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Wenn der Postbote nicht klingelt.+A -A |
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Autor |
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X-X
Neuling |
#1 erstellt: 27. Okt 2019, 22:04 | |||
Herzliche Grüße! Mein Frage: Wie geht Ihr damit um, wenn Ihr online bestellt, Vorkasse bezahlt, dann aber die Ware gar nicht oder nur teilweise geliefert wird. Ich sitze seit Mai 2019 auf einer ausstehenden Lieferung im Wert von über 400,00 EUR für Diffusoren und Befestigungsartikeln. Der Hersteller und Verkäufer reagiert weder auf Mail, Telefon oder Einschreiben. Klar ich könnte auch noch mal hinfahren und an die Tür klopfen. Das kann's doch nicht sein. Falls es jemanden interessiert, schon jetzt meinen Dank dafür! |
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Sunlion
Inventar |
#2 erstellt: 27. Okt 2019, 22:07 | |||
Seit Mai? Und er reagiert überhaupt nicht? Dann würde ich zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. |
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Soundwise
Inventar |
#3 erstellt: 27. Okt 2019, 23:52 | |||
Wenn niemand mehr ans Telefon geht, gibt's die Firma vielleicht gar nicht mehr... Insolvenz ? |
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X-X
Neuling |
#4 erstellt: 28. Okt 2019, 00:38 | |||
Nee, reagiert gar nicht. Insolvenz dachte ich auch schon, aber die Internet-Seite strahlt unverändert vor sich hin. Polizei/Anwalt habe ich überlegt. Aber: Recht haben und Recht bekommen... (Auch da habe ich blöde Erfahrungen machen müssen. Und es zog sich. Über Jahre...) Solche "kleinen" Summen sind auch nur für den Betroffenen relevant - nicht wirklich für Amtsgerichte. Ich hatte viele Jahre mit online-Bestellungen keine Probleme. Aber nun 2 x in einem halben Jahr. Deshalb habe ich das hier eingebracht. Hatte ich nur Pech oder ist das ein relevantes Problem für alle? Danke Euch! |
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Soundwise
Inventar |
#5 erstellt: 28. Okt 2019, 00:56 | |||
Ich würde zuerst mal zu klären versuchen, ob da überhaupt noch jemand ist bzw. ob es die Firma noch gibt. Webhosting-Kosten werden oft im Voraus bezahlt - nur weil eine Homepage existiert, heißt das nicht automatisch das es die Firma noch gibt. Außer es ist ein aktiver Webshop natürlich. Wurden die Einschreiben angenommen ? Werden Produktanfragen von anderen Personen noch beantwortet ? Sonst gibt es im Internet zahlreiche Rechts-Seiten, wo beschrieben wird, wie man in so einem Fall vorgeht. 1. Lieferfristen setzten 2. vom Kaufvertrag zurücktreten 3. usw. Du hattest Pech aber sowas kann jedem passieren. Ich hätte schon früher reagiert - Mai ist ja ewig lang her ! |
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ZeeeM
Inventar |
#6 erstellt: 28. Okt 2019, 06:32 | |||
Ich bestelle seit ca. 2001 online. Ich hatte genau 2 x ein Problem, das eine mal hat das Paypal geklärt, bei einem Ebay-Kauf. Das andere Mal war der Lieferant weg, aber das waren keine 20 Euro. Selbst die ganzen Chinabestellungen haben keine Probleme gemacht. |
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RoA
Inventar |
#7 erstellt: 28. Okt 2019, 09:54 | |||
Ganz genau. Falls nein: Strafanzeige. Ende Gelände.
Falls ja: Sind die Unterlagen vollständig? Bestellunterlagen, Zahlungsausgang, sonst. Korrespondenz, Aufzeichnungen etc.. Den Verkäufer offiziell in Verzug setzen, sofern noch nicht geschehen (Mahnung, Frist setzen für Lieferung oder Erstattung der Geldsumme) und rechtliche Mittel ankündigen (Mahnbescheid mit weiteren Kosten). Wenn der Verkäufer im Verzug ist: Mahnbescheid beantragen, kostet pauschal 32 Euro. Dann muß der Verkäufer reagieren, denn wenn gegen den zugestellten Mahnbescheid kein Widerspruch eingelegt wird, hat man einen vollstreckbaren Titel oder es geht automatisch vors Gericht. Der Mahnbescheid sollte deshalb auch Verzugszinsen und Vollstreckungskosten und ggfs. Schadensersatz beinhalten. Bei der Berechnung gibt es einige Fallstricke, die aber jeder Feld- und Wiesenanwalt kennt. Dessen Kosten können natürlich auch geltend gemacht werden. Wenn der Mahnbescheid nicht zugestellt werden kann oder der Verkäufer sonstwie unauffindbar oder insolvent ist, ist die Kohle futsch, also sollte das vorher geklärt sein. Genauso, daß die Grundforderung von 400 Euro besteht. Es soll Fälle gegeben haben, in denen z.B. ein Nachbar eine Lieferung abgefangen hat... |
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X-X
Neuling |
#8 erstellt: 29. Okt 2019, 00:14 | |||
Danke Euch sehr! Da sind einige gute Tips dabei, die ich versuchen werde. Einschreiben mit Rückantwort kam übrigens heute ungeöffnet zurück. Ich melde mich wieder wenn ich Neuigkeiten habe. |
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juergen1
Inventar |
#9 erstellt: 02. Nov 2019, 19:46 | |||
Hallo, war da kein Vermerk dabei? "Adressat nicht anzutreffen", "Annahme verweigert" o.ä? [Beitrag von juergen1 am 02. Nov 2019, 19:46 bearbeitet] |
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X-X
Neuling |
#10 erstellt: 03. Nov 2019, 22:19 | |||
Da stand nur: "Zurück/Retoure" und handschriftlich: B-A/113 (9) was immer das bedeutet... Ich habe inzwischen gelernt, dass das mit dem Einschreiben scheinbar auch gar nicht so schlau ist um mit jemanden zwingend in Kontakt zu kommen. Es ist verrückt, oder? Danke für Euer Mitdenken. |
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Dadof3
Moderator |
#11 erstellt: 06. Nov 2019, 13:36 | |||
Wenn deine Ausführungen sachlich korrekt sind, wäre es wohl ganz gut, den Händler hier zu nennen. Zum einen, um ggf. andere Interessenten zu informieren, zum anderen gibt es vielleicht auch von Dritten hilfreiche Informationen, um die Sache aufzuklären. Das war zumindest bislang meist so in ähnlichen Fällen. |
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dan_oldb
Inventar |
#12 erstellt: 06. Nov 2019, 13:59 | |||
Ein Einschreiben muss von Empfänger nicht angenommen werden, dann geht es genau so zurück wie auch wenn niemand angetroffen werden konnte. Hier kannst du nach einer Insolvenzbekanntgabe der Firma suchen: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ Viel Erfolg! Daniel |
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X-X
Neuling |
#13 erstellt: 08. Nov 2019, 23:54 | |||
Vielen Dank, dass Ihr weiter helfen möchtet! Die Firma ist "Browne Akustik". Bei den Insolvenzbekanntmachungen gab es dazu keinen Sucherfolg. (Trotzdem vielen Dank für diesen Link!) |
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Apalone
Inventar |
#14 erstellt: 19. Nov 2019, 09:50 | |||
Was das bringen soll, wäre interessant zu wissen.... |
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kölsche_jung
Moderator |
#15 erstellt: 19. Nov 2019, 10:04 | |||
das bringt zuerst mal, dass die Polizei vor Ort einen Verantwortlichen ermittelt, den sachverhalt aufklärt, dann die StA ggfs Anklage erhebt, wo eine Schadenswiedergutmachung bei Gericht a) immer gut ankommt oder b) teil eines 153a sein kann oder c) zB auch Bewährungsauflage sein könnte ... eine anzeige kann man schnell erstellen, kostet nur ein wenig zeit, verlieren kann man - bei wahren angaben - nichts ... |
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Apalone
Inventar |
#16 erstellt: 19. Nov 2019, 13:49 | |||
Hhm... mMn bringt das im eigentlichen zivilrechtlichen Verfahren gar nichts. Zumal die Staatsanwaltschaft solche Fälle heutzutage häufig einstellt.... |
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FrankyD73
Stammgast |
#17 erstellt: 19. Nov 2019, 13:57 | |||
kölsche_jung
Moderator |
#18 erstellt: 19. Nov 2019, 13:57 | |||
glaubst du das oder weißt du das? |
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Dadof3
Moderator |
#19 erstellt: 19. Nov 2019, 15:01 | |||
Meine Erfahrungen gehen leider in diese Richtung. Ich hatte vor ca. 15 Jahren mal in einem Fall Anzeige erstattet, war zwar kein Offizialdelikt, aber meiner Ansicht nach gab es ein ziemlich eindeutiges öffentliches Interesse an der Verfolgung, da es sich um eine gängige Praxis von mehreren Unternehmen handelte. Es wurde aber nichts ermittelt, ich bekam nur einen lapidaren Brief, dass die Sache nicht verfolgt werde. Aus der Begründung war ersichtlich, dass die die Sache überhaupt nicht verstanden hatten. Übrigens wurde ein oder zwei Jahre später sogar extra ein Gesetz geändert, um der Praxis Einhalt zu gebieten. Dann vor ca. 10 Jahren in einer anderen Sache wurde das Verfahren ebenfalls eingestellt, weil angeblich keine hinreichenden Verdachtsmomente auf eine Straftat bestanden. Ich habe dafür kein Verständnis gehabt. |
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Erhabenheit
Stammgast |
#20 erstellt: 19. Nov 2019, 15:30 | |||
Hab leider ähnliche Erfahrungen gemacht. Mir wurden damals von einem Händler gefälschte Xenon Brenner verkauft (war sehr öffensichtlich). Ich das ganze bei OSRAM prüfen lassen (welche die Fälschung schriftlich bestätigten) und mit allen Informationen zur Polizei. Was kam raus? Der (darauf spezialisierte) Händler wusste nicht, dass es sich um gefälschte Ware handelt. Damit war das ganze durch und alles wurde fallen gelassen. |
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Apalone
Inventar |
#21 erstellt: 19. Nov 2019, 16:25 | |||
Prognoseabschätzung aufgrund der Fälle, die ich kenne. |
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Peas
Hat sich gelöscht |
#22 erstellt: 20. Nov 2019, 09:43 | |||
Für Ermittlungen ist u.a. ein hinreichender Anfangsverdacht auf eine Straftat erforderlich. Will man hier z.B. Betrug unterstellen, so müsste schon bei Vertragsschluss Kenntnis vorgelegen haben, nicht liefern zu können (oder die Absicht, erst gar nicht zu wollen). Nun gibt es viele Gründe dafür, dass Lieferschwierigkeiten erst nach Vertragsschluss eintreten. Das Wegducken bzw. TTV-Verhalten deutet auf Zahlungsschwierigkeiten hin. Mag sein, dass der Anbieter selber nur noch gegen Vorkasse beliefert wird und diese nicht mehr leisten kann. In dem Fall wäre es wichtig, die Sache vor einem evtl. Insolvenzantrag zu regeln. PS: Es gibt auch Einwurfeinschreiben. Deren Annahme kann nicht verweigert werden. Aber das sind Details. Will man es hier richtig machen, bleibt nur der Gang zum Anwalt. Ob sich das lohnt, muss man selber nach Bauchgefühl abschätzen. Wenn nicht, dann abhaken und als Lehrgeld verbuchen. Auf Vorkasse würde ich mich hier nicht einlassen. |
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ZeeeM
Inventar |
#23 erstellt: 29. Nov 2019, 15:04 | |||
Hier tritt das Phänomen auf, das DHL es nicht schafft innerhalb der Dienstzeit in die Straße hier zu kommen, weil diese am Ende der Tagestour liegt. Mehrfach schon. |
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dan_oldb
Inventar |
#24 erstellt: 29. Nov 2019, 16:55 | |||
Das hatte ich in den letzten Monaten auf der Arbeit 2 mal mit DPD. Ich finde es gut das verstärkt auf die Einhaltung der Arbeitszeiten geachtet wird, unverständlich ist mir aber weshalb die Touren trotzdem jeden Tag gleich gefahren werden. Hatte einmal zur Folge das eine Zustellung auch beim dritten Versuch nicht erfolgen konnte und der Fahrer unser Paket zum dritten Mal mit ins Depot nahm. Ciao, Daniel |
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ZeeeM
Inventar |
#25 erstellt: 29. Nov 2019, 17:33 | |||
Das geht meist auch mit einem Personalwechsel einher. Meist dann Gesichter, die ich noch nicht kenne. Ich arbeite im Einzelhandel und wir bekommen täglich quasi von allen Paketdiensten etwas. Wenn ein bewährter Fahrer wieder unsere Tour fährt, dann ist wieder alles in Butter. Was zwar selten vorkommt ist, das mal ein Paket an einem Ablageort liegt, obwohl keiner erlaubt wurde. Ein Thinkpad X1 Carbon in der blauen Tonne. |
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