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Ist das Urheberrecht überzogen?+A -A |
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Autor |
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schuscha
Stammgast |
01:51
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#1
erstellt: 08. Dez 2009, ||
@ Haiopai....vielleicht hättest du Dir mal meinen ersten Beitrag zu dem Thema durchlesen sollen.....erstmal habe ich hier nicht rumgejammert das ich Abgemahnt wurde und habe meinen Obolus bezahlt...zweitens habe ich das Bild von angeblich meinem gekauften Gerät verwendet....drittes habe ich nur meine Meinung über diese Abmahnabzocke kuntgetan...ich möchte Dich mal erleben wenn Dein 14 jähriger Sohn oder Tochter sich ein Bild als zum Beispiel Avatar kopiert und Du vom Anwalt Post bekommst und dafür 800 Euro bezahlen sollst...obwohl Du es Deinen Kind vorher erklärt hast , das man das nicht darf.... MfG schuscha |
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Haiopai
Hat sich gelöscht |
01:58
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#2
erstellt: 08. Dez 2009, ||
Und ich hab dir dazu geschrieben "einfach mal fragen vorher " , dann hättest du mit Sicherheit gar nicht zahlen müssen ,aber das war eben schon zu viel verlangt . Du kannst mich dabei jederzeit erleben , denn meine Tochter ist 15 , ergo genau in dem Alter und weißt du was ich ihr von je her beigebracht habe??? Das man für seinen Mist selber gerade zu stehen hat , sprich das ich mich in so einem Fall mit ihr auseinander setze aber mit Sicherheit nicht die Schuld dem gebe , dem die geklauten Dinge gehören . Klar ist sowas böse ärgerlich ,deswegen muss ich aber nicht immer krampfhaft mit dem Finger auf andere zeigen , wenn ICH oder MEIN KIND den Mist gebaut hat . Merkwürdig ,so viele fühlen sich heute von Staat und Gesellschaft entmündigt und unverstanden , aber wenn es denn um Eigenverantwortlichkeit geht , sind es immer alle anderen die an der eigenen Misere Schuld sind . Gruß Haiopai |
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schuscha
Stammgast |
02:05
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#3
erstellt: 08. Dez 2009, ||
@ haiopai....ich habe doch auch nicht gesagt das man einfach Bilder so klauen kann.....oftmals passiert es aber aus Unwissenheit oder auch Dummheit so wie bei mir....da würden es 100 Euro Abmahnung beim ersten mal doch auch tun...denn 800 Euro für 2 Digitalfotos finde ich dann doch ein bisschen hastig... MfG schuscha |
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cr
Inventar |
02:10
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#4
erstellt: 08. Dez 2009, ||
Man wird das alles schon noch bezüglich Angemessenheit hinterfragen dürfen, denn sonst kommt es zu so was, und warum denn nicht, ist ja immer jeder selber schuld oder? Absurdistan läßt grüßen
Dieser folgende Fall ist ja wirklich krass, aber worum denn nicht, ist letztlich ja auch nichts anderes..... ![]() ![]() [Beitrag von cr am 08. Dez 2009, 02:14 bearbeitet] |
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kölsche_jung
Moderator |
02:30
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#5
erstellt: 08. Dez 2009, ||
ich würd mich übrigens bedanken, wenn ich im Kino säße, und irgendwelche bekloppten singen während des Films irgendwie scheint mir die Berichterstattung etwas tendenziös .... ich glaube eher, dass Madame den Film aufnehemen wollte, aber die Grünen zu schnell da waren (aber sowas ist einfach ne besch...ene Schlagzeile) |
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Frankman_koeln
Inventar |
03:01
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#6
erstellt: 08. Dez 2009, ||
in solchen fällen halte ich das urheberrecht für einen guten anfang, aber nicht zu ende gedacht. es muss klare regelungen geben was wofür als strafe genommen werden darf, also feste sätze. oder lebenssituaionen müssen berücksichtigt werden, keine pauschalstrafen. es gibt ja schließlich auch sonst für jeden scheiss ne vorschrift oder ein gesetz. warum nicht hierfür ? aber 800 € für 2 fotos ist zu viel. würde die strafe gesenkt würden auch die anwaltsgebühren sinken, den so sind die auch viel zu hoch. aber der ganze abmahnkram ist ne lohnende sache für anwälte, gibt genug die sich einzig und allein damit den lebensunterhalt verdienen. genau das finde ich moralisch verwerflich : bei anderen den fehler suchen und diese konsequent ohne rücksicht auf verluste dafür bluten zu lassen. gesetz hin oder her. mir selber ist in der hinsicht nix passiert. ein freund musste für einen limerik den er auf ner profilseite zitiert hat und den er aus dem netz irgendwo her hatte ( war nicht als copyright gekennzeichnet ) incl. anwaltsgebühren um die 600 € löhnen als armer student. nen hunni hätte ihm auch weh getan und hätte für den kleinkram mehr als gereicht. strafe ist ja okay aber dem tasche voll machen mit urheberrechtsverletzungen gehört ein riegel vorgeschoben. [Beitrag von Frankman_koeln am 08. Dez 2009, 03:05 bearbeitet] |
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Pilotcutter
Administrator |
13:31
![]() |
#7
erstellt: 08. Dez 2009, ||
Das Urheberrecht ist nicht überzogen, sondern die Ausnutzung dessen durch eingeschaltete Anwaltskanzleien, die widerum Wege gehen, die einem die Haare zu Berge stehen lassen. Die (in dem vorhergehenden Thread genannte) Firma wird mittlerweile in einem Atemzug mit den kursierenden Abmahnwellen genannt. Es gibt bereits Anwälte, die eine Betreuung der Fälle anbieten und das auf ihrer Homepage inserieren. ![]() Die Teilnahme der Rechteinhaber an diesen Aktionen und Beauftragung von Anwaltskanzleien, die mit ihren zusätzlichen Anwaltskosten die Höhe des Schadensersatzes bei weitem übersteigen und Menschen an den Rande des Ruins treiben ist ein nicht gerade rühmliches Geschäft - wegen ein paar geklauter Bilder. Bilder klaut man nicht, das mag sein. Aber die Teilnahme am Abmahnwahn ist das hinterletzte, was man in diesem Falle machen kann. Ich könnte noch einige Seiten füllen. Ich will nur noch anmerken, dass bereits die Gerichtsbarkeiten die Aktionen hinterfragen und da keine große Lust mehr drauf haben, da die Staatsanwaltschaften zum Erfüllungsgehilfen der privaten Industrie und des Handels werden. Ein Staatsanwalt muss ja von dem Rechteinhaber beauftragten Anwalt mit einer Anzeige "beauftragt" werden, da ansonsten die Adresse des Schuldigen (Datenschutzgesetz) nicht herausgerückt wird. Also kommen die Anwälte der Rechteinhaber mit einer Strafanzeige zum Staatsanwalt - und der darf von ebay oder vom Internetprovider gegen eine Gebühr die persönlichen Daten erfragen!!!!! Die die Rechteinhaber vertretenden Anwälte nehmen die deutsche Justiz in Anspruch - AUF KOSTEN DER STEUERZAHLER - zur Ermittlung der Bilder- (oder was auch immer) diebe, damit man die Schuldigen zivilrechtlich(!) auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann. Ich kann nur vor diesen Abmahnungen warnen! Wem sie ins Haus flattern, möge bitte GENAU NICHT das tun, was da gefordert wird. Genau nicht sofort zahlen und genau nicht diese allumfassende (für den Unterslassungsschuldner viel verpflichtender als nötig formulierte) "Unterlassungserklärung" unterschreiben. Die Fristen zur Unterzeichnung der Erklärung und die Frist zum Zahlungseingang sind absichtlich so knapp gestaltet, dass man sich kaum ausreichend informieren kann. Die Anwälte setzen Kosten ein, die nochmal an das Doppelte des Schadensersatzes gehen, was deutlich macht, das nicht die "Schadensregulierung" des Rechteinhabers im Vordergrund steht. Mit der beigelegten Unterlassungserklärung und deren unwissentliche Unterzeichnung und Rücksendung, verpflichtet man sich für 30 Jahre(!) auf Unterlassung. Passiert irgendein Ereignis in den kommenden Jahren, das nach einem Bilderklau an dem Rechteinhaber ausschaut, ist man vollends geliefert. Verstöße dagegen haben zur Folge, dass mindestens 5000 EUR Vertragsstrafe gezahlt werden müssen. Wer betroffen ist von einer solchen Abmahnung, möge sich bitte hier informieren ![]() Gruß. Olaf [Beitrag von Pilotcutter am 08. Dez 2009, 16:35 bearbeitet] |
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