet. was hat es gebracht ? ........nix !!! von e-bay ist nur eine aufforderung gekommen, dass mit dem verkäufer zu klären. die ware, die ich ersteigert hatte, war defekt, aber nicht als defekt ausgeschrieben. gruß, rogi ![]() |
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